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Sehr gute Aktion/ Aktionen / Gefahren!

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Phoenix_2022

« Letzte Änderung: 02 Oktober 2022, 21:19:57 von Phoenix_2022 »

Re: Sehr gute Aktion!
« Antwort #1 am: 23 September 2022, 16:43:17 »
Finde ich auch ... Mit solchen Aktionen kann man wirklich etwas bewegen

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Phoenix_2022

Re: Sehr gute Aktion!
« Antwort #2 am: 23 September 2022, 19:16:24 »
Ich hoffe, dass es einige zum Nachdenken bewegt. Es ist ein cooler und wichtiger Konter gegen die aggressive Werbung der Anbieter.

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Phoenix_2022

Re: Sehr gute Aktion!
« Antwort #3 am: 25 September 2022, 12:55:50 »
Ulrich Mäurer kämpft!
Werbeverbot für Sportwetten auf der Tagesordnung für die Innenminister-Konferenz (01. 12 - 03.12)
https://www.deichstube.de/news/werder-bremen-betway-geld-sponsor-partner-werbeverbot-fuer-sportwetten-ulrich-maeurer-will-verbot-2-bundesliga-zr-91135721.html
« Letzte Änderung: 25 September 2022, 13:10:43 von Phoenix_2022 »

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Phoenix_2022

Re: Sehr gute Aktion!
« Antwort #4 am: 27 September 2022, 15:20:52 »

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Phoenix_2022

Re: Sehr gute Aktion!
« Antwort #5 am: 30 September 2022, 12:20:12 »
Die Schweiz zeigt eindrucksvoll wie Glücksspielregulierung funktioniert:

Die Schweiz orientiert sich an Fakten und Studien.
Politiker, die widerlichste Glücksspiel-Propaganda betreiben, laufen ins Leere.

Lobby-Forderungen werden zurückgewiesen.

Keine Kompromisse - sondern notwendiger Spielerschutz:
Maximaleinsatz: 200 Franken pro Monat.

Maltesische Unternehmen, die nachweislich unzuverlässig sind und rechtswidrig agieren, dürfen ihre Dienstleistungen nicht weiter anbieten.

https://www.luzernerzeitung.ch/zentralschweiz/zug/kantonsrat-gluecksspiele-bleiben-volljaehrigen-vorbehalten-ld.2351325
« Letzte Änderung: 30 September 2022, 12:26:24 von Phoenix_2022 »

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Phoenix_2022

Re: Sehr gute Aktion/ Aktionen!
« Antwort #6 am: 30 September 2022, 16:10:28 »
Steuerbetrug im großen Stil!
Zwei Geschäftsführer halten für die Limited den Kopf hin…. Folge: KNAST!

Wird gegen die Limited ermittelt ? - man kann es nur hoffen! Anderweitig gewährt Deutschland Priaten Rechtsschutz … es wäre ein großer Sieg, wenn die Steuerbehörden jetzt richtig Gas geben!


https://www.stern.de/gesellschaft/regional/hessen/prozess--steuerbetrug--zwei-sportwetten-geschaeftsfuehrer-verurteilt-32769120.html
« Letzte Änderung: 30 September 2022, 16:23:57 von Phoenix_2022 »

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Phoenix_2022

Re: Sehr gute Aktion/ Aktionen!
« Antwort #7 am: 30 September 2022, 16:44:13 »
Statements GGL (Nadja Wierzejewski) auf einer Anbieter-Verantaltung:

Der GlüStv 2021 ist seit dem 01.07.2021 gültig.

Highlights d. GlüStV:
- Spielersperrdatei (verpflichtend !!!)
- LUGAS (verpflichtend !!!) Anbieter finden LUGAS angeblich charmant , wehren sich aber mit der DS-GVO. Es gibt keine Lizenz ohne das die Anbieter eine Willenserklärung abgeben, dass diese sich an LUGAS anschließen.

- GGL wird gegen Twitch-Streamer mit allen rechtlichen Mitteln vorgehen.

- GGL hält die LUGAS-Datenbank für notwendig. Insbesondere auch um aus den Daten zu lernen, die Daten sollen für einen effektiven Spielerschutz genutzt werden.


