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Kraut und Rüben - querfeldein

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Offline Olli

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Re: Kraut und Rüben - querfeldein
« Antwort #195 am: 31 Januar 2025, 10:26:46 »
Danke Euch!

Anstelle von Dschungelcamp käme vielleicht noch die Promi-Darts-Weltmeisterschaft in Frage ... so hervorragend, wie so mancher Promi, den ich bisher gesehen habe, bin ich auch noch im Darts ... :)

Nun, es scheint so, dass die Länder, um Geld zu sparen, nun die Kommunen veranlassen ... sie Rechtsprechung sich entwickeln zu lassen? Das Endergebnis soll sein, dass doch wieder der Anwohner zahlen soll.
Die Stadt pochte ja darauf, dass die Straßenentwässerung so miserabel sei. Immer und immer wieder wurde das betont. Es gäbe auch mittlerweile genug Rechtsprechungen, die ihnen Recht geben würden.
Zunächst einmal hat das BVerwG schon entschieden, dass die Vorschriften zum Zeitpunkt der Herstellung der Anlage herangezogen werden müssen. Doch nicht genug, es reicht vollkommen, wenn die Entwässerung nur in ihren Grundzügen "einer Vorschrift folgt"!
Weiteres Kriterium: Die Straße musste damals schon zum Anbau bestimmt gewesen sein! Dazu musste eine "Zielgerichtigkeit" der Kommune erkennbar gewesen sein!
In unserem Falle ist das das Wohnsiedlungsverfahren, welches eben einen sogenannten Wirtschaftsplan verlangte. In § 2 des Gesetzes steht, das ein solcher Plan aufgestellt werden "muss"! Der Wirtschaftsplan war ein städtebaulicher Plan, der teils in D bis weit in die 60-er Jahre als Flächennutzungsplan, dem vorbereitenden Bauleitplan (ein Bebauungsplan ist dann die Fortführung als "ausführender Bauleitplan") gedient hatte.
Sowohl der Landrat, als auch die Gemeinde waren also involviert. Auch wenn ich leider nur die Ministerialentschließungen aus Bayern gefunden habe, so galt das Gesetz für das gesamte Reich. Aus den Ministerialentschließungen kann man sicherlich nicht 1:1 die Details auf das damalige Westfalen übertragen, die Grundzüge aber schon. Und wenn da steht, dass die Siedlungsflächen sich an die vorhandene Bebauung anschließen sollen, dann gehört das auch mit zum "Anbau".

Um noch einmal die Motive der Kommune an einem Beispiel aufzuzeigen: Einst wurde eine Straße im Außenbereich angelegt. Die damaligen Satzungen und Vorschriften wurden eingehalten. Dann, viele Jahre später, wurde ein Bebauungsplan und/oder eine Innenbereichssatzung aufgestellt. Eine Straße im Außenbereich kann nicht zum Anbau bestimmt sein, da im Außenbereich nur z.B. landwirtschaftliche Betriebe erstellt und unterhalten werden können.
Also urteilen die Gerichte nun, dass der Zeitpunkt der Entstehung der rechtlich zu betrachtenden Anbaustraße nun der Zeitpunkt der Aufstellung des Babauungsplanes oder der Innenbereichssatzung sein soll! Somit sind die zu diesem Zeitpunkt geltenden Satzungen und Vorschriften anzusetzen!
Zack ... die Straße hat demnach nie funktioniert und die Leute müssen bezahlen. Das z,T. 50 Jahre und mehr nach Beginn der Nutzung!

Keiner weiss genau, wann die Straße ausgebaut worden ist. Der frühestmögliche Zeitpunkt wäre 1938, seitdem sind 87 Jahre vergangen. 1948 wurde der Kanal lt. Aussage der Stadtwerke gebaut. Das wären immerhin noch 77 Jahre Lebensdauer der Straße. Der Kanal war damals ein reiner Regenwasserkanal, an den auch die Straßenentwässerung angeschlossen ist. Ich selbst habe den "Regensarg" am benachbarten ehemaligen Anbau meines Nachbarn für meinen Lageplan aufgemessen. Von dort verlief nicht tief ein Überlauf bis in eine Ecke des Grundstücks an der Straße. Dort gab es ein betoniertes Becken mit einem Metalldeckel und von dort ging es ab in den Kanal ...

