ONLINE-Selbsthilfegruppe | Samstags von 19 Uhr bis 21 Uhr

Kraut und Rüben - querfeldein

Begonnen von Olli, 17 August 2023, 17:03:41

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Heute habe ich für meine Zeitlinie alle restlichen Unterlagen aus den Hausakten gesichtet und das Wichtigste hinzugefügt.
Danach wollte ich eigentlich die EMailliste der Nachbarn durchgehen. Auch ich wünsche mir die Kosten umgelegt und prompt waren die Ersten, derren EMails zu meiner Anfrage zurückgekommen waren, abgesprungen. Trotz alledem sind immer noch 14 Parteien dabei. Also kann jetzt jeder 55 € zahlen und demnächst noch mal für die Daten aus Duisburg ca. 18 €.
Irgendwie bekomme ich auf google gar nicht mehr alle Mails ... daher bin ich eben zu einer Partei rübergelaufen und da haben wir zwei mal eben 2,5 h gequatscht ... über Gott und die Welt, wie man so schön sagt.
Lilo wird nun auch schon 82 und ihr Mann ist 88. Wegen seiner Krankheit ist er derzeit im KH, kommt aber bald wieder raus. Lilo pflegt ihn und das ist, wie ich nun weiss, gar nicht so einfach ... Wenn wir bei einer späteren Klage verlieren sollten, wird sie das Haus belasten müssen. Umso wichtiger, dass wir Erfolg haben.

Auch wenn ich seit langer Zeit kein Karnevalsjeck mehr bin ... Kölle Alaaf!
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

#331
Der 88-jährige, von dem ich sprach, kam eben mal eben rüber wegen des Straßenbaus. Sein Ansatz war der Verschleiß der Straßen durch den Ausbau an weiteren Anbaustraßen und Grundstücken, die durch uns erschlossen werden. Dazu sammele ich doch auch schon Daten ... :)

Heute fiel mir ein, dass es hier doch ein Radwegenetz gibt. Ganz offiziell sind wir eine Nebenradroute. Als ich nach mehr Details suchte, kam ich zum Thema Radpendlerroute. Dazu existiert eine Machbarkeitsstudie, bei der eine Umgehung unserer Straße an einer Bahnteasse vorbei geplant ist. Da ich die Örtlichkeit aber kenne, kann ich mit ziemlicher Bestimmtheit behaupten: die Strecke ist so nicht planbar! Das Gelände hat steile und hohe Böschungen und eine Brücke, zu der es ein Wegerecht zugunsten des Wandervereines geben muss. Die Brücke dürfte also nicht abgerissen werden dürfen. Also bleibt doch nur unsere Straße als Route übrig.
Mit der Radpendlerroute möchte man die Leute mit dem Fahrrad auf eine maximale Distanz von 17 km als Alternative zu Bus, Bahn und dem Auto schicken.

Stoppte der Rat vielleicht auch die Maßnahme vorerst, weil sie wussten, dass hier die Infrastruktur auf Kosten der Anlieger verbessert werden soll?

Gestern habe ich das Planungsamt angeschrieben zu den Fluchtlinienplänen zum Siedlungsgebiet R.
In der Kommune, in der ich arbeite, durfte ich mir die dort bereits eingescannten Fluchtlinienpläne nehmen. Es sind einige darunter, die nicht nur das Liegenschaftskataster, die geplante Straße und die Fluchtlinien, die heute sinngemäß als Baugrenzen bezeichnet werden könnten, aufweisen.
Es gab auch etliche Male auf der selben Zeichnung ein Längsprofil. Dies ist ein Schnitt des Geländes entlang der Straßenachse. Dort ebemfalls zu sehen, die geplanten Straße.
Am unteren Rand der Pläne befinden sich die Querprofile, die senkrecht zur Achse in gewissen Abständen dargestellt waren. Auch hier gibt es die Straßenplanung.
Bei einer Straße musste ich an das Bild von unserer Straße denken, wo erkennbar ist, dass in der Mitte der Straße geteert war und zu beiden Seiten ein Gefälle zu einem Schotterbett führte. Diese Fluchtlinienpläne kurz vor 1900 wiesen also eine Entwässerung auf.
Nun stellt sich die Frage, ob diese Schnitte bereits einem "Programm" der Kommune gleichkam?
Da die Ortsstatuten und die Polizeiverordnung vom 02.01.1914 sind, bräuchte bei solchen Straßen vielleicht nicht den Statuten gefolgt werden?
Eine Frage nach der anderen tut sich auf.
Doch nun warte ich auf das Planungsamt genauso, wie auf die Daten aus dem Landesarchiv.

