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Erfahrungen Vergleichsangebot, in welchem Stadium des Klageprozesses

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Hallo zusammen,

können bitte die Leute, welche ein Vergleichsangebot bekommen haben, mal sagen, in welchem Stadium des Prozesses ein Vergleich gekommen ist?

- Nach einem Außergerichtlichen "Versuch" ?
- Nach erfolgreicher Zustellung ?
- Nach einem Versäumnisurteil ?
- oder oder oder ..... ?


Ich gehe immer von diesen Steps aus:
- Klage eingereicht
- Klage zugestellt
- OC verteidigt sich
- Gericht entscheidet für Spieler
- Verhandlung wird angesetzt
- Vor Verhandlung Vergleichsangebot




Bitte mal um eure Erfahrung..

Re: Erfahrungen Vergleichsangebot, in welchem Stadium des Klageprozesses
« Antwort #1 am: 18 Februar 2022, 13:33:20 »
Ich kann für nichts davon voten xD

Ich habe zwei Klagen eingereicht über Prozesskostenhilfe und kein Betreiber hat mir bislang einen Vergleich angeboten. Es lief nichts außergerichtlich, habe die Anbieter angemahnt und dann direkt geklagt.
Ich glaube Vergleiche werden nicht gerne bei hohen 5stelligen Summen angeboten. Ich bettel da auch nicht drum, habe genug Beweise und kann den Sachverhalt auch gut schildern.
Man sieht ja, dass immer wieder neue Endurteile reinkommen.
Vielleicht kann ich ja noch einen Vergleich bei einem Anbieter erzielen, das bleibt abzuwarten.

IWR

Re: Erfahrungen Vergleichsangebot, in welchem Stadium des Klageprozesses
« Antwort #2 am: 18 Februar 2022, 13:52:20 »
Wenn PKH bewilligt wurde, ist die Wahrscheinlichkeit nicht gering, dass ein Vergleich vom Richter:in oder des Casinos in der mündlichen Verhandlung vorgeschlagen wird. In der Regel bewegt sich dieser Vergleischsvorschlag zwischen 1/3  - 2/3 des maßgeblichen Streitwertes der Klage. Der Grund warum Casinos keinen Vergleich vorab vorschlagen ist oftmals der, dass die Casinos sich erhoffen, dass sie auf einen Richter:in bzw. Zivilkammer stoßen, der den Spieler im Unrecht sieht. Denn, nicht jedes Gericht hat die Casinos verurteilt, sondern nur überwiegend. Nicht zuletzt geht es auch bei den Anwälten der Casinos in der Regel um Gelderwerb. Es versteht sich von selbst, dass bei einem Gerichtsprozess mit mündlicher Verhandlung und Vergleichsvereinbarung (Terminsgebühr, Einigungsgebühr) sich mehr verdienen lässt für einen Anwalt, als ledgilich bei einer vorgerichtlichen Einigung.
Sofern jedoch der Richter:in den Hinweis gibt, dass man eher auf Seiten des Spielers ist, werden in der Folge oft Vergleichsversuche in der Verhandlung unterbreitet.

Die kleinen Anbieter interessieren sich für die Gerichtsentscheidungen weniger, als die BigPlayer, vornehmlich aus dem Bereich der Sportwetten. Die können sich nicht erlauben einen Urteil zu deren Nachteil ergehen zu lassen.
« Letzte Änderung: 18 Februar 2022, 13:58:51 von Kläger2021 »

Re: Erfahrungen Vergleichsangebot, in welchem Stadium des Klageprozesses
« Antwort #3 am: 18 Februar 2022, 14:07:10 »
Kläger2021, ich würde gerne wissen woher du diese ganzen Informationen hast?
aus eigenen Erfahrungen?

Re: Erfahrungen Vergleichsangebot, in welchem Stadium des Klageprozesses
« Antwort #4 am: 18 Februar 2022, 15:03:32 »
Kläger2021, ich würde gerne wissen woher du diese ganzen Informationen hast?
aus eigenen Erfahrungen?

Aus meinen eigenen Erfahrungen sowie das Austauschen mit Zeitgenossen, die in einem derartigen Prozess mitgewirkt haben.

Re: Erfahrungen Vergleichsangebot, in welchem Stadium des Klageprozesses
« Antwort #5 am: 18 Februar 2022, 15:08:57 »
Also bei 1/3 bzw 2/3 braucht man keinen Vergleich annehmen, wenn schon eher in Richtung 3/4.
Einige Tsd. Euro Ersparnis sind ausreichend, denn dafür arbeitet man hart.
Man geht doch kein enormes Kostenrisiko für 33-66% ein, wenn Prozessfinanzierer selbst ca. 40% der Klagesumme nehmen.
Lasst euch nicht verarschen


Re: Erfahrungen Vergleichsangebot, in welchem Stadium des Klageprozesses
« Antwort #6 am: 18 Februar 2022, 15:47:26 »
Das sehe ich genau so IWR.

