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Neue onlinecasino werbung im TV

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Offline Ilona

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Re: Neue onlinecasino werbung im TV
« Antwort #15 am: 09 September 2022, 20:03:16 »
Musst du nicht.
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

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Offline TAL

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Re: Neue onlinecasino werbung im TV
« Antwort #16 am: 09 September 2022, 21:40:03 »
Mhhh...
Habe mal aus Neugier den Mitgliedsantrag angeschaut.
Jetzt verstehe ich nicht ganz, was eine Mitgliedschaft da 'bringt' - also dem Bündnis selbst. Ich dachte, es ginge da um eine Art Mitgliedsbeitrag zur Finanzierung der Kampagne, aber davon steht da gar nichts. Man muß nur seine persönlichen Daten angeben. Wozu?

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Offline Olli

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Re: Neue onlinecasino werbung im TV
« Antwort #17 am: 10 September 2022, 08:54:59 »
Na, die sammeln Adressen, um sie zu verkaufen. Mir wurde ein Brockhaus zugeschickt, den ich nun monatlich abbezahlen kann, einem Freund wurde ne Waschmaschine geliefert ... die Dritte mittlerweile ... hätten wir doch mal das Kleingedruckte gelesen ...

Spaß beiseite! :)

Hast Du mal die Geschäftsordnung gelesen?

Zitat

Überarbeitete Fassung vom 26. August 2022
Präambel

Das Bündnis gegen Sportwetten-Werbung (BgSwW) setzt sich für die weitestgehende Einschränkung von Sportwetten-Werbung ein und fordert die beteiligten Institutionen im Sport zur Wahrnehmung ihrer gesellschaftlichen Verantwortung und zur Stärkung von Forschung und Prävention auf.

Das BgSwW ist ein auf Initiative von Fan-Organisationen im Fußball gegründetes Bündnis ohne konkrete Rechtsform, das Institutionen und Einzelpersonen miteinander verbindet, die zur Thematik Sportwetten (und Glücksspiel allgemein) in der Präventionsarbeit, Forschung, Sucht- und Selbsthilfe tätig sind oder ein persönliches Interesse an der Unterstützung der Ziele des Bündnisses haben.

Das BgSwW wendet sich entschieden gegen jede Form von Diskriminierung und Rassismus, diskriminierende Äußerungen, Positionen und Praktiken stellen einen Ausschlussgrund für Mitglieder und Mitarbeitende dar.

Die Geschäftsführung des BgSwW sowie die einzuhaltenden Verfahren regelt diese Geschäftsordnung.
1 Mitgliedschaft und Mitarbeit

Mitglied im BgSwW kann jede Institution oder jede Person werden, die die unter „Unsere Forderungen“ hinterlegten Inhalte teilt, diese Geschäftsordnung anerkennt und sich aktiv bzw. passiv unterstützend einbringen will. Für eine Institution können mehrere Vertretungspersonen im BgSwW aktiv sein.

Mitarbeitende von Glücksspielanbietern und Personen, die geschäftliche Beziehungen zu Glücksspielanbietern unterhalten, können nicht Mitglied im BgSwW werden.

Ein Mitglied gilt mit seiner schriftlichen Erklärung zur Teilung der unter „Unsere Forderungen“ hinterlegten Inhalte und der Anerkennung der Geschäftsordnung als Mitglied, wenn von keinem anderen Mitglied hierzu berechtigt Einspruch erhoben wird. In diesem Falle entscheidet das Plenum der Mitglieder nach Aussprache über die Mitgliedschaft per Mehrheitsbeschluss. Einzelpersonen, die den übrigen Bündnis-Mitgliedern unbekannt sind, stellen sich zur Aufnahme zusätzlich schriftlich zu persönlichem Hintergrund und Motivation für den Bündnis-Beitritt vor. Die Erklärung ist an das Organisations-Team zu richten.

Die Mitglieder des BgSwW sind gleichberechtigt und verfügen bei Beschlüssen über jeweils eine Stimme. Institutionen, die mit mehreren Personen im BgSwW vertreten sind, einigen sich bei Beschlüssen auf eine gemeinsame Position und geben eine Stimme für ihre Institution ab. Mitglieder sind an Weisungen nicht gebunden.

Institutionen und Einzelpersonen, die nach außen nicht als Mitglied des BgSwW auftreten wollen oder können, haben ebenfalls die Möglichkeit, sich als aktiv Mitarbeitende und auf sonstige unterstützende Weise einzubringen. Bei Beschlüssen haben Mitarbeitende Rederecht, aber kein Stimmrecht. Mitglieder und Mitarbeitende werden innerhalb des Bündnisses transparent kommuniziert.

