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Gerichtskosten bei Selbstfinanzierung

Begonnen von User2023, 25 Juli 2023, 17:51:46

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Hallo Zusammen,

wie sieht es bei einem gewonnenen Verfahren aus? Wann werden die Gerichtskosten bei einem selbstfinanzierten Urteil gezahlt?

Wer muss dafür aufkommen? Und wie verhält sich das zu der erstrittenen Summe?

Falls jemand näheres weiß wäre ich dankbar

Grüße

bei einem zivilprozess zahlt die unterlegene seite die kosten. allerdings habe ich mich schon mal gefragt, was denn jetzt bei den leuten passiert, die PKH bewilligt bekommen, gewonnen haben und dann die gegenseite dennoch wegen der bill 55 nicht zahlt?
was macht das gericht dann in so einem fall? auf den kosten sitzen bleiben? oder muss dann letztendlich doch der kläger zahlen?

die unterlegene seite sollte zahlen. aber passiert das auch zu 100% oder handhaben die das wie die verluste und zahlen in 1-2 jahren?

ich kenne leider nicht die rechtslage in so einer situation?

natürlich nicht. aktuell sind (so gut wie) keine anbieter zahlungswillig, trotz urteilen.


#5
@user2023
Die Einzahlung der Gerichtskosten musst Du erstmal vorschießen ansonsten wird das Gericht nicht tätig. Da Du sowieso einen Anwalt brauchst wenn der Betrag 5000 Euro übersteigt wird der Dir den Rest beantworten können. Ist eine durchaus spannende Frage wobei ich mir nicht vorstellen kann dass du bei einem Gewinn des Prozesses diese Kosten tragen musst. Ob ich mir den Stress für weniger antun würde... Muss jeder selbst wissen.

Gruß Roy

Zitat von: Roy1234 am 25 Juli 2023, 19:52:02
@user2023
Die Einzahlung der Gerichtskosten musst Du erstmal vorschießen ansonsten wird das Gericht nicht tätig. Da Du sowieso einen Anwalt brauchst wird der Dir den Rest beantworten können. Ist eine durchaus spannende Frage wobei ich mir nicht vorstellen kann dass du bei einem Gewinn des Prozesses diese Kosten tragen musst.
Gruß Roy


ich habe den prozess schon gewonnen

Dann frag den Anwalt. Keiner hier, außer er hat die Erfahrung gemacht, wird dir das beantworten können.

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