Morgen schaue ich erst einmal in Session, um die Ratsbeschlüsse zur Radpendlerrouute herauszusuchen.
Es ist schon komisch, dass die Zeitspannne der Daten, die ich bisher gefunden habe, von 2017 - 2019 geht. 2019 hat der Rat beschlossen, dass unsere Straße erst nach KAG, dann nach BauGB abgerechnet werden sollte. Ist der Grund des Ausbaus vielleicht nur der bereits vermutete? Wer weiss ...

Es bleibt weiter spannend!

Ach, jemand hatte mir ja gesagt, dass in den frühen 70-ern die erste Vorschrift für Straßenentwässerungen herausgekommen ist. Das war falsch, die gab es bereits 1950 ... die RAS-ew ...
Der heutige Nachfolger sagt aber immer noch aus, dass man als grobe Richtlinie eine fläche von 400 m² durch einen Straßeneinlauf abdecken kann. Wir haben bei uns 240 m² ... wenn der Einlauf noch da war, an den ich mich zu erinnern meine, dann sind es sogar nur 204 m².

Auch zum fehlenden Gehweg und seinen Bauweisen habe ich von einem Kollegen Vorschriften erhalten. Bisher wird bestätigt: Eine Abtrennung der Fahrbahn vom Fußgängerbereich, den man für den Eintritt der Vorteilslage fordert, kann auch durch eine Fahrbahnmarkierung ausgeführt werden.
Nun lassen wir die 160 m - Linie gedanklich einmal auf die Straße malen. Dann steht ein Aufwand von 1.000 € dem Erschließungsaufwand von 380.000 € entgegen. Das ist doch surreal ... oder nicht?
Zudem sind mir 2 Straßenabschnitte eingefallen, wo solche Markierungen existiert haben und eine, wo sie heute noch existiert. Da muss ich mal alte Luftbilder bemühen ... oder die Schrägaufnahmen vom Kreis vielleicht? Für morgen gibt es also wieder ne Kleinigkeit zu tun.

Sagte ich es schon? Es bleibt spannend ...
Gute 24 h
Olaf


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In Session gibt es nur blabla zum Thema Radpendlerroute. "Es fehlt Geld" ... die "Kooperationspartner", hier also unsere Komune, gibt 10,4 Millionen € dafür aus. wenn ich das richtig verstehe ...

Zu den Fahrbahnmarkierungen, die Gehwege und Fahrbahnen trennen, sind mit mittlerweile 7 Straßen eingefallen, wo sie waren oder noch sind. Im Geoportal unseres Kreises konnte ich bisher historische Luftbildaufnahmen sicher, die die Markierungen zurück bis ´97 zeigen.
Ich habe mich eben mal bei FB bei zwei örtlichen Gruppen eingetragen. Mal schauen, ob sich jemand meldet, wenn ich dort nach solchen Gehwegen suche. Schön wäre es noch, wenn die Markierung auch z.B. mit Photos belegt werden könnte.

Leider habe ich weder vom Landesarchiv, noch vom Planungsamt etwas gehört. Ich weiss, ich bin da zu ungeduldig. Das Landesarchiv weiss jetzt 2 Wochen von meiner Bestellung? Eigentlich wurde mir per Mail mitgeteilt, dass ich die Daten online bestellen könne, doch das ging nur in den Lesesaal. Also hatte ich mit dem Archivar telefoniert und der wollte meine Mail mit allen Informationen dem Kollegen weiterreichen.400 - 450 Scans sind nicht mal eben so gemacht ... wurde hier vielleicht was vertrödelt? Oder ist der Kollege in Rente und meine weitergeleitete Mail schlummert in einem bald aufgelösten Postfach? Seufz ...

Morgen werde ich auf jeden Fall noch ein paar Urteile durchackern. Hoffentlich bleibt mir da noch etwas Zeit, mich auf das Meeting vorzubereiten. Es sind in der letzten Zeit ein paar Begriffe im Profiumfeld gefallen, die ich in der Gruppe mal beleuchten möchte. Dabei geht es weniger um korrekte Definitionen, sondern um die Einzelansichten der Teilnehmer.
Mist, ich wollte ja auch mal im Garten anfangen mit dem Frühjahrsputz ...

