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Kraut und Rüben - querfeldein

Begonnen von Olli, 17 August 2023, 17:03:41

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Da bekomme ich mal Post ... und was ist es? Ein Nachtrag zum Grundsteuerbescheid.

Obwohl es Ende des Jahres noch geheißen hat, dass der aktuelle Hebesatz von 690 % nicht angerührt wird, wurde es jetzt doch getan. Er ist auf 995 % gestiegen. Im Moment macht das bei mir satte 188,07 € Aufschlag aus. Doch, das Ende der Fahnenstange ist noch nicht erreicht. Die nächste Angebung des Hebesatzes steht schon vor der Tür.

Alleine die Anhebung des Messbetrages durch das Finanzamt hatte eine Erhöhung um knapp über 100 € bewirkt. insgesamt hat sich die jährlich zu zahlende Summe jetzt schon fast verdoppelt. Da fehlen nur ca. 20 € ...

Da freut sich nicht nur der Hausbesitzer, sondern auch die Mieter ...

Wer kann die Textaufgabe lösen? Wie hoch ist mein Grundsteuerbetrag? :)
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Mach dir nichts draus. Bei mir haben sie 50% erhöht. Durfte fast 500 nachzahlen..

Sooooo ... gestern sind die Unterlagen zugesandt worden aus dem Landesarchiv. Da hat mein Nachfragen also doch etwas bewirkt! :)

Puh, leider sind die handschriftlichen Ausführungen eher von der Art Sauklaue. Transkribus erkennt längst nicht alles, was da in Sütterlin geschrieben steht. Also muss ich alles querlesen und sinngemäß Korrekturen vornehmen.

Was habe ich bis jetzt gefunden?

Das Siedlungsgebiet erstreckt sich über zwei Stadtteile. Meines eben und Kleineichen. Dort gibt es einen Vertrag, in dem eine Frau die Verlegung einer Wasserleitung in ein BPlangebiet, welches wohl auch nie zustande gekommen ist, und dort auch noch kreuz und quer verbaut werden sollte, bezahlen sollte und so der Gemeinde die Kosten vorgestreckt hat. Sie sollte es sich dann von den Siedlern zurückholen.

Als Zweites finde ich auch von dort ein Schreiben des Bürgermeisters, der vorschlägt, dass die Siedler die Straßenbaukosten selbst bezahlen sollten, da die Gemeinde dies wohl nicht tragen konnte und wollte.

Na, wenn das so weiter geht ... Ich bin jetzt gerade bei der Doppelseite Nummer 9 ... und muss mich bis 374 vorarbeiten ... und dann kommen noch mal grob 400 Seiten zu "Bauleitplanungen". Da hatte ich aber gedacht, dass das Bauleitpläne, also Bebauungspläne oder Flächennutzungspläne, sind und nicht Schriftsätze zu einzelnen Baumaßnahmen ...
Naja, wenn der erste Stapel uns aus der Erschließungsbeitragspflicht entlassen wird, dann ist mir das egal.

Ich bin auf jeden Fall mal gespannt, was ich noch finden werde und wie dies dann letztlich rechtlich bewertet wird.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Hat jemand Zugriff auf das Urteil: BVerwG IV C 98.66 vom 14.08.1969 und kann es mir bitte zukommen lassen?

Es bezieht sich auf das Ansiedlungsgesetz vom 10.08.1904, welches mir leider auch nicht vorliegt.

Im Urteil gilt der Leitsatz, dass das AnsG durch das Bundesbaugesetz nicht außer Kraft gesetzt wurde. Hier wüsste ich gerne die Details. Auf das Gesetz wird permanant in den Scans aus dem Landesarchiv verwiesen. Von daher brauche ich hier auch gerne den Wortlaut.

Wer mag, kann es mir bitte an forum(at)gluecksspielsucht.de zukommen lassen.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Ich hoffe das es das ist. Hab dir das per Email gesendet, schau mal bitte nach und berichte.

Vielen Dank!

Der Wortlaut des Gesetztes scheint mir immer wichtiger zu werden ...
Jemand schaut gerade danach ...

Ich muss erst einmal weiter die Scans durchgehen, bevor ich bei dem Urteil und dem Gesetz in die Tiefe gehen kann. Was ich aber bisher gelesen habe, ist schon interessant und kann bestimmt auch in Teilen genutzt werden.

Aber ... ich brauche das Gesetz ...

Anfang letzten Jahres habe ich bei "Stadtgrenze" einen Hinweis gefunden, wo man kostenpflichtig Anträge und Genehmigungen zu den Wohnsiedlungsgebieten abrufen kann. Aber was hatten wir hier jetzt? Ein Wohnsiedlungsgebiet? Oder doch ein Ansiedlungsgebiet? ich muss erst einmal Scnas übersetzen und durchackern ... :)

Vermutlich bestand das Siedlungsgebiet R. aus Beidem ...
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
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#367
Genau, das untere.

Hab es auch gerade gefunden.

Ich hatte vorher in einem Archiv eine Urteilssammlung gefunden. Die war aber leider nicht vollständig eingescannt. Im Inhaltsverzeichnis stand es drin - Seite 227-234, aber das Dokument hörte auf Seite 11 leider auf.

