Danke Euch!
Anstelle von Dschungelcamp käme vielleicht noch die Promi-Darts-Weltmeisterschaft in Frage ... so hervorragend, wie so mancher Promi, den ich bisher gesehen habe, bin ich auch noch im Darts ...

Nun, es scheint so, dass die Länder, um Geld zu sparen, nun die Kommunen veranlassen ... sie Rechtsprechung sich entwickeln zu lassen? Das Endergebnis soll sein, dass doch wieder der Anwohner zahlen soll.
Die Stadt pochte ja darauf, dass die Straßenentwässerung so miserabel sei. Immer und immer wieder wurde das betont. Es gäbe auch mittlerweile genug Rechtsprechungen, die ihnen Recht geben würden.
Zunächst einmal hat das BVerwG schon entschieden, dass die Vorschriften zum Zeitpunkt der Herstellung der Anlage herangezogen werden müssen. Doch nicht genug, es reicht vollkommen, wenn die Entwässerung nur in ihren Grundzügen "einer Vorschrift folgt"!
Weiteres Kriterium: Die Straße musste damals schon zum Anbau bestimmt gewesen sein! Dazu musste eine "Zielgerichtigkeit" der Kommune erkennbar gewesen sein!
In unserem Falle ist das das Wohnsiedlungsverfahren, welches eben einen sogenannten Wirtschaftsplan verlangte. In § 2 des Gesetzes steht, das ein solcher Plan aufgestellt werden "muss"! Der Wirtschaftsplan war ein städtebaulicher Plan, der teils in D bis weit in die 60-er Jahre als Flächennutzungsplan, dem vorbereitenden Bauleitplan (ein Bebauungsplan ist dann die Fortführung als "ausführender Bauleitplan") gedient hatte.
Sowohl der Landrat, als auch die Gemeinde waren also involviert. Auch wenn ich leider nur die Ministerialentschließungen aus Bayern gefunden habe, so galt das Gesetz für das gesamte Reich. Aus den Ministerialentschließungen kann man sicherlich nicht 1:1 die Details auf das damalige Westfalen übertragen, die Grundzüge aber schon. Und wenn da steht, dass die Siedlungsflächen sich an die vorhandene Bebauung anschließen sollen, dann gehört das auch mit zum "Anbau".
Um noch einmal die Motive der Kommune an einem Beispiel aufzuzeigen: Einst wurde eine Straße im Außenbereich angelegt. Die damaligen Satzungen und Vorschriften wurden eingehalten. Dann, viele Jahre später, wurde ein Bebauungsplan und/oder eine Innenbereichssatzung aufgestellt. Eine Straße im Außenbereich kann nicht zum Anbau bestimmt sein, da im Außenbereich nur z.B. landwirtschaftliche Betriebe erstellt und unterhalten werden können.
Also urteilen die Gerichte nun, dass der Zeitpunkt der Entstehung der rechtlich zu betrachtenden Anbaustraße nun der Zeitpunkt der Aufstellung des Babauungsplanes oder der Innenbereichssatzung sein soll! Somit sind die zu diesem Zeitpunkt geltenden Satzungen und Vorschriften anzusetzen!
Zack ... die Straße hat demnach nie funktioniert und die Leute müssen bezahlen. Das z,T. 50 Jahre und mehr nach Beginn der Nutzung!
Keiner weiss genau, wann die Straße ausgebaut worden ist. Der frühestmögliche Zeitpunkt wäre 1938, seitdem sind 87 Jahre vergangen. 1948 wurde der Kanal lt. Aussage der Stadtwerke gebaut. Das wären immerhin noch 77 Jahre Lebensdauer der Straße. Der Kanal war damals ein reiner Regenwasserkanal, an den auch die Straßenentwässerung angeschlossen ist. Ich selbst habe den "Regensarg" am benachbarten ehemaligen Anbau meines Nachbarn für meinen Lageplan aufgemessen. Von dort verlief nicht tief ein Überlauf bis in eine Ecke des Grundstücks an der Straße. Dort gab es ein betoniertes Becken mit einem Metalldeckel und von dort ging es ab in den Kanal ...
Erst 1968 wurde die Haltung zum Mischwasserkanal. 1966 wurden die Bewohner angeschrieben, dass sie sich bald anschließen müssten, die Fertigstellung der Kläranlage stünde bevor. Es hat dann aber doch noch bis 1968 gedauert. 1969 hat einer der Nachbarn seine Erschließungskosten bereits bezahlt. Er brauchte dies für einen Kredit. Im gleichen Schreiben weist die Gemeinde damals darauf hin, dass ein Ausbau der Straße "in absehbarer Zeit nicht erfolgen würde".
Doch zurück zur Lebensdauer einer Straße ... der Oberbelag liegt bei 15-25 Jahre, je nach Belastung und der Unterbau liegt bei 60 - 80 Jahre.
In beiden Fällen war die Straße kein Provisorium!
Gestern habe ich noch mal im Landesarchiv angerufen ... 10 bis 14 Tage dauert es mindestens, bis ich überhaupt erst einmal Resonanz erhalte ...
Mein Nachbar hat gestern einen Anwalt kontaktiert und ihm mein Skript, nach Rücksprache, übergeben. Eine Tochter einer Anwohnerin schreibt mich nun an, dass sie auch noch alte Unterlagen hätten (dabei hatte ich doch vorab schon zwei Mal darum gebeten ...

).
Es bleibt weiter spannend ...
Sollte ich jetzt irgendwas wiederholt haben ... nix drum geben ... ich habe die letzten Wochen so viel kommuniziert, dass ich gar nicht mehr weiss, wem ich was gesagt oder geschrieben habe ...