Gute 24 h
Olaf


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#333
Cool ...

Gestern und heute hatte ich ein wenig auf FB in zwei örtliche Gruppen geschrieben. Ich ermittle ja bzgl. des Straßenbaus in verschiedenste Richtungen. So habe ich angefragt, wo es bei uns noch Straßen gibt oder gab, wo ein Gehweg durch eine Fahrbahnmarkierung eben von der Fahrbahn abgetrennt ist oder war.
Daraufhin hatten ein paar Leute noch drei Straßen genannt und haben auch Tipps gegeben. Da diese aber nicht korrekt waren, habe ich aus dem Nähkästchen geplaudert.
Und wer meldet sich da eben? Der Bürgermeister ... Er versucht ein neues Gutachten einzuholen von dem Anwalt, der die Erfolge vor dem OVG für die Anlieger eingefahren hatte.

Da bin ich ja mal gespannt ... :)

Gut, wenn es nicht klappt, dann haben wir eben Pech gehabt, doch jetzt sieht es doch schon anders aus als damals im Planungsausschuss, als es hieß: Tut uns leid, aber Ihr habt keine Chance ...
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
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Da drück' ich mal alle Daumen die mir zur Verfügung stehen, dass dein eingesetzter Elan Früchte trägt.
Hilfe zur Selbsthilfe: [url="https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,7258.msg79598/topicseen.html#msg79598"]https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,7258.msg79598/topicseen.html#msg79598[/url]
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Da kann ich mich Fred nur anschließen. Das ist echt ein Marathon, den Olli da läuft.

Das ist es tatsächlich!

Gleich gehe ich noch mal hoch an den Rechner und hole mir vom RP noch weiter die historischen Luftbilder auf meinen Rechner ... Die fangen 1951 an und gehen bis heute. So ziemlich wie die Deutsche Grundkarte im Maßstab 1: 5000 wurden die Luftbilder alle 5 Jahre durch Überfliegung aufgenommen, mittlerweile aber fast jährlich. Aber ... ich brauche 14 Kacheln und die wurden nicht immer gleichzeitig aufgenommen.
Also muss ich durch alle Jahrgänge durch. Da kommt schon was an Zeit zusammen ...

Ob ich die in ein freies GIS laden soll? Dann könnte ich darin nach Jahrgängen gruppieren und auch ggf. die Bilder meiner Straßenbefahrung dort einfügen. Huiui ... da muss ich mich mal wieder schlau machen mit Referenzsystemen etc.. damit ich letztlich alle Daten in einem Lagenetz habe, vom Erlernen des GIS mal abgesehen ...

Es ist ja nicht so, als ob ich auch mal Freizeit genießen wollte ... :)
Gute 24 h
Olaf


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Ätzend ... seit 3 Uhr 45 ist die Nacht zu ende ... bis kurz vor 5 habe ich versucht, wieder einzuschlafen ... vergeblich ... Da werde ich wohl heute abend zu kämpfen haben, um nicht zu früh einzuschlafen.

Also, heutiger Stand ... ich muss mich mit einem GIS beschäftigen und die Daten dort hineinladem. Während die ersten Bilder noch DOP40 waren, also Digitale Orthophotos mit eine Auflösung von 40 cm, sind die neueren Bilder DOP10, also mit 10 cm Auflösung. Das erhöht die Datenmenge und so sind die Aufnahmen nicht mehr 2 km * 2 km breit, sondern 1 km * 1 km. Das wiederum heißt, dass ich bei einem vollständigen Jahrgang 72 Orthophotos habe, in denen ich dann suchen müsste.
Dazu kommen noch unterschiedliche Lagebezugssystem, einmal GK2 und einmal ETRS89/UTM32. In einem GIS könnte ich sie transformieren lassen, sodass dort alles lageidentisch erscheint.
Auf Grund der Masse an Dateien bin ich gestern noch nicht fertig geworden. 11 Jahre muss ich noch durchschauen, dann habe ich diese Daten komplett.

