Unterstützen Sie unsere Arbeit Jetzt spenden!
Hallo Gast
Online-Selbsthilfegruppen Glücksspielsucht
» Mittwochsgruppe    |    » Samstagsgruppe
     

Zwangsvollstreckung Malta Erfahrung

  • 23 Antworten
  • 5121 Aufrufe
Re: Zwangsvollstreckung Malta Erfahrung
« Antwort #15 am: 18 Dezember 2022, 11:33:45 »
"Um (national - titulierte) Forderungen durchsetzen zu können, bedarf es der Amtshilfe der maltesischen Behörden. Das die ihren Goldesel auch nur ein Haar krümmen ist unwahrscheinlich. Gründe um Vollstreckungen auszusetzen sind leicht gefunden. Insofern besitzt das Casino aufgrund all der Tatsachen meiner Ansicht nach eine wesentlich bessere Position um den Rahmen einer außergerichtlichen Einigung vorzugeben, sofern es überhaupt dazu bereit ist."

Die Thematik gab es da schon einmal (https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,4538.0.html)

Also ich persönlich teile deine einseitige Darstellung nicht. Dein Vortrag ist aus meiner Sicht offenkundig unzureichend vorgetragen. Soweit es sich um Casinos oder Sportwettenanbieter Anbieter handelt, die eine deutsche Lizenz besitzen, besteht dann die Möglichkeit der Zwangsverwaltung der Internet-Domäne. Diese Möglichkeit hat bei einem namhaften Anbieter Mr. Grün hervorragend geklappt. Nachdem dieser verurteilt wurde 25.000€ an den Spieler zu zahlen, wurden den Aufforderungen das Geld zeitnah zu überweisen nicht nachgekommen seitens des Anbieters. Erst als man den die Internetseite zwangsverwalten wollte, hat der Anbieter gezahlt. Ich finde es nicht so aussichtslos, Wien Vollstreckung erfolgreich durchzusetzen. Die maltesischen Behörden werden wahrscheinlich langsamer arbeiten, aber dennoch müssen die als Behörde sich den Gesetzen unterordnen.

*

Windmühlen

Re: Zwangsvollstreckung Malta Erfahrung
« Antwort #16 am: 18 Dezember 2022, 12:20:50 »
Ich stimme Kläger2021 zu.

Zum Thema Vergleich… bitte § 278 ZPO beachten.

Zitat
Das Gericht soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte bedacht sein.

vgl.
https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__278.html

Persönlich habe ich mit Vergleichen ausgezeichnete Erfahrungen gemacht.

Re: Zwangsvollstreckung Malta Erfahrung
« Antwort #17 am: 18 Dezember 2022, 17:53:40 »
Also ich persönlich teile deine einseitige Darstellung nicht. Dein Vortrag ist aus meiner Sicht offenkundig unzureichend vorgetragen. Soweit es sich um Casinos oder Sportwettenanbieter Anbieter handelt, die eine deutsche Lizenz besitzen, besteht dann die Möglichkeit der Zwangsverwaltung der Internet-Domäne. Diese Möglichkeit hat bei einem namhaften Anbieter Mr. Grün hervorragend geklappt. Nachdem dieser verurteilt wurde 25.000€ an den Spieler zu zahlen, wurden den Aufforderungen das Geld zeitnah zu überweisen nicht nachgekommen seitens des Anbieters. Erst als man den die Internetseite zwangsverwalten wollte, hat der Anbieter gezahlt. Ich finde es nicht so aussichtslos, Wien Vollstreckung erfolgreich durchzusetzen. Die maltesischen Behörden werden wahrscheinlich langsamer arbeiten, aber dennoch müssen die als Behörde sich den Gesetzen unterordnen.

Vielleicht ein kurzer Hinweis vorab, zum Zeitpunkt meines zitierten Beitrages hatte keines der Online Glücksspiel Seiten eine deutsche Lizenz.
Die deutsche Lizenz ist davon ab auch nicht der Garant dafür, über "Umwege" Druck auszuüben. Vollstreckungen, also AKTIVE, sei es Pfändungen von Bankkonten oder Sachwerte von maltesischen Unternehmen in Malta (!), benötigen die bereitwillige Amtshilfe der maltesischen Behörden. Mir ist bis dato kein Fall bekannt, in der dies tatsächlich möglich geworden ist.

Domains pfänden um Druck auszuüben bei einer Deutschen (.de) Domain ist sicherlich möglich und eine gute Idee, bei (.com) Domains benötigt man aber auch die Hilfe der amerikanischen(!) ICANN.

