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Umlaufbeschluss (1000 Euro Limit)

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Re: Umlaufbeschluss (1000 Euro Limit)
« Antwort #1 am: 23 September 2022, 01:15:20 »
wie ist hier das Wort "grundsätzlich" hier im Kontext mit 1000 Euro Limit zu verstehen?

a) Heißt es, wenn nicht anderes mit dem Spieler vereinbart ist, gilt hier ein Limit von monatlich 1000 Euro
oder
b) so wie ein Richter/Richterin in einem urteil so begründet hat:
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem umstand' dass die Beklagte Einsätze über
dem monatlichen Limit von 1.000 Euro nach $4Abs' 5 Nr' 2 Satz 1 i'V'm' $ 10aAbs' 4SaE2 Grüstv 2012 annahm, da diese Regelung nur die Konzessionsausgestaltung betrifft und überdies das monatliche Limit nach dem Wortlaut der Regelung nur grundsätzlich gilt. Der Gesetzgeber hat diese Ausgestaltungsregel daher in das Ermessen der Erteilungsbehörde gestellt.
Weil jedoch tatsächlich keine Erlaubnis erteilt wurde, liegt ein zu berücksichtigender Verstoß gegen §4Abs.5Nr.2Satz1i'V'm.$10aAbs'4Satz2Glüstv 2012 nicht vor. Entsprechendes gilt für § 4 Abs' 6 GlüStV 2012'


Wenn es so ist wie der Richter begründet hat, dann ist doch dieser Limit sinn-und wirkungslos.

*

Phoenix_2022

Re: Umlaufbeschluss (1000 Euro Limit)
« Antwort #2 am: 23 September 2022, 02:15:11 »
(Der Beitrag gibt nur eine Zusammenfassung / Interpretationen von Information wieder, die ich gesammelt habe)

Träumt die GGL?
[...]Im Gegensatz zu illegalen Angeboten können sich Verbraucher bei erlaubten Glücksspielanbietern darauf verlassen, dass die strengen Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrages 2021 an den Jugend- und Spielerschutz eingehalten und ab 1.1.2023 durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder beaufsichtigt werden. Die GGL wird zum Beispiel die Einhaltung der sogenannten Sozialkonzepte kontrollieren, welche durch die erlaubten Glücksspielanbieter standardisiert umgesetzt werden müssen und dem Spielerschutz dienen, zum Beispiel durch Früherkennung und Frühintervention.[...]
Quelle: https://www.gluecksspiel-behoerde.de/de/uebersicht-gluecksspielanbieter/informationen-fuer-spielerinnen

Eine juristische Seite geht sogar so weit:
[...]
Was besagt der neue Glücksspiel-Staatsvertrag?
Seit 1. Juli 2021 gibt es den neuen Glücksspiel-Staatsvertrag. Dieser schafft eine bundeseinheitliche Regelung für Online-Casinos, Sportwetten, Lotterien, Wettbüros und Spielhallen. Auch Online-Casinos sind nun grundsätzlich erlaubt und können eine Lizenz erhalten. Es gibt jedoch strenge Regeln. Wer diese nicht einhält bzw. keine (deutsche!) Lizenz hat, betreibt illegales Glücksspiel.
[...]
Quelle: https://www.anwalt-suchservice.de/rechtstipps/geld_weg_schadenersatzanspruch_bei_illegalem_gluecksspiel_26059.html

Das haben die Anbieter unterschrieben. (Die Anbieter haben eine Willenserklärung abgegeben)
Wenn die Anbieter nichts unterschrieben hätten und keine Willenserklärung abgegeben hätten, wäre es vielleicht etwas anderes …

Nummer 8 ist eindeutig.
Nummer 9 (Sofortvollzug)
Nummer 34 (Sofortvollzug)


Gegen Nummer 8 und Nummer 34 klagen die Anbieter. Die Anbieter sind der Meinung, dass Nummer 8 und Nummer 9 voneinander abhängen. (sodass der sofortige Vollzug von Nummer 9 auch außer Kraft gesetzt wurde / schwebend)
 
Es ist lebensfremd zu behaupten, dass Nummer 8 und Nummer 9 voneinander abhängen… das Wort „abweichend“ trennt eigentlich Nummer 8 und Nummer 9.
Nummer 8 gilt für die Normalverdiener und Nummer 9 für die Spitzenverdiener. Die Casinos behaupten ja auch, dass viele Spitzenverdiener bei ihnen zocken, sodass eine Bonitätsprüfung eigentlich nur eine reine Formsache ist.