Wenn es die Regel ist, dass Vergleischsvorschlage sich  zwischen 1/3  - 2/3 des maßgeblichen Streitwertes der Klage bewegen, dass wäre doch für jeden Prozesskostenfinazierer nicht lohnenswert.

Also ich weiß ebenfalls von Gleichgesinnte, dass Vergleiche besonders von Prozesskostenfinazierer meistens bei 80% des Streitwert beginnen.

Re: Erfahrungen Vergleichsangebot, in welchem Stadium des Klageprozesses
« Antwort #7 am: 18 Februar 2022, 17:13:54 »
Überleg doch mal
Warum sollte ein Casino 80% als Vergleich anbieten?
Dann lassen die sich verurteilen und es darauf ankommen. Das ist günstiger als so ein „teuren Vergleich“ wo zusätzlich noch eine Einigungsgebühr fällig wird, zu vereinbaren. Das macht kein Anbieter, was ich auch verstehen kann.

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Offline TAL

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Re: Erfahrungen Vergleichsangebot, in welchem Stadium des Klageprozesses
« Antwort #8 am: 18 Februar 2022, 17:28:35 »
Ich denke, das Ganze ist für die Betreiber nicht unbedingt immer eine reine Kostenfrage für den jeweiligen Einzelfall, sondern dabei geht es eher um die 'lange Sicht'.
Denn du vergißt dabei die 'Außenwirkung' - die spielt auch eine Rolle. Besser hier und da eine Zahlung 'unter der Hand', bei der Stillschweigen vereinbart wird, als zu oft offiziell 'verknackt' zu werden. Denn wenn sie zuviele Prozesse verlieren, zeichnet das ja auch eine allgemeine Tendenz, und würde obendrein noch mehr Leute animieren, letztlich doch zu klagen.
« Letzte Änderung: 18 Februar 2022, 17:42:40 von TAL »

Re: Erfahrungen Vergleichsangebot, in welchem Stadium des Klageprozesses
« Antwort #9 am: 18 Februar 2022, 23:50:17 »
Ich gehe immer von diesen Steps aus:
- Klage eingereicht
- Klage zugestellt
- OC verteidigt sich
- Gericht entscheidet für Spieler
- Verhandlung wird angesetzt
- Vor Verhandlung Vergleichsangebot

Kein Gericht entscheidet vor einer Verhandlung für oder gegen eine Seite.

Deine Reihenfolge ist daher ablauftechnisch nicht korrekt – sorry, wenn das pingelig klingt, aber gerade bei juristischen Prozederes sollte man die Schritte sauber beschreiben.

Ich denke nicht, dass man pauschal sagen kann, an welchem Punkt (falls überhaupt) die Gegenseite ein Vergleichsangebot macht oder auf eine Anfrage der Gegenseite zu einem außergerichtlichen Vergleich eingeht. Das ist sehr vom Einzelfall und auch der Einschätzung der eigenen anwaltlichen Vertretung abhängig – manche schlagen es vor und loten vorab die Lage auf der Gegenseite aus, andere nicht.

Falls es zum Gerichtstermin kommt: Nach Auskunft meines Rechtsanwaltes wird üblicherweise spätestens hier (d.h. in der mündlichen Verhandlung) vom Richter/von der Richterin die Frage an beide Parteien gestellt, ob man für eine außergerichtliche Einigung offen ist. Abhängig von der Rückmeldung einigt man sich an diesem Punkt außergerichtlich, also ohne Urteil – oder eben nicht. Im letzteren Fall wird das Gericht dann ein Urteil ergehen lassen.

Auch nach einem Urteil (was ja bis jetzt überwiegend für die Klägerseite ergangen ist) gibt es natürlich jederzeit und für beide Seiten die Option der außergerichtlichen Einigung. Die Tatsache, dass meines Wissens diverse Verfahren derzeit in der OLG-Berufungsinstanz sind, spricht allerdings auch hier nicht für eine rasche Beilegung. Meine These: Bis zum BGH wird es vermutlich kein Anbieter riskieren, da auf deren Seite zwar primär auf Zeit gespielt wird, man aber dennoch kein Grundsatzurteil riskieren will – trotz (juristisch vorgegebener) Betrachtung jedes Falles als sog. “Einzelfall” – auch nach (potenziellem) BGH-Urteil. Hier kann ich aber auch falsch liegen. Nach der Info zum BGH-Urteil für unsere Seite (anders kann m.E. final nicht entschieden werden) werde ich so oder so erst mal eine Flasche Schampus köpfen!

Meine dringende Empfehlung und Warnung an alle (Mit)-Betroffenen ist, sich von einer “schnellen Lösung” (d.h. alles kürzer als mindestens ein Jahr Dauer!) genauso schnell innerlich zu verabschieden; das Thema sollte komplett aufs Wartegleis gepackt werden! Mir wird hier (in unterschiedlichen Freds) zu viel gepostet, wo zwischen den Zeilen die Erwartungshaltung einer einfachen Rückerstattung durchscheint.

