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Umlaufbeschluss (1000 Euro Limit)

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will

Re: Umlaufbeschluss (1000 Euro Limit)
« Antwort #30 am: 26 September 2022, 13:54:54 »
Ein weiteres und auch ursächliches Problem (Vielleicht sogar Hauptproblem) ist die EU. Brüssel findet nämlich online Glücksspiele  sehr gut und die Anbieter finden das auch toll. Da haben sich zwei gleichgesinnte getroffen.

Re: Umlaufbeschluss (1000 Euro Limit)
« Antwort #31 am: 26 September 2022, 15:06:13 »
es gibt richter, die der meinung sind, dass ein Überschreiten der 1000 Euro Limit eine Rückerstattung nicht gerechtfertigt sondern nur ein Verletzung der Lizenzbedingungen ist. Die Behörde müsste dann den Anbieter verwarnen bzw. irgendwann dann den Lizenz entziehen. Aber das Geld darf der Anbieter behalten. Und die Behörde macht sowieso nichts. Wo ist dann der Sinn bei der Sache??? Ich verstehe es nicht
« Letzte Änderung: 26 September 2022, 15:08:06 von kotek123 »

Re: Umlaufbeschluss (1000 Euro Limit)
« Antwort #32 am: 26 September 2022, 16:00:55 »
Noch schlimmer: Es gibt glaube ich bislang keinen einzigen Richter eines Landgerichts, der das anders, also spielerfreundlich, bewertet hat. Ich finde das auch nicht nachvollziehbar...

Re: Umlaufbeschluss (1000 Euro Limit)
« Antwort #33 am: 26 September 2022, 16:29:11 »
da muss eine OLG oder besser BGH an die Sache. Ich bin mir sicher dass die Anbieter dann packen gehen können. Es gibt nämlich bisher keine einzige OLG Entscheidung gegen Spieler. Die Urteile würden noch deutlicher ausfallen, wenn vorher keine Vergleiche geben würde oder die Anbieter Ihre Berufung zurückziehen würden.

Re: Umlaufbeschluss (1000 Euro Limit)
« Antwort #34 am: 26 September 2022, 16:37:02 »
Das sehe ich grundsätzlich auch so, aber ich glaube, dass das mit dem Einzahlungslimit noch einmal eine andere Geschichte ist. Die Ansicht, dass es sich lediglich auf die Lizensierung, nicht aber auf eine mögliche Nichtigkeit der geschlossenen Verträge auswirkt, scheint einigermaßen gefestigt zu sein.

Re: Umlaufbeschluss (1000 Euro Limit)
« Antwort #35 am: 26 September 2022, 16:42:02 »
Dann ist doch diese Limitierung nutzlos. Der Anbieter macht was er will. Die Behörde schaut nur zu. Der Spieler verliert mehr Geld als gesetzlich eigentlich erlaubt. Und der Anbieter darf noch als Belohnung das Geld behalten. Was ist das bitte für eine Regelung

Re: Umlaufbeschluss (1000 Euro Limit)
« Antwort #36 am: 26 September 2022, 16:46:40 »
Ja, die Behörde schaut nur zu und das finde ich auch total falsch. Den Machenschaften der Glücksspielbetreiber wird damit Tür und Tor geöffnet. Die müssten denen auf den Füßen stehen und wenn die sich nicht an die Regeln halten, mit Strafen und Lizenzentzug belegen.

Daraus kann man aber nicht ableiten, dass sämtliche mit uns Spielern geschlossenen Verträge nichtig und damit rückabzuwickeln sind. Das eine hat meines Erachtens mit dem anderen - leider - nichts zu tun.