Dies kann aber nicht der Fall sein, da Nummer 9 ein expliziter Sonderfall ist. Nur die Wenigsten können sich ein Limit von 1000 EUR leisten.
Bei einem Umsatzlimit/Limit von 1000 EUR droht über kurz oder lang ein wirtschaftlicher Zusammenbruch. Bei einem Limit über 1000 EUR ohne Bonitätsprüfung kann unmittelbar ein wirtschaftlicher Zusammenbruch drohen.

Ein Limit > 1000 EUR dürfte nur den TOP 10% in D gewährt werden. Die Anbieter wollen aus diesem Grund keine Bonität prüfen... Aber wir sind ja auch nicht bei "WÜNSCH-DIR-WAS"....

Sollten Nummer 8 und Nummer 9 voneinander abhängen, und alles angefochten werden, dann gilt halt nur das 1000 Euro Limit.


(
Nummer 9 soll davor schützen:

Zwar ist anerkannt, dass Warn- und Hinweispflichten der Zahlungsdienstleister bestehen können, wenn sie von einem unmittelbar bevorstehenden wirtschaftlichen Zusammenbruch des Kontoinhabers Kenntnis haben (vgl. BGH, Urteil vom 6. Mai 2008 - XI ZR 56/07, BGHZ 176, 281 Rn. 14)
)
Sollte PayPal z.B. eine Bezahlung auf Raten (Online-Kauf) oder beispielsweise eine Bezahlung nach 14 Tagen / 30 Tagen ablehnen (negative SCHUFA oder  bevorstehender wirtschaftlicher Zusammenbruch aufgrund von Illiquidät), dafür aber zig Tausende an Anbieter (Glücksspiel-Unternehmen) transferieren, könnte BGH, Urteil vom 6. Mai 2008 - XI ZR 56/07, BGHZ 176, 281 Rn. 14 relevant sein.

Das gilt eigentlich für die wichtigsten Zahlungsdienstleister (E-Geld):

§ 16 Abs. 4 GwG muss von Zahlungsdienstleistern beachtet werden.
PayPal und Co. dürften eigentlich keine Zahlungen abwickeln, weil sie den Anforderungen nicht nachkommen können.

Die E-Geld Anbieter sind sogar beinah ein Bestandteil der App. Aufgrund der Express-Zahlung speichert der Anbieter (verschlüsselt) Log-In Name und Passwort der Bank. Ein Klick reicht aus (ohne Anmeldung), um Geld sofort zu transferieren. Es ist ein Prozess in der Anbieter-App.

Das Glücksspielkollegium sieht ein strafbares Verhalten durch die Anbieter. (Verstoß gegen das Limit / Verstoß gegen Nummer 9 und 34)

Die
„Nr. 8
„Nr. 9
„Nr. 34
Der Höchsteinsatz je Spieler darf im lnternet einen Betrag von 1.000,00 Euro pro Monat nicht übersteigen.“ (NUMMER 8 )
Abweichend von B. lll. 8. wird für die Dauer der Konzession eine Abweichung vom
Höchsteinsatz gem. § 4 Abs. 5 Nr. 2 Satz 2 GlüStVi.H.v. 30.000,00 Euro zugelassen.
Eine Erhöhung ist nach den folgenden stufenweisen Vorgaben ausnahmsweise im Einzelfall zulässig:
[...].“ (NUMMER 9)
Die Konzession kann jederzeit vollständig oder teilweise widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen zur Erteilung einer Konzession nicht mehr vorliegen. Die Konzession wird in der Regel auch widerrufen, wenn gegen die Verpflichtungserklärung vom 29. September 2020, den Beschluss der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder vom 8. September 2020 sowie die ,,Gemeinsame Leitlinien der obersten Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder vom 30. September 2020 in Bezug auf Angebote von virtuellen Automatenspielen und Online-Poker auf Grundlage des Umlaufbeschlusses der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien vom 8. September 2020 verstoßen wird.“ (NUMMER 34)

Aus Nummer 34 ergibt sich eine Unzuverlässigkeit nach § 4a Abs. 1.

Der Beschluss vom 8. September 2020 (der Beschluss ist Bestandteil von Nummer 34. Nummer 34 = Sofortvollzug) ist auch eindeutig. Insbesondere die Bedingungen für ein Limit > 1000 EUR.
Nummer 34 = Sofortvollzug = Eindeutige REGELN, was das Limit betrifft.

(Der Beitrag gibt nur eine Zusammenfassung von Information wieder, die ich gesammelt habe)

@kotek123 Hast du einen Link zum kompletten Urteil?

