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Kraut und Rüben - querfeldein

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Offline Olli

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Re: Kraut und Rüben - querfeldein
« Antwort #195 am: 31 Januar 2025, 10:26:46 »
Danke Euch!

Anstelle von Dschungelcamp käme vielleicht noch die Promi-Darts-Weltmeisterschaft in Frage ... so hervorragend, wie so mancher Promi, den ich bisher gesehen habe, bin ich auch noch im Darts ... :)

Nun, es scheint so, dass die Länder, um Geld zu sparen, nun die Kommunen veranlassen ... sie Rechtsprechung sich entwickeln zu lassen? Das Endergebnis soll sein, dass doch wieder der Anwohner zahlen soll.
Die Stadt pochte ja darauf, dass die Straßenentwässerung so miserabel sei. Immer und immer wieder wurde das betont. Es gäbe auch mittlerweile genug Rechtsprechungen, die ihnen Recht geben würden.
Zunächst einmal hat das BVerwG schon entschieden, dass die Vorschriften zum Zeitpunkt der Herstellung der Anlage herangezogen werden müssen. Doch nicht genug, es reicht vollkommen, wenn die Entwässerung nur in ihren Grundzügen "einer Vorschrift folgt"!
Weiteres Kriterium: Die Straße musste damals schon zum Anbau bestimmt gewesen sein! Dazu musste eine "Zielgerichtigkeit" der Kommune erkennbar gewesen sein!
In unserem Falle ist das das Wohnsiedlungsverfahren, welches eben einen sogenannten Wirtschaftsplan verlangte. In § 2 des Gesetzes steht, das ein solcher Plan aufgestellt werden "muss"! Der Wirtschaftsplan war ein städtebaulicher Plan, der teils in D bis weit in die 60-er Jahre als Flächennutzungsplan, dem vorbereitenden Bauleitplan (ein Bebauungsplan ist dann die Fortführung als "ausführender Bauleitplan") gedient hatte.
Sowohl der Landrat, als auch die Gemeinde waren also involviert. Auch wenn ich leider nur die Ministerialentschließungen aus Bayern gefunden habe, so galt das Gesetz für das gesamte Reich. Aus den Ministerialentschließungen kann man sicherlich nicht 1:1 die Details auf das damalige Westfalen übertragen, die Grundzüge aber schon. Und wenn da steht, dass die Siedlungsflächen sich an die vorhandene Bebauung anschließen sollen, dann gehört das auch mit zum "Anbau".

Um noch einmal die Motive der Kommune an einem Beispiel aufzuzeigen: Einst wurde eine Straße im Außenbereich angelegt. Die damaligen Satzungen und Vorschriften wurden eingehalten. Dann, viele Jahre später, wurde ein Bebauungsplan und/oder eine Innenbereichssatzung aufgestellt. Eine Straße im Außenbereich kann nicht zum Anbau bestimmt sein, da im Außenbereich nur z.B. landwirtschaftliche Betriebe erstellt und unterhalten werden können.
Also urteilen die Gerichte nun, dass der Zeitpunkt der Entstehung der rechtlich zu betrachtenden Anbaustraße nun der Zeitpunkt der Aufstellung des Babauungsplanes oder der Innenbereichssatzung sein soll! Somit sind die zu diesem Zeitpunkt geltenden Satzungen und Vorschriften anzusetzen!
Zack ... die Straße hat demnach nie funktioniert und die Leute müssen bezahlen. Das z,T. 50 Jahre und mehr nach Beginn der Nutzung!

Keiner weiss genau, wann die Straße ausgebaut worden ist. Der frühestmögliche Zeitpunkt wäre 1938, seitdem sind 87 Jahre vergangen. 1948 wurde der Kanal lt. Aussage der Stadtwerke gebaut. Das wären immerhin noch 77 Jahre Lebensdauer der Straße. Der Kanal war damals ein reiner Regenwasserkanal, an den auch die Straßenentwässerung angeschlossen ist. Ich selbst habe den "Regensarg" am benachbarten ehemaligen Anbau meines Nachbarn für meinen Lageplan aufgemessen. Von dort verlief nicht tief ein Überlauf bis in eine Ecke des Grundstücks an der Straße. Dort gab es ein betoniertes Becken mit einem Metalldeckel und von dort ging es ab in den Kanal ...

