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Chance beim OLG

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Re: Chance beim OLG
« Antwort #15 am: 22 April 2022, 11:29:43 »
https://openjur.de/u/2393831.html

und hier die Urteilsbegründung

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Online Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Chance beim OLG
« Antwort #16 am: 22 April 2022, 14:08:45 »
Die Begründung zu diesem Urteil ist in der Tat abenteuerlich. Folgte man dem, wäre der Betrieb illegaler Casinos für die Betreiber völlig ohne Risiko.
LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: Chance beim OLG
« Antwort #17 am: 22 April 2022, 14:58:44 »
Aufjedenfall in die Berufung gehen! Das ist ein Fehlurteil.

Das OLG Hamm hat bereits die klägerische Rechtsansicht - kürzlich auch von dem Oberlandesgericht München
(24.11.2021; 5 U 549/21) bekräftigt - bestätigt. Das OLG Hamm  hält die Voraussetzungen für den Rückforderungsanspruch des Spielers auch für gegeben, wenn es
bloß an einer Lizenz fehlt (damit auch nicht erlaubt) und sieht darin u.a. keinen Rechtsmissbrauch. (Az.: I-12 W 13/21). Die Kondiktionssperre greift hier nicht. Für eine Anwendung des § 817 S. 2 BGB müssen subjektive Voraussetzungen erfüllt sein. Das heißt, der Leistende muss sich zumindest leichtfertig dem Gesetzes- oder Sittenverstoß verschlossen haben.

Eine Kondiktionssperre würde hier außerdem dem Schutzzweck des Verbots, der von den Casinos angebotenen Glücksspiele, widersprechen. Der Kondiktionssauschluss gelangt immer dann nicht zur Anwendung gemäß dem Bundesgerichtshof, wenn dadurch das Verbotsgesetz gegen das verstoßen wird, leerlaufen würde. Die Regelungen, insbesondere der Erlaubnisvorbehalt und das Online-Glücksspielverbot des Glücksspielstaatsvertrages wären damit faktisch leerlaufend. Es wäre keinerlei Spielerschutz mehr vorhanden.
Das Landgericht Gießen mit Urt. v. 21.01.2021 – 4 O 84/20 führt in diesem Zusammenhang aus:

“Die Rückforderung ist auch nicht gemäß § 817 Satz 2, 2. Hs. BGB ausgeschlossen. Zwar mag dem Kläger mit der Teilnahme an dem Angebot der Beklagten ebenfalls ein Verstoß gegen Gesetze anzulasten sein. Teleologisch ist die Anwendung dieser Kondiktionssperre jedoch einzuschränken. Ein Ausschluss der Rückforderung wäre zumindest in den Fällen nicht mit dem Zweck des Bereicherungsrechts vereinbar, wenn die Rechtswidrigkeit des Geschäfts auf Vorschriften beruht, die gerade den leistenden Teil schützen sollen. Die Regelungen des GlüStV sind […] dazu bestimmt, dem Schutz der Spielteilnehmer vor
suchtfördernden, ruinösen und/oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiels zu schützen.“
(LG Gießen, Urteil vom 21.01.2021 - Az. 4 O 84/20).

Das Landgericht Aachen mit Urt. v. 13.07.2021 – 8 O 582/20 schloss sich ebenfalls der Rechtsauffassung an und führt aus:

„Ein Ausschluss der Rückforderung gemäß § 817 Satz 2, 1. Hs. BGB besteht nicht. Hiernach ist die Rückforderung ausgeschlossen, wenn sowohl der Leistungsempfänger als auch der Leistende außerhalb der Rechtsordnung gehandelt haben. Die Norm ist in ihrem Anwendungsbereich einzuschränken, wenn sie ansonsten dem Sinn und Zweck der Verbotsnorm zuwiderliefe. Das ist bei solchen Vorschriften der Fall, die aus Gründen der Generalprävention bzw. dem Schutz des Leistenden erfordern, dass auch die Vermögensverschiebung rückgängig gemacht wird (vgl. Palandt-Sprau, BGB, 79. Auflage, 2020, § 817 Rn. 18). § 4 Abs. 4, Abs. 1 GlüStV soll gerade dem Schutz der Verbraucher dienen (vgl. Erläuterungen zum GlüStV, Stand: 07.12.2011, S. 7, 18).“ (LG Aachen, Urt. v. 13.07.2021 - 8 O 582/20)

Die Entscheidung des LG Wuppertal wird insoweit mit großer Wahrscheinlichkeit aufgehoben. Das LG Wuppertal war zudem auch in der Vergangenheit eher auf Seiten des Casinos als der des Spielers. Daher halten die wahrscheinlich an der Linie dran fest, dem Casino weiterhin Recht zu geben und nicht dem Spieler. Jedoch sollten die nun obergerichtlichen Rechtsprechungen die Entscheidung von LG Wuppertal aufheben. Unbedingt Berufung einlegen!
« Letzte Änderung: 22 April 2022, 15:13:45 von Kläger2021 »

Re: Chance beim OLG
« Antwort #18 am: 22 April 2022, 16:43:33 »
"Vermeidbarer Verbotsirrtum" ???
Was es nicht alles gibt...
"Nur wer weiß, woher er kommt, weiß, wohin er geht"
(Theodor Heuss)

Re: Chance beim OLG
« Antwort #19 am: 22 April 2022, 19:12:53 »
der Richter oder die Richterin hat Sinn und Zweck des GlüStv ganz und gar nicht verstanden. Mit dem Urteil wird der ILLEGALER anbieter geschützt. Verrückt!!!!!!!!!!!

