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Post von der Polizei wg. illegalem Glücksspiel

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Post von der Polizei wg. illegalem Glücksspiel
« am: 21 September 2023, 11:19:17 »
Hallo liebes Forum,

nun hat es mich wohl auch erwischt - ich habe Post von der Polizei wegen "illegalem Glücksspiel" im Zeitraum vom "xx-xx 2021" erhalten (zwei oder drei Tage in Summe, yay!) erhalten. Vermutlich hat meine ehemalige Bank (bin dort seit Anfang 2022 nicht mehr und kann daher auch nichts nachschauen...) das mitgeteilt.  Es ist keine Vorladung sondern nur ein Fragebogen dabei, den ich zurück senden soll. Werde ich natürlich nicht machen. (So weit hab ich mich belesen)
Nachdem ich jetzt manchmal schon gelesen habe, dass bei manchen nach "Ignorieren" nach ein paar Wochen direkt das Verfahren nach Übergabe an die Staatsanwaltschaft eingestellt wurde (kann das sein?), würde ich jetzt erstmal ausharren, bevor ich mich an irgendeinen Anwalt wende (habe hier im Forum auch schon gute Tipps dazu, inkl. kostenloser Erstberatung gefunden). Könnt ihr mich da ggf. etwas beruhigen? Oder soll ich doch sofort irgendwie tätig werden?
Ich muss dazu sagen, dass es um keine hohe Summe gehen kann... wir reden hier von max. ~200-300€ Ein-/Auszahlung, da ich eher gelegentlich mal online spiele (meist Lotto, ab und zu Slots) und nie super viel. Nachschauen kann ich es, wie gesagt, leider nicht mehr... und weiß auch nicht ob es nur um eine Einzahlung geht oder ob ich damals vielleicht auch ne Kleinigkeit gewonnen habe (aber wie gesagt, auch das war wenn dann eher wenig...). Ich muss auch dazu sagen, dass das kein Vorsatz war, ich habe das damals die ersten Male gemacht und nicht weiter drüber nachgedacht geschweige denn je was von einer Whitelist gehört... dumm, ich weiß.
Aber Angst habe ich jetzt natürlich trotzdem ziemlich, hatte echt noch nie Kontakt wegen irgendwas mit der Polizei und bin sehr verunsichert. Vor allem  was im "schlimmsten Fall" passieren könnte oder mit welchen Kosten (auch anwaltlichen) ich rechnen müsste... Da ich aktuell noch einen Privatkredit abbezahle (Arztrechnung, nichts wildes :D) habe ich trotz allem kein großes Sparvermögen auf das ich zurück greifen könnte für irgendwelche Ausgaben in Bezug auf Anwalt oder Strafgelder (aber soweit ich gelesen habe, kommt das eigentlich nicht vor, oder?).
Vielleicht habt ihr mir ein paar Tipps und könnt mich auch etwas beruhigen! (Vor allem beruhigen!)
Danke euch vielmals!
« Letzte Änderung: 21 September 2023, 11:21:26 von Larvae »

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Offline Olli

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Re: Post von der Polizei wg. illegalem Glücksspiel
« Antwort #1 am: 21 September 2023, 13:01:22 »
Hi!

Im FAGS-Sonntagskaffee hatten wir Anfang des Monats eine Polizistin. Sie sagte ganz klar: Wenn eine Vorladung der Polizei kommt ... ignorieren, bzw. absagen. Wenn eine Vorladung der Staatsanwaltschaft kommt, dann ab zum Anwalt.
Jeder ermittelnde Polizist freut sich über Deine Aussagen. So kannst Du Dir nämlich selbst ein wunderschönes Grab schaufeln.
Also - wenn es "nur" von der Polizei ist, dann halte Deine Finger bei Dir und fülle bloß nichts aus.
Du hast das Recht die Aussage zu verweigern!

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Post von der Polizei wg. illegalem Glücksspiel
« Antwort #2 am: 21 September 2023, 13:15:18 »
Hi!

Im FAGS-Sonntagskaffee hatten wir Anfang des Monats eine Polizistin. Sie sagte ganz klar: Wenn eine Vorladung der Polizei kommt ... ignorieren, bzw. absagen. Wenn eine Vorladung der Staatsanwaltschaft kommt, dann ab zum Anwalt.
Jeder ermittelnde Polizist freut sich über Deine Aussagen. So kannst Du Dir nämlich selbst ein wunderschönes Grab schaufeln.
Also - wenn es "nur" von der Polizei ist, dann halte Deine Finger bei Dir und fülle bloß nichts aus.
Du hast das Recht die Aussage zu verweigern!