Erst 1968 wurde die Haltung zum Mischwasserkanal. 1966 wurden die Bewohner angeschrieben, dass sie sich bald anschließen müssten, die Fertigstellung der Kläranlage stünde bevor. Es hat dann aber doch noch bis 1968 gedauert. 1969 hat einer der Nachbarn seine Erschließungskosten bereits bezahlt. Er brauchte dies für einen Kredit. Im gleichen Schreiben weist die Gemeinde damals darauf hin, dass ein Ausbau der Straße "in absehbarer Zeit nicht erfolgen würde".

Doch zurück zur Lebensdauer einer Straße ... der Oberbelag liegt bei 15-25 Jahre, je nach Belastung und der Unterbau liegt bei 60 - 80 Jahre.
In beiden Fällen war die Straße kein Provisorium!

Gestern habe ich noch mal im Landesarchiv angerufen ... 10 bis 14 Tage dauert es mindestens, bis ich überhaupt erst einmal Resonanz erhalte ...

Mein Nachbar hat gestern einen Anwalt kontaktiert und ihm mein Skript, nach Rücksprache, übergeben. Eine Tochter einer Anwohnerin schreibt mich nun an, dass sie auch noch alte Unterlagen hätten (dabei hatte ich doch vorab schon zwei Mal darum gebeten ... :) ).

Es bleibt weiter spannend ...

Sollte ich jetzt irgendwas wiederholt haben ... nix drum geben ... ich habe die letzten Wochen so viel kommuniziert, dass ich gar nicht mehr weiss, wem ich was gesagt oder geschrieben habe ... :)
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
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Offline Olli

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Re: Kraut und Rüben - querfeldein
« Antwort #196 am: 02 Februar 2025, 11:36:39 »
Nicht nur Wölkchen war an der frischen Luft ... ich habe mir eben mit dem Rad Brötchen geholt, ein wenig Bargeld und den Kontoauszug.

Nun bin ich offiziell unter die 10.000-er Grenze beim Restbetrag meines Hausbaukredites angekommen. Kaum zu glauben, dass ich nach geplanten 24 Jahren im kommenden Jahr schon nach 16 Jahren mit der Tilgung durch bin. Ich hatte das Glück nach 10 Jahren Zinsbindung auf einen Kredit mit 1,59 % umschulden zu können. Die Jahressonderzahlungen haben auch ihren Teil dazu beigetragen.

Nachdem ich die Brötchen gekauft und in meine Fahrradlenkertasche gepackt hatte, erinnerte ich mich an die Worte meiner entrüsteten Schwester.
Unser Ort hat an seinem Flüsschen ein kleines Schlösschen. Es ist umgeben von alten Bäumen, die bis hoch zur Hauptstraße reichen ... ne, reichten!
Was haben nämlich die Politiker hier entschieden? Man solle seinen Blick von der Straße aus auf das Schlösschen richten können. Das ging natürlich nicht, denn die jahrzehnte alten Bäume mit ihren Kronen versperrten diesen Blick.  Man entschied also mehrere Dutzend dieser Bäume zu fällen.
Nun ja, ich frage mich nur, wer diesen Blick genießen soll? Vor einigen Jahren ist an eben dieser Straße ein Gebäude errichtet worden.
Von der Straße geht es rund 7 m steil runter auf das Niveau des Schlösschens. Eine Baugenehmiging hatte man erteilt. doch nicht daran gedacht, dass die Steilböschung nun irgendwie abgefangen werden musste. Es gab da eine schlaue Lösung ... Plastik ... auf der Ffahrbahn ... es wurden auf der Fahrbahnseite der Böschung 2 m von der Gehwegkante entfernt Barken auf die Fahrbahn gestellt, damit LKWs und Busse mit mehr Abstand an der Böschung vorbeifahren.
Von den Autofahrern schaut also niemand da runter ... so bleiben noch Fußgänger. Doch da wandert nur selten jemand vorbei. Rund 150 m kommt nur Wald und dahinter werden Edeka und Lidel nur mit den PKW angefahren.