Re: Umlaufbeschluss (1000 Euro Limit)
« Antwort #37 am: 26 September 2022, 17:14:22 »
ich finde aber schon. Klar ist das eine Lizenzvoraussetzung. Auf der anderen Seite ist es  aber auch eine gesetzliche Regelung, dass grundsätzlich ein Limit von 1000 Euro gilt. Alles was über 1000 Euro ist  ohne Vereinbarung und  Bonität nicht möglich. Ale Einsätze die über 1000 Euro gehen, sind meiner Meinung hätten nicht angenommen werden dürfen. Die Verträge hätten gar nicht zu STande kommen dürfen und wären nichtig.
« Letzte Änderung: 26 September 2022, 17:23:53 von kotek123 »

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Phoenix_2022

Re: Umlaufbeschluss (1000 Euro Limit)
« Antwort #38 am: 26 September 2022, 17:20:14 »
Hier ist ein sehr guter Podcast… Ilona findet auch sehr deutliche Worte.

Am Ende geht es um die 1000 EUR Limit Frage. Prozessfinanzierer sehen gute Chancen.

https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,5530.0.html

@kotek123: Das ist plausibel… ich gehe davon aus, dass es sehr bald Urteile geben wird, die sich mit dieser Frage beschäftigen…

„Ale Einsätze die über 1000 Euro gehen, sind meiner Meinung hätten nicht angenommen werden dürfen. Die Verträge hätten gar nicht zu STande kommen dürfen und wären nichtig.“

Jeder Fall ist halt individuell. In diesem Fall geht es um die Frage (nur Amtsgericht) und 2 schwerwiegende Verstöße. Zum einen OASIS Sperre und 1000 Eur Limit missachtet.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/spieler-erhaelt-verlust-aus-online-sportwetten-weitgehend-zurueck-201490.html


« Letzte Änderung: 26 September 2022, 17:35:53 von Phoenix_2022 »

Re: Umlaufbeschluss (1000 Euro Limit)
« Antwort #39 am: 26 September 2022, 17:33:41 »
Ich wäre einer der ersten, die fröhlich in die Hände klatschen, wenn es dazu entsprechende Urteile gibt. Aktuell glaube ich jedoch nicht daran .

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Offline TAL

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Re: Umlaufbeschluss (1000 Euro Limit)
« Antwort #40 am: 26 September 2022, 18:07:05 »
Ich finde es tatsächlich gar nicht so verkehrt, wenn der Spieler das Geld nicht wiederbekommt. Denn verspielt hat er es selbst, und gesperrt war er auch nicht. Allerdings sollte sowas, da gebe ich euch recht, anderweitig geahndet werden, und zwar deutlich empfindlicher. Verwarnung, Geldstrafe (und zwar um ein Vielfaches höher und an den Staat, oder meinetwegen auch den Tierschutzverein) und bei Wiederholung Lizenzentzug. Nur habe ich hier oft irgendwie das Gefühl, daß dann deutlich weniger Verstöße gemeldet werden würden. Wie gesagt... beide Extreme lassen wichtige Aspekte außen vor.


@Olli
Ich bin auch für Eigenverantwortung. Zumindest bei denen, die diese von sich aus 'leisten' können - wie ich selbst beispielsweise. Ich weiß, worauf ich mich einlasse, sollte ich je wieder spielen. Ganz einfach. Dabei spielt die Frage danach, ob und wie das 'reguliert' wird absolut gar keine Rolle (Auch ein Grund, warum ich das Limit ziemlich 'am Ziel vorbei' finde).
Menschen, die kein Spielproblem haben, gehen aber ganz anders an die Sache ran. Für sie ist meine Vergangenheit eine unwirkliche Geschichte, die man nur aus Dokus oder Büchern kennt.
Wie schnell das gehen kann, merkt man aber leider immer erst, wenn es bereits zu spät ist. Ja, da ist das Verhältnis wichtig.

