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Präventive Maßnahmen 1

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Offline Ilona

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Präventive Maßnahmen 1
« am: 06 Januar 2006, 10:11:33 »
Hallo zusammen,

habe gerade einen Beitrag des Hessichen Rundfunks gesehen, den ich recht interessant fand. Die Spielbank in Bad Homburg hat ein Projekt zur Erkennung gesperrter Spieler gestartet. Die Gesichter der Besucher werden am Eingang per Kamera erfasst und mit den Fotos gesperrter Spieler abgeglichen. Es würde mich sehr interessieren, wie ihr diesen Ansatz findet? Unten ist ein Link zu dem Artikel und der Sendung des Hessichen Rundfunks. Bin gespannt auf eure Meinung dazu.

viele Grüße, Ilona


http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/index.jsp?rubrik=15662&key=standard_document_15979614
« Letzte Änderung: 06 Januar 2006, 10:16:07 von Ilona »
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

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Offline Mike

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Re: Präventive Maßnahmen 1
« Antwort #1 am: 09 Januar 2006, 20:38:58 »
Hi Ilona,

halte nichts davon. Eine Kontrollfunktion muß ausreichend sein. Für die Spielbank ist sie das wohl. Fehlt nur noch ein Shop vor dem Eingang, an dem sich jeder Gast einen Bart zum Ankleben o. eine Perücke ausleihen kann.

Warum wird nicht das Modell vom großen Spiel übernommen, Ausweiskontrolle????? Aber da hat man(Spielbank) ja ein Problem. Die Kontrollfunktion ist zu alt u. funktioniert auch noch!

Meine Oma ist sehr sozial eingestellt u. möchte nicht das die Spielbanken unter Umsatzeinbrüchen leiden. Für fünf Euro stellt Sie sich zur Verfügung u. hält Ihr Gesicht in die Kamera, damit der gesperrte Spieler ins Kasino kommt. Sie macht das aber nur, damit Sie mehr Geld an die Beratungsstelle für Spielsüchtige spenden kann...........Die Kasinoleitung läßt grüssen!!!!

Liebe Grüsse

Mike

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Offline Ilona

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Re: Präventive Maßnahmen 1
« Antwort #2 am: 11 Januar 2006, 09:21:26 »
Gestern (10.1.06) gab es in der Frankfurter Neuen Presse noch einen Artikel zu diesem Projekt.

Kameras im Bad Homburger Casino finden gesperrte Spieler

Bad Homburg (dpa) Im Bad Homburger Casino wird mit Hilfe von Kameras freiwillig gesperrten Spielsüchtigen der Aufenthalt verwehrt. Der so genannte Face Finder (Gesichtsfinder) sei in einer deutschen Spielbank bislang einmalig, teilte das Casino mit. Jeder Gast wird seit Dezember in der Durchgangskontrolle von drei Kameras aufgenommen. In Sekunden wird das Bild mit der Datenbank abgeglichen, in der Fotos der freiwillig gesperrten Spieler gespeichert sind.

Wird der «Face Finder» fündig, erscheint das Bild des Gastes bei einem Angestellten auf einem Monitor, der den Spielsüchtigen aus dem Casino weist. Seit der Installation der 160 000 Euro teuren Anlage ist dem Face Finder noch kein Spielsüchtiger aufgefallen.

Hintergrund für die Kontrollen ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Dezember. Darin wurde ein Spielcasino zur Rückzahlung von mehreren tausend Euro an zwei spielsüchtige Männer verurteilt. Die beiden hatten sich freiwillig sperren lassen, waren jedoch trotzdem ungehindert an die Spielautomaten gelangt.

Quelle: frankfurter Neue Presse, 10.1.06

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Habe mir inzwischen noch ein paar Gedanken zu diesem Ansatz gemacht. Man sehe mir nach, dass die hauptsächlich kritischer Natur sind, denn bisher haben wir ja die Erfahrung gemacht, dass Präventionsansätze, die seitens der Anbieter forciert werden, hauptsächlich durch zwei Merkmale gekennzeichnet sind:

a) sie sollen in der Öffentlichkeit Eindruck machen,
b) sie sind nicht wirksam, da sie haarscharf an der Lösung des Problems vorbei gehen.