Also konnte ich helfen?  ;D War mir nicht ganz sicher ;)

Sieht so aus. :)
Der Mitarbeiter war aber offenbar ein Praktikant. Das ist total schief.



Lieben Dank Euch Beiden!

Jetzt habe ich erst einmal ordentlich was durchzuackern ...

Im Urteil wird auf weitere Urteile verwiesen, die ich mir wohl auch noch heraussuchen muss, um zumindest den Willen des Gesetzgebers aufzeigen zu können.

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
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#372
Grrrrr .... Jetzt bin ich auf Textstellen gestoßen, die mir erst mal gar nicht gefallen.
Da das Archivat "Siedlungsgebiet XXX, Klein Eichen - Haus Venauen" hieß, bin ich immer davon ausgegangen, dass das Minus-Zeichen ein "von - bis" beschreibt. Dem ist aber leider nicht so. Es handelt sich hier um einen Ortsteil, der im Außenbereich lag und bei dem das AnsG Anwendung fand. Das Wohnsiedlungsgesetz konnte hier noch nicht angewandt werden. Es handelte sich in dem Ortsteil um Flächen der Mayerschen Gutsverwaltung, die ihren Sitz in Haus Venauen hatte.
Somit waren wir nicht in diesem Ansiedlungsgebiet inbegriffen. Was ich aber schon gefunden habe, das waren eben diese Bedingungen, die im Rahmen der Ansiedlungsgenehmigung von der Gemeinde aufgestellt worden sind, wie z.B. der Straßenbau und der Bau einer Frischwasserleitung.
Somit kann sich die Stadt nicht rausreden, der Straßenbau wäre rein privatrechtlich. Es ist noch etwas schwammig, vielleicht finde ich ja noch etwas.
Dann gab es noch von 1930 Polizeiverordnungen, in denen dieses Thema z.B. aufgenommen sein konnte. Ich muss danach suchen ...
Weiterhin, Thema Wohnsiedlungsgebiet, gab es erst 1939 einen Wirtschaftsplan. Der musste aber schon 1937 vorhanden sein, als die Verträge gemacht worden sind. Ohne Wirtschaftsplan kein Wohnsiedlungsgebiet. Aber 1931 habe ich ja den Vertrag, in dem der "festzustellende Fluchtlinienplan" benannt worden ist. Dieser hätte an die Stelle des Wirtschaftsplanes treten können.
Die Archivate sind also leider nicht das, was ich mir erhofft hatte. Es gibt ein paar Indizien ,,, und das war´s ... Aber ich bin ja auch erst auf Seite 20 ...


Unsere EDV-Abteilung hat gerade den Hinweis veröffentlicht, dass exe und msi Dateien nur noch von ihnen heruntergeladen werden dürfen. Es gab im letzten Jahr 3 Cyberangriffe ... bei 1.200 Leuten ... Wie viele Downloads da wohl zustande gekommen sind? Und dann waren es "nur" 3 Angriffe?
Die Abteilung schafft so schon ihre Arbeit nicht. Als ich kürzlich an meinem zweiten Rechner einen Festplattencrash hatte, da haben sie sich beeilt ... 6 Wochen hat es gedauert. OK, 2 bis 3 Wochen sind normal. Doch soll ich unsere Produktion stoppen, wenn ein Fehler in unserer Software ist und die EDV-Abteilung nicht in die Pötte kommt?

Meine Chafin wird da sicher gleich sagen ... Jooooo, dann ist das eben so ... Vielleicht überrascht sie mich ja auch ... ;)

Ja, KI ist nicht mein Freund. Aus dazu haben wir eine Dienstanweisung letzte Woche erhalten.
Wir sollen da bloß keine Namenslisten hochladen, um sie alphabetisch sortieren zu lassen ,,, als Beispiel ... Wirklich? Wieso? Die gehen doch in ein sicheres Land! Trump wird dafür die Zölle kürzen aus Dankbarkeit!
Ach ja, da steht auch drin, dass sie nichts dagegen haben, wenn wir KI nutzen, doch die städtischen Logindaten sind verboten. Ist das ein Aufruf die privaten Anmeldedaten zu nutzen?
Wer KI nutzen möchte, der wird geschult und bekommt auch die Gefahren aufgezeigt.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Ich muss noch mal hierauf zurückkommen:

https://www.lwl.org/westfaelische-geschichte/que/normal/que4585.pdf

In Artikel 1 heißt es, dass der Abschnitt 2 ... folgende Fassung erhält.

Das Ursprungsgesetz ist vom 25.08.1876 geändert 18.09.1899 und dann wieder 10.08.1904.

Wo ist denn der Abschnitt 1 geblieben mit den ersten 12 Paragraphen?

Habt Ihr Beiden auch Zugriff auf die dort im Link angegebene Gesetzessammlung? (S. 405 u.497)

Ich vermute hier die Passagen zu den Teilungsgenehmigungen.

Im Gesetzestext heißt es nämlich, dass es nur um Wohnhäuser geht, die außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile geplant sind.

Die Gemeinde musste ja aber schon bei der Teilung von den Verkäufern verlangt haben, die Straße zu bauen, um sich dann das Geld bei den Siedlern zurückzuholen.
Gute 24 h
Olaf


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