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Berufungsgericht weist Klage eines Zahlungsdienstleisters ab

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Re: Berufungsgericht weist Klage eines Zahlungsdienstleisters ab
« Antwort #1 am: 02 August 2022, 22:22:48 »
Mir ist dieses Urteil bekannt. Das hier die Klage gewonnen wurde, ist jetzt nicht so verwunderlich, wenn man folgende Zeilen der Begründung liest.

Zitat:
Hier sei offensichtlich gewesen, dass die Zahlungen an einen Empfänger gingen, der illegale Online-Casinospiele anbietet, mit dem der Zahlungsdienstleister zudem einen Kooperationsvertrag geschlossen hat. Der klagende Zahlungsdienstleister könne daher nicht anführen, dass es nicht ersichtlich gewesen sei, welchem Zweck die Zahlungen dienen sollten.

Das kann man nun wahrscheinlich nicht 1:1 gleichsetzen mit Visa, Mastercard, Sofort oder Paypal.

Wie sich das im Vergleich mit weiteren Zahlungsanbietern darstellt, wie Skrill, Neteller und wie die sonst so alle heissen, weiss ich nicht.

Ich bin da gedämpft optimistisch , dass das oben genannte Urteil Schule macht. Zu wünschen wäre es ja.

Re: Berufungsgericht weist Klage eines Zahlungsdienstleisters ab
« Antwort #2 am: 02 August 2022, 23:03:13 »
haben die nicht alle Verträge/Vereinbarungen mit denen, sonst könnte man den Zahlungsdienstleister nicht für die Seite nutzen, abgesehen von normale Überweisungen, oder liege ich falsch. Barclay Kreditkarte hat eine extra Gebühr 5% von mir genommen wenn ich Geld auf OCs eingezahlt habe, die wussten ganz genau wo es hingeht. Bei Trustly, falls es jemand kennt wurde wenn du Geschäftskunde angeklickt hast auf deren ihrer Homepage, Werbung gemacht warum du Trustly für die Spieler nutzen sollst und so die Spieler am Ball bleiben.

Re: Berufungsgericht weist Klage eines Zahlungsdienstleisters ab
« Antwort #3 am: 28 Oktober 2022, 13:28:25 »
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bgh-bank-muss-autorisierte-kreditkartenzahlungen-fuer-illegale-gluecksspiele-nicht-erstatten

Es ist wohl höchstrichterlich jetzt geklärt dass die Banken für die Zahlungen nicht haften. Es wäre wünschenswert wenn geklärt werden könnte, ob die Anbieter wie Paypal, Skrill haften oder nicht? Diese schließen ja Kooperationsverträge direkt mit den Casinos und hätten problemlos prüfen können ob der Anbieter ein Lizenz hat oder nicht..

Re: Berufungsgericht weist Klage eines Zahlungsdienstleisters ab
« Antwort #4 am: 20 Dezember 2022, 15:08:12 »
Hat die Entscheidung des BGH in Sachen Anspruch auf Rückzahlung gegen Zahlungsdientsleister eine Bindewirkung für Verfahren gegen Skrill?

Der BGH hat ja entschieden, dass Spieler keinen Anspruch auf Rückzahlung bei Zahlungsdienstleistern haben, bei Verlusten aus illegalen Casinos. Gilt das auch umgekehrt? Also wenn z.b Skrill eine nicht eingelöst Zahlung seitens des Spielers gerichtlich zurückfordert?

Skrill ist ja auch ein Zahlungsdienstleister, mit dem Unterschied dass dieser bewusst und vorsätzlich sog. Akzeptanzverträge mit den Casinos abgeschlossen hat. So zumindest habe ich es rausgelesen und verstanden. Das heißt Skrill war im Kenntnis zum Zeitpunkt der Transfers von Geldern und hat bewusst mitgewirkt. Das wird ja schon durch die Verlinkung auf Casinos auf Skrills eigener Seite hinreichend bekräftigt.

Das heißt für mich, dass nur und ausschließlich die in der Entscheidung des BGH Rede stehenden Zahlungsdienstleister wie Banken, Kreditkartenunternehmen von der Entscheidung des BGH betroffen sind.

Bestehen daher nicht dennoch weiter gute Erfolgsaussichten die Forderungen von Skrill aus Einzahlungen bei illegalen Casinos erfolgreich abzuwehren?

« Letzte Änderung: 20 Dezember 2022, 15:21:35 von Hahn2022 »

 

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