Hat jemand schon mal ein opensource-GIS benutzt? Habe schon mal von QGIS gehört, doch ist es auch "einfach" genug? Es bringt mir nichts, wenn ich mich da an ein Mammutprogramm hänge, von dem ich dann nur einen Bruchteil nutzen möchte.
Gute 24 h
Olaf


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Nun denn, jetzt MUSS ich mir QGIS aneignen. Die jp2-Dateien haben eine Komprimierung, die mit normalen Bordmitteln nicht mehr zu lesen sind. Alternativ könnte ich nach einem Konverter schauen, der daraus jpg-Dateien macht.

Gerade ist Probealarm in NRW. Vor einigen Minuten schrillte das Handy und informierte darüber. Das Ganze war aber auf Englisch. Hier in der Straße wohnen sicherlich einige, die dieser Sprache nicht mächtig sind. Die Generation meiner Eltern hatten keine Fremdsprachen in den Schulen.
In der heutigen Zeit, wo alle Nase lang von Drohnen, Kriegstüchtigkeit, der Wehrpflicht und noch vielen anderen sorgenbringenden Nachrichten berichtet wird, werden diese Menschen im Unklaren gelassen?

Wenige Minuten später gab die Feuerwehr ihre Warnung an die Luft ab und es dauerte dann noch ein wenig, bis das Handy erneut seinen Warnton abgab und nun die Nachricht in deutsch zu lesen war.

Kurios ...
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
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Ich musste GIS erstmal googlen und da ich jetzt weiß, dass das Geoinformationssystem bedeutet, weiß ich auch, dass ich davon noch nie gehört habe😂

;D

Es ist doch einfacher mit der Software, als gedacht. Habe mittlerweile erfasst: TK25 (aktuelle Version der Topographischen Karte im Maßstab 1: 25.000) den Stadtplan von 1994 mit der Innenbereichssatzung (wobei ich die 13 Ergänzungen seitdem selbst eingearbeitet habe) und die aktuellen ALKIS-Daten (Automatisiertes Liegenschaftskatasterinformationssystem) als GeoTIF (Im Header der Datei steht, wo die Datei sich in welchem Koordinatensystem befindet). Habe die Daten heute morgen runtergeladen und ins GIS geladen (288 Dateien). Ich kann dort zwar nun keine echten Punkte fangen, doch meine weiteren Dateien, die ich dort ablegen möchte, kann ich nun mit einer graphischen Genauigkeit, die mir vollkommen reicht, georeferenzieren.
Weiterhin ist nun der Radwegeplan und die Radpendlerroute eingefügt, dessen Planung mangels Finanzierung wohl geändert werden muss ... über unser Sträßchen.

Eine Woche muss ich mindestens noch auf die Daten warten aus Duisburg ...

Als nächstes muss ich mal schauen, wie ich eine Plangrundlage so ausschneide, dass z.B. die Legende und der Rahmen eine Bebauungsplanes nicht in der Grafik des GIS sichtbar wird. Wenn ich das herausfinde, habe ich für die nächste Woche erst mal wieder genug zu tun ... :)

Heute habe ich zudem ein nettes Gespräch mit einem Bürger am Telefon geführt, der in einem anderen Stadtteil demnächst mit dem Straßenbau dran ist. Er war, was das Recht betraf, nicht mehr so ganz auf dem neuesten Stand, doch grundsätzlich decken sich unsere Recherchen. Er gab mir auch noch einen Tipp zu einer Straße, die ohne Diskussionen nach KAG abgerechnet worden ist, obwohl sie wohl noch nie erstmalig hergestellt war. Da muss ich im Ratssystem mal recherchieren, wie das da genau war.
Sollten seine Aussagen zutreffen, dann hätten wir hier einen Fall, bei dem wir den Gleichbehandlungsgrundsatz anwenden könnten. Es bleibt immer noch spannend ...

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
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Das wird heute ein langer Tag ... um 3 Uhr 40 war die Nacht bereits beendet ... Ich habe mein Bestes gegeben, um wieder einzuschlafen, doch vergeblich ...

Eiei ... ich hatte mir noch mal den Vertrag von 1931 herausgesucht, in dem der Fluchtlinienplan erwähnt wird. Tatsächlich heißt es dort vom "festzustellenden" Fluchtlinienplan. Er war also zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht rechtskräftig.