Die offensichtliche Lösung des Problems liegt ja auf der Hand. Es handelt sich um das wirksame Mittel der Ausweiskontrollen, wie sie ja auch im Großen Spiel durchgeführt werden. Es müsste doch zu denken geben, dass es so gut wie keine Prozesse von Spielern gibt, die trotz Sperre Roulette spielen konnten. Bei allen Fällen, die z.Zt. vor Gericht sind, handelt es sich um Automatenspieler. Soviel zur Vorrede. Konkret stellen sich mir folgende Fragen:

- werden die Fotos von den Gästen so gemacht, dass sie biometrischen Anforderungen genügen? Also so, dass das Gerät sie auch gut wiedererkennt? Die neuen Reisepässe funktionieren ja so ähnlich, man muss Fotos einreichen, für die es exakte Vorgaben gibt. Habe gerade heute in der Zeitung gelesen, dass die Passämter viele Fotos nicht akzeptieren.

- Wie funktioniert die Vernetzung untereinander? Kann ich mich mit dieser Methode ausschließlich im Casino Bad Homburg sperren lassen?

- Muss ich ins Casino gehen, um mich sperren zu lassen? Oder kann ich das auch -so wie bisher- schriftlich machen? Ersteres fänd' ich äußerst ungünstig. Wenn jemand sich entschieden hat, einen bestimmten Ort künftig zu meiden, sollte er nicht gezwungen sein, ihn "ein letztes mal" aufzusuchen. Wir wissen alle, dass ein süchtiger Glücksspieler in so einer Situation nicht der stabilste ist.

- in dem Fernsehbeitrag ist die Rede davon, dass die bilder an den Kassen kontrolliert werden. Was ist nun, wenn einer Bares mitbringt und verzockt? Oder sich am Geldautomaten bedient und nicht am EC-Cash?

- Ja, und was ist mit den Altfällen? Werden die jetzt kompletto angeschrieben und auf das neue Verfahren hingewiesen?

Fragen über Fragen.....

Liebe Grüße, Ilona
« Letzte Änderung: 11 Januar 2006, 09:27:29 von Ilona »
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Offline Mike

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Re: Präventive Maßnahmen 1
« Antwort #3 am: 11 Januar 2006, 19:16:22 »
Hi Ilona,

hast absolut recht mit Deiner kritischen Meinung. Die werden immer wieder "Lösungen" finden, die haarscharf am Problem vorbei gehen. Meiner Meinung nach wollen die auch keine richtigen Kontrollen. Das Geld der gesperrten Süchtigen nimmt man doch gerne. Hat die Vergangenheit ja eindeutig bewiesen. Auch die Kontrollen beim Tele-Cash sind nicht ausreichend. Ich denke aber, dass aufgrund des BGH Urteil auch ein gesperrter Spieler, der Bargeld verspielt hat, gute Chancen hat sein Geld ein zu klagen.

Letztendlich soll der gesperrte Spieler ja vom Spiel ausgeschlossen werden, da ja laut Spielbank kein Vertrag zustande kommt. Da ist es zumindestens fraglich, ob das aufgrund von verspieltem Bargeld anders bewertet wird.

Solange der Gesetzgeber den Betreibern eine Lücke bittet, werden diese sie auch nutzen. Die paar Klagen sind doch nur "Kleingeld" im vergleich zu den verzockten Summen von gesperrten Spielern.

Es wird wohl noch seine Zeit brauchen bis es endlich generelle Ausweiskontrollen gibt, aber die nächste Klage kommt bestimmt u. das ist auch gut so.

Liebe Grüsse

Mike


*Melde mich die Tage mal, habe im Moment etwas Stress*

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Offline Chris

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Re: Präventive Maßnahmen 1
« Antwort #4 am: 12 Januar 2006, 07:44:43 »
HI Ilona,

gut das Du mich hast.....

