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1.000 € Einzahlungslimit und Bonitätsprüfung

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Hanibal79

Re: 1.000 € Einzahlungslimit und Bonitätsprüfung
« Antwort #15 am: 24 März 2023, 09:06:03 »
Ach ja, bei Moderatoren oder anderen verdienten Mitgliedern triggert es weniger als wenn ein gewöhnlicher User einen Anbieter Namentlich nennt.  ???
« Letzte Änderung: 24 März 2023, 09:08:07 von Hanibal79 »

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Offline Olli

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Re: 1.000 € Einzahlungslimit und Bonitätsprüfung
« Antwort #16 am: 24 März 2023, 10:23:56 »
Hi Hanibal!

Ich habe gepennt ... ich gebe es zu ...   :o
Hier wird ja explizit nachgefragt ..., um gegen die Anbieter Informationen zu sammeln!

Welchen hatte Durchbrenner noch da stehen?  :)

PS: Habe ein wenig aufgeräumt ...
« Letzte Änderung: 24 März 2023, 10:25:36 von Olli »
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Parlor_Trick

Re: 1.000 € Einzahlungslimit und Bonitätsprüfung
« Antwort #17 am: 24 März 2023, 10:36:13 »
Das LG Memmingen (Az.: 21 O 1011/22), und das OLG Frankfurt (Az: 8U 102/22) über das Limit und über verbotene LIVE-Wetten.

Zitat
Es kann dahingestellt bleiben, ob die Beklagte zu 1 gegen das Limitierungskonzept versto­ßen hat. Die Regelung betrifft nur die Konzessionsausgestaltung und gilt nach dem Wort­ laut der Regelung nur grundsätzlich. Ein Verstoß gegen die Vorschrift führt daher nicht zur Nichtigkeit. So wurde auch durch den BGH entschieden, dass die Vorgabe, dass jeder Spieler bei seiner Registrierung ein für ihn geltendes tägliches wöchentliches oder monatli­ ches Limit bestimmt, kein Verbotsgesetz darstellt. Vielmehr handelt es sich lediglich um ei­ne mit der Zulassung des Onlinespiels verknüpfte Auflage, deren Missachtung weder nach § 284 Abs. 1 StGB strafbar ist noch den Spielvertrag nach § 134 BGB in Verbindung mit § 284 Abs. 1 StGB nichtig macht (vgl. BGH, NJW 2008, 2026, 2027. Entsprechendes gilt für den Vorwurf der unerlaubten Platzierung von Live-Wetten.


Re: 1.000 € Einzahlungslimit und Bonitätsprüfung
« Antwort #18 am: 24 März 2023, 10:44:01 »
Das LG Memmingen (Az.: 21 O 1011/22), und das OLG Frankfurt (Az: 8U 102/22) über das Limit und über verbotene LIVE-Wetten.

Zitat
Insoweit steht dem Kläger auch kein Anspruch gegenüber der Beklagten zu 1.) aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit§ 4 Abs. 4,5 Glücksspielstaatsvertrag 2012, 284 StGB zu. Wegen des genannten Verstoßes des Konzessionsvergabeverfahrens gegen das Transpa­renzgebot scheiden mit Rücksicht auf den Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung Scha­densersatzansprüche des Klägers gegenüber der Beklagten zu 1.) aus.

Es kann dahingestellt bleiben, ob die Beklagte zu 1 gegen das Limitierungskonzept versto­ßen hat. Die Regelung betrifft nur die Konzessionsausgestaltung und gilt nach dem Wort­ laut der Regelung nur grundsätzlich. Ein Verstoß gegen die Vorschrift führt daher nicht zur Nichtigkeit. So wurde auch durch den BGH entschieden, dass die Vorgabe, dass jeder Spieler bei seiner Registrierung ein für ihn geltendes tägliches wöchentliches oder monatli­ ches Limit bestimmt, kein Verbotsgesetz darstellt. Vielmehr handelt es sich lediglich um ei­ne mit der Zulassung des Onlinespiels verknüpfte Auflage, deren Missachtung weder nach § 284 Abs. 1 StGB strafbar ist noch den Spielvertrag nach § 134 BGB in Verbindung mit § 284 Abs. 1 StGB nichtig macht (vgl. BGH, NJW 2008, 2026, 2027. Entsprechendes gilt für den Vorwurf der unerlaubten Platzierung von Live-Wetten.

Man darf gespannt sein, wie andere Gerichte das sehen. Die Ausführungen zum Limit sind für mich nachvollziehbar, aber nicht übertragbar auf Live-Wetten. Im Grunde genommen müsste man den Gerichten klarmachen, dass Live-Wetten eigentlich keine wirklichen/echten Sportwetten sind. Man muss sich vom Wortlaut lösen. Das hat mit dem Sport nichts mehr zu tun, wenn ich im Minuten- oder Sekundentakt auf irgendwelche Ereignisse "tippen" kann. Das ist dann doch eher mit den Slot-Spielen vergleichbar - auch hinsichtlich des Sucht- und Gefahrenpotentials

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Parlor_Trick

Re: 1.000 € Einzahlungslimit und Bonitätsprüfung
« Antwort #19 am: 24 März 2023, 10:52:31 »
Es lädt die Anbieter zum Weitermachen ein.
« Letzte Änderung: 24 März 2023, 10:57:55 von Parlor_Trick »

Re: 1.000 € Einzahlungslimit und Bonitätsprüfung
« Antwort #20 am: 24 März 2023, 11:02:23 »
So ein Quatsch kann ich wirklich nicht nachvollziehen. Wenn es so rechtlich richtig ist, wo bitte ist dann der Schutz für die Spieler. Die Anbieter haben gegen Gesetze und Regeln verstoßen und dürfen als Belohnung auch noch die Einsätze behalten. Dass die dt. Gerichte zum Teil so die Anbieter belohnen, ärgert mich umso mehr

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Online Ilona

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Re: 1.000 € Einzahlungslimit und Bonitätsprüfung
« Antwort #21 am: 24 März 2023, 11:18:31 »
Die Ausführungen zum Limit sind in der Tat abenteuerlich und lebensfern. Spielerschutz ade!
LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

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Parlor_Trick

Re: 1.000 € Einzahlungslimit und Bonitätsprüfung
« Antwort #22 am: 24 März 2023, 11:29:13 »
Hier ist das fast schon gebetsmühlenartig zitierte BGH-Urteil zum Limit... m.E.: Völlig unpassend, und ein total unsympathischer Fall.

https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2008-4&nr=43576&linked=urt&Blank=1&file=dokument.pdf
« Letzte Änderung: 24 März 2023, 13:44:33 von Parlor_Trick »

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Online Ilona

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Re: 1.000 € Einzahlungslimit und Bonitätsprüfung
« Antwort #23 am: 24 März 2023, 12:00:44 »
Ja, aus meiner Sicht eine andere Rechtsgrundlage.
« Letzte Änderung: 24 März 2023, 12:55:10 von Ilona »
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

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Parlor_Trick

Re: 1.000 € Einzahlungslimit und Bonitätsprüfung
« Antwort #24 am: 24 März 2023, 13:11:33 »
Zitat
Im Grunde genommen müsste man den Gerichten klarmachen, dass Live-Wetten eigentlich keine wirklichen/echten Sportwetten sind.

@Kläger2018
Der Kläger hat klar und deutlich argumentiert:

Zitat
Die Online-Casinospiele seien nach geltendem Recht nicht genehmigungsfähig.
Eine Ge­nehmigungsfähigkeit habe auch im Übrigen nicht bestanden, da die Beklagten sich nicht an die materiellen Voraussetzungen des § 4 Glücksspielstaatsvertrag gehalten hätten.
So sei gegen das Einzahlungslimit und das Verlinkungsverbot verstoßen worden. Die Beklag­te zu 1 habe sowohl vor als auch nach Erhalt der Sportwettenlizenz Live-Ereigniswetten an­geboten.

Es ist noch nicht aller Tage Abend.

vgl. 1) LG Hamburg (nur Sportwetten - Konzessionsbewerberin), 2) LG Hannover (nur Sportwetten - Konzessionsbewerberin), 3) LG Heidelberg, 4) LG Heilbronn (nur Sportwetten - Konzessionsbewerberin), 5) LG Nürnberg-Fürth, 6) LG Stuttgart, 7) LG Würzburg, die alle dem OLG Frankfurt nicht folgen.

Ferner:

Das Regierungspräsidium Darmstadt  / das Bundesland HESSEN scheint/scheinen angreifbar zu sein.

Edit:
GlüStV 2012 /2020  und GlüStV 2021 unterscheiden sich aber im Wesentlichen:

GlüStV 2012/2020 über das Limit (§ 4 Allgemeine Bestimmungen - bezieht sich auf die Konzession, kein Teilnahme-Verbot):
Zitat
Der Höchsteinsatz je Spieler darf grundsätzlich einen Betrag von 1 000 Euro pro Monat nicht übersteigen. In der Erlaubnis kann zur Erreichung der Ziele des § 1 ein abweichender Betrag festgesetzt werden. Gewinne dürfen nicht mit Einsätzen der Spieler verrechnet werden. Die Beachtung des Kreditverbots ist sichergestellt. Bei der Registrierung sind die Spieler dazu aufzufordern, ein individuelles tägliches, wöchentliches oder monatliches Einzahlungs- oder Verlustlimit festzulegen (Selbstlimitierung). Darüber hinaus ist den Spielern zu jeder Zeit die Möglichkeit einzuräumen, tägliche, wöchentliche oder monatliche Einzahlungs- und Verlustlimits neu festzulegen. Will ein Spieler das Einzahlungs- oder Verlustlimit erhöhen, so wird die Erhöhung erst nach einer Schutzfrist von sieben Tagen wirksam. Wenn Einzahlungs- oder Verlustlimits verringert werden, greifen die neuen Limits für neue Spieleinsätze sofort.

GlüStV 2021 (ab 01.07.2021 gültig) über das Limit (§ 6 Sozialkonzept - wesentlicher Unterschied zum GlüStV 2012/2020?):
Zitat
Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit darf grundsätzlich 1000 Euro im Monat nicht übersteigen. (Abs. 2)
(...)
Ist für einen Spieler kein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit festgelegt, darf eine Spielteilnahme nicht erfolgen. (Abs. 6)

Weiterer Unterschied - GlüStV 2021 § 6 h Abs. 1 (ab 01.07.2021 gültig):
Zitat
Das parallele Spiel von öffentlichen Glücksspielen durch einen Spieler ist unzulässig.
« Letzte Änderung: 24 März 2023, 15:25:59 von Parlor_Trick »

Re: 1.000 € Einzahlungslimit und Bonitätsprüfung
« Antwort #25 am: 24 März 2023, 21:18:18 »
Zitat
Der Umstand, dass das Registrierungsprogramm der Klägerin eine Teilnahme am Glücksspiel ohne Setzen eines wirksamen Limits ermöglicht habe, verstoße zwar gegen § 5 Nr. 1 der Spielbankerlaubnis. Diese Bestimmung sei jedoch nur eine Auflage und kein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB.

Einfach gesagt -> Man könnte lediglich die erteilte Konzession der Klägerin (Glücksspielanbieter) angreifen, im besten Fall entziehen lassen.
Das wiederum führt aber leider nicht zur Nichtigkeit der zivilrechtlichen Vertrags-Situation.

Solange diese geldgierigen Unternehmen eine Erlaubnis besitzen, ist die Handlungsmöglichkeit, also hinsichtlich eines Verstoßes gegen Auflagen, halt nur der Glücksspielbehörde vorenthalten.

Jeder der ein paar Jahre schon hier dabei ist weiß aber auch, wie die ihre Verantwortung ernst genommen haben und wahrscheinlich jemals ernst nehmen werden.  :-X :-[

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Parlor_Trick

Re: 1.000 € Einzahlungslimit und Bonitätsprüfung
« Antwort #26 am: 24 März 2023, 21:25:33 »
@Dennis47 ... leider wahre Worte.

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Parlor_Trick

Re: 1.000 € Einzahlungslimit und Bonitätsprüfung
« Antwort #27 am: 25 März 2023, 23:24:34 »
Das LG Memmingen urteilt scheinbar immer massivst verbraucherfeindlich.

So auch in einem Casino-Fall zulasten d. Verbrauchers:
LG Memmingen, Urteil vom 18.11.2021 – 24 O 4/21; Berufung OLG München – 24 U 8959/21

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Offline Eddy

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Re: 1.000 € Einzahlungslimit und Bonitätsprüfung
« Antwort #28 am: 03 Dezember 2023, 13:06:26 »
Hallo,

hat sich beim 1000€-Limit eigentlich etwas getan oder haben die Anbieter immer noch Narrenfreiheit? Konkret geht es mir um die Erhöhung des Limit darüberhinaus ohne
Einreichung von Dokumenten etc. Es wurde ja auch schon die Bonitätsprüfung(Schufa) genannt. Wurde diese bei jemanden überhaupt nachvollziehbar durchgeführt?
« Letzte Änderung: 03 Dezember 2023, 13:12:45 von Eddy »

 

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