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Prozessfinanzierer erst ab 5k

Begonnen von Jodi, 30 Juni 2023, 17:05:04

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Ja bei Social Media wird stark geworben mit vielen Gesellschaften und Kanzleien Verluste zurückzuholen.

Soweit so gut DSGVO Auskünfte hereingeholt

Die Ernüchterung: Die Finanzierer fangen wohl erst ab 5k Verlust an.

Hab das Forum hier gefunden und jetzt mal Gamesright und Chargeback24 kontaktiert

für niedrige beträge bleibt nur selbst einen anwalt beauftragen oder es einfach sein lassen und abhaken. das ganze ist es bei kleineren beträgen eher nicht wert.

Hi!

ZitatHab das Forum hier gefunden

Nun, das war bereits in 2019. Auch damals warst Du auf der Suche. Was hat das denn damals ergeben? Hast Du CBs machen können?
Geht es bei den Summen jetzt um Spielverluste, die Du seitdem erlitten hast?

Ich habe eine Bitte: bleibe in einem Thema und schreibe dort Deine Erfahrungen mit den PKF nieder. Derren Werbung benötige ich hier im Forum nicht. Wie Du sicherlich schon bemerkt hast, habe ich die bereits gelöscht, die Du hier eingestellt hast. Lieben Dank!

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

ZitatHalloxxxxx

vielen Dank für Deine Anmeldung beim VerbraucherFux, Dein Fall wird bei uns unter der Nummer

xxxxxxxxx

geführt.Wir werden uns jetzt an Deinen Glücksspiel-Anbieter wenden und Deine Rückforderung geltend machen.

Bitte beachte, dass wir Dir zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine verbindliche Auskunft über den weiteren Verlauf Deines Falles geben können, da dies im Wesentlichen vom Verhalten des Online-Anbieters abhängt, vor allem davon, ob eine Klage erforderlich ist oder nicht.




Über alle weiteren Schritte werden wir Dich selbstverständlich auf dem Laufenden halten. Solltest Du bis dahin Fragen haben, wende Dich gerne an unseren Kundenservice unter hello@verbraucherfux.de.

Die scheinen den Fall doch angenommen zu haben

Ja, auf deren Seite sind sogar Informationen darüber zu finden was die Mindestsumme angeht. Wenn du einfach die Formulare bei Anbietern ausfüllst und dann die Antwort abwartest (so sieht es für mich aus), möchte ich nur folgendes erwähnt haben:

Bei vielen Formularen beauftragst du den Anbieter verbindlich in deiner Angelegenheit (oft auch mittels extra Haken, dass sofort mit der Dienstleistung begonnen wird und die Widerrufsfrist in diesem Moment erlischt). Wenn du nun parallel deine Fälle bei mehreren Anbietern eingereicht hast, bei denen eine Beauftragung ausgelöst wird, musst du ggf. für entstandene Kosten aufkommen. Denn letztendlich gibt es nur einen Anbieter der die Summe für dich erstreitet - alle anderen hätten nur Kosten generiert. Und diese Kosten müsstest du dann vermutlich tragen (steht meistens genauer in den AGB der jeweiligen Anbieter).


Ja dann muss nacheinander anfragen
oder einfach nur Mails schreiben

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