Der Austritt aus dem BgSwW erfolgt durch Erklärung an das Organisations-Team oder durch Ausschluss durch Mehrheitsbeschluss des Plenums.
2 Verantwortlichkeiten

Die anfallenden administrativen Aufgaben werden durch das Organisations-Team bearbeitet. Hierzu gehören insbesondere die Koordination und Kommunikation im Bündnis und die Vorbereitung von Sitzungen, sowie die Führung und Verwaltung der Mitglieder- und Mitarbeitenden-Daten.

Die Vertretung des BgSwW gegenüber der Öffentlichkeit erfolgt durch das Sprecher*innen-Team. Bis zu seiner Benennung übernimmt das Organisations-Team dessen Funktion und vermittelt ggf. Anfragen an weitere Bündnis-Mitglieder. Das Sprecher*innen-Team soll nach Möglichkeit aus Vertreter*innen der verschiedenen Perspektiven bestehen (Fanvertretung, Forschung, Präventionsarbeit, Sucht- und Selbsthilfe, Betroffene). Grundsätzlich ist jedes Mitglied berechtigt, in der Öffentlichkeit über das BgSwW auf Basis von „Unsere Forderungen“ und der Geschäftsordnung zu sprechen.

Das Bündnis organisiert seine übrigen Tätigkeiten in weiteren Teams, die ihre Aufgaben selbständig wahrnehmen und Ergebnisse dem Plenum zur Diskussion und zum finalen Beschluss präsentieren.

Die Mitglieder und Mitarbeitenden ordnen sich eigenständig den Teams zu und achten auf eine gut funktionierende Arbeitsstruktur. Nach Möglichkeit bestimmen die Mitglieder und Mitarbeitenden eines Teams eine Person aus ihrer Mitte zur Ansprechperson für dieses Team, die die Arbeit des Teams koordiniert.
3 Sitzungen

Bündnistreffen im Plenum finden in der Regel online per Videokonferenztool statt. Sie werden durch das Organisations-Team per eMail einberufen, möglichst mit einem Vorlauf von mindestens einer Woche. Die Tagesordnung kann mit der Einladung vorläufig festgelegt und bei Bedarf zu Sitzungsbeginn ergänzt oder verändert werden. Über die Sitzungen wird ein Ergebnisprotokoll verfasst, das den Mitgliedern und Mitarbeitenden zugeht.
4 Kommunikation

Die interne Kommunikation erfolgt per eMail und über die Plattform „Slack“. Alle Mitglieder und Mitarbeitenden können über diese Kanäle Diskussionen verfolgen und sich inhaltlich einbringen.
5 Beschlussfassungen

Beschlüsse werden in der Regel auf den Sitzungen gefasst, können aber auch per Abstimmung auf Slack erfolgen. Bei Beschlüssen auf Slack ist eine Deadline von mindestens drei Werktagen anzugeben, es sei denn, der Beschluss gilt als Eilbeschluss, dann gilt als Deadline eine Frist von 24 Stunden.

Stimmberechtigt sind alle Mitglieder mit je einer Stimme. Das BgSwW ist beschlussfähig, wenn eine Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde bzw. ein Beschluss auf Slack mit ausreichend kommunizierter Deadline erfolgt, unbesehen der Anzahl derer, die bei der Sitzung anwesend sind oder sich an der Abstimmung beteiligen.

Angestrebt werden Konsens-Entscheidungen nach inhaltlicher Diskussion. Sollte ein Konsens nicht möglich sein, entscheidet die einfache Mehrheit. Enthaltungen zählen als nicht abgegebene Stimmen.
6 Finanzierung

Die Mitglieder und Mitarbeitenden des BgSwW sind nicht verpflichtet, sich finanziell einzubringen. Ein freiwilliger Mitgliedsbeitrag ist willkommen.

Anfallende Kosten für das BgSwW werden je nach Art möglichst von denjenigen Mitgliedern oder Mitarbeitenden übernommen, die sich dazu in der Lage sehen. Ist eine Kostenübernahme zu einer Zahlungsverpflichtung nicht vorab geklärt, kann das BgSwW diese nicht eingehen.

Die Mitglieder und Mitarbeitenden des BgSwW engagieren sich im Wesentlichen ehrenamtlich im Bündnis. Entstehen durch diese Tätigkeit Mehrkosten in nicht selbst tragbarer Höhe, so ist vorab deren Finanzierung zu klären. Falls ein Mitglied oder ein*e Mitarbeitende*r dem BgSwW eine Leistung erbringt, die zu vergüten ist, muss es sich um eine Leistung mit großem Mehrwert für das BgSwW handeln, was gegenüber den anderen Mitgliedern und Mitarbeitenden transparent zu machen ist.


Über die Freigabe finanzieller Mittel beschließt das Organisations-Team und kommuniziert erfolgte bzw. beabsichtigte Ausgaben an das Plenum. Zahlungen bis zu 50 € kann das Organisations-Team ohne Deadline tätigen. Bei Zahlungen ab 50 € gilt eine Informations-Frist von mindestens 24 Stunden, innerhalb dieser vom Plenum Diskussionsbedarf angemeldet werden kann. Über erhaltene Einnahmen oder getätigte Ausgaben informiert das Organisations-Team das Plenum auf der jeweils folgenden Sitzung.