Danke, so habe ich das auch überall gelesen. Gibt es einen Unterschied, ob man es einfach ignoriert oder proaktiv verweigert oder absagt? Ansonsten harre ich jetzt echt einfach mal aus und mache absolut gar nichts.

Edit: Kann man irgendwie voraussehen, wie wahrscheinlich eine Vorladung der Staatsanwaltschaft wäre? Bzw. wie oft kommt sowas laut Erfahrungswerten vor? Ich hoffe ja echt, dass es einfach direkt eingestellt werden wird ohne großes "Zwischenspiel" (würde nachts gerne einfach wieder ruhig schlafen, bin leider ein Mensch dem sowas direkt für Wochen auf die Psyche und den Magen schlägt...  ::))
« Letzte Änderung: 21 September 2023, 13:19:52 von Larvae »

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SuchtkrankerMensch

Re: Post von der Polizei wg. illegalem Glücksspiel
« Antwort #3 am: 21 September 2023, 14:40:42 »
eine FRAGE !

Leider hab ich den Termin verpasst; wozu gibt es die Polizei wenn man solche Termine einfach absagen bzw ignorieren kann ? Hat das jemand gefragt und Sie was dazu gesagt ?

Re: Post von der Polizei wg. illegalem Glücksspiel
« Antwort #4 am: 21 September 2023, 15:22:37 »
Ach Ralf, lass es doch einfach..

Wir hatten das alles schon hier... Und jeder, der so ein Schreiben erhält weiß was zu tun ist...

Auch deine Suche gestern nach den AGBs vom Forum... Chill doch einfach mal..  Man kann sich sein Leben auch selbst schwer machen.. Das nervt..

Ach Ralf, lass es doch einfach..

Wir hatten das alles schon hier... Und jeder, der so ein Schreiben erhält weiß was zu tun ist...

Auch deine Suche gestern nach den AGBs vom Forum... Chill doch einfach mal..  Man kann sich sein Leben auch selbst schwer machen.. Das nervt..

Wer ist besagter Ralf?  ???

Klar, habe ich hier schon einiges nachgelesen und auch generell im Internet und dass es im Grunde früher oder später immer eingestellt wird - aber letztlich will ich einfach gut vorbereitet sein, wie es aller Wahrscheinlichkeit nach weitergehen "könnte" (vor allem da es in meinem Fall um einen Minibetrag geht). Ich konnte nirgendwo finden, wie oft tatsächlich noch ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft mit Vorladung (vor allem wegen so einem Pupsbetrag) folgt oder ob es wahrscheinlicher ist, dass das nächste Schreiben an mich einfach direkt eine "Einstellung des Verfahrens" sein wird. Zumindest so meine Hoffnung. :D (Natürlich ist das sehr individuell, aber ich hoffe eben das Beste... ;-))
Danke!

*

Offline Olli

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Re: Post von der Polizei wg. illegalem Glücksspiel
« Antwort #5 am: 21 September 2023, 15:47:39 »
Wenn Deine Bank die Sache bei der Polizei anzeigt, dann müssen die natürlich ermitteln.
Dazu haben sie Dir nun den Fragebogen zugesandt. Wenn Du darauf nicht antwortest, steht morgen eine Hundertschaft vor Deiner Tür ... ach ...  da habe ich mich ein wenig verrannt ... :) Nein, natürlich nicht ... ;)
Ich glaube auch nicht, dass sie es zur Staatsanwaltschaft weiter leiten. Und selbst wenn  ... dann bekommst Du von der eine Vorladung, gehst mit Anwalt hin und gibst wie hier an, dass Dir die Illegalität gar nicht bewusst war. Damit fehlt der Vorsatz bei Dir. Hier heißt es tatsächlich dann: Unwissenheit schützt vor Strafe!

Es gibt zwei Arten der Vorladungen der Polizei: als Zeuge und als Beschuldigter! Nun könnte man meinen, dass man als Zeuge ja nichts zu befürchten hat ... von wegen ... Wenn man sich selbst in seiner juristischen Unwissenheit belastet, wird man zum Beschuldigten!
Teilweise, lt. Aussage der Polizistin, wird gerne "als Zeuge" geladen, obwohl derjenige eigentlich "Beschuldigter" ist.

