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P-Konto für den Sohn als Eltern treuhänderisch verwalten?

  • 10 Antworten
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Guten Tag,

mein Sohn hat sich durch Glücksspielsucht hoch verschuldet. Anfang des Jahres hat er es uns gebeichtet, weil die sich weiter auftürmenden Probleme dadurch für ihn unaushaltbar wurden.
Er investierte sein Ausbildungsgeld in Online-Trading-Geschichten, wo der nächste Hoffnungskick nur einen Mausklick weit entfernt war.

Wir sind daraufhin gleich Anfang des Jahres mit ihm zur Schuldnerberatung, wo nun seit geraumer Zeit seine Privatinsolvenz in der Mache ist. Damit einher die Gründung eines Pfändungsschutzkontos. Zeitgleich hat er eine physiotherapheutische Beratung gestartet, die aber auf eine überschaubare Anzahl an Terminen begrenzt war. 

Er ist volljährig und hat sich nun entschieden zu seiner Freundin zu ziehen und seine Ausbildung in der neuen Stadt fortzuführen. In der Organisation des Umzuges kam heraus, dass er seit Anfang des Jahres keine Rücklagen gebildet hat, weil er wieder angefangen hat sein Ausbildungsgeld für Trading-Geschichten auf den Kopf zu hauen.

Ihm ist das Suchtproblem sehr bewusst, auch dass er sich mit diesem Verhalten um die Möflichkeit der Privatinsolvenz bringen kann. Da er mit dem Umzug aus dem gefederten Umfeld seiner Eltern verschwindet, ist unsere Sorge nun sehr groß, dass sein Weg in die Selbstständigkeit total in die Hose gehen kann.

Mit einem Umzug muss man sich eine neue Schuldnerberatung suchen, das hat er getan und auch schon einen ersten Termin in der neuen Stadt. Das gesamte Privatinsolvenzverfahren startet allerdings neu, es kann nichts großartig aus der alten Schuldnerberatung übernommen werden, irgendwie scheinen die bundesweit nicht großartig zusammenzuarbeiten.

Er hat sich auch eine neue Therapeuthin in der neuen Stadt gesucht, was so erstmal alles für uns etwas beruhigend klingt.

Ich habe ihm für seine erste eigene kleine Wohnung eine Miet-Bürgschaft für den Vermieter gegeben, das war so gefordert und ich kenne das von früher auch als ich meine ersten selbständigen Schritte in der Ferne gemacht habe. Wahrscheinlich ahnen Sie, dass all diese Umstände trotzdem für ein großes Sorgengrummeln bei mir und meiner Frau sorgen.

Eine Idee von meinem Sohn und uns ist nun gewesen, das P-Konto treuhänderisch zu betreuen. Also, sein Gehalt geht auf unser Konto oder ein neu zu schaffendes Konto. Von diesem neuen Konto aus werden monatlich alle seine Fixkosten (Miete, Strom, Gas usw.) gezahlt und wir sparen auf diesem Konto für ihn ein paar Rücklagen an, falls es zu unerwarteten Nachzahlungen kommt (Gas, Strom etc.)

Mein Sohn bekäme dann jeden Monat lediglich eine Art "Taschengeld" auf sein P-Konto von uns überwiesen, von dem er dann einkaufen kann, mal essen gehen kann, in die Disko oder ins Kino gehen kann etc. Wichtig ist uns, dass er nicht in die Verlegenheit kommt, sein Gehalt für seine Spielsucht auszugeben und dann in die Verlegenheit kommt seine Miete nicht zahlen zu können. Wir wollen ihm nichts vorenthalten, wir wollen nichts an der Steuer oder am Insolvenzverwalter vorbeischleusen - wir wollen nur unseren Sohn schützen.

Seine noch jetzige und auch die neue Schuldnerberatung haben uns dahingehend keine Optionen aufzeigen können. Ein P-Konto scheint dahingehend Suchtkrankheiten der jeweiligen Inhaber nicht berücksichtigen zu können, was ich aber irgendwie nicht glauben kann.

