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Chance beim OLG

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Offline Alex86

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Re: Chance beim OLG
« Antwort #30 am: 23 April 2022, 16:51:50 »
das ist ein Teil von dem Spiegel Bericht ein AZ gibts es dazu nicht

Re: Chance beim OLG
« Antwort #31 am: 23 April 2022, 17:55:19 »
Ich würde sagen jetzt geht es diesen abgewixten Casinos an den Kragen Sie haben zwar jede Menge Rücklagen bilden können aber nun denke ich brennt die Lunte es könnte so richtig ...... na ja Ihr wisst schon.Es wird ja auch mal Zeit dass die Augen unserer Justiz mal genau hin sehen. Feuer frei sag ich da nur!!!!
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung zu diesem Thema wieder, und sind keine Aussagen mit rechtlicher Verbindlichkeit.
Eine genaue Einschätzung kann nur ein Rechtsanwalt geben.

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Offline Alex86

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Re: Chance beim OLG
« Antwort #32 am: 23 April 2022, 18:04:56 »
Edit Olli: Artikel entfernt
« Letzte Änderung: 23 April 2022, 18:58:38 von Olli »

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Offline Alex86

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Re: Chance beim OLG
« Antwort #33 am: 23 April 2022, 18:05:18 »
das war der letzte Absatz vom Bericht

Re: Chance beim OLG
« Antwort #34 am: 23 April 2022, 19:05:25 »
Ich würde das Ganze nicht so negativ sehen. Einfach in die Berufung gehen und dann gegen die Xxx gewinnen.

Es sieht eher so aus, dass xxxxxxx.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/lg-moenchengladbach-online-casino-muss-spieleinsatz-zurueckzahlen-199841.html

Btw hat bwin vor kurzem beim anderen Gericht verloren und muss nun fast 100K erstatten.

Mutig sein und xxxxx

Beleidigungen entfernt
Ilona
« Letzte Änderung: 23 April 2022, 22:59:44 von Ilona »

Re: Chance beim OLG
« Antwort #35 am: 23 April 2022, 22:52:32 »
Man kann ein für den Spiegel ein Probeabo für einen Monat abschließen, das kostet 1€. Nur rechtzeitig ans Kündigen denken.

Oder man leistet sich einmalig die Printausgabe für ca. 6€ (kenne den genauen Preis nicht) und informiert sich auch noch über ein paar andere Themen.

Vermutlich wird die OLG- Nachricht aber auch in anderen Print- und Online-Medien auftauchen, dann evtl. hier und da ohne Paywall. Wichtig genug ist es ja.

Re: Chance beim OLG
« Antwort #36 am: 24 April 2022, 06:43:58 »
Zitat
Weil sich praktisch im Internet nicht verhindern lässt, dass deutsche Teilnehmer Seiten von Glücksspielanbietern im Ausland besuchen, erführe der deutsche Teilnehmer an solchen Glücksspielen einen ganz besonderen Anreiz zur Teilnahme, wenn er wüsste, dass diese ohne jedes finanzielle Risiko bliebe, weil er - was in den Fällen, in denen der Betrieb eines solchen Glücksspiels im Ausland legal ist, den ausländischen Betreibern kaum zu erklären wäre - seine Zahlungen vollständig zurückfordern könnte (vgl. Armbrüster in MüKo-BGB, 9. Aufl., § 134, Rn. 175 m.w.N.). Ein solches Ergebnis führte zu einer Klageflut und wäre mit dem ebenfalls in § 817 Satz 2 BGB aufgehenden Schutz der Ressourcen der Gerichtsbarkeit vor missbräuchlicher Inanspruchnahme nicht zu vereinbaren (vgl. Klöhn, AcP 210, 804, 818f.)

Diese Begründung würde ich eher propagistischen Casino Marketing Seiten zusprechen und daher für unglaubwürdige Verdrehung der Wirklichkeit erklären, die dem Sinne der deutschen Rechtsprechung meilenweit, ach nein, im Grunde nach komplett fern ist.
Das sie aber so tatsächlich von einem Richter des Landgerichtes gesprochen wurde, macht mich tatsächlich fassungslos und vor allem sprachlos.

Re: Chance beim OLG
« Antwort #37 am: 25 April 2022, 11:31:49 »
Ihr wollt eine OLG-Entscheidung? Hier habt ihr sie: https://www.spiegel.de/panorama/online-gluecksspiel-geld-zurueck-garantie-fuer-zocker-a-b84553fa-0032-4f28-ac6d-ebd585824ba1?context=issue

Das Aktenzeichen steht im Spiegel-Artikel leider auch nicht drin. Aber die Pressestelle war so freundlich, es zu verraten: 23 U 55/21. Laut Pressestelle sind sich die Richter schon sehr sicher, wenn sie jemandem schon bevor das Verfahren anhängig wird mit einem Hinweisbeschluss nahelegen, die Berufung zurückzunehmen.
Etwas ausführlicher habe ich es hier aufgedröselt: https://rechtecheck.de/news/online-casino-erstattung-urteile/#hinweisbeschluesse

Re: Chance beim OLG
« Antwort #38 am: 25 April 2022, 11:46:03 »
Vielen Dank Robert!

Re: Chance beim OLG
« Antwort #39 am: 25 April 2022, 14:47:17 »
Nachtrag: Gerade habe ich vom OLG München das Feedback bekommen, dass die dortige Berufung (auch nach einem Hinweisbeschluss) zurückgenommen wurde. Das Landgerichtsurteil ist damit rechtskräftig.

Re: Chance beim OLG
« Antwort #40 am: 25 April 2022, 15:02:04 »
Betrifft es das Verfahren des LG München Urteil v. 30.07.2021 - 31 O 16477/20?

