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Erfahrung: gamesright.de

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Toni070822

Erfahrung: gamesright.de
« am: 29 Januar 2023, 12:07:56 »
Servus,

Ich bin schon gefühlt eine Ewigkeit stiller mitleser in diesem Forum und bin wirklich froh eure vielen Erfahrungen lesen zu können. Daher habe ich mich entschlossen auch meine Verluste zurück zurück zu holen. Mit spielen haben ich nichts mehr am Hut, bin also komplett frei davon.

Jetzt kommt es vor das mir immer häufiger die Kollegen von gamesright.de bei TikTok und auch bei Instagram vorgeschlagen werden. Hat irgendwer schon Erfahrungen mit denen gemacht bzw. Weiß ob die seriöse Arbeit machen. Lt. Trustpilot haben die einige gute Bewertung, aber selbst das kann ja gefaked sein.

Wen würdet ihr als przesskostenfinanzierer empfehlen? Habt einen tollen Tag und ich freu mich auf eure Nachrichten :)

LG TONI

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Der_Neue_22

Re: Erfahrung: gamesright.de
« Antwort #1 am: 29 Januar 2023, 16:24:53 »
Von dem Anbieter habe ich noch nichts gehört. Kann dir Chargeback24 weiterempfehlen.

Re: Erfahrung: gamesright.de
« Antwort #2 am: 30 Januar 2023, 15:51:05 »
Guter und seriöser Anbieter, der mit einer kompetenten Partnerkanzlei zusammenarbeitet. Beteiligung bei Sportwetten für meinen Geschmack allerdings viel zu hoch (fast 50 Prozent). Bei reinen Casinoverlusten mit einem Drittel in der normalen und halbwegs fairen Anbieterspanne.

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Offline Jodi

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Re: Erfahrung: gamesright.de
« Antwort #3 am: 30 Juni 2023, 18:22:45 »
48 % sind es bei Gamesright.de bei Sportwetten


Re: Erfahrung: gamesright.de
« Antwort #4 am: 30 Juni 2023, 18:25:25 »
Das ist wirklich ordentlich… aber der Markt ist ja da und wenn man da gut vertreten wird… ich glaube alles über 50% wäre wirklich unverschämt.

Hast du sonst noch weitere Erfahrungen mit denen gemacht?

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Offline Jodi

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Re: Erfahrung: gamesright.de
« Antwort #5 am: 01 Juli 2023, 10:37:46 »
Wie ist denn das mit RA und Gerichtskosten ? Wovon werden diese 48 % berechnet?

Re: Erfahrung: gamesright.de
« Antwort #6 am: 01 Juli 2023, 15:21:07 »
Wie ist denn das mit RA und Gerichtskosten ? Wovon werden diese 48 % berechnet?
Von dem was zum verteilen da ist. Wenn Du gewinnst und es vom vollen Betrag. Gibt's einen Vergleich kommt es darauf an wie der Anwalt die Anwalts- und Gerichtskosten verhandelt. Übernimmt die der Gegner dann vom Vergleichsbetrag. Solltet ihr die ganz oder teilweise übernehmen müssen dann gehen die vom Vergleichsbetrag noch weg und dann erst die 48 Prozent. Frag einfach Deinen Anwalt oder den PKF die geben dir Auskunft.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

 

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