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Rückfordern von Verlusten bei Sportwetten

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Re: Rückfordern von Verlusten bei Sportwetten
« Antwort #15 am: 19 September 2022, 12:12:40 »
Zitat
Habe jetzt einiges gelesen, danke dir/euch dafür, für Links etc.

Welche würdest du Spezialistin für dich wählen bei Sportwetten?

CLLB habe ich viel oder über die Seite glueckzurueck, oder welchen Tipp hast du/habt ihr?

Meine persönlichen Favoriten:
Ganz klar die Top-Kanzleien die quasi die Rechtsprechung auf unsere Seite gebracht haben, d.h. CLLB und Kanzlei Lenne, dicht gefolgt von Herrn Dr. Patrick Redell.

Die neuen Kanzleien, die vermehrt nun Werbung machen, um Spieler bzw. Klienten für sich zu gewinnen haben erkannt, dass hier sehr viel Geld liegt und sind auch auf den Zug eingestiegen. Wenn man genauer hinschaut werben diese neuen Kanzleien mit Urteile, die die oben genannten Kanzleien seinerzeit erstritten haben.
Das ist mein persönliches Meinungsbild.

Re: Rückfordern von Verlusten bei Sportwetten
« Antwort #16 am: 19 September 2022, 13:20:48 »
CLLB und Lenne sind schon die richtigen Ansprechpartner, jedoch ist hier fraglich ob diese genügend Kapazitäten haben und Zeit für ein Mandat haben.
Es gab Zeiten da sind die Spieler den o.g. Anwälten die Bude eingerannt, über Redell hab ich bisher auch nur gutes gehört.




Re: Rückfordern von Verlusten bei Sportwetten
« Antwort #17 am: 19 September 2022, 13:41:01 »
CLLB und Lenne sind schon die richtigen Ansprechpartner, jedoch ist hier fraglich ob diese genügend Kapazitäten haben und Zeit für ein Mandat haben.
Es gab Zeiten da sind die Spieler den o.g. Anwälten die Bude eingerannt, über Redell hab ich bisher auch nur gutes gehört.

Richtig. Ich kann schon mal sagen dass Spieler die auf Grundlage von Prozesskostenhilfe mit den obigen Kanzleien einen Rechtsstreit führen wollen, aufgrund von Kapazitätengpässen sehr wahrscheinlich abgelehnt werden (CLLB). Ich denke das ist auch nachvollziehbar, da die Kanzleien auch ihre Arbeitsqualität nach wie vor aufrechterhalten möchten und bei einer großen Anzahl von Mandanten eventuell die Qualität da drunter leiden könnte.

Re: Rückfordern von Verlusten bei Sportwetten
« Antwort #18 am: 19 September 2022, 16:08:25 »
Zitat
Spieler die auf Grundlage von Prozesskostenhilfe mit den obigen Kanzleien einen Rechtsstreit führen wollen, aufgrund von Kapazitätengpässen sehr wahrscheinlich abgelehnt werden (CLLB)

Meintest du Prozesskostenfinanzierung? Prozesskostenhilfe sollte für die Kanzleien nämlich keinen Grund zur Ablehnung bieten, eher im Gegenteil.
Falls du die Finanzierung meinst; ich stehe aktuell mit der genannten Kanzlei in Kontakt.
Dort ist tatsächlich "Land unter".
Fälle die kleiner 5000 Euro sind, werden bei Interesse des Klienten an einen Partner weitergegeben.
Fälle über 10000 Euro werden an Prozesskostenfinanzierer angefragt, falls hier Interesse besteht.
Dazwischen kann ich leider nichts nützliches Beitragen  ;D

Re: Rückfordern von Verlusten bei Sportwetten
« Antwort #19 am: 19 September 2022, 17:30:34 »
Er meint wohl die Prozesskostenhilfe vom Gericht, die ist etwas aufwendig zu beantragen. Hier müsste der Anwalt eine Einschätzung an das Gericht schreiben bzw. den Sachverhalt offen legen.  Der Mandant muss Nachweise erbringen, dass er die Hilfe wirklich benötigt, und nicht in der Lage ist die Kosten für Klage und Anwalt selbst zu tragen.
Liegt der Anwalt mit seiner Einschätzung daneben, dass sein Mandant Kosten nicht tragen, und das Gericht lehnt ab, hat er quasi für umsonst gearbeitet.

Als "Selbstzahler" haste dass alles nicht, unterlagen einreichen bezahlen und ab geht die wilde Fahrt, genau so wie bei einer Finanzierung des Prozesses. Der Anbieter checkt deine Unterlagen (Spielverläufe aus dem Casio, Kontoauszüge und evtl die DSGVO-Auskunft vom Casino) und setzt den Vertrag mit dir auf.