Also, man konnte bei dem Beitrag doch deutlich sehen, das beim Einlass, der Spieler direkt in eine Kamera Blicken mußte, sonst ging die Schranke nicht auf. Der Mitarbeiter an der Kasse  kann auf einen Bildschirm alle Spieler sehen die durch den Eingang kommen, weil alle ja in die Kamera blicken müssen. Erkennt der Computer einen der Spieler, so wird dies auf dem Bildschirm kenntlich gemacht (z.B. roter Rahmen), der Mitarbeiter kann den Spieler dann gezielt ansprechen und hinauskomplimentieren.

Die Gesichtserkennung per Computer ist viel besser als die meisten denken. Zwar wird meistens gezeigt, das die Leute direkt in eine Kamera blicken müssen...aber eigentlich ist das nur Brimbramborium für das doofe Volk !  Die Technik ist heute schon so weit, das sie nahezu 100 % der Personen im vorübergehen erkennt und identifiziert.

Klar muß der Spieler ein Foto abgeben bzw. von sich machen lassen, wenn er gesperrt werden will.
N' bischen muß er halt auch dazu tun, er will ja schließlich gesperrt werden. Wenn er ein Foto hinschickt, kann niemand garantieren, das er auch sein Foto schickt. Also 100% Sicherheit gibts nur, wenn er selber hingeht und sich dort fotografieren läßt.

Deine übrigen Fragen beantworte ich nicht, weil Du die ja nur gestellt hast. um auf die armen Casinos rumzuhacken...grins

Gruß

Chris
Ist wie immer, nur meine ganz private Meinung....

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Offline Ilona

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Re: Präventive Maßnahmen 1
« Antwort #5 am: 12 Januar 2006, 17:03:49 »
Habe heute in der FR noch einen Artikel dazu gelesen:

   
 
Casinos verschärfen Kontrollen und verwehren krankhaften Zockern auf eigenen Wunsch Zutritt / "Augenwischerei"
 
Medium: Frankfurter Rundschau
Datum: 11.01.2006
 
 Kamera registriert Spielsüchtige

Die Spielbank Bad Homburg hat in ihrem Eingangsbereich Kameras installiert, die jeden Gast ablichten. Handelt es sich um einen freiwillig gesperrten Spielsüchtigen, wird ihm der Zutritt verwehrt.

Bad Homburg · Die Suche nach dem Glück beginnt an der Eingangsschleuse. Kameras lichten jeden Gast ab, bevor sich die Schranke öffnet. Handelt es sich um eine Person, die sich auf eigenen Wunsch mit Foto bei der Spielbank hat registrieren lassen, wird sie anschließend dezent von einem Mitarbeiter gebeten, den Ort zu verlassen.

Die Aufnahmen der anderen Gäste werden nach einem Tag gelöscht, sagt Armin Weldner, Leiter des Automatenspiels in Bad Homburg. Dass sich nun auch Freunde des Automatenspiels Eingangskontrollen unterziehen müssen, sei neu. Bislang hatten nur diejenigen ihre Ausweispapiere vorzulegen, die sich bei Roulette, Black Jack oder Baccara vergnügen wollten. Die zum Abgleich notwendige biometrische Datenbank bauten die Bad Homburger selbst auf, sagt Weldner, der darauf Wert legt, dass die Kameras vor dem Spruch des Bundesgerichtshof installiert wurden. Die Zahl der Gesperrten verrät er nicht.

Die Karlsruher Richter hatten Mitte Dezember in einem Grundsatzurteil Casinos dazu verpflichtet, ihre Personenkontrollen zu verbessern und gesperrte Spielsüchtige auch vom Automatenspielen auszuschließen. Klägerinnen in dem Musterprozess waren die Ehefrauen von zwei Spielsüchtigen, die trotz Selbstsperre in Dortmund ihr Geld verjubelt hatten, weil sie ungehindert an die Automaten gelangt waren.