« Letzte Änderung: 01 Oktober 2022, 15:36:06 von Phoenix_2022 »

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Phoenix_2022

Re: Sehr gute Aktion/ Aktionen!
« Antwort #8 am: 01 Oktober 2022, 15:08:25 »
Spannender Artikel zur Zuverlässigkeit / Unzuverlässigkeit (aus Anbieter-Sicht)

Gewähr dafür bieten = haften !
[…]
„Einen vordefinierten Katalog mit Indikatoren für eine glücksspielrechtliche Zuverlässigkeit bzw. Unzuverlässigkeit im Sinne von § 4a Abs. 1 Nr. 1 lit. b) GlüStV 2021 gibt es bislang nicht. Zu beurteilen ist im konkreten Einzelfall jedenfalls, ob der Antragsteller und die verantwortlichen Personen die Gewähr dafür bieten, dass sie das ihnen erlaubte Glücksspielangebot ordnungsgemäß und unter Berücksichtigung aller regulatorischen Vorgaben des GlüStV 2021 sowie der Inhalts- und Nebenbestimmungen der Erlaubnis veranstalten und durchführen."
[….]

Quelle:
Hambach, Wulf (Dr.): „Im Spannungsfeld der glücksspielrechtlichen Zuverlässigkeit als besonderer Erlaubnisvoraussetzung für Sportwetten, Online-Poker und virtuelle Automatenspiele“. In: Beiträge zum Glücksspielwesen - Eine Fachreihe des Behörden Spiegel 2/2022 (2022), S. 12.
« Letzte Änderung: 01 Oktober 2022, 15:42:38 von Phoenix_2022 »

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Phoenix_2022

Re: Sehr gute Aktion/ Aktionen!
« Antwort #9 am: 01 Oktober 2022, 19:02:09 »
Spannende Daten - Exponentielles Wachstum beim Besuch von Spielhallen?
Es gibt weitere spannende Daten, auf die ich mich leider nicht beziehen kann, da sie kostenpflichtig sind. (Statista PRO)
Zum ONLINE-Glücksspiel kann man keine valide Statistik erstellen/finden, da es keine Aktivitäts-Datenbank gibt. (Eine Aktivitäts-Datenbank ist technisch realisierbar)

Zwischen 2017 und 2020 ist das Wachstum von Personen, die eine Spielhalle wöchentlich besuchen, nur marginal angestiegen (typisch für exponentielles Wachstum). 2020 war das Wachstum trotz Corona zu den Jahren 2017, 2018 und 2019 nicht rückläufig.
2021 gab es einen Sprung von nahezu 100% im Vergleich zu den Jahren 2017-2020.

Was lässt sich daraus ableiten? = Glücksspiel wird salonfähig?
Sollte 2022 der Faktor gleich bleiben, kann man von dem Beginn eines exponentiellen Wachstums sprechen. Die Daten werden zudem eine sehr hohe Dunkelziffer haben… es ist nur die Spitze des Eisbergs.

2017 (mehrmals wöchentlich): 140.000 P
2018 (mehrmals wöchentlich): 160.000 P
2019 (mehrmals wöchentlich): 190.000 P
2020 (mehrmals wöchentlich): 170.000 P
2021 (mehrmals wöchentlich): 350.000 P

Quelle:
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/171904/umfrage/haeufigkeit-spielotheken-besuchen-in-der-freizeit/

Die Studien / Statistiken der BZgA sind schräg …
« Letzte Änderung: 01 Oktober 2022, 19:38:22 von Phoenix_2022 »

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Phoenix_2022

Re: Sehr gute Aktion/ Aktionen!
« Antwort #10 am: 02 Oktober 2022, 19:53:32 »
Urteile im Zusammenhang mit Kriminalität / Straftaten, sowie Mord, und Glücksspielsucht steigen trotz GlüStV 2021 weiter an …

Folge: Zocken ohne Limit möglich, Geldwäsche im großen Stil in D weiterhin möglich.

Geschädigte bleiben auf enormen monetären Schäden sitzen.

Behörde schaut ins Blaue.


https://rp-online.de/nrw/panorama/haftstrafe-fuer-notorischen-luegner-225000-euro-von-brautpaaren-bei-sportwetten-verzockt_aid-74189551

« Letzte Änderung: 02 Oktober 2022, 21:45:34 von Phoenix_2022 »

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Phoenix_2022

Re: Sehr gute Aktion/ Aktionen / Gefahren!
« Antwort #11 am: 04 Oktober 2022, 19:00:49 »
Angeblicher Hängebeschluss aus Darmstadt (bezogen auf das erlaubte/nicht erlaubte Wettangebot) - Richter erhebt das Wort für die Anbieter… Richter beachtet das öffentliche Interesse nicht -Skandalös!