Re: Rückfordern von Verlusten bei Sportwetten
« Antwort #20 am: 22 September 2022, 11:17:33 »
Hatte soeben ein Gespräch mit einem Anwalt und er meinte, dass die 10 Jahresfrist für Deutschland noch nicht zählt, für Österreich jedoch schon.
Sportwetten sei alles nochmal schwerer.
Ihn würde es jedoch schon reizen.

Er meinte, dass ein Betrag von ca 23000,- Euro für einen Prozessfinanzierer wohl nicht reizbar genug sei bei Sportwetten.
Probieren kann man es aber mal.
Außerdem meinte er, dass man es auch über Prozesskostenhilfe beantragen könne und hier das Interessante wäre, dass man schon vorab
ein kleines Urteil hätte mit der 10 Jahresfrist für Deutschland, wenn man es genehmigt bekommen würde.
Dafür würde er ca mit 600,- Euro Kosten rechnen, wenn der Antrag nicht genehmigt werden würde, sonst für nix gearbeitet hätte.

Wenn ich selbst zahlen würde, entstünden mir ca 6000,- Euro kosten, sollte der Prozess verloren gehen.

Kennt sich eigentlich jemand aus mit der Verjährungsfrist, sollte diese auch für Deutschland zukünftig gelten.
Ich habe beispielsweise das erste mal bei Anbieter xy am 1.6.2013 gespielt u letztmalig am 24.2.14.
Habe es so verstanden, dass man spätestens im Jahr 2023 Klage einreichen sollte, dass man alles geltend machen kann für 2013.
Ab 1.1.2024 wäre es dann verjährt. Nicht schon am 1.6.2023, weil es ja hier genau 10 Jahre zurückginge.

Re: Rückfordern von Verlusten bei Sportwetten
« Antwort #21 am: 10 Oktober 2022, 16:11:40 »
Hallo,

habe jetzt mehrere Kanzleien kontaktiert und teilweise auch schon Gespräche geführt. Jetzt habe ich auch noch Kontakt zu einer Kanzlei via E-Mail und diese hat mir einen Link geschickt, den ich bestätigen soll, wie folgt:

"Die Kanzlei XY wird sowohl Vollmacht zur außergerichtlichen Vertretung in allen zivil-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Angelegenheiten als auch Prozessvollmacht für alle Verfahren in diesem Zusammenhang in allen Instanzen erteilt.

Diese Vollmacht erstreckt sich insbesondere auf folgende Befugnisse:

1. Vertretung in zivil-. sozial- sowie verwaltungsrechtlichen Verfahren einschließlich der Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz

2. Beilegung des Rechtsstreits durch Vergleich, sonstige Einigung, Verzicht oder Anerkenntnis

3. Vertretung bei alternativen Streitbeilegungsverfahren, insb. Verfahren vor staatlich anerkannten Schlichtungsstellen (z.B. Ombudsmann)

4. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe und Entgegennahme von einseitigen Willenserklärungen (z.B. Kündigungen, Widerrufserklärungen).

5. zur Vertretung gegenüber dem Rechtsschutzversicherer bzw. dessen Abwicklungsunternehmen. Umfasst ist dabei auch, den Versicherungsombudsmann oder die Aufsichtsbehörde (BAFin) einzuschalten, falls es zu Problemen oder nicht zu einer Deckungszusage kommt. Umfasst sind auch die Einleitung eines Schiedsgutachterverfahrens bei Ablehnung der Deckungszusage und die Fertigung von Stichentscheiden. Umfasst ist auch die Einholung einer Deckungszusage für das gerichtliche Verfahren, unabhängig von der Hauptvollmacht. Es wird auch bereits jetzt Klageauftrag erteilt bei einer Ablehnung durch die Versicherung für einen Deckungsprozess und für die Erstellung eines Stichentscheids oder die Einleitung eines Schiedsgutachterverfahrens.

6. Anforderung von Auskünften, Vertragsunterlagen und sonstigen personen- oder vertragsbezogenen Daten unserer Mandantschaft bei Versicherungen, Banken und sonstigen diese Daten speichernden und verarbeitenden Stellen, wobei ich den Auskunftspflichtigen hiermit von der Schweigepflicht entbinde

7. Erstattung von Strafanzeigen

Die Vollmacht umfasst insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen, Geld, Wertsachen, Urkunden und sonstige Gegenstände, insbesondere auch den Streitgegenstand und die von dem Gegner, von der Justizkasse oder von sonstigen Stellen zu erstattenden Beträge entgegenzunehmen sowie Akteneinsicht zu nehmen.

