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Wettvermittlungsstellen betrieben ohne Erlaubnis?

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Wettvermittlungsstellen betrieben ohne Erlaubnis?
« am: 25 November 2022, 10:45:51 »
Hallo,

aufgrund von Recherchen habe ich erfahren, dass sehr viele Wettvermittlungsstellen beziehungsweise Wettannahmestellen ihr Wettbüro ohne eine notwendige Erlaubnis der zuständigen Bezirksregierungen betrieben haben. Viele haben einen Antrag gestellt, doch dieser Antrag ist nur in Bearbeitung, eine endgültige Lizenz beziehungsweise Erlaubnis wurde vielen Wettbüro-Betreiber bislang nicht erteilt.

Also könnte man doch theoretisch eine Übersicht der Spieleinsätze vom Anbieter fordern und damit rechtlich die Rückforderung der Einsätze beziehungsweise Verluste durchsetzen, oder? Die Spielverträge Viren wichtig, weil keine wirksame Erlaubnis erteilt worden war.

Wie sieht ihr das?

*

Windmühlen

Re: Wettvermittlungsstellen betrieben ohne Erlaubnis?
« Antwort #1 am: 25 November 2022, 11:23:43 »
Zitat
Wie sieht ihr das?

Ja… ich stimme dir zu.
Wichtig ist nur, dass der/die Betroffene die Wetten über die T. Karte / oder eine andere Karte abgegeben hat.

Jeder einzelne Sachverhalt muss natürlich vom Rechtsanwalt geprüft werden.





Re: Wettvermittlungsstellen betrieben ohne Erlaubnis?
« Antwort #2 am: 27 November 2022, 17:35:07 »
Ja richtig. Und es gibt auch schon Verfahren, die diese Tehmatik behandeln - sprich Verluste aus dem terrestrischen Spiel zurückfordern, denn sowohl online als auch stationär waren nicht erlaubt. Wie mein Vorgänger berichtet, musst du die Daten für die Kundenkarte aid anfordern. 

Re: Wettvermittlungsstellen betrieben ohne Erlaubnis?
« Antwort #3 am: 27 November 2022, 21:07:21 »
Ja richtig. Und es gibt auch schon Verfahren, die diese Tehmatik behandeln - sprich Verluste aus dem terrestrischen Spiel zurückfordern, denn sowohl online als auch stationär waren nicht erlaubt. Wie mein Vorgänger berichtet, musst du die Daten für die Kundenkarte aid anfordern.

Gilt das auch dann, wenn der Anbieter seit November 2021 eine Lizenz erhalten? Ich meine, dass es zwischen online spielen und terrestrisch spielen ein gewaltiger Unterschied besteht.

*

Windmühlen

Re: Wettvermittlungsstellen betrieben ohne Erlaubnis?
« Antwort #4 am: 27 November 2022, 21:19:53 »
Spannende Frage …
Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die Wettbuden an die Gesetze halten…

vgl. am Beispiel -Vorschriften Baden-Württemberg-

https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Karlsruhe/Abteilung_8/Referat_86/_DocumentLibraries/Documents/rpk86_sportwetten_sozialkonzept.pdf

Ohne Lizenz = Illegales Glücksspiel
Mit Lizenz (Nov. 2021) = Formell Ggf. legal, aber aufgrund von Rechtsbrüchen / unlauteres Geschäftsgebaren Ggf. rechtswidrig.

Jeder Fall wird (beim terrestrischen Glücksspiel) individuell sein, und es muss die Meinung eines Experten eingeholt werden.

Edit:
Bei den Anbietern, die stationär und terrestrisch Glücksspiel anbieten, ist die Vermittlung (da der Sitz Malta ist) Ggf. als Online-Glücksspiel anzusehen, und das Limit in Höhe von EUR 1000 muss zwingend eingehalten werden. (Damit werden sich bestimmt noch Gerichte beschäftigen)
« Letzte Änderung: 27 November 2022, 22:00:50 von Windmühlen »

Re: Wettvermittlungsstellen betrieben ohne Erlaubnis?
« Antwort #5 am: 28 November 2022, 07:52:38 »
Korrekt - es werden weiterhin viele Anforderungen des GlüStV nicht eingehalten: Einzahlungslimit, verbotene Livewetten, etc.

Jeder Fall muss auch hier als Einzelfall betrachtet werden.

 

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