Das BgSwW finanziert sich unabhängig von Zuwendungen aus der Glücksspiel-Industrie.

Die überarbeitete 2. Fassung der Geschäftsordnung des Bündnisses gegen Sportwetten-Werbung wurde am 26. August 2022 von den Mitgliedern des BgSwW verabschiedet.
« Letzte Änderung: 10 September 2022, 08:56:38 von Olli »
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Offline TAL

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Re: Neue onlinecasino werbung im TV
« Antwort #18 am: 10 September 2022, 13:21:21 »
Zitat
Hast Du mal die Geschäftsordnung gelesen?
Nein, das hatte ich tatsächlich nicht. Hatte sie auf der Seite gar nicht gefunden, war etwas unübersichtlich.

Aber... war das jetzt nicht ein 'Vollzitat'? : P

Nein, im Ernst, danke dafür.

Das klingt sehr... bürokratisch. Und ich müßte schreiben, worin meine Motivation besteht, und zu welcher 'Gruppe' derer ich gehöre, die ein berechtigtes Interesse haben könnten. Mhh... das wäre einfach.
Klingt trotzdem etwas übertrieben reguliert das Ganze.

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Wirbelwind

Re: Neue onlinecasino werbung im TV
« Antwort #19 am: 10 September 2022, 15:01:53 »
 8) 8) 8)Hahahaha  ;D ;D ;D ;D

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Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Neue onlinecasino werbung im TV
« Antwort #20 am: 10 September 2022, 17:10:26 »
@Tal
Wie würdest du denn ein bundesweites Bündnis organisieren? Wir sind für konstruktive Vorschläge dankbar.
LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

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Offline TAL

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Re: Neue onlinecasino werbung im TV
« Antwort #21 am: 11 September 2022, 13:19:24 »
Hallo Ilona,

ich würde gar nicht unbedingt ein 'Stimmrecht' haben wollen, wäre wahrscheinlich auch besser so, es hat mich bloß interessiert, was eigentlich dahintersteckt. Diese Frage ist ja nun beantwortet.
Laut Geschäftsordnung müßte ich mich öffentlich 'outen', um überhaupt ein Stimmrecht zu haben. Nun gut. Damit, und dann auch noch inklusive meiner persönlichen 'Motivation', hätte ich zugegebenermaßen schon arge Schwierigkeiten, aber es käme letztlich wohl darauf an, ob ich daran glaube, daß es auch etwas bewirkt. Deshalb auch meine Frage nach dem 'Wozu?'.

Mein Problem ist daher eben: Ich denke da halt immer daran, wie viele Ressourcen das Ganze 'frißt', die man anderswo einsetzen könnte. Plus durch die viele 'Bürokratie' entstehende Verzögerungen.
Allein die Organisation, Verwaltung, das ständige Verschicken von Einladungen... dann braucht es Protokollführer, einen Verwaltungsmitarbeiter, diverse 'Meetings', die Wartung der Website...

Bin halt ein Freund von Effizienz und kurzen Wegen. Mir fällt es auch extrem schwer, mich an Dinge zu halten, die in meinen Augen überflüssig, unnötig umständlich oder generell nicht (direkt) zielführend sind. Das tue ich dann auch nicht, wenn ich es nicht einsehe. Meist komme ich als 'Sonderling' auch damit durch - läuft ja. Manchmal geht es aber tatsächlich einfach nicht anders, und da kann niemand etwas dafür - dann ist das bei genauerer Betrachtung eben nur 'Wunschdenken', weil Faktoren mit reinspielen, die man eben nicht einfach 'abschaffen' kann - es frustriert mich aber trotzdem, wenn es mich persönlich betrifft. Zum Beispiel auf der Arbeit oder so.
Ist hier wahrscheinlich ähnlich. Da gibt es sicher bürokratische Vorgaben, wie sowas laufen muß (beispielsweise zur rechtlichen Absicherung), die zwar vollkommen unsinnig, aber dennoch unumgänglich, sind.

Mir ist also erfahrungsgemäß schon irgendwie klar, daß man nicht einfach per Email einen Termin für ein Zoom-Meeting verschicken, und dann eine Entscheidung treffen kann, dennoch schrecken mich so ellenlange 'Satzungen' immer extrem ab. Das hat etwas von einer kurzen enthusiastischen Vorwärtsbewegung, die dann im endlosen Papierstau endet.

Meist gilt: "Zu viele Köche verderben den Brei.", wobei ja aber viele Leute eigentlich besser sind, wenn man etwas bewirken möchte.

Also nein, ich wüßte nicht, wie man es besser machen könnte. Zumindest nicht von 'Außen'. Dazu finde ich es nach wie vor zu schwierig, mir vorzustellen, was da überhaupt genau passiert.

 

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