Die Vorladung bei der Polizei ist letztlich nur eine Gelegenheit zur Sache auszusagen, eine Pflicht liegt jedoch nicht vor.
Das Verweigern der Aussage und das Nichterscheinen zur Vorladung darf nicht gegen den Beschuldigten verwendet werden.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Post von der Polizei wg. illegalem Glücksspiel
« Antwort #6 am: 21 September 2023, 15:54:39 »
Wenn Deine Bank die Sache bei der Polizei anzeigt, dann müssen die natürlich ermitteln.
Dazu haben sie Dir nun den Fragebogen zugesandt. Wenn Du darauf nicht antwortest, steht morgen eine Hundertschaft vor Deiner Tür ... ach ...  da habe ich mich ein wenig verrannt ... :) Nein, natürlich nicht ... ;)
Ich glaube auch nicht, dass sie es zur Staatsanwaltschaft weiter leiten. Und selbst wenn  ... dann bekommst Du von der eine Vorladung, gehst mit Anwalt hin und gibst wie hier an, dass Dir die Illegalität gar nicht bewusst war. Damit fehlt der Vorsatz bei Dir. Hier heißt es tatsächlich dann: Unwissenheit schützt vor Strafe!

Es gibt zwei Arten der Vorladungen der Polizei: als Zeuge und als Beschuldigter! Nun könnte man meinen, dass man als Zeuge ja nichts zu befürchten hat ... von wegen ... Wenn man sich selbst in seiner juristischen Unwissenheit belastet, wird man zum Beschuldigten!
Teilweise, lt. Aussage der Polizistin, wird gerne "als Zeuge" geladen, obwohl derjenige eigentlich "Beschuldigter" ist.

Die Vorladung bei der Polizei ist letztlich nur eine Gelegenheit zur Sache auszusagen, eine Pflicht liegt jedoch nicht vor.
Das Verweigern der Aussage und das Nichterscheinen zur Vorladung darf nicht gegen den Beschuldigten verwendet werden.

Haha, ja, Danke! Ich weiß, man liest heraus dass ich mir echt Sorgen mache - typisch Frau vielleicht... Sorry also, wenn ich das Thema hier wohl zum hundersten Mal aufgemacht habe... ;)

Aber du konntest mich schon echt ein wenig beruhigen, das klingt ja alles nicht so "schlimm". Wenn kein Vorsatz da war bzw. das Unwissen darüber, was ja der Fall ist, dann muss ich mir im Prinzip wirklich keine Sorgen machen, richtig? Wenn ein Verfahren im Endeffekt eingestellt wird, kommt es ja auch nie zu einem Bußgeld oder einem "negativem" Eintrag in der Personenakte, oder? (Für mich bzgl Arbeitgeber tatsächlich auch nicht ganz unwichtig, weil wir regelmäßig "gecheckt" werden und ich bin mir unsicher inwiefern sowas eine Rolle spielen könnte, uff.) Danke also nochmal! :)

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Offline Olli

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Re: Post von der Polizei wg. illegalem Glücksspiel
« Antwort #7 am: 21 September 2023, 16:14:45 »
Hi!

Wir bewegen uns im Straftatbestand und daher kann Dir auch niemand ein Bußgeld aufbrummen. Dieses folgt nur einer Ordnungswidrigkeit.
Damit eine Straftat in Dein polizeiliches Führungszeugnis eingetragen wird, braucht es ein Urteil ...
Ohne diesen Eintrag auch kein Eintrag in Deine Personalakte als Angestellter/Beamter/... in brisanten Einsatzgbieten.

Die juristisch Bewanderten hier im Forum mögen mich bitte korrigieren ...


Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
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SuchtkrankerMensch

Re: Post von der Polizei wg. illegalem Glücksspiel
« Antwort #8 am: 22 September 2023, 18:21:13 »
@Larvae mit Ralf bin ich gemeint
@Norddeutsch lass mich doch einfach in Ruhe
@Olli, danke für die Beantwortung meiner frage

Re: Post von der Polizei wg. illegalem Glücksspiel
« Antwort #9 am: 01 Dezember 2023, 16:44:50 »
Hi, ging mir auch so. Habe mich auf Empfehlung vom Anwalt nicht auf das Polizei-Schreiben gemeldet, er hat gesagt, dass ich nichts befürchten muss, wenn ich nichts von der Illegalität wusste. War im Oktober, bislang habe ich nichts gehört.

Edit Olli: Vollzitat entfernt
« Letzte Änderung: 01 Dezember 2023, 16:52:08 von Olli »

*

Offline Skywalker

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  • 28
  • Wer nicht spielt , hat automatisch schon gewonnen!
Re: Post von der Polizei wg. illegalem Glücksspiel
« Antwort #10 am: 02 Dezember 2023, 22:36:15 »
Hi, ging mir auch so. Habe mich auf Empfehlung vom Anwalt nicht auf das Polizei-Schreiben gemeldet, er hat gesagt, dass ich nichts befürchten muss, wenn ich nichts von der Illegalität wusste. War im Oktober, bislang habe ich nichts gehört.