Re: Chance beim OLG
« Antwort #41 am: 25 April 2022, 17:39:42 »
https://www.anwalt.de/rechtstipps/olg-frankfurt-a-m-online-casino-muss-spieler-gesamte-verluste-erstatten-der-spiegel-berichtet-200059.html

Eine weitere obergerichtliche Entscheidung!

OLG Frankfurt:


"Soweit ein Gesetzesverstoß des Leistenden in Rede steht, kann die Existenz der verschiedenartigsten Verbotsgesetze nicht ohne weiteres und generell als bekannt vorausgesetzt werden. Vielmehr ist die Kenntnis gerade des Verbotsgesetzes festzustellen, soweit dieses nicht als allgemein bekannt angesehen werden darf.“"

„Richtig ist zwar, dass der Kläger sich in einem Strafprozess nicht auf die Unkenntnis des § 285 StGB berufen könnte. § 285 StGB setzte aber unter Verweis auf § 284 StGB die Beteiligung an einem derart
unerlaubten Glücksspiel voraus. Ob das Glücksspiel vorliegend „unerlaubt“ war, folgte aber aus § 4 Abs. 1, 4 GlüStV 2021, dessen Inhalt nicht ohne weiteres und generell als bekannt vorausgesetzt werdenkann. Auch wenn die Werbung für OnlineGlücksspiele einen textlich dargestellten und/oder schnell gesprochenen Hinweis darauf zu enthalten pflegt, dass sich das Angebot nur an Spieler in SchleswigHolstein richte, lässt sich daraus keine allgemeine Bekanntheit des generellen Verbots von Online-Glücksspielen außerhalb dieses Bundeslandes in Deutschland herleiten. Hinzu kommt, dass die in einem zur EU zählenden Staat ansässige Beklagte über eine örtliche Lizenz verfügte und sich mit ihrem deutschsprachigen Angebot an die potentiellen Kunden wandte, so dass sich auch deswegen das
Fehlen einer notwendigen Lizenz in Deutschland nicht per se aufdrängen musste.“

„Außerdem hat die Beklagte selbst über viele Druckseiten zur Rechtswidrigkeit des generellen Verbots von OnlineGlücksspielen bzw. zu deren Legalität vorgetragen und die besondere Schwierigkeit der Rechtslage betont, gleichzeitig aber dem Kläger vorgeworfen, eine klare und einfach zu recherchierende Rechtslage leichtfertig nicht zur Kenntnis genommen zu haben. (…)
Es ist auch in der rechtlichen Konsequenz des widersprüchlichen Tatsachenvortrags bemerkenswert, dass die Beklagte, die hochrangige Rechtsexperten mit der Klärung der Rechtsfrage beschäftigt hat, für sich als geschäftliche Anbieterin einer Leistung einen vermeidbaren Verbotsirrtum reklamieren will und es sogar als unzumutbar begreift, jede Spielteilnahme von registrierten Speilern weltweit auf eine Übereinstimmung mit den nationalen Besonderheiten der Glücksspielregulierung zu überprüfen, gleichzeitig bei dem nicht rechtlich beratenen privaten Kunden die Kenntnis der Rechtslage voraussetzt bzw. deren Nichtkenntnis für leichtfertig erachtet.“
« Letzte Änderung: 25 April 2022, 17:44:00 von Kläger2021 »

Re: Chance beim OLG
« Antwort #42 am: 25 April 2022, 17:47:24 »
Es wird Zeit, dass die ganzen Anbieter zur Rechenschaft gezogen werden. Es ist traurig genug dass die Glücksspielindustrie mit der Sucht und dem Realitätsverlust jedes Einzelnen krass viel Geld verdient. Sei es Sportwetten oder OC. Vor allem würde ich mich freuen wenn es bei Sportwetten endlich Urteile geben würde.
« Letzte Änderung: 25 April 2022, 22:54:57 von blabukaboom »

Re: Chance beim OLG
« Antwort #43 am: 26 April 2022, 13:01:51 »
Ich denke, dass bei den Entscheidungen ob Berufung oder generell Rechtsmittel eingelegt werden sollen oder nicht, eher die Anwälte der Casinos die Entscheidung maßgeblich beeinflussen als das Casino selbst
Vielleicht hätte das Casino beim dem erstinstanzlichen Urteil, indem das Casino verurteilt wurde, keine Rechtsmittel eingelegt und damit abgeschlossen. Ich denke vielmehr, dass die Anwälte den Casinos anbieten ja gar drängen Rechtsmittel einzulegen, um finanziell davon zu profitieren. Den Anwälten geht es überwiegend nur um den Gelderwerb. Bei Streitwerten von mehreren 10.000 Euros oder sechsstellige Werte, kann man sich vorstellen, wie viel Gebühren ein Anwalt kassiert. Da die Casinos auch zahlungskräftig sind, versucht man hier scheinbar alle möglichen Kostenpunkte auszuschöpfen. Ich gehe daher jetzt sogar davon aus, dass die Anwälte auf den Hinweisbeschluss des OLG Frankfurt, die Berufung nicht zurücknehmen werden, um dann in die Revision zu gehen oder eine entsprechende Nichtzulassungsbeschwerde einlegen zu können, um erneut kräftig Profit machen zu können. Obwohl mittlwerile klar sein sollte, dass die Rechtsprechung eher deutlich auf Seiten der Spieler ist.

Wollte ich mal nur raushauen.=)
« Letzte Änderung: 26 April 2022, 13:11:37 von Kläger2021 »

Re: Chance beim OLG
« Antwort #44 am: 26 April 2022, 16:26:36 »
Betrifft es das Verfahren des LG München Urteil v. 30.07.2021 - 31 O 16477/20?

Genau das.

 

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