Erst 1968 wurde die Haltung zum Mischwasserkanal. 1966 wurden die Bewohner angeschrieben, dass sie sich bald anschließen müssten, die Fertigstellung der Kläranlage stünde bevor. Es hat dann aber doch noch bis 1968 gedauert. 1969 hat einer der Nachbarn seine Erschließungskosten bereits bezahlt. Er brauchte dies für einen Kredit. Im gleichen Schreiben weist die Gemeinde damals darauf hin, dass ein Ausbau der Straße "in absehbarer Zeit nicht erfolgen würde".

Doch zurück zur Lebensdauer einer Straße ... der Oberbelag liegt bei 15-25 Jahre, je nach Belastung und der Unterbau liegt bei 60 - 80 Jahre.
In beiden Fällen war die Straße kein Provisorium!

Gestern habe ich noch mal im Landesarchiv angerufen ... 10 bis 14 Tage dauert es mindestens, bis ich überhaupt erst einmal Resonanz erhalte ...

Mein Nachbar hat gestern einen Anwalt kontaktiert und ihm mein Skript, nach Rücksprache, übergeben. Eine Tochter einer Anwohnerin schreibt mich nun an, dass sie auch noch alte Unterlagen hätten (dabei hatte ich doch vorab schon zwei Mal darum gebeten ... :) ).

Es bleibt weiter spannend ...

Sollte ich jetzt irgendwas wiederholt haben ... nix drum geben ... ich habe die letzten Wochen so viel kommuniziert, dass ich gar nicht mehr weiss, wem ich was gesagt oder geschrieben habe ... :)
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
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Offline Olli

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Re: Kraut und Rüben - querfeldein
« Antwort #196 am: 02 Februar 2025, 11:36:39 »
Nicht nur Wölkchen war an der frischen Luft ... ich habe mir eben mit dem Rad Brötchen geholt, ein wenig Bargeld und den Kontoauszug.

Nun bin ich offiziell unter die 10.000-er Grenze beim Restbetrag meines Hausbaukredites angekommen. Kaum zu glauben, dass ich nach geplanten 24 Jahren im kommenden Jahr schon nach 16 Jahren mit der Tilgung durch bin. Ich hatte das Glück nach 10 Jahren Zinsbindung auf einen Kredit mit 1,59 % umschulden zu können. Die Jahressonderzahlungen haben auch ihren Teil dazu beigetragen.

Nachdem ich die Brötchen gekauft und in meine Fahrradlenkertasche gepackt hatte, erinnerte ich mich an die Worte meiner entrüsteten Schwester.
Unser Ort hat an seinem Flüsschen ein kleines Schlösschen. Es ist umgeben von alten Bäumen, die bis hoch zur Hauptstraße reichen ... ne, reichten!
Was haben nämlich die Politiker hier entschieden? Man solle seinen Blick von der Straße aus auf das Schlösschen richten können. Das ging natürlich nicht, denn die jahrzehnte alten Bäume mit ihren Kronen versperrten diesen Blick.  Man entschied also mehrere Dutzend dieser Bäume zu fällen.
Nun ja, ich frage mich nur, wer diesen Blick genießen soll? Vor einigen Jahren ist an eben dieser Straße ein Gebäude errichtet worden.
Von der Straße geht es rund 7 m steil runter auf das Niveau des Schlösschens. Eine Baugenehmiging hatte man erteilt. doch nicht daran gedacht, dass die Steilböschung nun irgendwie abgefangen werden musste. Es gab da eine schlaue Lösung ... Plastik ... auf der Ffahrbahn ... es wurden auf der Fahrbahnseite der Böschung 2 m von der Gehwegkante entfernt Barken auf die Fahrbahn gestellt, damit LKWs und Busse mit mehr Abstand an der Böschung vorbeifahren.
Von den Autofahrern schaut also niemand da runter ... so bleiben noch Fußgänger. Doch da wandert nur selten jemand vorbei. Rund 150 m kommt nur Wald und dahinter werden Edeka und Lidel nur mit den PKW angefahren.