- § 21 Abs. 5 Satz 1 (Liste über erlaubte Wetten) greift bis zur Entscheidung des VG Darmstadts angeblich nicht. (Bezogen auf drakonischen Bußgeldern und Lizenz-Entzug)

Begründung des Richters:
- Umsatzeinbußen der Wettanbieter wäre massivst
- Spieler finden die Listen über erlaubte Wetten nicht (Listen auf der Website d RP Darmstadts)
- Spieler würden angeblich in den Schwarzmarkt abwandern
- Das künstlich aufgeblähte Wettangebot soll beibehalten werden, sodass die Ziele des Staatsvertrags eingehalten werden können. (Keine Abwanderung in Richtung Schwarzmarkt)

Zu allen Punkten, welche der Richter aufführt, gibt es keine Studien.

Das Wettangebot ist lediglich geduldet. Nicht legal.

Das RP Darmstadt begrüßt den Beschluss des Richters und kritisiert die Entscheidungen (das scharfe Vorgehen gegen legale Anbieter, die rechtswidrig agieren) des Glücksspielkollegiums scharf…

Was wichtig ist?

Der sofortige Vollzug bezogen auf die Limit-Frage (1000 EUR Limit) hat Bestand.
« Letzte Änderung: 04 Oktober 2022, 20:03:32 von Phoenix_2022 »

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Phoenix_2022

Re: Sehr gute Aktion/ Aktionen / Gefahren!
« Antwort #12 am: 05 Oktober 2022, 12:28:42 »
News aus UK:

- Klagen laufen an. 3,6 Millionen EUR Klage gegen Entain. Der Anbieter hat Wetten per Telefon angenommen, da keine Lizenz vorliegt und diese in Spanien rechtswidrig platziert.

- Fußballspieler (ca. 400) wollen Wettanbieter aufgrund von Datenschutz-Verstößen verklagen. Konkret soll es um manipulierte Daten und Statistiken gehen. Die Wettanbieter sollen auch hier rechtswidrig agieren, da sie keine Rechte an den Daten haben.

News aus D:
- Beratungsnetz für Spielsüchtige verzögert sich
- In das Beratungsnetz wird nur das Nötigste investiert… traurig.

https://www.stern.de/gesellschaft/regional/sachsen-anhalt/hilfsangebot--beratungsnetz-fuer-gluecksspielsuechtige-laesst-auf-sich-warten-32784918.html
« Letzte Änderung: 05 Oktober 2022, 12:34:18 von Phoenix_2022 »

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Phoenix_2022

Re: Sehr gute Aktion/ Aktionen / Gefahren!
« Antwort #13 am: 08 Oktober 2022, 18:22:55 »
Orientierungssatz ONLINE-Glücksspiel Landgericht Hamburg

Online Glücksspiel = Sportwetten, Virtuelle Automatenspiele, Poker, Casino, Lotterien

Ich bin gerade dabei alle Urteilsbegründungen und fehlende Urteile zu recherchieren. (Das ist mühselig ... es wird noch etwas dauern) Dabei ergeben sich viele spannende Erkenntnisse, so z.B. diverse Orientierungssätze (Orientierungssätze sind wichtig):

Da beim Glücksspiel ein öffentliches Interesse vorliegt, publizieren die Länder die Rechtssprechung.
Quelle: https://justiz.de/onlinedienste/rechtsprechung/index.php

Das öffentliche Interesse ergibt sich auch aus dem Beschluss vom Bundesverfassungsgericht. Da ein öffentliches Interesse vorliegt, könnte dem Regierungspräsidium Darmstadt Amtswillkür und Amtsmissbrauch vorgeworfen werden. Das muss ein Gericht entscheiden.
Spielsucht und übermäßige Ausgaben können zu schwerwiegenden Folgen nicht nur für die Betroffenen selbst, sondern auch für ihre Familien und für die Gemeinschaft führen (vgl. BVerfG Beschluss v. 14.10.2008 - 1 BvR 928/08 - Rn. 29 - https://openjur.de/u/198943.html ).

