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Ablehnungsbescheide von Casinos/Rechtsabteilung zum Thema Rückforderungen

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Allein schon die Emailadresse würde mich davon abhalten, dir auch nur eine grobe Beschreibung meiner Kellerwand zu schicken... geschweige denn irgendeine Art von persönlichem Schriftverkehr

Diese Antwort XD

Made my day

Manchmal ist es doch ratsam über den Tellerrand zu schauen....

Das hat auch niemand dementiert. Damals waren Rückforderungen auf Platz eins und gegen ein Casino klagen völlig absurd. Aber mittlerweile sind wir weit darüber hinaus, weswegen ich berechtigterweise diese Frage (heute, in unserer Zeit) stelle, nach dem 130. Urteil bundesweit.

Nichts für ungut, aber das allgemeine Konzept sagt mir einfach nicht zu. Ich soll persönliche Informationen (geschwärzt) preisgeben, bekomme aber vom User keine PN beantwortet und auch hier scheint es düster zu sein. Da bin ich an der Stelle leider raus. Aber die Tür ist nicht ganz zu, vielleicht wird das ja was

Ich war das Wochenende leider beschädigt, sorry. Ich habe dir auf jedenfall geantwortet.

LG

 

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