Die Gemeinde hat nichts zu dem Fluchtlinienplan in ihren Archiven beim Planungsamt. Allerdings gibt es ja eindeutige Indizien, dass er zumindest angehalten worden ist:
1. Die Straße ist von Anfang bis Ende 7,5 m breit.
2. Die alten Gebäude an unserer Straße sind alle 5,3 m von der Straße entfernt.
3. Auch in der angrenzenden Straße bilden die drei Gebäude, die in Verlängerung der einstigen Wiese stehen, eine Flucht.
4. In einem Lageplan stehen die 5,30 m Abstand von Gebäude zur Straße drin.
5. Auf einem Photo vor dem Kanalbau ist zu sehen, dass die Fahrbahn in der Mitte geteert ist. Nach beiden Seiten ist Gefälle zu einem Schotterbett, wo das RW verrieseln konnte. Diese Bauart von Straßen war um 1900 modern. Wurde also gar nach Fluchtlinienplan ausgebaut?

Ein Fluchtlinienplan regelte nicht nur das Baurecht, ähnlich einem Bebauungsplan. Er diente auch gleichzeitig als Straßenplanung. Dazu waren Längsschnitte und Querprofile mit aufgeführt, die eben nicht nur den Bestand, sondern auch die Planung beinhalteten.

Die Gerichte heute wollen den Eintritt der Vorteilslage immer noch gerne an einem Bauprogramm (der Straße) festmachen. Ein Fluchtlinienplan wäre ein Bauprogramm.

Gerade wenn der Fluchtlinienplan schon um 1900 aufgestellt worden ist und die Straße demgemäß gebaut worden ist, dann würde auch die Straßenentwässerung auf dem Bild dem Bauprogramm entsprochen haben.
Bürgersteige und eine Regenentwässerung über einen Kanal wurden nämlich erst mit einer Polizeiverordnung vom 02.01.1914 Pflicht. Nun, ein Krieg war seitdem vergangen, eine Weltwirtschaftskrise überwunden und auch eine Hyperinflation. Nun stand man 1938 kurz vor dem nächsten Krieg. Direkt bei uns um die Ecke wurde von 1937 - 1941 ein wichtiger Autobahnabschnitt auf der A3 erstellt.

Sicherlich hatte ich schon einmal erwähnt, dass ich in einer Baubeschreibung eine Passage gefunden hatte, dass an einen gemeinsamen Kanal (Regen und Schmutz) angeschlossen werden sollte. Ebenso fand sich eine solche Passage in 3 Aufstellungen der Gestehungskosten. Hatte man da etwa kurz vor dem Krieg entschieden, den Kanal erst einmal sein zu lassen? In den Bauzeichnungen, die kurz darauf erstellt worden sind, wurden nun Regensärge und Sickergruben geplant. Von einem Kanal war da nicht mehr die Rede.

Ich muss leider weiter auf die Unterlagen aus Duisburg warten. Vielleicht erhellen sie ja die ganze Situation.
Blöde ist nur, dass ich die Unterlagen nicht irgendwann, sondern jetzt benötige.
Der Bürgermeister soll meine Daten dem Gutachter mit auf den Weg geben. Wenn der nämlich auch wieder von falschen Voraussetzungen ausgeht, wie soll er dann auf ein anderes Ergebnis kommen?
Gute 24 h
Olaf


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#342
Jetzt sind es vier Wochen, die ich schon warte ... was für ein Sch..ß ...
Hätte ich die Daten doch mal vorher bestellt ...
Ich sammle weiter Geodaten rund um unsere Straße und platziere sie in meinem GIS. Habe das gestern mal kurz im Meeting gezeigt, doch da war der Rechner dann doch ein wenig schwach auf der Brust.
Dabei habe ich festgestellt, dass gar nicht alle Bebauungspläne öffentlich zugänglich gemacht sind.
Ein recht Neuer hatte nämlich einen Ausschnitt aus einem aktuellen BPlan abgebildet, der gar nicht so downloadbar ist. Für mich ist es aber nicht so relevant, da ich schon genug über die Funktion unserer Straße als Haupterschließungsstraße zusammengetragen habe.
Leider braucht es immer ein wenig, bis ich die Daten im GIS habe. Ich weiss zwar, was ich will, muss aber herausfinden, wie ich es hinbekomme. So habe ich gestern die Straßenplanung georeferenziert. Zur Plangrundlage gab es auch mehrere Querprofile. Die zu georeferenzieren macht keinen Sinn, da sie dann auf dem Kopf stehen und ich zudem weit ins Bild hineinscrollen müsste. Also suchte ich nach einer Möglichkeit, drei Bilder (die Querprofile) mit einem Punkt einzufügen und sie dann auf Größe zu skalieren. Meine Suche ergab keine Treffer, allerdings bin ich dabei auf die Erstellung eines Rasters gestoßen. Also habe ich ein solches erstellt und habe dann jedes Profil mit 2 Punkten auf dem Raster faktisch georeferenziert. Der erste Punkt war jeweils der Einfügepunkt, der zweite scalierte dann das Bild. Da solch ein Raster nun mal orthogonal aufgebaut ist und ich immer die gleiche Maßkette aus den Profilen zur Einpassung benutzt habe, stehen sie jetzt im GIS schön lesbar übereinander ausgerichtet ... und das noch im gleichen Abstand zueinander. Viele Wege führen nach Rom ...
Da ich Freitag dienstlich einen Bereich aus einem Projekt mit festgesetzten Überschwemmungsgebieten entladen musste, habe ich das gleich auch mal für mein Projekt hier gemacht ... da kam der Jäger und Sammler in mir durch ... Wahrscheinlich werde ich diese frei zugänglichen Daten gar nicht benötigen.

