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Sammelklage möglich?

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Sammelklage möglich?
« am: 14 November 2022, 23:27:07 »
Mal eine theoretische Frage als juristische Laie: Ich weiß mittlerweile, dass es die "Sammelklage" wie man sie aus den USA kennt, so nicht in DE existiert.

Allerdings habe ich von einer "subjektiven Klagehäufung" gehört oder auch der Musterfeststellungsklage, wie man sie aus dem VW Skandal kennt.
Wie realistisch ist dies bei dieser Thematik? Gewinnt man da Kosten und Zeit, oder irgendeinen Vorteil dadurch, wenn man sich mit mehreren Klägern ohne PKF die Kosten teilt?

Der Grund dieser Gedanken liegt hauptsächlich bei Streitwerten unter 4000, wo sich die Kosten schnell in die Nähe des Streitwerts bewegen, wo vielleicht eine kaum angesprochene Option Abhilfe schaffen könnte? Vielleicht kann der ein oder andere durch Gespräche mit Anwälten oder aufgrund von Erfahrungen hier mehr sagen.

Ist mir heute spontan in den Sinn gekommen als ich VW gelesen habe, einen Juristen habe ich noch nicht gefragt.

Sollte dies nicht realisierbar sein, ist es wenigstens ein Thread fürs Archiv, wo der nächste in Zukunft mit dem Gedanken drüber stolpert :-)
« Letzte Änderung: 14 November 2022, 23:29:37 von Andreas1978 »

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Der_Neue_22

Re: Sammelklage möglich?
« Antwort #1 am: 15 November 2022, 07:03:31 »
Über Google wird man ziemlich schnell fündig:

https://www.juraforum.de/lexikon/sammelklage

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Offline Olli

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  • 6.818
Re: Sammelklage möglich?
« Antwort #2 am: 15 November 2022, 09:00:30 »
https://de.wikipedia.org/wiki/Musterfeststellungsklage

Hier wird der FAGS auch als klagebefugter Verband genannt. Jeder fehlen ihm noch ein paar Mitglieder ... also werdet Mitglied ...
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Sammelklage möglich?
« Antwort #3 am: 15 November 2022, 11:58:18 »
Über Google wird man ziemlich schnell fündig:


Ja das stimmt, über Google wird man schnell fündig. Jedoch fragte ich nach Verbindungen zum Casinobereich, die der gepostete Link nicht thematisiert.

Re: Sammelklage möglich?
« Antwort #4 am: 15 November 2022, 12:00:42 »
also werdet Mitglied ...

"Dafür sind innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 Geschädigte notwendig. "
Heißt dies, dass die FAGS beabsichtigt zu klagen es aber aktuell an der Anzahl der Mitglieder scheitert?

" Für nicht im Klageregister eingetragene Verbraucher bleibt ein Musterfeststellungsurteil außerdem ohne Wirkung."
Okay dann ist selber klagen wohl trotz allem immer noch Spitzenreiter.
« Letzte Änderung: 15 November 2022, 12:09:05 von Andreas1978 »

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Windmühlen

Re: Sammelklage möglich?
« Antwort #5 am: 15 November 2022, 12:08:43 »
Zitat
Verbindungen zum Casinobereich,

MyRight wird wohl eine gigantische Sammelklage gegen die Casinos starten.
(Ähnlich wie gegen VW: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/sammelklagen-bgh-urteil-101.html)

Es soll auch ein großes Schweizer Unternehmen geben, welches Geschädigten 1000 oder mehr Forderungen abgekauft hat.

Durch das BGH Urteil (zur Sammelklage), werden die hoffentlich mit den Anbietern Schlitten fahren!

Re: Sammelklage möglich?
« Antwort #6 am: 15 November 2022, 12:10:03 »
Interessant, danke!

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Windmühlen

Re: Sammelklage möglich?
« Antwort #7 am: 15 November 2022, 12:17:07 »
Zitat
Interessant, danke!

Sollte ich was lesen oder finden, poste ich es dann hier. (Aktuell geht es wohl noch um EU-Recht als Zeitverzögerung (das haben die Anbieter angebracht))

Es wäre echt super, wenn die Großen die Anbieter angreifen.

Da werden H und H mit ihren Psycho-Spielchen nicht weit kommen und von denen die volle Dröhnung bekommen.
« Letzte Änderung: 15 November 2022, 12:19:15 von Windmühlen »

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Online Ilona

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  • 3.667
    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Sammelklage möglich?
« Antwort #8 am: 15 November 2022, 13:08:50 »
Den FAGS kann man trotzdem durch eine Mitgliedschaft unterstützen. Ihr seid ja schließlich nicht alle auf dem Egotrip. Oder?

https://www.gluecksspielsucht.de/files/fags-2022-beitrittsantrag-natuerlich.pdf

LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: Sammelklage möglich?
« Antwort #9 am: 15 November 2022, 14:50:32 »
Ihr seid ja schließlich nicht alle auf dem Egotrip. Oder?

Nein keineswegs. Ich entschuldige mich wenn meine Posts diesen Anschein erweckt haben. Selbstverständlich sollte man unterstützen, selbst wenn man Geld bekommt steht eine Spende außer Frage.

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Windmühlen

Re: Sammelklage möglich?
« Antwort #10 am: 15 November 2022, 19:33:54 »
@Andreas1978
Falls dich das Thema Musterfeststellungsklage (ab Folie 61) noch intensiver interessiert...

https://www.gluecksspielsucht.de/tagungdok/2019/2019_fags_strategische_prozessfuehrung_gluecksspielrecht.pdf

Ohne den FAGS wäre vieles noch viel schlimmer...

Das war eigentlich ein sehr starkes Argument, dass die PKFs ggf. kooperieren... hmm.
Zitat
Aufgrund der Bindungswirkung der Musterfeststellungsklage hätten kommerzielle Anbieter ( zB „ wirholendeingeldzurück “, „ glücksspielhelden etc.) ein großes Interesse an der Unterstützung des Verfahrens
« Letzte Änderung: 15 November 2022, 19:44:20 von Windmühlen »

Re: Sammelklage möglich?
« Antwort #11 am: 15 November 2022, 19:52:13 »
Super, genau was man sucht, Vielen Dank.

 

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