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T***** "Kredtivergabe" bei Livewetten legal?

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Offline Pow

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T***** "Kredtivergabe" bei Livewetten legal?
« am: 03 Juni 2022, 14:26:05 »
Liebes Forum,
ich schreibe für einen Freund, der aufgrund von Live-Wetten bei T*****massive Probleme bekommen hat. Ihm wurden, ohne Prüfung seiner Zahlungsfähigkeit, bei Wetten vor Ort Wettscheine bis zu mehreren tausend Euro verkauft, die er dann nicht bezahlen konnte. Er wurde nun mehrfach wegen Betrugs verurteilt. Bei der Verhandlung wurde jedoch nie berücksichtigt, was es bedeutet, dass ein Wettbüro sozusagen ungeprüft "Kredite" in dieser Höhe vergibt. Die Vorberstrafungen, die daraus entstanden sind, gefährden aktuell die gesamte Existenz meines Kumpels, weshalb ich der ganzen Sache gerne nachgehen würde. Ich habe hier gelesen, dass es für Online-Wetten eine Sperre von 1000€/Monat gibt und daraus z.T. die Möglichkeit entsteht, Geld wieder zurück zu verlangen. Wenn ich es richtig verstehe, ist das bei Wetten vor Ort anders. Gibt es hier Menschen, die die Situation hier etwas besser einschätzen können und Erfahrungen mit dieser Praxis haben? Wäre Euch unheimlich dankbar für Tipps. Gerne auch, an wen wir uns sonst wenden könnten.
Danke!
Pow

Edit: Laut Spielerschutzkonzept von T***** gäbe es ein internes Verbot Kredite zu vergeben: Gibt es Erfahrungen damit, sich darauf zu berufen?
« Letzte Änderung: 03 Juni 2022, 15:23:31 von Pow »

Re: T***** "Kredtivergabe" bei Livewetten legal?
« Antwort #1 am: 03 Juni 2022, 19:42:06 »
In § 4 Abs. 5 Nr. 2 GlüStV 2021 ist folgendes zu entnehmen:

"5) Die Erteilung einer Erlaubnis nach Absatz 4 Satz 1 für öffentliche Glücksspiele im Internet setzt voraus, dass keine Versagungsgründe nach Absatz 2 vorliegen und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

2. Spielern werden durch den Veranstalter, den Vermittler, deren Beschäftigte oder durch von diesen beauftragten Dritten keine Darlehen gewährt; für Darlehen darf auf der Internetdomain des Veranstalters oder Vermittlers nicht geworben oder sonst darauf verwiesen oder verlinkt werden (Kreditverbot). Bei Lotterien in Form des Gewinnsparens nach § 12 Absatz 1 Satz 2 gilt dies nur für Darlehen, die für die Teilnahme an Glücksspielen gewährt werden."


Nr. 2 ist einer von vielen Versagungsgründen bzw. eine von vielen Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung nach § 4 Abs. 1 GlüStV 2021.

Nach deinen Schilderungen, wonach deinem Kumpel Kredite gewährt wurden, dürfte dies nicht geschehen.

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Offline Pow

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Re: T***** "Kredtivergabe" bei Livewetten legal?
« Antwort #2 am: 04 Juni 2022, 17:01:12 »
Super, tausend Dank! Das müsste sich ja dann eigentlich auch auf Wetten vor Ort übertragen lassen, oder? Ich finde nämlich im Netz fast nur Infos zu Online-Wetten.  In dem Fall hat das ganze aber immer in einem lokalen Büro stattgefunden.

Re: T***** "Kredtivergabe" bei Livewetten legal?
« Antwort #3 am: 07 Juni 2022, 05:22:53 »
Ihm wurden, ohne Prüfung seiner Zahlungsfähigkeit, bei Wetten vor Ort Wettscheine bis zu mehreren tausend Euro verkauft, die er dann nicht bezahlen konnte.

Unabhängig davon, das dieser bekannte Glücksspielanbieter kein Finanzinstitut ist und demzufolge auch keinerlei "Kredite" vergeben darf,- eine Sache würde mich mal interessieren:

Wie hat "dein Freund" denn vor Ort die Wettscheine gekauft? In Bar? Mit EC Karte oder Kreditkarte einer Bank?

 

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