Heute fing ich an, mich um 5 Uhr zu wälzen, was mich hellwach machte. Also stand ich auf und ging runter ins EG, wo ich nun auf der Couch liegend im Forum stöbere. Und was lese ich hier? Die Uhr wurde umgestellt. Also habe ich tatsächlich mal bis 6 Uhr geschlafen ... YEPPPEYYYYY! :)
Gute 24 h
Olaf


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ich weiß es steht schon irgendwo in Romanform geschrieben, aber könntest du das ursächliche Problem nochmal in einen oder zwei kurze Sätze verpacken ?

Ich denke dann kommt man besser mit worum es geht.
Hilfe zur Selbsthilfe: [url="https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,7258.msg79598/topicseen.html#msg79598"]https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,7258.msg79598/topicseen.html#msg79598[/url]
Erfolgstabelle [url="https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,7251.0.html"]https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php/topic,7251.0.html[/url]
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Aber gerne ...

Nachdem die Stadt Jahrzehnte an Sanierungsstau an unserer Straße hat aufkommen lassen, gibt es nun doch so einige Straßenschäden, sodass sie geplant haben, die Straße auszubauen.
Ursprünglich gab es im Rat die Entscheidung, dass nach KAG (Kommunalabgabengesetz) abgerechnet werden sollte. Der § 8 regelte die Straßenausbaumaßnahmen, also die Erneuerung von Straßen, die in der Vergangenheit schon einmal "erstmalig hergestellt" waren. Lt. immer noch existierender Satzung hätten wir Anlieger 70 % der Baukosten übernehmen müssen. Der § 8 wurde aber vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Solche Maßnahmen werden heute vom Land bezahlt.2019 hat man ein Gutachten einholen lassen und hat "mal eben so" entschieden, dass die Straße doch nicht erstmalig hergestellt sei. Nun sollen wir 90 % der Kosten übernehmen.
Das Gutachten ist aber ein reines Rechtsgutachten, in dem 2 Passagen stehen, die sinngemäß lauten: "Wenn das tatsächlich so und so ist, dann teile ich ihre Einschätzung." Gemeint ist hier die Angestellte, die Kontakt zum gutachtenden Anwalt hatte.
In 2024 wurden wir dann angeschrieben, nachdem das BVerfG nun entschieden hatte.
Die Verwaltung ist der Meinung gewesen, dass sie sich nicht mit dem Land anlegen wollen, sondern uns ihre Kämpfe kämpfen lassen wollten. Was sollte denn das Land tun, wenn wir vor Gericht ziehen und gewinnen?
Ich bin hier groß geworden. Mit 4 Jahren brachte mich meine Mutter zufuß zum Kindergarten. Dabei mussten wir diese Straße kreuzen. Später ging ich zur Grundschule bis hierher die selbe Strecke. Heute mir gegenüber wohnten Freunde meiner Eltern. Rosi schnitt mir regelmäßig die Haare, während ich in ihrer Küche auf dem Stuh, saß und auf die Straße schaute. Auch spielten wir Kinder eben auf dieser Straße, wenn irgendwelche Feierlichkeiten anstanden.
Mit 8 Jahren ging ich zur Kommunion, ich war ein Jahr früher eingeschult worden und so sollten meine ältere Schwester und ich zusammen zur Erstkommunion gehen. Ich bekam ein lila Rennrad geschenkt. Ach, was war ich stolz darauf und so fuhr ich durch die Wohnsiedlungen.
Ich wüsste nicht, dass in den 54 Jahren, die ich die Straße bewusst kenne, irgendwann einmal Sanierungsmaßnahmen gemacht worden wären.
Für mich selbst war die Straße schon immer so und sie entsprach auch anderen Straßen, von denen ich aber weiß, dass sie erstmalig hergestellt sind.
Als ich das Grundstück kaufte, kam ich gar nicht auf den Gedanken, dass ich hier noch einmal Erschließungskosten nach dem BauGB zahlen sollte.

