Ich habe mir von meinem Anwalt sagen lassen, dass wenn die Betreibergesellschaft damals (vor deutscher Lizenz)wie heute die gleiche ist, sehr sehr gute Chanchen bei der Vollstreckung bestehen.
Unabhängig davon, ob Sie damals eine .com Endung hatten und heute eine .de Endung.
Auch wenn die Gesellschaft auf Malta ihren Sitz hat? Wie kommt der Anwalt denn zu der Einschätzung vor dem Hintergrund des neuen Schutzschirms? Mit einer Domainpfändung dürfte es vielfach nichts werden ...
Ich habe manchmal den Eindruck, dass die Anwälte nicht ganz ehrlich sind und Versprechungen tätigen, die sie am Ende nicht einhalten können. Das kennt man ja von anderen Sachen, wo man einen Anwalt hinzugezogen hat, der sich erst siegessicher gegeben hat, um dann am Ende zuzugeben, dass so gut wie keine Chance bestand ... auch hier halten sich alle bedeckt.
Im Grunde genommen müsste man jede Kanzlei um verbindliche Auskunft bitten:
Wieviele rechtskräftige Urteile haben Sie für Spieler erstritten, in wievielen Fällen wurde anstandslos durch das OC gezahlt, und in wievielen Fällen wurde erfolgreich vollstreckt? Und das bitte für den Zeitraum der letzten sechs Monate.
Dass anstandslos gezahlt wird oder sich verglichen wird und dann tatsächlich gezahlt wird, wird mit dem neuen Schutzschirm wohl immer weniger werden ...