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Sportwetten OLG Frankfurt

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Der_Neue_22

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #15 am: 27 Februar 2023, 21:37:47 »
Die Kanzlei hat es richtig 💩 Ich hoffe für den Kläger, dass wenigstens ein Prozesskostenfinanzierer hinten dran ist. Auch wenn das nur ein kleiner Trost wäre. Einfach nur unglaublich das Ganze. Solche Fehler - würde ich einfach mal behaupten - machen nicht mal Laien, die sich ohne Anwalt zum AG trauen. (Auch wenn das zweifelsohne keiner machen sollte!) Man hat nicht nur dem eigenen Mandanten einen Bärendienst erwiesen sondern anderen Kanzleien, die auf dem Gebiet richtig gute Arbeit leisten :(
« Letzte Änderung: 27 Februar 2023, 21:42:21 von Der_Neue_22 »

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #16 am: 27 Februar 2023, 22:11:06 »
Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand!

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Parlor_Trick

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #17 am: 27 Februar 2023, 22:14:51 »
Zitat
Man hat nicht nur dem eigenen Mandanten einen Bärendienst erwiesen sondern anderen Kanzleien, die auf dem Gebiet richtig gute Arbeit leisten :(

Ja, unfassbar traurig!
Eine große Tragweite sollte der Beschluss aber -aufgrund der massiven Fehler- nicht haben...
Es wird spannend.

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Der_Neue_22

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #18 am: 28 Februar 2023, 09:26:12 »
Mein Anwalt sieht es genauso wie dieser:

https://www.fr.de/pressemitteilungen/tipico-sportwetten-verluste-zurueckerstatten-lassen-92113656.html

"Das OLG Frankfurt hat in einem Beschluss dem Wettanbieter Recht gegeben. Was für die betroffenen Spieler zunächst unerfreulich wirkt, ist jedoch ein nützlicher Ratgeber: Der Beschluss erklärt, was der Kläger noch zusätzlich darlegen muss, um Recht zu bekommen. Im Ergebnis handelt es sich also um einen praktischen Richtungsweiser, der bei weiteren Klagen hilfreich sein kann."


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Offline msgo

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Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #19 am: 28 Februar 2023, 10:47:38 »
Ich kann nicht verstehen, warum das Gericht sagt, dass eine Bewerbung um eine Konzession ausreicht, damit zumindest normale Wetten (keine Ereigniswetten) legal seien.

Ohne Lizenz hätte der Anbieter einfach warten müssen mit seinem Angebot, bis er eine Lizenz hat…vielleicht ist das auch nur die Meinung in Hessen, LG‘s aus anderen Bundesländern sehen die Sache ja anderes….

Vielleicht gibt es bald ein Urteil eines OLG‘s aus einem anderen Bundesland

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Parlor_Trick

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #20 am: 28 Februar 2023, 11:06:34 »
Wie gesagt: Das OLG Frankfurt wirft dem Kläger Nachlässigkeit vor.
Das OLG Frankfurt hat sehr wichtige Beweismittel nicht berücksichtigen können.

Zitat
Im Berufungsverfahren kann der Kläger mit seinen beiden Behauptungen wegen § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO nicht mehr gehört werden. Es ist davon auszugehen, dass die fehlende Geltendmachung dieser Angriffsmittel im ersten Rechtszug auf einer Nachlässigkeit des Klägers beruht. Gründe, die ein Zurückhalten der Behauptungen rechtfertigen könnten, sind nicht ersichtlich.
(siehe oben)

Zitat
Vielleicht gibt es bald ein Urteil eines OLG‘s aus einem anderen Bundesland

Das OLG Köln sollte auch bald eine Richtung vorgeben. (Falls es keinen Vergleich gibt)

Zitat
"damit zumindest normale Wetten (keine Ereigniswetten) legal seien."

"Normale" Wetten sind zum Teil auch verboten.
CB24 hat eine lupenreine Beweisführung gegen T. vor dem LG erbracht:

CASHOUT - VERBOTEN!
Zitat
Dazu kamen auch heute noch verbotene Angebote wie „Cashouts“. Cashout bedeutet, dass der Spieler sich einen kleineren Betrag als den ursprünglichen Einsatz sofort wieder ausbezahlen lassen kann, falls sich ein Spiel bzw. Ergebnis für ihn schlecht entwickelt. Verboten ist diese Funktion, weil sie ein hohes Suchtpotenzial birgt und zudem die Quoten verwässert.

LIVE-Wetten - zum Teil Verboten!
Zitat
Auch Live-Wetten sind zum großen Teil nicht erlaubnisfähig.

usw...
« Letzte Änderung: 28 Februar 2023, 11:10:40 von Parlor_Trick »

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Parlor_Trick

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #21 am: 28 Februar 2023, 11:32:47 »
Zitat
vielleicht ist das auch nur die Meinung in Hessen
Das Bundesland Hessen -Bad Homburg- hat vor etwa 3 Jahren gemeinsam mit T. LIVE-Roulette Spiele (VERBOTEN!!!) über das Internet veranstaltet.

Zum anbieterübergreifenden Limit:
Bis auf das Land Hessen (1) haben alle anderen Bundesländer (15) dafür gestimmt, dass die Überschreitung rechtswidrig ist.

USW.

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Der_Neue_22

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #22 am: 28 Februar 2023, 12:42:43 »
Es wird so kommen wie es der Anwalt aus einer deiner Verlinkungen geschildert hat. Es könnten künftig von OLG zu OLG regional grobe Unterschiede hinsichtlich der Entscheidungen auftreten. Wobei ich die Entscheidung des OLG Frankfurt zum Teil auch nicht verstehen kann. Gerade was das 1000 Euro Einzahlungslimit betrifft. Da wird mit der Einreichung des Lizenzantrags teilweise ein Freifahrtschein ausgestellt. Was bringt ein Lizenzantrag wenn unter den gegebenen Voraussetzungen nie eine Erlaubnis hätte resultieren können / dürfen? Früher oder später kommt es zu einem BGH Urteil. Da bin ich mir mittlerweile fast sicher.
« Letzte Änderung: 28 Februar 2023, 12:49:46 von Der_Neue_22 »

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Parlor_Trick

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #23 am: 28 Februar 2023, 12:49:57 »
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist das 1000 €-Limit alleine als Beweismittel nicht ausreichend.
Aber sehr wohl prozessrelevant, um weitere DIVERGENZEN (verbotene Angebote/ Wetten (u.a. Ereigniswetten), ggf. sittenwidrige Boni, ggf. sittenwidrige Auszahlungsschikane, CASHOUT, usw.) zu untermauern / eine ausreichende Divergenz zu beweisen.

Für den GlüStV 2021 gilt ja ohnehin ein anbieterübergreifendes Limit und der obligatorische Anschluss an die LUGAS-DB, sodass auch ein paralleles Spiel verhindert werden kann.

Bin gespannt ;-)

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Der_Neue_22

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #24 am: 28 Februar 2023, 13:06:28 »
Das klingt plausibel. Aufjedenfall sollte man erstmal nicht alles schwarz sehen. Könnte am Ende vll. tasächlich ein hilfreicher Beschluss sein. Dennnoch: solche "Prozessfehler" dürften und sollten einer Anwaltskanzlei kein zweites Mal passieren. Hoffentlich....

Bin auch gespannt:)
« Letzte Änderung: 28 Februar 2023, 13:08:27 von Der_Neue_22 »

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Parlor_Trick

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #25 am: 28 Februar 2023, 13:17:25 »
Zitat
Dennnoch: solche "Prozessfehler" dürften und sollten einer Anwaltskanzlei kein zweites Mal passieren. Hoffentlich....

Ja... ich habe leider den Eindruck, dass viele Schema F abarbeiten (keine Lizenz, bla bla bla, ...) und gar nicht auf die Mandanten eingehen. (Was enorm wichtig ist.)
Das OLG Frankfurt hat auch angemahnt, dass nicht mal die Beträge (Ein-/Auszahlungen) stimmen.

Man braucht einen sehr aggressiven Anwalt/Anwältin, der richtig Lust hat....

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Offline Ilona

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  • 3.640
    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #26 am: 28 Februar 2023, 14:18:39 »
Haltet den Ball flach. Dieses Urteil ist kein Gamechanger. Dazu gibt es schon zu viele andere OLG Urteile, die die Rechtslage völlig anders sehen. Es dauert nicht mehr lang, dann geht ein Fall zum BGH. Dieses OLG Urteil ist ein besonderer Fall.
Konzentriert euch vor allem auf die Spielfreiheit. Und bereitet euch gründlich drauf vor, was alles zu tun ist, wenn die Kohle dann kommt. Da gibt es nämlich einiges zu bedenken:
- auf welches Konto soll überwiesen werden?
- wer ist in der Familie informiert?
- welche Schulden werden als Erstes gezahlt?
- ist das Geld vor mir ausreichend safe?
- wie hoch schätze ich die Rückfallgefahr ein?
- ist mir klar, dass es eine zweite Chance ist, die sich nicht wiederholt?
- und natürlich: wie steht’s mit einer Spende für den FAGS?
Also: vergesst das OLG Frankfurt!
Alles Gute und
LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #27 am: 28 Februar 2023, 15:33:14 »
Ich sehe das genauso wie Ilona. Vielleicht entsteht aufgrund dieses Beschlusses aus Frankfurt endlich eine Konstellation, die das dortige Verfahren zum Bundesgerichtshof weiter führt. Weil meistens haben ja die Anbieter nach der Berufung nichts weiter mehr als Rechtsmittel eingelegt. Insoweit könnte das tatsächlich den Weg dazu ebnen, dass ein Rückforderungsverfahren beim BGH landet. Also nicht alles sofort negativ betrachten.

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Parlor_Trick

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #28 am: 28 Februar 2023, 15:39:37 »
Stimmt schon. Nur die Beteiligten werden die finale Strategie -hinter ihren Aktionen / das Zurückhaltend von Beweisen- kennen...

Zitat
Rückforderungsverfahren beim BGH landet.

Scheinbar soll auch eine Revision (zum BGH) eingeleitet werden bzw. eine Revision wurde eingeleitet.
(Diese Information ist nicht verifiziert)

Re: Sportwetten OLG Frankfurt
« Antwort #29 am: 28 Februar 2023, 16:02:09 »
Eine Revision wurde noch nicht als Rechtsmittel eingelegt. In dem dortigen Verfahren ist eine Fristverlängerung beantragt worden, die auch vom Senat bewilligt worden ist. D.h. wir werden in paar Wochen erst erfahren, wie es dort weitergeht.

 

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