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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #870 am: Gestern um 07:46:31 »
Hallo , das ist wohl allen durch gerutscht.

Das ist halt meistens so , dass sie ja gar nichts zahlen . Da du Kläger bist bleibst du beim LG dann auf deinen Kosten für Anwalt und die Gerichtskosten sitzen. In der Beeidigung beim OLG müssen die dann, wenn du gewonnen hast , die Gerichtskosten  vorstrecken

Gewinnst du dann und niemand zahlt hast du in zweiter Instanz beim OLG dann noch deine anwaltskosten …

Re: BGH Urteil
« Antwort #871 am: Heute um 09:40:24 »
Dank Dir.

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Offline Rubbel

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Re: BGH Urteil
« Antwort #872 am: Heute um 10:52:21 »
... insgesamt also 'Vabanque'. Kennt frau-man von irgendwoher. Alles Gute Euch!
--Meist ist Geist geil--

 

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