1. Der Vertrag zwischen den Parteien über die Teilnahme an einem Online-Glücksspiel verstößt gegen ein gesetzliches Verbot im Sinne des § 134 BGB und ist daher nichtig gemäß § 134 BGB i.V.m. § 4 Abs. 4 GlüStV 2012. Gemäß § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 ist das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten.(Rn.30)

2. § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 ist nicht unionsrechtswidrig.(Rn.31)

3. Die Kondiktion darf nicht gemäß § 817 S. 2 BGB deswegen ausgeschlossen sein, soweit der Verbleib der Leistung beim Empfänger weiteren gesetzes- oder sittenwidrigen Handlungen Vorschub leisten bzw. diese geradezu erzwingen oder legalisieren würde. Die Kondiktionssperre würde ansonsten den Anreiz sittenwidriges Handeln bilden. Insbesondere die zugedachte Präventionswirkung des § 4 Abs. 4 GIüStV macht die Einschränkung erforderlich (Anschluss LG Paderborn, Urteil vom 24. September 2021 - 4 O 424/20).(Rn.37)

Quelle: https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/JURE220022248


Die Argumentation des Wettanbieters ist absolut irre:

"Die Beklagte trägt wie folgt vor: Sie veranstalte Online-Glücksspiele für die deutschsprachige Community auf Malta. Daher seien die Datenschutzhinweise und die FAQ ebenso wie die Werbetexte und der Kundensupport auf Deutsch. Sie verwende aber gerade keine Domain mit der Endung „.de“, weil sich das Angebot nicht an Spieler aus Deutschland richte."

Und es wird noch irrwitziger... die Anbieter berufen sich auf einen Umlaufbeschluss - mit sofortigem Vollzug und einem öffentlichen Interesse (ohne aufschiebende Wirkung) - welchen die Anbieter rechtswidrig mit den Füßen treten:
[...]"Hinzu komme, dass Online-Glücksspiel in Deutschland bereits seit dem 15.10.2020 auf Grundlage eines Umlaufbeschlusses der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder vom 08.09.2020 geduldet werde."[...]

Ich glaube fest daran, dass wir gegen die Piraten und gegen die Behörden-Willkür obsiegen werden!

Edit Olli: Az. des Beschlusses des BVerfG korrigiert und Link zum Volltexturteil eingefügt
« Letzte Änderung: 10 Oktober 2022, 15:18:39 von Olli »

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Phoenix_2022

Re: Sehr gute Aktion/ Aktionen / Gefahren!
« Antwort #14 am: 11 Oktober 2022, 21:43:09 »
Danke für die Korrekturen! :-)

Die Linke fragt im Bundestag an. Leider hat das RP Darmstadt den Glücksspielmarkt in den letzten zwei Jahren nicht ausreichend genug überwachen können, sodass die meisten Fragen wohl ins Leere laufen werden.

Insbesondere:

 9. In wie vielen Fällen wurde bis zu welchem Anteil das anbieterübergreifen- de Einzahlungslimit von 1 000 Euro pro Monat von einer/einem Spieler/in im Vergleich zur Gesamtheit der Spielenden ausgenutzt?

Fragenkatalog (Stand: 07.10.2022)
https://dserver.bundestag.de/btd/20/038/2003867.pdf

Eine sehr spannende Frage zu H und H:
Welche bzw. wie viele Kontakte von Mitgliedern des BND sowie Verfas- sungsschutzes gab es nach Kenntnis der Bundesregierung zu Hambach und Hambach bzw. zu Wulf Hambach seit 2014 (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Was war jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung der Anlass der Kontakte?


Welche bzw. wie viele Kontakte von Mitgliedern der mit Anbieter XYZ verbundenen Unternehmen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung zu Hambach und Hambach bzw. zu Wulf Hambach seit 2014 (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Was war jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung der Anlass der Kontakte?


Welche bzw. wie viele Kontakte von Mitgliedern der Bundesregierung (inkl. leitender Beamter etc.) gab es nach Kenntnis der Bundesregierung zu Hambach und Hambach bzw. zu Wulf Hambach seit 2014 (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Was war jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung der Anlass der Kontakte?

Welche bzw. wie viele Kontakte von Mitgliedern des BKA inklusive LKÄs gab es nach Kenntnis der Bundesregierung zu Hambach und Hambach bzw. zu Wulf Hambach seit 2014 (bitte einzeln aufschlüsseln)?

Was war jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung der Anlass der Kontakte?
« Letzte Änderung: 11 Oktober 2022, 22:18:48 von Phoenix_2022 »

 

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