Gibt es aus Ihrer Sicht eine Lösung?

Danke!

Re: P-Konto für den Sohn als Eltern treuhänderisch verwalten?
« Antwort #1 am: 08 August 2022, 12:10:51 »
Hallo,
es gibt bei der Vorbereitung einer Insolvenz und auch im laufenden Verfahren keine legale Möglichkeit Geld zu sparen und zu behalten.
Sämtliches Vermögen muss im Insolvenzantrag angegeben werden und fällt in die Insolvenzmasse. Bis zum Beginn der Wohlverhaltensphase gilt dies auch für Neuerwerb (Ersparnisse).
Einzige Möglichkeit (auch nicht legal) - er gibt Bargeld an eine Person seines Vertrauens  und diese legt es für ihn zurück.
Einkommen auf ein Konto zu überweisen, was nicht auf den eigenen Namen läuft, ist ebenfalls nicht legal.
Als letzte Möglichkeit für das Geldeinteilen gibt es nur die gesetzliche Betreuung mit Einwilligungsvorhalt, die wird aber nicht so schnell vom Gericht beschlossen.

Wenn er trotz Überschuldung weiter mit seinem Geld spekuliert, ist von einem Insolvenzverfahren abzuraten.

Viele Grüße

*

will

Re: P-Konto für den Sohn als Eltern treuhänderisch verwalten?
« Antwort #2 am: 08 August 2022, 12:47:43 »
... Selbstständigkeit total in die Hose gehen kann.
Danke!

Das wurde bereits bewiesen dass das in die Hose gegangen ist.

Umgang mit Geld ist ein rießen Problem, auch in der Gesellschaft... Bei Spielsüchtigen mit das Hauptproblem.
Da spielt es gar keine Rolle ob Automat, Wettbüro, oder Börse...

Den Umgang mit Geld muss man sich angewöhnen und antrainieren, und wollen. Wenn man damit nie klar gekommen ist (Rede hier von mir selbst) dann kann man nicht davon ausgehen, dass das von heute auf morgen sich ändert. Das ist ein Prozess, der sehr lange hinziehen kann...

Erste Hilfe und Notlösungen/Übergangslösungen sind wie schon angedeutet, das Geld fremdverwalten lassen...


Re: P-Konto für den Sohn als Eltern treuhänderisch verwalten?
« Antwort #3 am: 08 August 2022, 13:10:53 »
Die legale Fremdverwaltung scheint jedoch nicht so einfach zu sein. Leider.

Eine Idee ist auch sein Kindergeld für Eventualitäten einzubehalten. Für unseren Sohn wäre das fein. Dieses Geld wird uns von der Familienkasse als Eltern ja direkt überwiesen.

Wissen Sie, ob das Kindergeld anrechenbar auf die Insolvenzmasse unseres Sohnes ist?

Danke schon einmal für die vorangegangenen Antworten.

Re: P-Konto für den Sohn als Eltern treuhänderisch verwalten?
« Antwort #4 am: 08 August 2022, 13:28:28 »
Soweit er Forderungen gegen Dritte hat (auch seine Eltern) sind diese anzugeben und fallen in die Masse.
Es besteht jedoch keine Nachweis- oder Rechenschaftspflicht darüber, was mit Kindergeld passiert. Kindergeld ist in der Regel Einkommen der Eltern. Mann kann es ja für ihn ausgeben, wenn er mal zu Besuch ist. Nur für ihn gespart werden darf es nicht.
Vorsicht geboten ist im Insolvenzverfahren dann auch mit Überweisungen zu seinen Gunsten, wenn er Geld braucht.
Schenkungen sind nicht geschütztes Einkommen bis zum Beginn der Wohlverhaltensphase..
« Letzte Änderung: 08 August 2022, 13:30:35 von Balduin »

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will

Re: P-Konto für den Sohn als Eltern treuhänderisch verwalten?
« Antwort #5 am: 08 August 2022, 14:04:57 »
Die legale Fremdverwaltung scheint jedoch nicht so einfach zu sein. Leider.

