Hallo , das ist wohl allen durch gerutscht.
Das ist halt meistens so , dass sie ja gar nichts zahlen . Da du Kläger bist bleibst du beim LG dann auf deinen Kosten für Anwalt und die Gerichtskosten sitzen. In der Beeidigung beim OLG müssen die dann, wenn du gewonnen hast , die Gerichtskosten vorstrecken
Gewinnst du dann und niemand zahlt hast du in zweiter Instanz beim OLG dann noch deine anwaltskosten …