Ob rechtskräftig oder nicht, in erster Linie hast du nun die Möglichkeit der vorläufigen Vollstreckung deiner Forderung aus dem Zivilprozess.
Das hiesige Zwangsvollstreckungsrecht ebnet dir da grundsätzlich den Weg.
Mich würde hier, sofern du darüber Auskunft geben kannst/geben darfst, interessieren, inwiefern dies bei der Ltd aus Malta auch im Endeffekt am Ende fruchtbar bzw. durchsetzbar ist?