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Exekutionsverfahren in Malta

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Re: Exekutionsverfahren in Malta
« Antwort #135 am: 15 Juni 2023, 13:41:23 »
Ich habe mir von meinem Anwalt sagen lassen, dass wenn die Betreibergesellschaft damals (vor deutscher Lizenz)wie heute die gleiche ist, sehr sehr gute Chanchen bei der Vollstreckung bestehen.

Unabhängig davon, ob Sie damals eine .com Endung hatten und heute eine .de Endung.
Wenn die Betreiber gleich sind und keine neue GmbH eröffnet wurde ja. Habe ich auch nicht behauptet.
Dann werden sie definitiv schneller zahlen als in den anderen Fällen.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

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Offline msgo

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Re: Exekutionsverfahren in Malta
« Antwort #136 am: 15 Juni 2023, 14:06:11 »
Was meinst du mit keine neue GmbH eröffnet wurde?

Die Betreiber sitzen ja auf Malta, dort gibt es meines Wissen nicht die Rechtsform einer GmbH, wahrscheinlich nur einer der GmbH ähnelnden Rechtsform.

Und wenn der Betreiber ja gleich ist, dann ist der halt der gleiche, da sollte es ja nicht auf die Rechtsform auf Malta ankommen.

Re: Exekutionsverfahren in Malta
« Antwort #137 am: 15 Juni 2023, 14:13:23 »
Ich habe mir von meinem Anwalt sagen lassen, dass wenn die Betreibergesellschaft damals (vor deutscher Lizenz)wie heute die gleiche ist, sehr sehr gute Chanchen bei der Vollstreckung bestehen.

Unabhängig davon, ob Sie damals eine .com Endung hatten und heute eine .de Endung.

Auch wenn die Gesellschaft auf Malta ihren Sitz hat? Wie kommt der Anwalt denn zu der Einschätzung vor dem Hintergrund des neuen Schutzschirms? Mit einer Domainpfändung dürfte es vielfach nichts werden ...

Ich habe manchmal den Eindruck, dass die Anwälte nicht ganz ehrlich sind und Versprechungen tätigen, die sie am Ende nicht einhalten können. Das kennt man ja von anderen Sachen, wo man einen Anwalt hinzugezogen hat, der sich erst siegessicher gegeben hat, um dann am Ende zuzugeben, dass so gut wie keine Chance bestand ... auch hier halten sich alle bedeckt.

Im Grunde genommen müsste man jede Kanzlei um verbindliche Auskunft bitten:
Wieviele rechtskräftige Urteile haben Sie für Spieler erstritten, in wievielen Fällen wurde anstandslos durch das OC gezahlt, und in wievielen Fällen wurde erfolgreich vollstreckt? Und das bitte für den Zeitraum der letzten sechs Monate.
Dass anstandslos gezahlt wird oder sich verglichen wird und dann tatsächlich gezahlt wird, wird mit dem neuen Schutzschirm wohl immer weniger werden ...
 

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Offline Hans1

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Re: Exekutionsverfahren in Malta
« Antwort #138 am: 15 Juni 2023, 14:19:34 »
Ich habe mir von meinem Anwalt sagen lassen, dass wenn die Betreibergesellschaft damals (vor deutscher Lizenz)wie heute die gleiche ist, sehr sehr gute Chanchen bei der Vollstreckung bestehen.

Unabhängig davon, ob Sie damals eine .com Endung hatten und heute eine .de Endung.

habe ich auch gehört. und gleichzeitig bieten einige dieser anbieter konsequent aber nur lächerliche vergleiche bis ca 50% an...


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Offline Hans1

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Re: Exekutionsverfahren in Malta
« Antwort #139 am: 15 Juni 2023, 14:25:37 »

Auch wenn die Gesellschaft auf Malta ihren Sitz hat? Wie kommt der Anwalt denn zu der Einschätzung vor dem Hintergrund des neuen Schutzschirms? Mit einer Domainpfändung dürfte es vielfach nichts werden ...
 

aber hinterlegte sicherheitsleistungen bei der deutschen glücksspielbehörde in höhe von bis zu 50 mio könnte man doch gut als druckmittel benutzen oder nicht? und eine deutsche domain wird sich bestimmt irgendwie mit einem titel pfänden lassen.

anwälte werden nie verbindliche aussagen abgeben. warum sollten sie auch? am ende sind sie nicht mal die entscheidungsträger. und auf beiden seiten sind die anwälte die definitiven gewinner dieser ganzen geschichte.

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Offline msgo

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Re: Exekutionsverfahren in Malta
« Antwort #140 am: 15 Juni 2023, 14:44:58 »
Natürlich hat mein Anwalt nur seine Einschätzung abgegeben und dies auch mit der Sicherheitsleistung und der deutschen Domain begründet.

Diese Firmen bieten nun mal lizensierte Leistungen in DE an und machen damit Millionen von Euro. Die Sorge vor dem Untersagen dieser Leistung ist sicherlich auch bei den Betreibergesellschaften da und sollte nicht klein geredet werden

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Offline msgo

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Re: Exekutionsverfahren in Malta
« Antwort #141 am: 15 Juni 2023, 14:48:59 »
Insbesondere nehmen Prozesskostenfinanzierer noch neue Fälle an, die wären ja nicht blöd und würden ihr Geld sinnlos verpulvern.

