Glücksspielsucht > Glücksspielsucht Allgemein

Trotz OASIS Sperre zugelassen worden zum Spielen

<< < (2/3) > >>

Roy1234:
Hallo Wirbelwind, keine Antwort liegt vermutlich daran dass alle anderen auch Fragezeichen im Kopf haben. Soweit ich mich erinnere kann man sich im OC gewisse Zeiträume sperren lassen so als Art Pause. Hier ging auch eine getrennte Sperre. Also SW ja und Casino nein.
Die OASIS Sperre sollte eigentlich für alle Arten sein. Bin mir aber auch nicht sicher.
Habe es allerdings und werde es auch nicht austesten.

Gruß Roy

Ilona:
Hallo zusammen,
ich hatte es zwei Beiträge zuvor bereits geschrieben. Alle, die auf der WhiteList stehen, müssen sich an OASIS anschließen.
LG Ilona 

Olli:
Mit einer einzigen Googlesuche komme ich zu dem eindeutigen Ergebnis:

https://lxgesetze.de/gl%C3%BCstv-2021/7


--- Zitat ---§ 8c  Spielersperrsystem; Abgleich mit dem Sperrsystem

(1) Zum Schutz der Spieler und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht wird ein zentrales, spielformübergreifendes Sperrsystem (§ 23) unterhalten.

(2) Gesperrte Spieler dürfen an öffentlichen Glücksspielen nicht teilnehmen. Von dem Verbot ausgenommen ist die Teilnahme an Lotterien, die nicht häufiger als zweimal pro Woche veranstaltet werden, an Lotterien in Form des Gewinnsparens und an Pferdewetten, die von Vereinen, die das Unternehmen eines Totalisatoren nach § 1 des Rennwett- und Lotteriegesetzes betreiben, oder auf einer inländischen Pferderennbahn stationär angeboten werden.

Sofortlotterien im Internet gelten nicht als Lotterien im Sinne des Satzes 2.

(3) Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen, an denen gesperrte Spieler nicht teilnehmen dürfen, sind verpflichtet, spielwillige Personen durch Kontrolle eines amtlichen Ausweises oder eine vergleichbare Identitätskontrolle zu identifizieren und einen Abgleich mit der Sperrdatei nach § 23 durchzuführen. Bei Glücksspielen im Internet erfolgt die Identifizierung vor dem Abgleich mithilfe geeigneter technischer Verfahren. Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen haben sicherzustellen, dass gesperrte Spieler nicht an Glücksspielen teilnehmen. Bei Glücksspielen im Internet hat der Abgleich zu dem Zeitpunkt zu erfolgen, zu dem die Übermittlung des Anbieters nach § 6h Absatz 3 Satz 1 zu erfolgen hat. Im terrestrischen Bereich ist der Abgleich in Wettvermittlungsstellen, in Spielhallen und in Spielbanken bei jedem Betreten und im Übrigen vor dem ersten Spiel während eines Aufenthalts in der jeweiligen Spielstätte vorzunehmen.

...
 
--- Ende Zitat ---

Es ist NICHT die Aufgabe des Spielers den Anbieter auf seine Sperre aufmerksam zu machen. Es IST Aufgabe des ANBIETERS den Abgleich mit der Sperrdatei VOR Aufnahme des Spielbetriebes sicher zu stellen!

Hi Joa!


--- Zitat ---Kann das sein? Das ist doch kein Spielerschutz. Süchtige wie ich können weder die finanziellen Mittel noch die Kraft aufbringen , so etwas in die Wege zu leiten - zumindest ich nicht.
--- Ende Zitat ---

Ab Ende dieses Jahres hast Du noch ganze 3 Jahre Zeit Deine Ansprüche dem Anbieter gegenüber gerichtlich durchzusetzen. Bis dahin allerdings kannst Du die Zeit nutzen, um Deine Spielsucht zum Stillstand zu bringen. Leider schreibst Du nichts weiter über Dich, als dass Du ab dem 22.03. gesperrt bist.

Solltest Du "nichts" tun, so lege ich Dir nahe, Deinen Standpunkt noch einmal zu überdenken. Es geht hier um Dich und Deine Zukunft.
Suche Dir bitte eine Selbsthilfegruppe oder gehe in eine Beratungsstelle. Du siehst ja, dass Abstinenz schon etwas mehr braucht.
Die meisten Leute scheuen sich aus Scham nicht in die Suchthilfe zu gehen. Doch wem hilft die Scham als Blocker wirklich? Na, der Sucht natürlich.
Traue Dich einfach, wenn Du magst, am Samstag ins Webmeeting zu kommen. Den Link findest Du hier:

https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,4941.msg44268.html#msg44268

Keine Ahnung wieso ... gestern habe ich versäumt, Dich dorthin einzuladen.

SuchtkrankerMensch:
Ich bezog mich auf das Zitat von Olli  ->Aus einem Urteil des AG Ludwigslust - 41 C 87/21:

In dem steht EXPLIZIET das es um Sportwetten geht und DAS war meine Frage; wenn es doch für ALLE gillt warum steht da NUR sportwetten ? DAS verstehe ich nicht....

Und btw. bei dem RechtsdurcheinanderWAHN in Deutschland fang ICH nicht an zu googlen sondern FRAGE Personen wo ich denke das Sie KOMPETENT sind mir eine Antwort zu geben !

Olli:
Es ging in dem Verfahren um Sportwetten! Es ist dort tatsächlich unglücklich formuliert.


Nachtrag:

--- Zitat ---Und btw. bei dem RechtsdurcheinanderWAHN in Deutschland fang ICH nicht an zu googlen sondern ...
--- Ende Zitat ---

... lasse andere für mich die Arbeit machen! ¯\_(ツ)_/¯

Im Ernst ... mit der Einstellung bleibt man immer beim "Bauchgefühl". Denn sicher sein, dass das, was Du als Antwort bekommst, kannst Du ja nicht. Es könnte auch mal nur eine "Meinung" sein. Es liegt immer an mir selbst mich zu informieren - und zwar breit gefächert. Wenn ich recherschiere, dann verlasse ich mich nie auf nur eine Antwort!

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

[*] Vorherige Sete

Zur normalen Ansicht wechseln