Re: Chance beim OLG
« Antwort #20 am: 22 April 2022, 21:34:52 »
Wie kann das sein!
Das LG Wuppertal entscheidet des öfteren gegen die Spieler.
Die Klage einer bekannten von mir wurde ebenfalls vom LG Wuppertal abgewiesen.

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Wirbelwind

Re: Chance beim OLG
« Antwort #21 am: 23 April 2022, 02:06:36 »
???

Ich hab ja jetzt erfahren das -wenn ich in ner kneipe zocken gehe und nicht kontroliert werde- meinen Verlust vom Kneipier zurück verlangen kann da ich Oasis gesperrt bin.

Aber bitte, wer ist denn dafür verantwortlich ??? Jawohl ICH ....

 Ich zock irgendwo n illegales casino, verliere und wills dann wiederhaben ?

Da kann ich ja gegen n geparktes Auto fahren und sag dann "Du bist schuld, warum parkst du da" ^^

Re: Chance beim OLG
« Antwort #22 am: 23 April 2022, 02:52:55 »
Wirbelwind, wenn ich ein Kneipenbesitzer bin und ich mir unbedingt so einen Spielautomaten aufstellen muss, dann habe ich verdammt nochmal auch meine Pflichten zu erfüllen. Wenn du schon von Verantwortung sprichst, fangen wir doch mal ganz verantwortungsbewusst an der richtigen Stelle an. Und dann können wir uns auch gerne über die Verantwortung des Spielers unterhalten.

Dein Beispiel mit dem geparkten Auto ist aber - mit Verlaub - völliger Käse. :)



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Offline Wuff

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Re: Chance beim OLG
« Antwort #23 am: 23 April 2022, 10:05:31 »
Ich denke, wenn das besagte LG schon mehr Klagen abgewiesen hat wird ja hoffentlich jemand in Berufung gegangen sein und dann wird das OLG schon entsprechend entscheiden. Denke für den einzelnen ist das aufwändig aber eine OLG Entscheidung ist doch dann sehr zu begrüßen.
« Letzte Änderung: 23 April 2022, 13:16:57 von Wuff »


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Offline Alex86

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Re: Chance beim OLG
« Antwort #25 am: 23 April 2022, 13:50:03 »
das ist mal eine gute Nachricht seit langem!

Re: Chance beim OLG
« Antwort #26 am: 23 April 2022, 16:07:01 »
Ihr wollt eine OLG-Entscheidung? Hier habt ihr sie: https://www.spiegel.de/panorama/online-gluecksspiel-geld-zurueck-garantie-fuer-zocker-a-b84553fa-0032-4f28-ac6d-ebd585824ba1?context=issue

Ich kann den Artikel nicht lesen. Kann jemand das kurz zusammenfassen bzw. das Aktenzeichen der Entscheidung des  OLG Frankfurt  preisgeben? DAnke!

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Wirbelwind

Re: Chance beim OLG
« Antwort #27 am: 23 April 2022, 16:08:20 »
Dein Beispiel mit dem geparkten Auto ist aber - mit Verlaub - völliger Käse. :)

Ach komm, ich fands witzig :)

Was die Automaten betrifft, ich finde es immer recht leicht "schuld" bei anderen zu suchen oder Verantwortung abzugeben.

Nachdem ich soviel gelesen habe gestern hier, habe ich mir ernsthaft mal meinen Kreditvertrag rausgesucht und angeschaut.
Dieser entstand aufgrund einer Umschuldung vor 8 Jahren um Spielschulden zu decken.

Ich finde das einfach nicht richtig gegen Sachen vorzugehen die man SELBST verbockt hat, -ob nun krank(süchtig) oder nicht- man hat meiner Meinung nach dafür gerade zu stehen.
 

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Offline Wuff

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Re: Chance beim OLG
« Antwort #28 am: 23 April 2022, 16:35:19 »
Die Anbieter haben also nichts „verbockt“, nicht gegen geltendes Recht ,wissentlich,verstoßen, müssen also für nichts gerade stehen?
Die hätten ihre Spiele hier einfach nicht anbieten dürfen, es gab, gibt, keinerlei Kontrolle.

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Offline Alex86

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Re: Chance beim OLG
« Antwort #29 am: 23 April 2022, 16:51:16 »
Edit Olli: Artikel entfernt

Junge ... die nehmen Geld für ein Abo ... was meinst Du, was die machen, wenn sie ihren Artikel hier finden?
« Letzte Änderung: 23 April 2022, 18:57:59 von Olli »

 

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