Edit Olli: Vollzitat entfernt

Au weia!

Als ob wir nicht schon genug unter der Sucht leiden!

Aloisius , du schreibst dass der Polizeibeamte meinte, du musst nichts befürchten weil du nichts von der Illegalität wusstest.

Dem muss ich teilweise wiedersprechen!

Ich zitiere hier die Strafrechtskanzlei Dietrich (aus Berlin):

Neben der Unwissenheit in Bezug auf tatsächliche Umstände kann sich die Unkenntnis auch auf die rechtliche Bewertung oder Einschätzung beziehen. In diesem Fall ist § 17 StGB maßgeblich, welcher den Verbotsirrtum regelt.

Nach § 17 StGB handelt man ohne Schuld, wenn einem bei Begehung der Tat die Einsicht fehlt, Unrecht zu tun, soweit dieser Irrtum nicht vermeidbar gewesen ist.

Im Umkehrschluss schützt Unwissenheit nicht vor Strafe, soweit der Irrtum vermeidbar gewesen ist. Es gilt, dass man zunächst zu  einer gehörigen Gewissensanspannung unter Aufbietung seiner intellektuellen Erkenntniskräfte verpflichtet ist. Unterlässt man dies und hat es aufgrund dessen in zurechenbarer Weise versäumt, die Rechtswidrigkeit seines Verhaltens zu erkennen, so war der Irrtum vorwerfbar und somit vermeidbar.


Ich frage mich wie der § 17 StGB das bei Spielsucht sieht, im Endeffekt haben wir ja die Einsicht, aber haben trotzdem das Geld verzockt! Mehr verzockt als geplant, die Miete verzockt, Existenz
verspielt..

Wir waren in dem Moment nicht wir selber. (Kontrollverlust oder Spielrausch!)

Kein Mensch der Welt , außer ein Spielsüchtiger, ist irgendwie glücklich darüber, dass jetzt endlich auch das letzte Geld verzockt ist. (Wenn man mal sein ganzes Gehalt verzockt hat.)

Liebe Grüße
Skywalker

Wenn ihr nicht spielt, dann habt ihr bereits gewonnen.

Spielen bringt nichts!

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Offline Olli

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Re: Post von der Polizei wg. illegalem Glücksspiel
« Antwort #11 am: 02 Dezember 2023, 22:45:38 »
Hi Skywalker!

Belese Dich bitte mal in den letzten Gerichtsurteilen. Wenn ich das jetzt hier wiedergebe, nutze ich garantiert das falsche Vokabular ... :)

Einer der ersten Sätze eines Anwalts auf einem Seminar war: Unwissenheit schützt im Glücksspielrecht sehr wohl vor Strafe.
Dem Glücksspieler muss ein Vorsatz nachgewiesen werden ... am Besten von der Gegenseite und nicht durch eigenes Verplappern ... :)

Daher ... wenn die Polizei zum Kaffeekränzchen lädt ... ignorieren ... wenn das die Staatsanwaltschaft macht ... hingehen und schweigen. Wenn überhaupt, dann redet der eigens mitgebrachte Anwalt ...
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Offline Skywalker

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Re: Post von der Polizei wg. illegalem Glücksspiel
« Antwort #12 am: 02 Dezember 2023, 22:48:59 »
Hi Skywalker!

Belese Dich bitte mal in den letzten Gerichtsurteilen. Wenn ich das jetzt hier wiedergebe, nutze ich garantiert das falsche Vokabular ... :)

Einer der ersten Sätze eines Anwalts auf einem Seminar war: Unwissenheit schützt im Glücksspielrecht sehr wohl vor Strafe.
Dem Glücksspieler muss ein Vorsatz nachgewiesen werden ... am Besten von der Gegenseite und nicht durch eigenes Verplappern ... :)

Daher ... wenn die Polizei zum Kaffeekränzchen lädt ... ignorieren ... wenn das die Staatsanwaltschaft macht ... hingehen und schweigen. Wenn überhaupt, dann redet der eigens mitgebrachte Anwalt ...

Danke Olli!

Dank dir kann ich heute Nacht gut schlafen! Werde mir die letzten Gerichtsurteile durchlesen.
Wenn ihr nicht spielt, dann habt ihr bereits gewonnen.

Spielen bringt nichts!

 

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