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Klage gegen Online Casino in Malta - Zustellung?

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Offline Olli

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Re: Klage gegen Online Casino in Malta - Zustellung?
« Antwort #75 am: 02 November 2022, 15:52:06 »
Auf Youtube gibt es eine Aufzeichnung des Beitrages von Herrn RA Cocron von der Fags-Jahrestagung 2021. Da hatte er das Thema angesprochen, wenn ich mich nicht irre ...
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Klage gegen Online Casino in Malta - Zustellung?
« Antwort #76 am: 02 November 2022, 15:53:20 »
Also ich find es super dass du hier im Forum auch schreibst, aber konnte dein Anwalt die Fragen nicht ausreichend beantworten? Was sagt er denn zum pfänden einer Domain und den Erfolgsaussichten der Pfändung Allgemein?

Nicht böse nehmen, aber du zahlst viel Geld für einen Anwalt und dann bleibst du mit offenen Fragen ... Ich finde das schrecklich, dass ist die Aufgabe eines Anwalts wenn er kompetent ist. Die Ängste nehmen, ausreichend informieren, etc etc.

Re: Klage gegen Online Casino in Malta - Zustellung?
« Antwort #77 am: 02 November 2022, 16:37:44 »
Nach den vorliegenden Informationen würde ich erstmal hier auf weitere Antworten warten und ggf. noch weitere Anwälte über diverse Portale befragen, es gibt Seiten wo man Anwälten Fragen stellen kann gegen eine kleine Gebühr, dann meldet sich der passende Anwalt zum Thema Vollstreckung.

Ich denke diese Option würde dein weiteres Vorgehen beeinflussen um die Entscheidung zu erleichtern.

Gibt es eine Deadline um die Maßnahmen der Vollstreckung einzuleiten?

Re: Klage gegen Online Casino in Malta - Zustellung?
« Antwort #78 am: 02 November 2022, 17:48:06 »
Wörtliche Zitate aus (vertraulicher!) anwaltlicher Kommunikation sollten hier besser nicht gepostet werden.

Außerdem nicht vergessen: Die Gegenseite liest immer mit.

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Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Klage gegen Online Casino in Malta - Zustellung?
« Antwort #79 am: 02 November 2022, 19:57:19 »
Das ist ein sehr wichtiger Hinweis! Beachtet ihn bitte.
LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

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Windmühlen

Re: Klage gegen Online Casino in Malta - Zustellung?
« Antwort #80 am: 05 November 2022, 17:16:55 »
Eine weitere Option (nur mit Rücksprache Deines RAs):

Sollte der Anbieter auf der White-List stehen, sollte die Sicherheitsleistung, welche gemäß GlüStV hinterlegt werden muss, (muss jeder Anbieter, der auf der White-List steht, hinterlegen (ca. 5 Millionen Euro sind pfändbar) / wird auch durch einen Wirtschaftsprüfer testiert) pfändbar sein.
Hier können die Landesregierungen einbezogen werden, indem dein Rechtsanwalt den Vollstreckungstitel übersendet.

Einige Anbieter haben die Sicherheitsleistung aber mit einem Urteil des VG Darmstadt senken können. Auch unfassbar.

Bei Untätigkeit:
- Strafanzeige gegen die Landesregierung / Behörde (gegen Unbekannt)
- Strafanzeige gegen den Anbieter (gegen Unbekannt)
- Anzeige bei der Landesregierung, da der Anbieter nachweislich unzuverlässig ist
« Letzte Änderung: 05 November 2022, 17:20:18 von Windmühlen »

Re: Klage gegen Online Casino in Malta - Zustellung?
« Antwort #81 am: 07 November 2022, 15:47:40 »
Hallo Windmühlen,
sicher ist die Pfändung für einzelne Anbieter ein wichtiges Thema und ein möglicher Weg das Ganze zu finalisieren!

Mich würde die Themen zur Untätigkeit einer Behörde interessieren. Du hattest hier von deinem Anwalt vernommen, dass man hier eine Anzeige gegen die Behörde bzw. Landesregierung stellen könnte.

Was meinstest du mit? Landesregierungen (Sachsen-Anhalt und Hessen)
-> Meinst du hier die Glückspsielbehörde das Regierungspräsidum Darmstad für aktuell noch Sportwetten, und die Gemeinsame Glückspielbehörde (GGL) in Sachsen-Anhalt?