Aber gegen diese aggressive Lobbyarbeit kommt man mit Prävention in Schulen nicht gegenan. Ich erinnere mich an meine eigene Schulzeit, und fand das Ganze einfach nur nervig. Keine Macht den Drogen. Joa, seh ich auch so. Das weiß doch jeder, was soll das? Es war bloß Pflichtprogramm, wie später so ein blöder Ersthelferkurs (braucht man eh nie wieder), oder sinnlose Sicherheitsunterweisungen ("Vorsicht bei Treppenstufen." - ach ja... wirklich?).
Geholfen hat es bei mir schon nicht, und das komplett ohne das Zutun von bunten Kurzfilmchen und Bandenwerbung.
Und ja, genau das ist der Punkt. Die Zeiten haben sich geändert, aber unsere Politiker leben noch im Gestern. Oder eher Vorgestern, denn TR5 war ja auch schon eine Lachnummer.

Man kann diesen schlüpfrigen Haufen nicht regulieren. Es geht einfach nicht. Und Andere sind vorher schon dran gescheitert. Denn wenn die GI eins hat, dann ist es Geld und Einfluß. Gibt man ihnen zusätzlich auch noch Spielraum, ist es unumkehrbar vorbei. Wie mit dem kleinen Finger und der Hand. Das ist es, was mich so ärgert, dieses naive Gutmenschentum und die Scheuklappen. Nicht meinetwegen, da ist der Zug eh schon abgefahren, sondern wegen all der jungen Leute, die damit aufwachsen werden.

In meiner Jugend hatte das Ganze hauptsächlich etwas Schmuddeliges, etwas für Loser. Und in die Spielbank ging der Durchschnittsmensch vielleicht einmal im Jahr - oder einmal im Leben, nach der Abiparty. Heutzutage ist das aber harmloser 'Spaß' für Jedermann. Genau dieser Wandel ist das Gefährliche. Denn er nimmt die Hemmschwelle, und macht aus etwas Besonderem etwas Alltägliches, und aus einem No-Go etwas, was man ja nach der Schule mal ausprobieren könnte...
Hinzu kommt dann noch die ständige Verfügbarkeit. Gute Lobbyarbeit, das muß man ihnen lassen.

Ja, so wird aufgrund von geballter Inkompetenz aus dieser 'Regulierung' ein Freifahrtschein.
Es kann einfach nicht wahr sein.



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Phoenix_2022

Re: Umlaufbeschluss (1000 Euro Limit)
« Antwort #41 am: 26 September 2022, 18:25:40 »
"Ich denke, die zwei hat es gestört, dass der Schutz überhaupt erst durch Gesetze geregelt werden muss. Zudem haben sie nicht bedacht, dass das Glücksspiel für die jungen Generationen zur Normalität deklariert wird, wodurch der Einstieg in die Sucht erleichtert wird."

Das ist der wichtigste Punkt!... und das kann (ich kann nur auf meinen eigenen Erfahrungshorizont zurückgreifen) für viele junge Leute die Hölle werden.

Zum Artikel:
Für Herrn Mäurer ist der Unterschied zwischen legalem und illegalem Glücksspiel nicht das Wichtigste. Sondern die Frage: [...] "Welche gesellschaftlichen Folgen haben Sportwetten generell? Aus Sicht der Betroffenen ist es egal, ob ihnen ein Schaden entsteht, weil sie sich an legalen oder an illegalen Sportwetten beteiligen." [...]"

Folgende Studie, die Herr Mäurer zitiert, ist schon besorgniserregend: [...] "Es gibt nach neuesten Studien rund 1,3 Millionen Spielsüchtige in Deutschland und über drei Millionen Spielende, die auf der Kippe stehen." [...] Es ist schon fraglich, warum die Regulierungsbehörde bei solch schlimmen Studien nicht interveniert / nicht interveniert hat.

Herr Mäurer greift auch genau die Punkte auf, welche du mit deinen Freunden diskutiert hast.
[...] "Massive Werbung ist das Vehikel, um neue Kunden unter den Nichtspielern zu werben, vornehmlich junge, sportaffine, fußballinteressierte Männer, denen man suggeriert, Wetten gehöre einfach zum Fußballspiel dazu." [...]