Mit Erhalt der Information von der Stadt machte ich mich also auf die Suche nach alten Unterlagen.
Und so kam heraus, dass die Straße 1937 geteilt worden ist, inklusive der Baugrundstücke.
Über diese wurden in diesem Jahr die Kaufverträge gemacht. Darin enthalten eine Passage, dass die Käufer an die Verkäufer rund 540 Reichsmark für Straßenbaukosten zu zahlen haben. Ein wenig überschläglich gerechnet, machte das zur damaligen Zeit rund den 4,5 fachen Nettomonatslohn eines Durchschnitteinkommens aus. Für ein "Provisorium", wie die Straße auch schon betitelt wurde, war das verdammt viel Geld. Die Gerichte sprechen heute oft davon, dass schon ein gewisses Maß an Geländemodellierung vorhanden sein muss, damit eine Straße perse nicht durch das Raster "nicht erstmalig hergestellt" fällt. Die Straße wurde auf eine große Wiese gebaut, die im Norden aus der Waagerechten kippte (so ganz waagerecht war sie nie, ich benutze das nur, um das Ganze zu veranschaulichen). Dort im Norden befand sich schon eine Straße, die in Richtung des steilsten Gefälles verlief. Um unsere rechtwinklig darauf treffende Straße anzuschließen, musste bald auf die Hälfte der Straßenlänge das Gelände modelliert werden. Dies ist auch heute noch an der Bebauung und der Geländemodellierung durch die Anlieger zu erkennen. Ein paar Postkarten aus der Zeit davor zeigen die Wiese und diese angrenzende Straße - leider aus ein paar hundert Metern Entfernung.

Durch das Urteil des BVerfG hat sich nun auch die Rechtslage bewegt. So wurde ein § 3 BauGB ÄG geschaffen und durch den folgenden § 12 a KAG ersatzlos wieder gestrichen. Im Grunde geht es hier um die Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit aus dem Grundgesetz. Von daher dürfen Beträge zum Vorteilsausgleich nun nicht mehr unbeschränkt erhoben werden. Der § 3 regelte noch 30 Jahre, der 12 a nun 20 Jahre. Für uns hier "leider" gilt nun nicht mehr der "Spatenstich", also der Beginn der Baumaßnahme, sondern der Eintritt der Vorteilslage. Diese dürfen auch für die Teileinrichtungen getrennt betrachtet werden.

Auch wenn dies rechtlich wohl keine Relevanz mehr hat, wurde die Straßenlandabgabe durch die damaligen Verkäufer vorgenommen ... die damalige Gemeinde hat die Fläche kostenfrei eingestrichen.
Dann haben die Käufer der Grundstücke eine Straße bezahlt, die heute noch existiert.
Das genaue Datum der Umschreibung ist mir nicht bekannt, doch der Kaufvertrag musste vor dieser zur Gemeinde gesandt werden, um dort eine Genehmigung nach dem Wohnsiedlungsgesetz einzuholen ... kurz ... aus antisemitischen Gründen ...
Die Gemeinde kann sich also m.E. nicht herausreden, dass die Straße privat gebaut und dann so übernommen worden ist. Im Gutachten aus 2025 geht der Anwalt auf diesen Punkt ein und negiert ihn schlicht. Tatsache ist aber, sollte dies nicht ausdrücklicher Wille der Gemeinde gewesen sein, so hat sie den Bau stillschweigend geduldet.