Nun frage ich mich ernsthaft, ob die 5 Straßenbäume, die hier geplant sind, so eine Art Ausgleichsfläche sein sollen? Hmmm ...
Meine Meinung: Die Bäume da unten haben 100 mal mehr für das Mikroklima getan, als die Straßenbäume je tun werden.
Uns hatte man ja mitgeteilt, dass die Baumscheiben auch Regenwasser aufnehmen sollen. Für die Straße macht das 40 m² unversiegelte Fläche aus.
Nun muss man aber bedenken, dass Bäume Lebewesen sind. Sie sind erst klein und werden dann immer größer. Das nennt sich Wachstum!
Was passiert mit Regenwasser, welches auf einen Baum tropft? Es wird überwiegend nach Außen transportiert, zu den sogenannten Regentraufen. Wenn die Kronen also zu groß werden, dann läuft das Wasser doch auf die Straße!
Da brauche ich gar nicht erst damit anfangen, dass die Bäume nach der Bepflanzung erst einmal regelmäßig gegossen werden müssen. Irgenwann müssen die Kronen zurückgeschnitten werden. Per Gesetz muss auch jeder Straßenbaum einmal jährlich kontrolliert werden!
Mit welchen Fahrzeugen kommt da die Verwaltung wohl angedackelt? Ein E-Scooter wird es wohl schwerlich sein. Zumeist sind es eher 3,5-Tonner ... Diesel!

Vielleicht sind ja auch einfach nur die 2/3-el Wald und Freifläche einfach zu gut für unseren Ort und man muss etwas "gegen" das Mikroklima unternehmen?

So manche Logik ist mir einfach zu hoch ...
Gute 24 h
Olaf


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Offline Olli

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Re: Kraut und Rüben - querfeldein
« Antwort #197 am: 04 Februar 2025, 13:19:05 »
So ... komme gerade aus der Kantine zurück und was finde ich vor ... eine Mail der Gemeinde ...

Nach dem IFG NRW hatte ich letzten Mittwoch ausdrücklich um Übersendung der öffentlich zugänglichen Dokumente gebeten ... Schulwegeplan, Ortsstatuten, Ortsbaupläne und und und ... abgelehnt ...!

Nun schaue ich mal nach einem Anwalt für Verwaltungsrecht ...
« Letzte Änderung: 06 Februar 2025, 10:42:37 von Olli »
Gute 24 h
Olaf


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Offline Olli

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Re: Kraut und Rüben - querfeldein
« Antwort #198 am: 05 Februar 2025, 14:10:51 »
Ganz wichtige Nachricht:

Das Bundeszentralamt für Steuern, mit Sitz in Polen, fordert jetzt schon das 4. Mal meine digitalen Vermögenswerte an. Irgendwie scheint das eilig zu sein. Komme ich jetzt ins Gefängnis? Immerhin habe ich eine Entschuldigung, dass ich die Nachrichten nicht sofort gesehen habe ... sie sind im SPAM-Ordner gelandet ... puh ...

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Einer meiner Nachbarn hat angefragt bei einer renomierten Anwaltskanzlei in Bonn, die hier auch mitliest, was denn so, im Rahmen des Straßenausbaus, ein Rechtsgutachten kosten würde. Da kommt schon ein Sümmchen zusammen, was man aber ja durchaus auf die Anlieger umlegen könnte.
Er möchte es gerne dem Rat (nicht dem Planungsausschuss) Ende Februar vorlegen.

Jetzt frage ich mich aber, ob das überhaupt schon einen Sinn macht. Derzeit haben wir noch keinen Bescheid. Es ist also noch kein Verwaltungsakt vollzogen worden. Sollte die Stadt ihr Parteiengutachten vorlegen und dort wird zu unseren Gunsten entschieden, dann ist ein weiteres Gutachten am Fenster hinausgeworfenes Geld.
Wird gegen uns gesprochen, so sagt uns unser Parteiengutachten doch nur: Wir sind anderer Ansicht! Natürlich könnten darin noch weitere Kriterien benannt sein, die mir bisher entgangen sind (sehr wahrscheinlich sogar!). Doch vor Gericht würde im Zweifel das Gericht ein erneutes Gutachten in Auftrag geben.
Was also tun?

Gute 24 h
Olaf


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Re: Kraut und Rüben - querfeldein
« Antwort #199 am: 09 Februar 2025, 06:53:53 »
Seit Wochen liege ich meiner Chefin in den Ohren, dass ich an der Datenstrukturänderung der Topographie nicht weiter komme. Ständug gibt sie mir neue eilige Aufträge, die zuerst erledigt werden müssen. Dazu kommt, dass die Innendienstarbeiten des Außendienstes auch auf mich verlagert wurden. Kann denn ein Außendienstler seine Skuzzen, die er dem AG abgibt nicht selbst erzeugen? Früher hatte sich mal ein AG beschwert, dass nur Handskizzen erstellt worden sind. Der damalige Chef hat sich da nicht beirren lassen und sah keine Veranlassung Zeit in digitale Skizzen zu stecken.
Und heute? Genau das Gegenteil ist der Fall.
Vor ein paar Wochen hatte ich der Chefin also gesagt, dass sie mich für die Topographie freistellen soll. Es wurde ein heftiges Gespräch.