Am Eingang der Wiesbadener Spielbank gibt es schon seit eineinhalb Jahren ein Videosystem, das freiwillig registrierte Gäste meldet. Und auch die Landesregierung arbeitet daran, Spielsüchtige mittels Technik besser vor sich selbst zu schützen. Doch der Gesetzentwurf aus dem Monat Juli entspricht nicht den Vorstellungen des hessischen Datenschutzbeauftragten, sagt dessen Sprecherin Ulrike Müller. Das Papier sehe vor, alle erfassten biometrischen Daten "für eine gewissen Zeitraum" aufzubewahren. "Es wäre schöner, wenn ein Gesicht nach dem Abgleich sofort gelöscht würde."

Roland, Kenner der Szene, hält die ganze Diskussion für Augenwischerei. "Spielsüchtige haben nicht nur am Zocken Spaß, sondern auch am Lügen und betrügen", sagt der Mann aus dem Rhein-Main-Gebiet, der 25 Jahre lang spielte und nun in einer Selbsthilfegruppe aktiv ist. Es gebe immer Möglichkeiten, sich Zutritt zum Spiel zu verschaffen. Die Diskussion um Kontrollen oder Sperrungen würden Angehörige zu Unrecht in Sicherheit wiegen, sagt Roland. "Man kann einen Menschen nicht vor sich selbst bewahren." Wem der Zugang zu einer deutschen Spielbank verweigert werde, der suche sein Glück eben in Luxemburg, Frankreich oder im Spielsalon um die Ecke. "Wir leben schließlich in Europa."

Zudem besteht jederzeit die Möglichkeit, die Selbstsperre per Selbsterklärung aufzuheben, sagt Jürgen Trümper vom der Landesfachstelle Glückspielsucht Nordrhein Westfalen. Er plädiert für eine "unabhängige Kommission", die dann die Bonität prüft. Eine "fundamentale Forderung" sei zudem, bundesweit in Automatensälen Eingangskontrollen vorzuschreiben. Die aufwändige Erfassung von biometrischen Daten wäre dazu nicht nötig. "Ausweiskontrolle ist die sicherste Lösung." Jutta Rippegather 
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Re: Präventive Maßnahmen 1
« Antwort #6 am: 22 Januar 2006, 11:44:05 »
Hallo
abgesehen von datenschutzrechtlichen Bedenken, die für die Anwendung dieses Systems erst einmal ausgeräumt werden müssen,  was hindert die Spielkasinos denn daran eine Ausweiskontrolle durchzuführen? Ist der schnelle Zugriff auf die Bilderkennungs-Technik per video-Kamera nicht der nachträgliche Beweis, daß es längst tracking-systeme gibt, mit denen das Spielverhalten in den Kasinos bewertet wird, um Spielern "spezielle oder  persönliche" Angebote zu machen. Mich überrascht die Geschwindigkeit, mit der solche Dienstleistungen für den Spielerschutz eingerichtet werden oder schon lange eingerichtet sind! Bisher ist das Vorhandensein solcher Geräte verneint worden. Spielerschutz?Bisher war das nur Schutz der Anbieter. Was hat sich wirklich geändert? Eine Verpflichtung ist bestätigt worden, daß Spieler die ihre Spielleidenschaft nicht zügeln können, vom Spiel fernzuhalten sind. Hat sich das Interesse am Schicksal der Betroffenen nicht eher am Geschäftinteresse orientiert? Und was ändert sich jetzt? Hoffentlich, daß das Schicksal der Glücksspielsüchtigen nicht als Einzelschicksal gesehen wird, daß Glücksspielsüchtige und ihre Angehörigen ihr Schicksal nicht klaglos hinnehmen. Ich gratuliere den Angehörigen zum Mut eine Klage gegen das Spielkasino einzureichen, zuz ihrer Kraft den Gang durch die Instanzen durchzuhalten und schließlich zum Erfolg, daß ihr Rechtsempfinden von höchsten Gericht der BRD bestätigt wurde. Ein entsprechender Respekt gehört den Glücksspielsüchtigen, die klagten, weil ihre Glücksspielsucht ausgebeutet wurde. Wir haben also noch eine ganze Menge zu tun. Packen wir's an: Seid unverzagt und widersteht.

 

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