Forget it !!!

Niemand sollte mit einer Rückerstattung nächsten Monat/in einem halben Jahr/im nächsten Jahr rechnen und das eigene Geldmanagement darauf ausrichten.

Bitte keine Nachfragen zu meinem konkreten Fall – ja, es gibt ihn, aber ich werde an diesem Punkt nichts öffentlich darüber mitteilen, da wir alle wissen, wer hier auch noch mitliest und keine Skrupel hat, alle im Web zugänglichen Informationen für seine Seite “hinzudrehen”.

« Letzte Änderung: 19 Februar 2022, 01:01:07 von Cecilia18 »

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Offline Ilona

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Re: Erfahrungen Vergleichsangebot, in welchem Stadium des Klageprozesses
« Antwort #10 am: 19 Februar 2022, 00:15:43 »
Liebe Cecilia,
danke für die klaren Worte, die hoffentlich gehört werden. Diese Prozesse sind keine Lösung für aktuelle Probleme. Man muss ca 1-2 Jahre einplanen. Ergo: mit dem erstrittenen Geld kann man keine drängenden Schulden begleichen. Und: man sollte gefestigt - aber mindestens  glücksspielfrei - sein!
LG Ilona 
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: Erfahrungen Vergleichsangebot, in welchem Stadium des Klageprozesses
« Antwort #11 am: 19 Februar 2022, 13:11:53 »
@Cecilia18: Gehe völlig d‘accord mit deinem Beitrag. Folgende Information möchte ich aber korrigieren:

„Kein Gericht entscheidet vor einer Verhandlung für oder gegen eine Seite.“

Einige Gerichte lassen tatsächlich schon im schriftlichen Vorverfahren erkennen, welche Entscheidung voraussichtlich ergehen wird. Ab und zu schlagen die Gerichte dann auch schon Vergleiche vor.

VG, Kläger2018

Re: Erfahrungen Vergleichsangebot, in welchem Stadium des Klageprozesses
« Antwort #12 am: 13 April 2022, 09:11:23 »
Tach zusammen, ich hoffe jeder meinen Beitrag liest ist gesund und munter.

Gibt es vielleicht neue Erkenntnisse von Leute, die hier angemeldet sind?

Also bei mir sieht es folendermaßen aus:
4 Klagen eingereicht:
1x VU in Zustellung
1x zugestellt => Verteidigung wurde bereits angezeigt
1x zugestellt => Verteidigung wurde bereits angezeigt
1x Klage noch nicht zugestellt


Also ich habe nun mit mehreren Leuten schon gesprochen, die sagen mir, dass es meist zu einem Vergleich kommt, wenn ein Gerichtstermin steht. Der kann aber 2-9 Monate in der Zukunft liegen und meist werden die OCs erst kurz vorher tätig. Kann das jemand so bestätigen oder hat wer andere Erfahrungen?

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Alexander25840

Re: Erfahrungen Vergleichsangebot, in welchem Stadium des Klageprozesses
« Antwort #13 am: 13 April 2022, 13:55:18 »
Hallo!

Bei mir ist die Klage zugestellt und die Gegenseite wollte eine Fristverlängerung die im Mai abläuft.
Ich bin gespannt wie es dann weiter geht. Ich bin weiterhin gegen einen Vergleich und werden mich nur drauf einlassen, wenn es über 80% liegt und selbst dann muss ich tatsächlich noch überlegen, ob ich es mache.

Zu Anfang des ganzen Prozesses hätte ich wahrscheinlich sogar 10% genommen. Jetzt wo ich ein Jahr wie ein Asket gelebt habe um meine Schulden abzubauen und ich das Licht am Ende des Tunnels deutlich sehen kann geht es mir mehr darum, dass gegen den Brachenprimus endlich mal ein Urteil ergeht. Da ich auch ganz gute Kontakte zur lokalen Presse habe und ich 99% davon ausgehen, dass wir gewinnen werden. (ich kann alles genau dokumentieren, wann ich Kenntnis von der Illegalität bekommen habe und auch das niemand mal gefragt hat ob ich mir das ganze leisten kann) geht es mir mittlerweile mehr ums Prinzip und es wäre schon gut wenn auch die Öffentlichkeit mal etwas mehr darüber erfährt. Ich muss sagen, dass ich mich sogar auf den Prozess freue. Selbst wenn wir verlieren sollten bin ich bereit auch die nächste Instanz privat weiter zu finanzieren, bis ein Urteil ergeht und ich mein Geld wieder habe.


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Offline Ilona

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Re: Erfahrungen Vergleichsangebot, in welchem Stadium des Klageprozesses
« Antwort #14 am: 13 April 2022, 14:29:14 »
Schön, dass du Licht am Ende des Tunnels siehst und schon seit einem Jahr spielfrei bist. Das stärkt dich. Sieht man deutlich an deiner wachsenden Abneigung, dich für einen kleinen Betrag  „kaufen“ zu lassen. Ich drücke dir ganz doll die Daumen!
LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
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