Diese Woche sprach ich das Thema wieder an und sie kam auf die Idee, mich freizustellen ,.. ich gehe in mein Büro und sehe, dass sie mir wieder eine eilige Plangrundlage zugewiesen hat.

Um ein wenig das Eis zwischen uns zu brechen, hatte ich ihr von dem Planungsausschuss erzählt und dass mein 45-seitiges Skript nun dazu geführt hat, dass ein Gutachten eingeholt wird von Seiten der Verwaltung. Reaktion: Hast Du das während der Arbeitszeit gemacht?
Ich habe das bestritten und habe mich dadurch nicht beirren lassen. Also erzählte ich, dass ich die Firma angeschrieben hatte, die bei uns die Straßen befährt und daraus hochgenaue Punktwolken erstellt. Leider gab es hier noch nicht einmal eine Antwort.
Ein Nachbar, gerade pensioniert, versucht kommende Woche, derzeit ist er in Urlaub, seine alte Firma zu kontaktieren, um einen 3D-Scanner zu bekommen. Damit wollen wir den Bestand der Straße dokumentieren und die Aussage der Verwaltung entkräften, dass das Regenwasser der Straße auf die Grundstücke fließt.
Was war die Reaktion meiner Vorgesetzten? "Unseren Scanner bekommst Du nicht!" Es waren aber nicht die Worte, die hier verletzend waren, schließlich lag das ja auch nicht in meiner Absicht. Es war der Tonfall ... Entrüstung, dass ich überhaupt fragen könnte ... was ich doch gar nicht getan hatte!  Ekel über die Situation? Ich weiss es nicht ... es war einfach ... verletzend!
Wahrscheinlich hätte ich es noch schlucken können, doch am Samstag wollte ich tatsächlich ein paar Stunden arbeiten, um denn doch noch was an der Topographie machen zu können. Morgen nämlich steht wieder ein Gespräch zur Topographie an ...
Doch da habe ich mich gebremst. So geht das nicht weiter. Die Zeiten wären laut DV nicht zulässig, da nicht angeordnet. Jetzt überlege ich mir gerade, ob ich nicht eine schriftliche Überlastungsanzeige abgebe.
Es kann nicht sein, dass immer mehr Arbeit auf meinen Schultern landet und dann der Verdacht im Raume steht, ich würde das Pensum nicht schaffen, weil ich "Privates" während der Dienstzeit machen würde.
Die letzten Wochen schlafe ich wieder schlecht, bin mittlerweile meistens um 3 Uhr (4-5 h Schlaf) schon wach und die Gedanken an die Arbeit kreisen, sodass ich nicht mehr einschlafen kann. Fange dann um halb 7 an zu arbeiten und wenn ich dann bis 16 Uhr arbeite, bekomme ich neuerdings eine Viertelstunde mehr an Pause abgezogen ... Trotz alledem wächst mein Arbeitszeitkonto ...

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Freitag hatte ich allen Beteiligten die Bitte zugeschickt, mir eine Vollmacht zur Einsicht in die Bauakte und in das Grundbuch zu geben.
Gestern, da musste ich grinsen, kam die erste Person zu mir und meinte: Meinen Eltern gehört das Grundstück, sie sind aber gerade in Urlaub. Daher habe ich unterschrieben mit "i.V."
Naja, wenn es so einfach wäre, dann könnte ich mit dem Kürzel mich auch selbst bevollmächtigen ... :)
Gute 24 h
Olaf


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Offline Olli

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Re: Kraut und Rüben - querfeldein
« Antwort #200 am: 12 Februar 2025, 22:19:24 »
Jetzt habe ich Rückmeldungen aus Duisburg und aus Freiburg ... Nach Duisburg ins Archiv geht es ja noch ... knapp über eine h ... aber nach Freiburg? Da sind es dann mal eben 4,5 h.
In Duisburg warten knapp 700 Seiten auf meine Durchsicht. Ob ich das an einem Tag schaffe? Wohl eher nicht ... Daher habe ich mir heute einen Buchscanner bestellt. Da kann ich die Seiten der Reihe nach einscannen und kann sie mir später anschauen. Es wird aber auch ein paar h dauern ...