Beachtlich ist auch, dass ein Fluchtlinienplan 1931 bereits als Basis für einen Vertrag hinzugezogen worden ist, in dem sich ein Anlieger verpflichtete, "die Wegefläche vor der Begrenzungslinie im festzustellenden Fluchtlinienplan" irgendwann kostenfrei an die Gemeinde abzugeben.
Der Fluchtlinienplan, wenn auch noch nicht rechtskräftig, hatte bestanden. Dies wohl auch schon längere Zeit, denn 1923 wurden Leitungsrechte für die RWE ins Grundbuch eingetragen und 1922 wurde ein Enteignungsbeschluss auf die Wiese eingetragen. Das Gesetz zur Vereinfachung der Enteignung wurde just einen Monat vorher beschlossen.

Nun sagen die Gerichte heute, dass die Teileinrichtungen lt. Satzung vorhanden sein sollten. Ich benutze bewusst "sollten" und nicht "mussten". Denn das mit den Teileinrichtungen ist nun mal so eine Sache.
So hatte ich Anfang 2025 in meinem Skript, welches ich der Stadt übergeben hatte, auf ein Urteil des BVerwG hingewiesen. Es ging mir dabei nicht um den §, denn der bezog sich, wie sich im 2. Gutachten herausstellte, auch nur auf den Osten des Landes. Es ging mir um die Urteilsbegründung, bei der eine Ortsüblichkeit Einzug in die Rechtsprechung genommen hatte.
Mittlerweile hat sich auch beim OVG in einem Urteil ein "objektiver Betrachter" eingeschlichen. Der kann aber nur objektiv sein, wenn er seine Erfahrungen einfließen lässt in eine Beurteilung. Die hat er sich aber doch nur durch eine Ortsüblichkeit aneignen können?!
Alle vorhandenen Teileinrichtungen sind spätestens 1969 entstanden. Da sind die Laternen aufgestellt worden und ab da war ein gefahrloser "von Haus zu Haus Verkehr" möglich. 1968 mussten sich alle mit ihrem Schmutzwasser anschließen, da da erst die Kläranlage fertiggestellt worden ist. 1948 ist der Kanal verlegt worden und alle mussten sich mit ihrem Regenwasser anschließen.
Tatsächlich steht in eine Baubeschreibung von 1937 bereits ein Bezug auf einen "gemeinsamen Kanal" an den ursprünglich RW und SW angeschlossen werden sollten. Auch in den Aufstellungen der Gestehungskosten, die mir vorliegen, des Architekten an die Reichsumsiedlungsgesellschaft, ist eine Zeile dem Kanalanschluss gewidmet.
Mit dem Kanal 1948 wurde aber auch die Straßenentwässerung mit eingebracht. Über die gesamte Länge existieren Einläufe, die an den Kanal angeschlossen sind.
Im Gutachten aus dem letzten Jahr wurde genau diese Teileinrichtung rechtsverdrehend weggeredet mit Argumenten aus einem VG-Urteil aus Köln. Wenn man sich allerdings das Urteil anschaut, dann finden sich genau dort genug Gründe, wieso die Teileinrichtung Straßenentwässerung eben NICHT weggeredet werden kann.
Auch eine eigene Randbefestigung der Fahrbahn kann m.E. nicht berücktsichtigt werden, wenn die Stadt noch im letzten Jahr eine Straße ohne eine solche hat bauen lassen. Ich müsste mal in den anderen Ortsteil fahren, um zu schauen, ob so auch bei einer weiteren Straße vorgegangen worden ist, die letztes Jahr gebaut worden ist.
Was fehlt, das ist ein Gehweg. Ein solcher kann aber mit einer Straßenmarkierung gemacht werden. Die Ortsüblichkeit beweist, dass die Stadt selbst immer wieder auf Gehwege verzichtet oder verzichtet hat. Wenn sie bei einer Haupterschließungsstraße wichtig gewesen wäre, dann hätte man ihn bauen müssen. Doch 1969 steht in einer Anliegerbescheinigung, dass die Straße in absehbarer Zeit nicht ausgebaut werde.

Puh ... das war es in aller Kürze ...

Ich warte nun auf die Unterlagen aus Duisburg. Ich erhoffe mir Hinweise auf den Fluchtlinienplan, der nämlich auch als Bauprogramm genutzt werden konnte. Damit wäre ein Wille der Verwaltung angezeigt, der z.B. einen Verzicht auf den Bau eines Gehweges beinhalten könnte.
Wenn das eintreffen sollte, dann ist das Thema für uns erfolgreich gegessen ...
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

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