Nun frage ich mich ernsthaft, ob die 5 Straßenbäume, die hier geplant sind, so eine Art Ausgleichsfläche sein sollen? Hmmm ...
Meine Meinung: Die Bäume da unten haben 100 mal mehr für das Mikroklima getan, als die Straßenbäume je tun werden.
Uns hatte man ja mitgeteilt, dass die Baumscheiben auch Regenwasser aufnehmen sollen. Für die Straße macht das 40 m² unversiegelte Fläche aus.
Nun muss man aber bedenken, dass Bäume Lebewesen sind. Sie sind erst klein und werden dann immer größer. Das nennt sich Wachstum!
Was passiert mit Regenwasser, welches auf einen Baum tropft? Es wird überwiegend nach Außen transportiert, zu den sogenannten Regentraufen. Wenn die Kronen also zu groß werden, dann läuft das Wasser doch auf die Straße!
Da brauche ich gar nicht erst damit anfangen, dass die Bäume nach der Bepflanzung erst einmal regelmäßig gegossen werden müssen. Irgenwann müssen die Kronen zurückgeschnitten werden. Per Gesetz muss auch jeder Straßenbaum einmal jährlich kontrolliert werden!
Mit welchen Fahrzeugen kommt da die Verwaltung wohl angedackelt? Ein E-Scooter wird es wohl schwerlich sein. Zumeist sind es eher 3,5-Tonner ... Diesel!

Vielleicht sind ja auch einfach nur die 2/3-el Wald und Freifläche einfach zu gut für unseren Ort und man muss etwas "gegen" das Mikroklima unternehmen?

So manche Logik ist mir einfach zu hoch ...
Gute 24 h
Olaf


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Offline Olli

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Re: Kraut und Rüben - querfeldein
« Antwort #197 am: 04 Februar 2025, 13:19:05 »
So ... komme gerade aus der Kantine zurück und was finde ich vor ... eine Mail der Gemeinde ...

Nach dem IFG NRW hatte ich letzten Mittwoch ausdrücklich um Übersendung der öffentlich zugänglichen Dokumente gebeten ... Schulwegeplan, Ortsstatuten, Ortsbaupläne und und und ... abgelehnt ...!

Nun schaue ich mal nach einem Anwalt für Verwaltungsrecht ...
« Letzte Änderung: 06 Februar 2025, 10:42:37 von Olli »
Gute 24 h
Olaf


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Offline Olli

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Re: Kraut und Rüben - querfeldein
« Antwort #198 am: 05 Februar 2025, 14:10:51 »
Ganz wichtige Nachricht:

Das Bundeszentralamt für Steuern, mit Sitz in Polen, fordert jetzt schon das 4. Mal meine digitalen Vermögenswerte an. Irgendwie scheint das eilig zu sein. Komme ich jetzt ins Gefängnis? Immerhin habe ich eine Entschuldigung, dass ich die Nachrichten nicht sofort gesehen habe ... sie sind im SPAM-Ordner gelandet ... puh ...

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Einer meiner Nachbarn hat angefragt bei einer renomierten Anwaltskanzlei in Bonn, die hier auch mitliest, was denn so, im Rahmen des Straßenausbaus, ein Rechtsgutachten kosten würde. Da kommt schon ein Sümmchen zusammen, was man aber ja durchaus auf die Anlieger umlegen könnte.
Er möchte es gerne dem Rat (nicht dem Planungsausschuss) Ende Februar vorlegen.

Jetzt frage ich mich aber, ob das überhaupt schon einen Sinn macht. Derzeit haben wir noch keinen Bescheid. Es ist also noch kein Verwaltungsakt vollzogen worden. Sollte die Stadt ihr Parteiengutachten vorlegen und dort wird zu unseren Gunsten entschieden, dann ist ein weiteres Gutachten am Fenster hinausgeworfenes Geld.
Wird gegen uns gesprochen, so sagt uns unser Parteiengutachten doch nur: Wir sind anderer Ansicht! Natürlich könnten darin noch weitere Kriterien benannt sein, die mir bisher entgangen sind (sehr wahrscheinlich sogar!). Doch vor Gericht würde im Zweifel das Gericht ein erneutes Gutachten in Auftrag geben.
Was also tun?

Gute 24 h
Olaf


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