Gestern abend kam noch eine Mail rein von einem Anlieger, der den Hinweis zur Ratssitzung gesehen hatte. "Es ist beabsichtigt den Tagesordnungspunkt 13 ... zu verschieben ..." Nun, der Rat braucht nicht den Beschluss des Planungsausschusses. Wenn´s blöde kommt, dann beschließen die den Straßenbau und keiner ist da, um dagegen zu protestieren. Ich werde auf jeden Fall da sein. Vielleicht meckere ich dann mal darüber, wie die Verwaltung mit der Blockade öffentlicher Dokumente für Transparenz sorgt.

Vielleicht kann ich mich ja bei Lilly aus dem Straßenbaugedöns für 250 € rauskaufen? Muss die anderen 17 Parteien mal kontaktieren, ob sie mitmachen wollen ...
« Letzte Änderung: 13 Februar 2025, 08:48:21 von Olli »
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Re: Kraut und Rüben - querfeldein
« Antwort #201 am: 14 Februar 2025, 19:11:46 »
Zwei Dinge sind heute angekommen: Der Buch- oder Dokumentenscanner ist eingetroffen. Man stellt ihn einfach auf den Tisch und wenn keine dunkle Unterlage vorhanden ist, kann man eine dunkle Matte nutzen, um darauf die zu scannenden Dokumente zu legen. Anhand der dann helleren Dokumente sucht der Scanner sich dann selbst den Umring.
Als Zweites ist eine Mail aus Duisburg angekommen: Ich darf den Scanner dort nicht verwenden ....

Ich muss mir den Link noch mal anschauen, der mir mitgeliefert worden ist. In der Mail selbst steht drin, dass man nur ohne Blitz und Stativ photographieren darf im Lesesaal. Man kann die Beleuchtung aber ausstellen und den Scanner stellt man z.B. auf den Tisch und legt die Dokumente davor. Sie kommen mit dem Fuß gar nicht erst in Berührung.
Größere Dokumente würde ich mit dem Handy aufnehmen.

2 Ordner von Nachbarn habe ich eben angefangen zu scannen. Da wurden wohl mehrere Flurstücke enteignet und die Verträge teils auch ein zweites Mal aufgesetzt. Mal schauen ... in den Ordnern ist alles kreuz und quer abgeheftet. Vielleicht ergibt sich ja ein besseres Bild, wenn ich mit scannen durch bin.
« Letzte Änderung: Gestern um 07:00:51 von Olli »
Gute 24 h
Olaf


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Offline Olli

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Re: Kraut und Rüben - querfeldein
« Antwort #202 am: Gestern um 07:19:40 »
Tatsächlich gab es 1970 ein Wertgutachten, wo selbst der Gutachter annahm, dass das Grundstück bereits erschlossen war.
An Straßenbaubeiträgen werden derzeit ca. 32 € / m² Grundstücksfläche kalkuliert. Mal 1.200 m² Grundstücksfläche macht dies 38.400 €, die dezeit vom Bodenrichtwert abgezogen werden müssten für eine Beleihung oder einen Verkauf ...

Wenn nun einer vom Fach dem "Trugschluss" erliegt, wie soll denn dann ein Laie auf eine anderweitige Schlussfolgerung kommen?

Zum Landesarchiv:
In den Bedingungen zur Privatfotografie im Lesesaal heißt es:
Um zu verhindern, dass andere Nutzerinnen und Nutzer durch das Fotografieren gestört werden, darf nur an von der Lesesaalaufsicht
zugewiesenen Arbeitsplätzen geräuschlos und ohne Verwendung von Blitzlicht oder weiterer Hilfsmittel fotografiert werden. Der Einsatz von
Stativen ist nicht gestattet.


Geräuschlos ... ist der neue Scanner!
Blitzlicht ... hat es keines! Die zwei LED-Funzeln kann ich ausschalten, sie stören aber niemanden.
"Weitere Hilfsmittel" ... zum Fotografieren! guter Mann! D.h. ich darf keine Lampen aufstellen und das Licht dann mit Schirmen bündeln!
Stative zum Fotografiren sind gemeint! Die sollen werder im Lesesaal klackern, wenn sie aufgestellt werden, noch sollen sie auf Dokumente gestellt werden ... Mein Gerät funktioniert kontaktlos ...

#kopfschüttel#

Da besteht Gesprächsbedarf ...
Ich muss wahrscheinlich mehr Dokumente scannen, als ich tatsächlich gebrauchen kann. Der Grund ... Sütterlin lese ich nicht flüssig! Je nach Handschrift sogar gar nicht ...
Rund 600 Seiten muss ich zumindest sichten ... Im Maximalfall sind das ca. 300 € an Reprokosten + die Wartezeit auf dei Repros ...
Gute 24 h
Olaf


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