Und die Betreiber müssten dann ja auch nicht Geld für teuere Anwälte ausgeben. Die würden sich einfach alle Versäumnisurteile einfangen und die Sache wäre damit gegessen.

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Offline Eddy

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Re: Exekutionsverfahren in Malta
« Antwort #142 am: 15 Juni 2023, 15:05:54 »
Vergleiche unter 50% kann ich mir ja gar nicht vorstellen, selbst mit Pkf die wollen ja auch etwas dran verdienen. Vorallem wenn du den Betreiber dingfest machen kannst. WEIß jemand ob Oliver Kahns Pate mal die Gesellschaft gewechselt hat? Bzw wo man nachgucken kann?
« Letzte Änderung: 15 Juni 2023, 15:10:49 von Eddy »

Re: Exekutionsverfahren in Malta
« Antwort #143 am: 15 Juni 2023, 15:44:29 »
Ja stimmt, ....nur ein Betreiber

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Offline Hans1

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Re: Exekutionsverfahren in Malta
« Antwort #144 am: 15 Juni 2023, 15:49:38 »
Vergleiche unter 50% kann ich mir ja gar nicht vorstellen, selbst mit Pkf die wollen ja auch etwas dran verdienen. Vorallem wenn du den Betreiber dingfest machen kannst. WEIß jemand ob Oliver Kahns Pate mal die Gesellschaft gewechselt hat? Bzw wo man nachgucken kann?

ich glaube du hast noch wenig verständnis dafür, wie die praxis abläuft. die PKF wollen dran verdienen, ja...aber das ist der gegenseite äußerst egal, mein bester. bedenke, dass DU etwas von denen willst. und in diesem thread wird das hauptproblem auf 10 seiten diskutiert, dass man den betreiber nicht so einfach "dingfest" machen kann.

Re: Exekutionsverfahren in Malta
« Antwort #145 am: 16 Juni 2023, 10:45:31 »
https://www.anwalt-leverkusen.de/aktuelles/detail/hinweis-des-olg-bamberg-tipico-soll-eingelegte-berufung-besser-zuruecknehmen.html

interessanter Artikel von Lenne. Ich sehe es auch so. Die großen Anbieter werden Ihr Lizenz in DE nicht aufs Spiel setzen. Die GGL wird sicher mit Sanktionen oder Lizenzentzug drohen, wenn man seine Forderungen gegen ein auf der Whitelist stehenden Betreiber in Malta nicht geltend machen kann. Die meisten Anbieter stehen ja auf der Whitelist mit Briefkastenfirmen aus Malta darauf. Die GGL müsste dringend was dagegen unternehmen. Das wäre die effektivste Methode gegen diese Mafiabande

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Offline Hans1

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Re: Exekutionsverfahren in Malta
« Antwort #146 am: 16 Juni 2023, 10:56:08 »
guter artikel, dem ich vollumfänglich zustimme. ich erwarte klare zeichensetzung unserer glücksspielbehörde!

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Offline Ilona

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Re: Exekutionsverfahren in Malta
« Antwort #147 am: 16 Juni 2023, 16:45:58 »
Illegales Glücksspiel
Gesetz aus Malta sorgt in Deutschland für Ärger

Stand: 16.06.2023 13:54 Uhr

Malta schützt mit einem neuen Gesetz Glückspielfirmen vor Schadensersatzklagen. Das hat Auswirkungen auf den Spielerschutz in Deutschland. Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung übt Kritik, Behörden prüfen einen Verstoß gegen EU-Recht.

Von Philipp Eckstein, ARD Berlin

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/malta-gluecksspiel-100.html
« Letzte Änderung: 16 Juni 2023, 17:10:52 von Ilona »
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

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Offline Hans1

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Re: Exekutionsverfahren in Malta
« Antwort #148 am: 16 Juni 2023, 17:21:11 »
es liest sich zumindest erstmal so, dass genau an den richtigen stellen reagiert wird. und auch sätze der GGL machen hoffnung wie: "Sollten die Anbieter den Schutzschirm zu Lasten der deutschen Spieler anwenden, wird im Einzelfall zu prüfen sein, ob sich dies auf die Zuverlässigkeit des Anbieters auswirkt oder Nachschärfungen in den Nebenbestimmungen der Erlaubnisse gegebenenfalls erforderlich und möglich sein werden."

es bleibt zu hoffen, dass auch mit einer gewissen härte und schnelligkeit vorgegangen wird und die EU dieser bananenrepublik ihre grenzen aufweist.

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Offline Olli

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Re: Exekutionsverfahren in Malta
« Antwort #149 am: 16 Juni 2023, 17:30:30 »
Ganz ehrlich ... bei "Zuverlässigkeit" und "Nachschärfungen" musste ich mal laut auflachen. Die Zuverlässigkeit hat bisher noch niemanden interessiert und über Nachschärfungen lacht die GI.
Es wird Zeit, dass die illegalen Seiten auf jeden Fall und die Seiten der unzuverlässigen Legalen bei uns aus dem Netz genommen werden.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

 

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