Fakt ist doch einfach, ich mein wir können da jetzt noch weiter ins juristische Detail gehen, aber es ist ja kaum zielführend.
Dieser Mensch der diesen Beitrag erstellt hat zeigt einfach mit seiner Erfahrung, das ein deutsches Urteil mit einer titulierten Forderung sich nicht 1-1 auf maltesischen Boden vollstrecken lassen.

Die EU hat jedem Land zudem auch eingeräumt, eigens solche Vollstreckbarkeiten zu überprüfen/abzulehnen, wenn es mit nationalen Gesetzen kollidiert. Ein Link dazu hatte ich auch schon mal hier gepostet

Re: Zwangsvollstreckung Malta Erfahrung
« Antwort #18 am: 18 Dezember 2022, 20:22:23 »
Ich finde es interessant was hier so steht, das Casino hatte eine DE IBAN wenn ich denen Geld überwiesen habe. Wohl eine Bank dazwischen geschaltet. Die Kontopfändung wäre doch ein einfacher Schritt oder irre ich mich?

Re: Zwangsvollstreckung Malta Erfahrung
« Antwort #19 am: 19 Dezember 2022, 04:41:42 »

Fakt ist doch einfach, ich mein wir können da jetzt noch weiter ins juristische Detail gehen, aber es ist ja kaum zielführend.
Dieser Mensch der diesen Beitrag erstellt hat zeigt einfach mit seiner Erfahrung, das ein deutsches Urteil mit einer titulierten Forderung sich nicht 1-1 auf maltesischen Boden vollstrecken lassen.

Die EU hat jedem Land zudem auch eingeräumt, eigens solche Vollstreckbarkeiten zu überprüfen/abzulehnen, wenn es mit nationalen Gesetzen kollidiert. Ein Link dazu hatte ich auch schon mal hier gepostet


Warum sollte ein deutsches tutuliertes Urteil nicht 1:1 auf maltesischen Boden vollstreckbar sein.
Das einzigste ist, dass man dort halt über einen Maltesischen Gerichtsvollzieher vor Ort gehen muss. Kosten entstehen wieder und es vergeht wieder Zeit. Deswegen scheuen einige diesen Weg.
Ich kenne zumindestens 2 PKF welche extra Abteilungen diesbezüglich haben und lt. deren RA auch die Forderungen durchsetzen.   
Das größte Problem ist, dass ein deutscher Anwalt hier mit einem Gerichtisvollzieher ( in dem Fall ) auf Malta zusammenarbeiten muss und nicht den einfachen Weg gehen können.

*

Windmühlen

Re: Zwangsvollstreckung Malta Erfahrung
« Antwort #20 am: 19 Dezember 2022, 17:14:33 »
Zitat
Dieser Mensch der diesen Beitrag erstellt hat zeigt einfach mit seiner Erfahrung, das ein deutsches Urteil mit einer titulierten Forderung sich nicht 1-1 auf maltesischen Boden vollstrecken lassen.

Wenn dem so wäre, dann müssten sich die Anbieter nicht von den besten Kanzleien verteidigen lassen.
Dann gäbe es keine Vergleiche (siehe Urteilssammlung) und dann gäbe es auch keine Verteidigung vor Gericht, sondern lediglich Versäumnisurteile.

Geduld ist der Schlüssel zum Erfolg.
Die Verzögerungstaktiken, das Säen von Unsicherheit, das Zeitspiel, die erschwerte Vollstreckung, dubiose Beiträge auch in diesem Forum sind alles lediglich Mittel um weitere Kläger von der Durchsetzung ihrer berechtigten Forderungen abzuhalten.

Beispiel 1 - MALTA Klagezustellung - ERFOLGREICH!

Zitat
Eigene Info: Meine Klage wurde auf Malta und in englischer (nicht maltesischer!) Übersetzung zugestellt und akzeptiert.

Quelle: FAGS Forum

Beispiel 2 - Vollstreckung - ERFOLGREICH! @Manollo - völlig richtig!

Zitat
Hiermit konnte von Dr. Späth & Partner bei der zahlungsabwickelnden Bank, über die das Online-Casino seine Zahlungen abwickelt, "vollstreckt" werden, d.h., die zahlungsabwickelnde Bank hatte den ausgeurteilten Betrag in Höhe von 7.121,- € + Kosten wirklich auf das Fremdgeldkonto von Dr. Späth & Partner angewiesen, von dort konnte er an den Mandanten von Dr. Späth & Partner, den Spieler, weiter überwiesen werde

Quelle: Anwalt.de

Beispiel 3 - Anbieter bilden zurecht Rücklagen, um Rückzahlungen gewährleisten zu können. Die Anbieter nennen es Risikovorsorge.

