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Muss ich die Schulden meines Mannes abbezahlen?

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Muss ich die Schulden meines Mannes abbezahlen?
« am: 29 Juni 2022, 11:17:53 »
Hallo ihr,
ich machs kurz, da ich möglichst schnell Gewissheit haben möchte. Ich kann seit Tagen nicht mehr gut schlafen, da ich befürchte in einen großen Schuldenberg geraten zu sein. Mein Ehemann ist spielsüchtig und da könnt ihr euch vorstellen, wie seine und auch meine finanzielle Situation aussieht... Unsere Wohnung zahle ich allein, übernehme seine Rechnungen und zum Supermarkt gehe auch meistens ich. Anstatt darin eine Art Unterstützung aus Liebe zu sehen, nimmt er es mittlerweile für selbstverständlich und seit Jahren ändert sich einfach NICHTS an seinem Verhalten! Deshalb habe ich es satt und möchte mich scheiden lassen. Die Frage ist nur, ob ich die Schulden, die sich bei ihm angehäuft haben, auch abbezahlen muss, weil wir schließlich noch verheiratet sind? Im Internet finde ich nur widersprüchliche Antworten und kann mir auch nicht mal eben so einen Anwalt leisten. Deshalb hoffe ich, ihr könnt mir weiterhelfen und Tipps geben, wenn ihr mal in derselben Situation wart oder noch seid!

Re: Muss ich die Schulden meines Mannes abbezahlen?
« Antwort #1 am: 29 Juni 2022, 11:22:30 »
"Schulden, die während der Ehe aufgenommen werden, sind keineswegs automatisch gemeinsame Schulden! Die Ehe führt nicht etwa automatisch dazu, dass immer beide Eheleute für die Schulden eines Ehegatten haften. Schulden sind vielmehr grundsätzlich immer nur die Schulden desjenigen Ehegatten, der den betreffenden Vertrag (Kreditvertrag, Ratenkaufvertrag, Telefonvertrag usw.) unterschrieben hat. Kauft z.B. die Ehefrau während der Ehe ein Auto und schließt sie nur auf ihren Namen einen Vertrag ab, so sind die Schulden aus diesem Vertrag allein ihre Schulden, aber keine gemeinsamen Schulden. Mit diesen Schulden hat der andere Ehegatte prinzipiell gar nichts zu tun. Insbesondere haftet ein Ehegatte also nicht für die Schulden des anderen Ehegatten.

Das gleiche gilt beim Mietvertrag: Schulden aus einem Mietverhältnis sind nur dann gemeinsame Schulden, wenn beide Eheleute den Mietvertrag unterschrieben haben.

Ob Schulden gemeinsam sind oder nicht, hängt also in aller Regel davon ab, ob beide gemeinsam im Vertrag stehen, oder nur einer der Eheleute."


Quelle: https://www.scheidung-online.de/scheidung-vermoegen/schulden/

Re: Muss ich die Schulden meines Mannes abbezahlen?
« Antwort #2 am: 29 Juni 2022, 11:35:36 »
So ist es.
Nur für das, was man unterschrieben hat, haftet man auch.
Aufpassen muss man, wenn ein gemeinsames Girokonto existiert. Dann kann einer noch schnell das Konto ins minus bringen, soweit jeder allein handeln kann. Dann kann man nämlich auch allein einen dispo vereinbaren.

Re: Muss ich die Schulden meines Mannes abbezahlen?
« Antwort #3 am: 29 Juni 2022, 13:45:23 »
Hallo Sandra,
ich kann dir nur erzählen, wie das bei uns war und was ich beim Recherchieren gefunden habe: Grundsätzlich werden wohl die Schulden bei der Scheidung dem Ehepartner zugeschrieben, der sie auch gemacht hat.
Mein Ex war damals im mittleren fünfstelligen Bereich verschuldet und auch sonst lief es sehr ähnlich wie bei euch: Es drehte sich alles nur noch ums Zocken, die Ehe ging dadurch kaputt. Ich hatte solche Angst, mich scheiden zu lassen und daran emotional und finanziell komplett kaputt zu gehen. Habe mich dann irgendwann zu einer ganz einfühlsamen Anwältin getraut und die hat mir erklärt, dass die einzigen Schulden, für die man nach der Scheidung aufkommen muss diejenigen sind, die man auch selbst gemacht hat. Also deine eigenen oder gemeinsame. Bei uns war es eine Wohnung, die wir zusammen gekauft haben. Da standen wir auch zusammen im Vertrag. Seine Spielschulden musste ich nicht übernehmen. In die Unterhaltsansprüche gegen ihn wurden die mit eingerechnet, aber da war ohnehin nichts groß zu erwarten. Ich war (und bin!) einfach nur froh, dass dieses Kapitel in meinem Leben beendet ist.
Ich wünsche dir ganz viel Kraft für alles, was dir da bevorsteht!

Re: Muss ich die Schulden meines Mannes abbezahlen?
« Antwort #4 am: 29 Juni 2022, 22:49:45 »

Aufpassen muss man, wenn ein gemeinsames Girokonto existiert. Dann kann einer noch schnell das Konto ins minus bringen, soweit jeder allein handeln kann. Dann kann man nämlich auch allein einen dispo vereinbaren.

Du bringst da etwas durcheinander. Das kann man zum Glück natürlich nicht.
Ich zitiere gerne dazu ->

Schulden sind vielmehr grundsätzlich immer nur die Schulden desjenigen Ehegatten, der den betreffenden Vertrag (Kreditvertrag, Ratenkaufvertrag, Telefonvertrag usw.) unterschrieben hat.

Ein gemeinsames GiroKonto ist ein reines Guthabenkonto, aber eine Dispo Einräumung stellt eine Art Zusatzangebot der Bank dar, was hier auch nichts anderes ist wie ein Kreditvertrag zu hohen enormen Zinsen "bei Bedarf".

Hier müssen beide Vertragspartner, auch aus einer Ehe, explizit für unterschreiben.

Re: Muss ich die Schulden meines Mannes abbezahlen?
« Antwort #5 am: 30 Juni 2022, 12:12:55 »
Schulden, die Du nicht gemacht hast - dafür haftest Du auch nicht.
Es sei denn, Du hast Kreditverträge oder andere Verträge mit unterschrieben.
Nur bei Tod würdest Du die Schulden erben, aber da kannst Du dann das Erbe ausschlagen.

LG

 

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