Ich habe die Vollmacht gelesen und stimme ihr zu. "


Kennst sich hier jemand aus:

Ich möchte für das Erste eigentlich nur wissen, wie meine Erfolgsaussichten sind, wie es mit der Verjährung etc aussieht und ob
für mich Prozesskostenfinanzierer, Prozesskostenhilfe, etc. möglich ist.

Ich möchte noch nix fixes und auch noch keine Kanzlei festmachen. Jedoch, wenn ich oben genannte Vollmacht unterzeichne, dann
bin ich doch schon fest an dieser Kanzlei gebunden, oder seh ich das falsch?
Am Ende entstehen mir hier Kosten bei dieser Kanzlei, obwohl es evtl. gar keine entstehen müssten.

Habe bis jetzt mehrere bekannte Kanzleien kontaktiert und die Dateien der Sportwettenanbieter zugemailt. Und
möchte mich in den nächsten 2 bis 3 Wochen eine Kanzlei anvertrauen, wenn es bei mir überhaupt sinnvoll ist zu klagen.


*

Offline Olli

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Re: Rückfordern von Verlusten bei Sportwetten
« Antwort #22 am: 10 Oktober 2022, 17:03:22 »
Sorry ... meine Kristallkugel ist leider von innen beschlagen ...

Mache mal ein Photo von Deinem Hinterkopf und stelle es hier ein ... ich versuche es dann mal mit Handauflegen ...

Entschuldige ... das sind einfach zu wenig Informationen, um Dir z.B. zu sagen, wie Deine Erfolgsaussichten sind. Nimm´ Dir mal ein paar Tage und stöbere hier kreuz und quer durchs Forum. Dann haben wir eine Liste mit Urteilen. Habe da heute noch Links zu den Volltexten ergänzt. Im ersten Beitrag gibt es auch zwei Links zu Seiten von Anwälten. Bei einem stehen auch die Anbieter dabei ... Einfach alles mal aufsaugen und mit Deinem Fall abgleichen.
Jeder Streitfall ist ein Einzelfall ...

Drücke Dir die Daumen, dass Du fündig wirst!
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Rückfordern von Verlusten bei Sportwetten
« Antwort #23 am: 10 Oktober 2022, 17:06:38 »
Hallo! Da steht doch was eine Vollmacht ist..

Suchmaschine sagt zum Wort Vollmacht: "jemandem von einem anderen erteilte Ermächtigung, in seinem Namen zu handeln, etwas an seiner Stelle zu tun".
Ist dies bindend und entstehen dabei Kosten? Ja natürlich, Kanzleien sind Unternehmen die wirtschaften müssen.

Prozesskostenhilfe? Kommt auf deine finanzielle Situation an, sei transparent und lege einer Kanzlei deine Situation offen.

Prozesskostenfinanzierer? Hast kein finanzielles Risiko, musst mindestens 35+ % abdrücken aber die Chancen stehen M.e. ziemlich gut um es selbst zu zahlen.

Verjährung? 3 Jahre ab Kenntnisnahme, innerhalb von den letzten 10 Jahren, laut "meiner" Kanzlei.


Es gibt über 90 Urteile aktuell, schau nach welche Kanzleien die meisten Urteile selbst gewonnen haben und kontaktiere diese. Es ist wirklich kein Hexenwerk.

*

Phoenix_2022

Re: Rückfordern von Verlusten bei Sportwetten
« Antwort #24 am: 10 Oktober 2022, 17:49:50 »
Habe da heute noch Links zu den Volltexten ergänzt.
@Olaf … du bist super schnell.

Einfach alles mal aufsaugen und mit Deinem Fall abgleichen.

Ihr müsst Euch proaktiv mit den Themen beschäftigen und Eurem Rechtsanwalt so viele Beweismaterialien wie möglich übergeben. Euer Rechtsanwalt übersetzt Eure Beweise dann in die notwendigen Gesetze. Triviale Beweise / fragwürdige Beweise werden verworfen… usw…

Auch das Monitoring von aktuellen Urteilen/ Beschlüssen ist auch wichtig.
Ich habe die besten Erfahrungen gemacht, wenn ich proaktiv mitgearbeitet habe… (insbesondere wenn der Fall individuell ist… alles soweit wie möglich aufbereiten, sodass der Rechtsanwalt einen schnellen Überblick bekommt)

Ein Ass im Ärmel schadet auch nie ;-)
Im Zivilprozess tragt ihr die Beweislast.

Ohne Rechtsanwalt läuft alles ins Leere. Eine Klageschrift muss fehlerfrei sein! Eine fehlerhafte Klageschrift wird abgewiesen.
Das kann nur ein Rechtsanwalt.
« Letzte Änderung: 10 Oktober 2022, 18:04:26 von Phoenix_2022 »

 

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