Meine Erfahrungen sind seitens des Regierungspräsidum Darmstadt wie folgt:
- keine Rückmeldung nach 4 Monaten
- dann letztlich nur auf Druck einer möglichen erwähnten Untätigkeitsklage eine Reaktion
- Stellungnahme nach 7,5 Monaten nur auf ein Teil der Mitteillungen. Trotz der dokumentierten Spielerschutz-Verstöße des Anbieters "Offizieller Partner der Bundesliga" fielen die Antworten Falsch oder vollkommen desinteressiert aus!

Du hast geschrieben: "Als Druckmittel: Bei berechtigten Ansprüchen kann eine Unzuverlässigkeit abgeleitet werden."
Leider spielt die Behörde in Darmstadt bewusst alles herunter. Daher sind die berechtigen Ansprüche formal rein rechtlich vorhanden, werden aber nicht von der Behörde verfolgt.

Daher wäre die Frage was es überhaupt nützt die Behörde in Hessen hier einzubeziehen.
Wie dies für OC bereits jetzt oder Sportwetten ab kommenden Jahr über Sachsen-Anwalt aussieht, wäre dann die Frage.
Es setzt nunmal eine starke Regierung vorraus die leider bisher nicht ansatzweise erkennbar ist (zurückhaltend ausgedrückt).
Hier liegt es voraussichtlich auch nicht "nur" am Willen, denn an der Politik, die im Hintergrund die Fäden zieht.

Letztlich wäre es eher interessant, wie man die Behörde zu einer ordentlichen Arbeit bewegen kann. Mehr als den Anbieter melden/anzeigen und gegen die Stellungnahme der Behörde Widerspruch einlegen ist nicht drin.
Da bleibt dann wohl nur eine Versagungsgegenklage so wie ich das als Rechtslaie sehe.
« Letzte Änderung: 07 November 2022, 15:55:08 von Sport123 »

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Windmühlen

Re: Klage gegen Online Casino in Malta - Zustellung?
« Antwort #82 am: 07 November 2022, 16:24:02 »
Hallo Sport123,
Zitat
Du hattest hier von deinem Anwalt vernommen, dass man hier eine Anzeige gegen die Behörde bzw. Landesregierung stellen könnte.

Ich habe meinen Hinweis "Eine weitere Option (nur mit Rücksprache Deines RAs)" darauf bezogen, dass dies mit dem federführenden Rechtsanwalt abgesprochen werden muss, ob dieser Weg (Pfändung der Sicherheitsleistungen) eine Alternative zur Pfändung der de-Domain darstellen kann.

Zitat
Du hast geschrieben: "Als Druckmittel: Bei berechtigten Ansprüchen kann eine Unzuverlässigkeit abgeleitet werden."
Das ist darauf bezogen: Falls ein Urteil (Schadenersatzansprüche aufgrund von nichtigen Spielverträgen) nicht vollstreckbar ist, das die Landesregierungen dem Anbieter unter bestimmten Umständen die deutsche Lizenz entziehen müssen. (Unzuverlässigkeit gemäß GlüStV)

Zitat
Leider spielt die Behörde in Darmstadt bewusst alles herunter. Daher sind die berechtigen Ansprüche formal rein rechtlich vorhanden, werden aber nicht von der Behörde verfolgt.

Die Anwaltskanzlei Lenne hat wegen einer rechtswidrigen Lizenzerteilung Strafanzeige eingereicht.
https://www.anwalt-leverkusen.de/aktuelles/detail/strafanzeige-wegen-konzessionserteilung-an-gluecksspielanbieter.html

Aber:
Wenn man gegen die Behörde vorgehen möchte, muss das Vorgehen außerordentlich gut geplant werden.
Es gibt leider einen riesigen Wildwuchs. Ist ein Umlaufbeschluss gültig?, sind die Nebenbestimmungen gültig?, ist nur der GlüStV justiziabel?

Das können nur Rechtsanwälte prüfen.

Berechtigt sind Ansprüche formal erst, wenn man ein rechtskräftiges und positives Urteil vor Gericht erstritten hat.