Alle positiven Regeln werden nicht angenommen. Folge: KEIN SPIELERSCHUTZ!!!!
[...] " Es gibt im Staatsvertrag zwar ein paar kleine Verbesserungen im Bereich des Spielerschutzes, aber es wäre hilfreicher gewesen, den Wettanbietern klare Grenzen aufzuzeigen, auch beim Thema Werbung. Außerdem: Die meisten der Unternehmen, die eine Lizenz besitzen, negieren weitestgehend die Vorschriften." [...]

Zu LUGAS ... Meiner Meinung nach, dass wichtigste Instrument. Insbesondere beim ONLINE-Glücksspiel könnte durch das Erreichen der LIMIT-Grenze eine Reflexion (Eigenverantwortung!) , ein Umdenken, ein Hilfe-Ruf wahrscheinlicher werden, als ohne ohne Limit...
[...] "Das betrifft etwa das monatliche Einzahlungslimit für die Spieler (1000 Euro; d. Red.). Die Anbieter müssen sich an LUGAS (Länderübergreifendes Glücksspiel-Aufsichtssystem; d. Red), also an ein zentrales Kontrollsystem anschließen. Von über 30 lizenzierten Sportwetten-Anbietern haben das aber nur zwei getan. Stattdessen wird gegen diese zentralen Spielerschutz-Bestimmungen vor Gericht auch noch geklagt." [...]


"Es gibt nach neuesten Studien rund 1,3 Millionen Spielsüchtige in Deutschland und über drei Millionen Spielende, die auf der Kippe stehen."
In diesem Forum gibt es ca. 3.500 Mitglieder .... bei 1,3 Millionen Spielsüchtigen. Ich bin sprachlos.

Viele Statistiken, die im Internet aufgeführt werden, sind alle nicht valide... eine Aktivitäts-Datenbank würde das Ausmaß abbilden...
« Letzte Änderung: 26 September 2022, 18:45:40 von Phoenix_2022 »

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Phoenix_2022

Re: Umlaufbeschluss (1000 Euro Limit)
« Antwort #42 am: 26 September 2022, 19:01:34 »
@TAL "Heutzutage ist das aber harmloser 'Spaß' für Jedermann"

Wichtiger Punkt ... Glücksspiel wird salonfähig.
In den Business-Plänen der Anbieter wird als Ziel: - UMSATZ-STEIGERUNG i.H. von 100% auf dem deutschen Markt- angegeben...

@TAL Ja, so wird aufgrund von geballter Inkompetenz aus dieser 'Regulierung' ein Freifahrtschein.
Es kann einfach nicht wahr sein.

Richtig... leider unfassbar traurig. Die Behörde zeigt nur Kompetenz bei der OASIS-DB... Stammdaten eintragen.

Die Anbieter hinterziehen keine Steuern. Würden sie das machen, würde es richtig abgehen… aber beim Spielerschutz doch nicht… die wollen ja noch aufs Sommerfest des Sportwettenverbands/ Casinoverbands und einen Moët trinken…

Darauf ist Peter Beuth (CDU / HESSEN) besonders stolz:
„Angesichts der Tatsache, dass es uns bei den Sportwetten bereits gelungen ist, gut 95 Prozent des Angebots in Deutschland zu legalisieren – und damit auch staatlich zu kontrollieren – ist diese Geisteshaltung mindestens destruktiv“

Herr Beuth (CDU / HESSEN) würde auch gerne Live Roulette und Co. legalisieren. (Statement auf dem Sommerfest d. Deutschen Sportwettenverbandes)
Herr Beuth (CDU / HESSEN) äußert sich zum Werbeverbot mit den Worten "GROßer KÄSE".

Wahnsinn ... das Regierungspräsidium Darmstadt in Hessen liegt da, wo der größte Befürworter der Glücksspielindustrie als Innenminister tätig ist.