Verstehe das nicht.

Man muss bei der Bank ihres Sohnes eine weitere Person als Bevollmächtigte/r angeben... Was ist daran nicht einfach? Diese Person "kümmert" sich erstmal (Mit Absprachen) darum dass das finanzielle so ausgeführt wird, wie es sein soll...




*

Wirbelwind

Re: P-Konto für den Sohn als Eltern treuhänderisch verwalten?
« Antwort #6 am: 08 August 2022, 15:19:16 »
will, ich denke die fremdverwaltung ist im sinne von ausbildungsgeld DIREKT zu seinen eltern und sie verwalten gemeint...

Fakt ist, das P-konto MUSS gemacht werden auf SEINEN Namen. Wie sich das mit dem Kindergeld verhält weiß ich nicht, in der Theorie bekommen das ja die Eltern "für" das Kind in dem Moment wo "Ihr" ihm das geben würdet muss er das wiederum als Einkommen deklarieren bei dem dann zuständigen Insolvenzberater. Wenn ihr das nun allerdings spart und ihm in 5 jahren n auto kauft ist das was anderes... Wobei auch da muss man aufpassen, die insolvenz ist NICHT wie weit verbreitet erledigt wenn sie erledigt ist, erst DANN gibt es noch mal Post (bei mir damals jedenfalls) Mit gerichtsbeschluß über die kosten des verfahrens und das galt -lasst mich  lügen- nochmal 2 Jahre...

Ich würde soweit alles in die Spur bringen und wenn dann irgendwann der Insolvenzberater Bestellt ist würde ich mit dem einen Termin machen, den Sachverhalt schildern und schauen was möglich ist


*

Offline Olli

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  • 6.759
Re: P-Konto für den Sohn als Eltern treuhänderisch verwalten?
« Antwort #7 am: 08 August 2022, 16:05:01 »
Hi Rocky!

Samthandschuhe bringen bei einem Süchtigen nichts! Das Gleiche gilt für Wattebäuschchen, mit denen der Kleine beworfen wird, wenn er gegen Eure Grenzen verstößt.

Er hat also Euch zuliebe eine Therapie gemacht und dann tradet er munter weiter. Ich wollt nur das Allerbeste für ihn, wedelt mit dem erhobenen Zeigefinger und einem liebreizenden Lächeln auf den Lippen und stellt ihm dann eine Bürgschaft aus.

Nun kann man sich natürlich fragen, wer die Sucht des Jungen nicht wirklich ernst nimmt. Vorsicht, es gibt mehr als zwei Antwortmöglichkeiten!

Geht mal zu seiner Bank und fragt dort nach, ob ein P-Konto auch als UND-Konto geführt werden kann. Dann kann Euer Sohn nur noch Geld per Scheck mit einer Eurer Unterschriften am Schalter abholen.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: P-Konto für den Sohn als Eltern treuhänderisch verwalten?
« Antwort #8 am: 08 August 2022, 16:42:00 »
Das P-Konto muss immer ein Einzelkonto sein.

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Offline Olli

  • *****
  • 6.759
Re: P-Konto für den Sohn als Eltern treuhänderisch verwalten?
« Antwort #9 am: 08 August 2022, 16:46:08 »
OK ... danke Dir!
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: P-Konto für den Sohn als Eltern treuhänderisch verwalten?
« Antwort #10 am: 08 August 2022, 16:53:21 »
gern.
Die einzige Möglichkeit außerhalb der gesetzlichen Betreuung ist die freiwillige Kontrolle.
Online Banking mit pin nur für die Eltern.
Der Sohn bekommt eine EC Karte mit Verfügungslimit (z. B. 70 € wöchentlich oder 300,00 € monatlich) wenn die Bank sowas anbietet.
Achtung: Der Sohn kann jederzeit am Schalter alles ändern... wenn es ihn überkommt.

 

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