Wenn man sich dazu entschließt gegen eine Behörde zu klagen, dann muss man davon ausgehen, dass es bis in die letzte Instanz geht. (sehr kostenintensiv)
... und letztendlich das Bundesverfassungsgericht final ein Urteil spricht.

Zitat
Meine Erfahrungen sind seitens des Regierungspräsidum Darmstadt wie folgt:
- keine Rückmeldung nach 4 Monaten
- dann letztlich nur auf Druck einer möglichen erwähnten Untätigkeitsklage eine Reaktion
- Stellungnahme nach 7,5 Monaten nur auf ein Teil der Mitteillungen. Trotz der dokumentierten Spielerschutz-Verstöße des Anbieters "Offizieller Partner der Bundesliga" fielen die Antworten Falsch oder vollkommen desinteressiert aus!

Hier kann dir nur ein hochspezialisierter Rechtsanwalt weiterhelfen, ob ggf. eine Untätigkeitsklage sinnvoll ist.

Ich denke, dass alle hier im Forum mit den Behörden unzufrieden sind.

Ich habe hier einen kurzen Beitrag geschrieben, warum unter Umständen unlauteres Verhalten bei der Vergabe abgeleitet werden kann.

Entgegen des Beschlusses vom Bundesverfassungsgericht existierte auch kein Spielerschutz, sodass die Gemeinwohlziele massiv gefährdet worden.

Ergänzung:
Ich gehe davon aus, dass die Situation in Zukunft komplett eskaliert und die Anbieter gegen das LVWA Sachsen-Anhalt eine gigantische Klagewelle starten.

In Darmstadt sind bereits mehr als 100 Klagen anhängig. Tendenz wohl auch steigend.

Jede Aktion der Behörde, wird mit einer Klage gekontert …

Die Politik bekommt die GI nicht in den Griff.
Der Streit wird leider auf Kosten des Spielerschutzes ausgetragen.

Hinzu kommen verschiedene ideologische Ansichten. Einige Politiker PRO Anbieter, einige Politiker PRO Spielerschutz…
Die agieren konträr …
Die Folgen für die Gesellschaft können gravierend sein, da der Beschluss vom Bundesverfassungsgericht nicht beachtet wird.

Ein riesiger Skandal!
« Letzte Änderung: 07 November 2022, 16:51:05 von Windmühlen »

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Windmühlen

Re: Klage gegen Online Casino in Malta - Zustellung?
« Antwort #83 am: 07 November 2022, 20:00:55 »
@Sport123 … ergänzend zu meinem Beitrag:

Die Mitarbeiter in der Behörde können recht wenig für die Umstände.

Die Mitarbeiter der Behörde geben Standardantworten weiter, die sie auf einer Schulung gelernt haben…

Die Weisungen kommen leider von den Landesregierungen (Regierung in Sachsen-Anhalt und Regierung in Hessen), die völlig lebensfremd agieren.

Das Problem zieht sich in die politische Elite.

vgl.
„ Am 26. April 2022 fand in Magdeburg ein Kennenlerngespräch zwischen Frau Ministerin Dr. Zieschang und dem Präsidenten des Deutschen Sportwettenverbandes e. V. statt, bei dem insbesondere der Umsetzungsstand des Aufbaus der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder erörtert wurde.“

„Deutscher Sportwetten- verband e.V.   18. Mai 2022   Präsenz Berlin   Sommerfest des Deutschen Sportwettenverbandes e. V. im Anschluss an die Mitglieder- versammlung: Teilnahme an einer Talkrunde zum Thema Entwicklung Sportwetten- regulierung, u. a. mit dem Hessischen Minister des Innern und für Sport, Herrn Peter Beuth“

Und dann… ein Extratermin für den bösen Schwarzmarkt …

5) Deutscher Online Casino- verband e.V.   9. Juni2022   Präsenz Halle (Saale)   Vorstellung und Vorgehen der GGL hinsichtlich des stringenten Vollzugs und Kampf gegen illegale Glücksspielanbieter

Für den Spielerschutz war keine Zeit?, kein Interesse? … bei 1,3 Mio. Spielsüchtigen

Es ist wirklich beschämend.
und weitere ….

