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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #810 am: 11 Mai 2024, 14:14:32 »
Wenn die andere Seite kurz vorher inkl Zinsen zahlt?
Wäre wohl die letzte Ausfahrt für den Anbieter. Dann wäre das Verfahren "erledigt".  Allerdings nur, wenn wirklich alles gezahlt wird, inkl. aller Anwaltskosten. Dann würde wohl noch nicht einmal eine Entscheidung über die Kostentragung relevant sein.
Das wäre aber schon befremdlich, nachdem tic tac toe ja ziemlich große Töne im Vorfeld gespuckt hat.

Aber sehr positiv dass der BGH das jetzt ansetzt. Das macht man eigentlich nur wenn das Vorhaben des LG Erfurt für nicht relevant gehalten wird.

Naja, noch hat Erfurt dem EuGH nichts vorgelegt, sondern nur seine Absicht erklärt. Solange da nichts verbindliches passiert ist, interessiert es den BGH auch eher weniger.

Aber dazu mal These aufgestellt: vielleicht entscheidet der BGH ja auch gerade aufgrund des Vorhabens aus LG Erfurt so fix. Dem BGH wird das Vorhaben aus Erfurt bekannt sein. Mit einer nochmaligen ausführlichen Stellungnahme könnte der BGH in Vorbereitung eines EuGH-Verfahrens nochmals alles auf den Tisch packen, was die deutsche Rechtsprechung so hergibt. Dann könnte das LG Erfurt dieses Urteil als Darlegung der deutschen Rechtsauffassung mit einbauen. Soweit Erfurt ernsthaft die Vorlage in Betracht zieht, ist das noch nicht einmal verkehrt für eine "umfassende" Klärung.

Die nächsten Wochen und Monate bleiben spannend.

Übrigens, Hinweis: es gibt ein anderes Vorlageverfahren aus Belgien zur Besteuerung von online-Glücksspielen. Dort hat vor wenigen Tagen der Generalanwalt in seinem Schlussantrag ausdrücklich betont, dass eine unterschiedliche Behandlung von online-Glücksspiel und stationären Casinos zulässig und vollkommen vertretbar ist. Begründung: stationäres Casino ist eher "Erlebnis", online ist eben einfach nur "zocken". Da genau dieser Punkt auch für das bisher laufende Vorlage-Verfahren zentral ist, kann man das als positiven Trend sehen und weiterhin gelassen auf eine Entscheidung warten.

Das als kleinen sonnigen Hinweis zum Wochenende  ;)

Re: BGH Urteil
« Antwort #811 am: 11 Mai 2024, 18:42:09 »
Danke KSL für deine wie immer fundierte Ausführung.(Außer die MwSt Ausführung die ich bis heute nicht verstehe).
Es ist sicher auch nicht ausgeschlossen dass der BGH trotz Vorlage, so sie kommt, die Verfahren nicht aussetzt.
Ich höre schon auf Olli 😁
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: BGH Urteil
« Antwort #812 am: 11 Mai 2024, 20:09:39 »
Die MwSt hat es dir echt angetan😂

Re: BGH Urteil
« Antwort #813 am: 11 Mai 2024, 21:02:50 »
Die MwSt hat es dir echt angetan😂
😂 War das einzige was er nie für Normalsterbliche nochmal erklärt hat. Ansonsten immer top.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

Re: BGH Urteil
« Antwort #814 am: Heute um 16:06:13 »
Hallo zusammen,
Ich habe am Freitag meine erste Verhandlung , bin jetzt doch angespannt , geht ja um sehr viel.
Habt ihr noch ein paar Tipps oder Hinweise ? Danke euch vielmals . Schöne Grüße

*

Online Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: BGH Urteil
« Antwort #815 am: Heute um 16:34:33 »
Hallo Evander,

du hast hoffentlich guten Kontakt zu deinem Anwalt bzw. deiner Anwältin. Ansonsten cool bleiben! Wir drücken die Daumen!

Alles Gute

LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: BGH Urteil
« Antwort #816 am: Heute um 20:35:14 »
Glücksspiel Anwälte tun immer relativ böse und versuchen beknackte Fragen zu stellen. Oft kommt auch der Hinweis auf die prozessuale Wahrheitspflicht, insbesondere dann, wenn eine Antwort nicht passt.

Wenn man was nicht weiß, dann sollte man auch sagen, dass man es nicht mehr weiß oder sicher weiß etc.


 

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