Nach dem alten Glücksspielstaatsvertrag gilt ja eigentlich das hier:

(4) Das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist verboten

« Letzte Änderung: 23 September 2022, 17:58:46 von Phoenix_2022 »

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Online Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Umlaufbeschluss (1000 Euro Limit)
« Antwort #3 am: 23 September 2022, 08:59:16 »
Die Sportwettanbieter haben fast alle eine Genehmigung für ein 30.000 Euro Limit gebunden an Bestimmungen (persönliche Vereinbarung, Bonitätsprüfung etc.). Nach meiner Info klagen sie u.a. auch, um ein höheres monatliches Limit zu bekommen.
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: Umlaufbeschluss (1000 Euro Limit)
« Antwort #4 am: 23 September 2022, 09:04:37 »
Nach dem alten Glücksspielstaatsvertrag gilt ja eigentlich das hier:

(4) Das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist verboten

Leider wird dieses Verbot mit folgende Begründung widersprochen:

Nach § 4 Abs. 1 Abs. 4 Glüstv 2012 war das Veranstalten und vermitteln öffenflicher Grücksspiele
einschließlich sportwetten im lnternet verboten. Unter den besonderen Voraussetzungen Von §
4Abs.5GlüStV20l2 konnten die Länder Sportwetten im lnternet erlauben.

Wenn das Erlaubnisverfahren jedoch nicht transparent und diskriminierungsfrei
ausgestaltet worden ist, kann das Fehlen einer Erlaubnis keine Untersagung der Sportwettvermitflung
begründen (BVerwG, Urt. v. 15.06.2016,8 C 5/15, - juris). Dies gilt jedoch nicht, wenn
der Anbieter keine Konzession beantragt hat, obwohl ihm dies rechtlich und faktisch möglich war (BVerwG, Urt. v. 26.10.2017 , 8 C 18/16. - juris Rz. 44).
lm vorliegenden Fall hatte die Beklage aber bereits im Jahr 2014 eine Konzession beantragt............


Also das heißt zusammengefasst, wenn der Anbieter damals ein Antrag gestellt hat, ist das mit ein Erlaubnis gleichzusetzen und sie konnten alle Regeln und Gesetze mit Hände und Füße treten. Das ist kein Grund für ein Verstoß gewesen.

Re: Umlaufbeschluss (1000 Euro Limit)
« Antwort #5 am: 23 September 2022, 09:29:27 »
Gib uns doch mal bitte ein Aktenzeichen zu dem Urteil. Die Argumentation erscheint mir nicht schlüssig.

Re: Umlaufbeschluss (1000 Euro Limit)
« Antwort #6 am: 23 September 2022, 09:38:32 »
LG Görlitz

AZ: 1 O 452/21

Urteil vom 3. August 2022

Leider im Netz nichts zu finden. Ich habe auch keine Infos ob der Kläger in Berufung gegangen ist
« Letzte Änderung: 23 September 2022, 09:52:13 von kotek123 »

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Phoenix_2022

Re: Umlaufbeschluss (1000 Euro Limit)
« Antwort #7 am: 23 September 2022, 10:27:37 »
Nach meiner Info klagen sie u.a. auch, um ein höheres monatliches Limit zu bekommen

Ja... Die Anbieter wollen ein 100.000 Euro Limit pro Monat. Die Anbieter klagen quasi gegen alle Bestimmungen.

Diese Diskussion zeigt eindrucksvoll, dass jeder der Klagen möchte, eine individuelle Strategie mit einem Rechtsanwalt entwickeln muss. (Jeder Fall ist individuell) Wenn man ohne Rechtsanwalt versucht in D gegen die Anbieter vorzugehen, die laufend ihre Strategie anpassen, kann es sehr teuer / gefährlich werden.

Das Gericht muss etwas verstehen.

Das ist die traurige Sichtweise der Anbieter:
Schritt 1) Wir haben uns regulierungswillig gezeigt.
Schritt 2) Wir haben die Bestimmung (auch die Nebenbestimmungen mit sofortigem Vollzug) unterschrieben.
Schritt 3) Wir werben aktiv mit der Lizenz. Wir sind die "Guten". (Hier haben die Anbieter eigentlich alle "Kunden / Süchtigen" arglistig getäuscht. Vor allem haben sie massiv Werbung geschaltet, dass sie sich jetzt an die Gesetze in D halten. Das ist mitnichten der Fall.)
Schritt 4) Die Anbieter-Anwälte reichen gegen alle Bestimmungen Klage ein.
Schritt 5) Wir sind jetzt legal. Machen aber weiter wie bisher.

Wenn die Anbieter damit durchkommen, haben wir in der Zukunft ein riesiges Problem. Vor allem hat die Behörde auch eine gesellschaftliche Verantwortung.
« Letzte Änderung: 23 September 2022, 10:52:00 von Phoenix_2022 »

Re: Umlaufbeschluss (1000 Euro Limit)
« Antwort #8 am: 23 September 2022, 10:45:29 »
ja speziell was Sportwetten betrifft ist die Lage sehr kompliziert. Da würde ich ohne Anwalt sowieso nichts machen.

Und die Behörden greifen nicht durch. Wenn ich mir Schweiz oder Niederlande anschaue, die knallhart mit Geoblocking oder andere Maßnahmen durchgreifen, dann verstehe ich warum Deutschland das nicht kann.
Es kann nicht sein dass gegen ein Gesetz geklagt wird und dann kann man bis ein Urteil gefallen ist gegen dieses Gesetz verstoßen. Machmal dauert es 10 Jahre bis eindgültig ein Urteil gefallen ist. Das ist doch nicht Sinn eines Gesetzes.
« Letzte Änderung: 23 September 2022, 11:21:39 von kotek123 »

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Phoenix_2022

Re: Umlaufbeschluss (1000 Euro Limit)
« Antwort #9 am: 23 September 2022, 12:31:03 »
Ja es ist eigentlich unglaublich … ein Riesen-Skandal…

Ein großes Problem ist, dass große Banken und E-Geld Anbieter seit mehr als einem Jahrzehnt richtig fett mitmischen. (Der Umsatz von PayPal würde ohne Glücksspiel einbrechen)

Seit 2017 (Panama Papers) ist es allen Banken/ Wirtschaftsteilnehmern endgültig bekannt:
https://www.tagesschau.de/ausland/paradisepapers/paradisepapers-121.html

Die Banken und E-Geld Anbieter werden eine überdurchschnittliche Provision erhalten. Dafür werden sie zwischengeschaltet. (Es findet kein direkter Geldfluss zwischen „Zocker“ und „Casino“ statt) In internen Dokumenten zwischen Anbieter und Bank (E-Geld) wird eine Klausel sein, dass sich die Banken verpflichten das Geld einzutreiben und sicher stellen, dass es beim Casino bleibt. Dafür gibt es eine Extra-Provision…

Die Anbieter haben Politik und Wirtschaft unterwandert. Es erinnert mich ein wenig an Goldman Sachs.
Manager aus der Glücksspielindustrie waren in der Politik oder sind in die Politik gewechselt. Ehemalige Professoren, die eigentlich gegen Glücksspielsucht gekämpft haben, betreiben jetzt aus monetären Gründen Lobby-Arbeit.
Medienunternehmen betreiben eigene Glücksspiel-Unternehmen, oder sind indirekt beteiligt , oder kassieren dicke Werbe-Checks…

Es ist ein Kampf gegen Windmühlen…


Nachdem das Glücksspielkollegium (15 von 16) den Anbietern strafbares Verhalten unterstellt hat (wegen des Limits) , berufen diese sich auch wieder auf EU-Recht, und nicht auf deutsche Gesetze.
« Letzte Änderung: 23 September 2022, 15:00:57 von Phoenix_2022 »

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Phoenix_2022

Re: Umlaufbeschluss (1000 Euro Limit)
« Antwort #10 am: 24 September 2022, 12:59:56 »
Hier ist ein älterer , aber spannender Artikel aus England (Guardian)

https://amp.theguardian.com/society/2019/feb/17/paypal-problem-gamblers-misuse-avoid-bank-limits

Der Artikel zeigt eindrucksvoll, in welcher Form die Banken mitwirken…

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Offline TAL

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  • 539
Re: Umlaufbeschluss (1000 Euro Limit)
« Antwort #11 am: 24 September 2022, 14:00:52 »
Öhm... was?

Irgendwas hast du da falsch gelesen. Denn das 'Problem' bei PayPal hat überhaupt gar nichts mit den Banken zu tun, sondern mit der Tatsache, daß PayPal über Lastschrifteinzug abbucht. Bei Lastschriften erfolgt kein sofortiger Abgleich des Kontostandes. Auch dies ist generell immer so, nicht nur bei Onlinecasinos, sondern bei allen PayPal-Transaktionen.
Dies, und die Tatsache, daß Chargebacks genau deswegen früher so einfach waren, ist der Grund, warum man inzwischen nicht mehr mit PayPal in OCs bezahlen kann.

Von daher ist deine Kritik berechtigt, geht aber an die falsche Adresse, und kommt ein wenig spät, da das 'Problem' durch den Ausschluß von PayPal als Zahlungsoption bereits behoben ist.

Und das in dem Artikel angesprochene Verbot von Kreditkartenzahlungen in Onlinecasinos ist in UK inzwischen auch umgesetzt worden.
« Letzte Änderung: 24 September 2022, 14:12:20 von TAL »

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Phoenix_2022

Re: Umlaufbeschluss (1000 Euro Limit)
« Antwort #12 am: 24 September 2022, 14:13:11 »
Ja, die meisten Probleme sind behoben. Stimme ich dir voll und ganz zu.
Warum hat PayPal aufgehört Casino-Transaktionen durchzuführen? - Weil es massiven Druck gab.

Hört PayPal auf Sportwetten-Transaktionen (Der Markt ist ungleich größer als Casino) ohne Limit durchzuführen? - NEIN.

Worauf ich hinaus wollte:
PayPal hat eine Banklizenz.
PayPal und E-Geld Anbieter haben im Bezug auf Glücksspiel keine Berechtigung Transaktionen durchzuführen.

Wenn die E-Geld Anbieter (im Bezug auf Sportwetten) , Skrill (Sportwetten, Casino) ausgeschlossen werden, würde die wirtschaftliche Katastrophe in vielen Fällen verhindert werden.
« Letzte Änderung: 24 September 2022, 14:39:46 von Phoenix_2022 »

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Phoenix_2022

Re: Umlaufbeschluss (1000 Euro Limit)
« Antwort #13 am: 24 September 2022, 14:33:06 »
@kotek123
Wenn ich mir Schweiz oder Niederlande anschaue, die knallhart mit Geoblocking oder andere Maßnahmen durchgreifen, dann verstehe ich warum Deutschland das nicht kann.

Ja... das Schweizer Bundesgericht hat alle Klagen gegen eine Netzsperre von den illegalen Anbietern zurückgewiesen.

Das hat die Glücksspielbehörde den Anbietern auch mitgeteilt:
"Die zuständige Aufsichtsbehörde hat nunmehr gegenüber der [XYZ] Internet Limited mitgeteilt, dass die Einzahlungslimits unter Beachtung der Voraussetzungen der Gewährung eines erhöhten Limits bis zum 1. Juli 2022 insgesamt einzuhalten sind."

Ab dem 01. Juli 2022 geht es im Schreiben an die Anbieter, um das obligatorische 1000 EUR Limit und um LUGAS (Anbindung).

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Offline TAL

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Re: Umlaufbeschluss (1000 Euro Limit)
« Antwort #14 am: 24 September 2022, 14:42:17 »
Ja, PayPal auszuschließen war sicher keine caritative Entscheidung der OCs, sondern eher der Tatsache geschuldet, daß der Kunde die Option auf Lastschriftrückgabe hat, und diese Tatsache sich unter Spielern immer weiter rumgesprochen hatte. Das wurde denen wahrscheinlich einfach zuviel an Rückbuchungen.

Die anderen Zahlungsdienstleister arbeiten mit Überweisung, dort geht das nicht - deshalb sind sie auch weiterhin als Zahlungsoption verfügbar. Und dafür haben sie haben alle Akzeptanzverträge mit den Onlinecasinos abgeschlossen. Sie wissen also, wo das Geld hingeht.

Der Grund, warum sie existieren, ist eben nicht auf den Geldeingang beim Verkäufer warten zu müssen, bevor er die Ware verschickt. Es spart also Zeit. Normalerweise ist das etwas Nützliches. Nur eben nicht hier... denn ich will jetzt spielen, und nicht erst morgen, wenn eine direkte Überweisung durch meine Hausbank auf dem Empfängerkonto eingehen würde.
Diese sofortige Verfügbarkeit macht es hier also gefährlich.
Und alle Beteiligten wissen das.
Da ich aber, anders als noch bei PayPal, so ohne Weiteres inzwischen nichts mehr machen kann, sobald das Geld eingezahlt ist, ist es ihnen egal. Es geht um den Profit.
Soweit stimme ich dir zu.

Mir war nur nicht klar, daß du von Zahlungsdienstleistern sprachst. Diese als 'Banken' zu bezeichnen (auch wenn sie eine Banklizenz haben) ist ein wenig irreführend.

 

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