Es fehlt nur noch ein Termin für die Steuern / Steueroptimierung für die Länder … bei den ganzen Treffen nicht mehr unwahrscheinlich.
« Letzte Änderung: 07 November 2022, 20:51:55 von Windmühlen »

Re: Klage gegen Online Casino in Malta - Zustellung?
« Antwort #84 am: 30 Dezember 2022, 03:21:58 »
Kleines Update: Ich hatte ursprünglich vor Klage (selbst ohne PKF) bei Verlusten im Bereich Sportwetten Klage einzureichen. Summe 1xx.000 Euro. Mein Anwalt rät mir aktuell davon ab, da die Chancen zugunsten der Anbieter sind. Der zu verklagende Anbieter würde auch keine Vergleich anbieten und es bis zur letzten Instanz hinziehen. Die Kosten sind erheblich (falls der Prozess verloren geht, Gesamtkosten= eigene Kosten x 2). Daher riet mein Anwalt mir mit der Klage noch etwas abzuwarten bis einige Urteile erfolgt sind oder höhere Instanzen OLG oder BGH den Sachverhalt geklärt haben. Naja jetzt bin ich unentschlossen und weiss nicht so genau wie ich verfahren soll... Ich freue mich über Austausch und Infos! :)

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Der_Neue_22

Re: Klage gegen Online Casino in Malta - Zustellung?
« Antwort #85 am: 30 Dezember 2022, 08:09:04 »
Wer ist denn dein Anwalt?

Re: Klage gegen Online Casino in Malta - Zustellung?
« Antwort #86 am: 30 Dezember 2022, 08:19:26 »
Kleines Update: Ich hatte ursprünglich vor Klage (selbst ohne PKF) bei Verlusten im Bereich Sportwetten Klage einzureichen. Summe 1xx.000 Euro. Mein Anwalt rät mir aktuell davon ab, da die Chancen zugunsten der Anbieter sind. Der zu verklagende Anbieter würde auch keine Vergleich anbieten und es bis zur letzten Instanz hinziehen. Die Kosten sind erheblich (falls der Prozess verloren geht, Gesamtkosten= eigene Kosten x 2). Daher riet mein Anwalt mir mit der Klage noch etwas abzuwarten bis einige Urteile erfolgt sind oder höhere Instanzen OLG oder BGH den Sachverhalt geklärt haben. Naja jetzt bin ich unentschlossen und weiss nicht so genau wie ich verfahren soll... Ich freue mich über Austausch und Infos! :)

Kann ich irgendwie nicht nachvollziehen und nicht teilen die Einschätzung deines Anwalts.
Bei Rückforderungen bei Verluste aus Sportwetten bei Fehlen der Lizenz des Anbieter bestehen eher gute Aussichten auf Erfolg. Es gibt mittlerweile sehr viele Urteile und Beschlüsse, in denen klargestellt wurde, dass bei Fehlen der Lizenz die Nichtigkeitsfolge nach sich zieht. Siebe OLG Dresden, Frankfurt, Hamm etc. Warum dein Anwalt zur solch einer Einschätzung kommt, erschließt sich mir daher nicht.

Re: Klage gegen Online Casino in Malta - Zustellung?
« Antwort #87 am: 30 Dezember 2022, 10:02:35 »
Kann mich meinem Vorredner nur anschließen. Es gibt bereits OLG Beschlüsse (bspw. OLG Thüringen AZ 10W 144/221 O 255/22) die den Anspruch auf Rückzahlung der Verluste aus Sportwetten bejahen. Auf BGH Urteile kannst du ggf. sehr lange warten, denn vermutlich wollen die Glücksspielanbieter gar nicht soweit gehen und es steht in den Sternen, ob es jemals ein BGH Beschluss hierzu gibt.

Falls dir das etwas Mut gibt: Ich fordere selber, auf eigene Kosten, meine Verluste aus Sportwetten zurück und bin aktuell in zweiter Instanz.

Beste Grüße

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Offline Olli

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Re: Klage gegen Online Casino in Malta - Zustellung?
« Antwort #88 am: 30 Dezember 2022, 10:36:21 »
Moin!

Zitat
Falls dir das etwas Mut gibt: Ich fordere selber, auf eigene Kosten, meine Verluste aus Sportwetten zurück und bin aktuell in zweiter Instanz.

... rief der Kletterer kurz vor dem Gipfel dem Kumpel am Fuße des Berges zu ...

Was verstehst Du unter Mut machen? 🤣
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

 

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