« Letzte Änderung: 26 September 2022, 22:50:21 von Phoenix_2022 »

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Phoenix_2022

Re: Umlaufbeschluss (1000 Euro Limit)
« Antwort #43 am: 26 September 2022, 20:37:51 »
@kotek123 wie ist hier das Wort "grundsätzlich" hier im Kontext mit 1000 Euro Limit zu verstehen?
Das Urteil (Urteilsbegründung) vom LG Landshut Az. 75 O 1849/20 ist spannend.

u.a.
[...] "Insoweit kann dahinstehen, ob die Beklagte zu 2) für den Fall, dass sie selbst einen Antrag gestellt hätte, auch die materiell-rechtlichen Voraussetzungen nach § 4 Abs. 5 GlüStV 2012 hätte einhalten müssen, was - jedenfalls angesichts der fortwährenden Überschreitung des monatlichen Höchsteinsatzes von 1.000,00 €, wie aus Anlage K4 ersichtlich ist - nicht der Fall war." [...]
[...] "Die Beklagte zu 2) hätte im Eigeninteresse vor Abschluss des jeweiligen Wettspielvertrags den Kläger darauf hinweisen können, dass nach dem Glücksspielstaatsvertrag an sich eine Erlaubnis zur Veranstaltung von Online-Sportwetten erforderlich wäre, über welche die Beklagte zu 2) aber nicht verfügte. Dadurch hätte die Beklagte zu 2) zumindest die Voraussetzungen für die Anwendung des Kondiktionssausschlusses nach § 817 S. 2 BGB herbeiführen können." [...]
https://rewis.io/urteile/urteil/4cs-08-10-2021-75-o-184920/?q=Sportwetten

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Phoenix_2022

Re: Umlaufbeschluss (1000 Euro Limit)
« Antwort #44 am: 26 September 2022, 22:23:32 »
Abweichend von B. lll. 8. wird für die Dauer der Konzession eine Abweichung vom
Höchsteinsatz gem. § 4 Abs. 5 Nr. 2 Satz 2 GlüStVi.H.v. 30.000,00 Euro zugelassen.
Eine Erhöhung ist nach den folgenden stufenweisen Vorgaben ausnahmsweise im Einzelfall zulässig:
[...].“ (NUMMER 9)
Die Konzession kann jederzeit vollständig oder teilweise widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen zur Erteilung einer Konzession nicht mehr vorliegen. Die Konzession wird in der Regel auch widerrufen, wenn gegen die Verpflichtungserklärung vom 29. September 2020, den Beschluss der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder vom 8. September 2020 sowie die ,,Gemeinsame Leitlinien der obersten Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder vom 30. September 2020 in Bezug auf Angebote von virtuellen Automatenspielen und Online-Poker auf Grundlage des Umlaufbeschlusses der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien vom 8. September 2020 verstoßen wird.“ (NUMMER 34)

Nummer 9 und Nummer 34 unterliegen der sofortigen Vollziehung.
"In der Regel haben ein Widerspruch und eine Anfechtungsklage gegen einen Verwaltungsakt eine aufschiebende Wirkung (sog. Suspensiveffekt). Aus Gründen des öffentlichen Interesses kann jedoch eine Anordnung der sofortigen Vollziehung nach § 80 Absatz 2 Nr. 4 VwGO [Verwaltungsgerichtsordnung] von der Behörde ergehen, wodurch der Widerspruch und die Anfechtungsklage keine aufschiebende Wirkung entfalten (sog. sofortige Vollziehung)."
Quelle:
https://www.juraforum.de/lexikon/oeffentliches-interesse

Sollte kein öffentliches Interesse vorliegen, wäre es ein Skandal! Dann würde die Behörde (Regierungspräsidium Darmstadt / Peter Beuth CDU) selbst § 1
Ziele des Staatsvertrages eliminieren…

15  (Glücksspielkollegium) sehen ein strafbares Verhalten der Anbieter bis auf Hessen (Regierungspräsidium Darmstadt / Peter Beuth (Innenminister) / CDU) …

Das kann letztendlich nur ein Gericht beantworten....
« Letzte Änderung: 26 September 2022, 23:06:44 von Phoenix_2022 »

 

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