Zitat
Eine Anpassung der Ergebniserwartung (EBITDA) als Folge der erhöhten GGR-Erwartung erfolgt derzeit nicht. Denn es ist nicht abschließend absehbar, in welchem Umfang im Zusammenhang mit früheren Geschäftsaktivitäten noch Risikovorsorge im Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022 getroffen werden wird.

Achtung! Anbieter-Name wird genannt. Quelle: nebenwerte-magazin.com

Beispiel 4: Bei lizenzierten Anbieter können ggf. die Sicherheitsleistungen ( 5 Mio. EURO / muss nach einer Pfändung wieder aufgefüllt werden) gepfändet werden.

Zitat
Die legal agierenden Anbieter, welche über eine Erlaubnis Verfügung, müssen Sicherheitsleistungen erbringen, um Ausfällen kompensieren zu können. Aus diesen Sicherheitsleistungen können ggf. an Spielerinnen und Spieler Zahlungen erfolgen, soweit diese über rechtskräftige Vollstreckungstitel verfügen.

Beispiel 5: Aufsichtsrechtlich wird es dann für die Anbieter sehr unangenehm:

Zitat
Soweit uns konkrete Umstände, wie z.B. gescheiterte Vollstreckungsversuche, bekannt werden, würden wir diese ggf. in die aufsichtsrechtlichen Themen einfließen lassen

Beispiel 6: Pfändung der Internet-Domain

usw...
« Letzte Änderung: 19 Dezember 2022, 17:22:31 von Windmühlen »

Re: Zwangsvollstreckung Malta Erfahrung
« Antwort #21 am: 29 Dezember 2022, 08:42:12 »

Fakt ist doch einfach, ich mein wir können da jetzt noch weiter ins juristische Detail gehen, aber es ist ja kaum zielführend.
Dieser Mensch der diesen Beitrag erstellt hat zeigt einfach mit seiner Erfahrung, das ein deutsches Urteil mit einer titulierten Forderung sich nicht 1-1 auf maltesischen Boden vollstrecken lassen.

Die EU hat jedem Land zudem auch eingeräumt, eigens solche Vollstreckbarkeiten zu überprüfen/abzulehnen, wenn es mit nationalen Gesetzen kollidiert. Ein Link dazu hatte ich auch schon mal hier gepostet


Warum sollte ein deutsches tutuliertes Urteil nicht 1:1 auf maltesischen Boden vollstreckbar sein.

 :-\

Zitat
Dieser Mensch der diesen Beitrag erstellt hat zeigt einfach mit seiner Erfahrung, das ein deutsches Urteil mit einer titulierten Forderung sich nicht 1-1 auf maltesischen Boden vollstrecken lassen.

Wenn dem so wäre, dann müssten sich die Anbieter nicht von den besten Kanzleien verteidigen lassen.
Dann gäbe es keine Vergleiche (siehe Urteilssammlung) und dann gäbe es auch keine Verteidigung vor Gericht, sondern lediglich Versäumnisurteile.

usw...

Vergleichsvereinbarungen in "Urteilssammlungen"....

Ernsthaft, ich hoffe das man meine Intuition richtig versteht , denn es ist wichtig, dass das Online Glücksspiel international bzw. zumindest europarechtlich verboten wird und vor allem verfolgt wird. Hierzu gehört es auch, das die Zahlungsströme unterbunden werden!!

*

will

Re: Zwangsvollstreckung Malta Erfahrung
« Antwort #22 am: 29 Dezember 2022, 10:03:15 »
Hierzu gehört es auch, das die Zahlungsströme unterbunden werden!!

Banken überleben jeden Politiker. Solange die weltgrößten Banken wie z.B JP Morgan mit im Boot sind, ja in paar Fällen sogar alle Einzahlungen entgegen nehmen, wird da nix passieren.
Und wer weiß was die für "Zwischenstellen" erfinden, damit man das dann "nicht verfolgen" kann...
Die unterbinden sicher nicht ihre eigenen Transaktionen ^^
Genauso wie die Ausrede ja das können wir nicht wissen was illegales Glücksspiel ist.
Es müsste heißen, wir wollen es nicht wissen, es gäbe ja einbüßen....
« Letzte Änderung: 29 Dezember 2022, 10:06:15 von will »

Re: Zwangsvollstreckung Malta Erfahrung
« Antwort #23 am: 25 Januar 2023, 11:27:24 »
https://anwalt-kg.de/privatinsolvenz-recht/domainpfaendung/

Pfändung der Internet-Domän. Sehr informativ.

 

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums