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Sportwetten! So gefährlich sind sie wirklich (MrWissen2Go, Youtube)

  • 2 Antworten
  • 783 Aufrufe
In der Werbung zur Bundesliga, auf Fußballtrikots oder in den Stadien: Wer Fußballfan ist, kommt an Sportwetten nicht vorbei. Fast alle Profiklubs, der DFB und die DFL werben für Sportwettenanbieter. Wie kommt es dazu, dass Fußballvereine so eng mit ihnen zusammenarbeiten? Müssen Sportwetten strenger reguliert werden? Und steht der Profit im Profifußball über dem Jugendschutz? Darum geht es in diesem Video.

Wichtig: In diesem Video sprechen wir über Sportwetten- und Glücksspielsucht. Falls ihr Hilfe braucht, ist das hier die Nummer der Telefonberatung zur Glücksspielsucht der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: 0800 137 2700. Unter https://www.check-dein-spiel.de/ findet ihr auch einen Selbsttest der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Glücksspielsucht. Außerdem könnt ihr euch bei dem „Fachverband Glücksspielsucht“ anonym und kostenfrei telefonisch Hilfe holen: 0800 0776611.


Link zum durchaus interessanten Video vom Youtuber MrWissen2Go (Funk, Öffentlich Rechtlicher Kanal):
https://www.youtube.com/watch?v=8j9qUz4RX2M

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Offline Olli

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https://www.cbh.de/news/geistiges-eigentum-medien-it/bundesgerichtshof-zur-unzulaessigkeit-von-gluecksspielwerbung-im-fernsehen/

Zitat
Zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das OLG Köln führte allerdings die Frage, inwieweit vorprozessual bei der Beklagten Prüfungspflichten ausgelöst worden waren, mit denen die Illegalität der Werbespots auch für die Beklagte zu erkennen gewesen wäre. Im vorliegenden Fall war für die Prüfungspflicht besonders zu beachten, dass es sich um Rundfunkveranstalter handelt, die sich auf den Schutz der Presse- oder Rundfunkfreiheit aus Art. 5 GG berufen können. Die Verantwortlichkeit eines Presseunternehmens oder eines Rundfunkveranstalters für Rechtsverstöße setzt daher voraus, dass sich ihm die Wettbewerbswidrigkeit einer Werbeanzeige oder eines Werbespots aufgrund der in der Abmahnung mitgeteilten oder sonst bekanntgewordenen Umstände unschwer erschließt. Hier habe das OLG Köln zu hohe Anforderungen an die der Beklagten abzuverlangende Prüfungspflicht gestellt, so der Bundesgerichtshof (Rn. 84).

Manchmal kann man sich nur an den Kopf fassen, was die Richter sich da aus den Fingern gesaugt haben ...

Hier geht es nicht um den Kauf eines Lutschers am nächsten Kiosk. Hier werden Millionenverträge abgeschlossen, die schon aus Selbstschutz eine rechtlichen Prüfung vor Abschluss des Vertrages verlangen. Somit kann sich ein solches Unternehmen doch nicht herausreden mit :" Ich wusste von nix ..."
Wenn sie sich schon auf die Pressefreiheit berufen möchten, dann müssen sie sich auch Wissen anzueignen, die die Grenzen der Pressefreiheit abstecken.
Die Pressefreiheit ist kein Freifahrtschein! Unfassbar ...

Wenn ich als Vermesser im Außendienst ein eingefriedetes Privatgrundstück betrete, ohne beim Besitzer eine Erlaubnis eingeholt zu haben, so begehe ich Hausfriedensbruch.
Da kann ich mich nicht herausreden, dass ich es unter bestimmten Voraussetzungen doch könnte oder dass es mir nur Arbeit macht. Es gibt zu dem Thema eine schicke Abhandlung, die die rechtliche Komplexizität aufzeigt. Wenn ich im Außendienst arbeiten würde, dann könnte ich das Teil auswendig aufsagen ...


Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Insgesamt ist das Urteil aber ok.
LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

 

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