Wenn die andere Seite kurz vorher inkl Zinsen zahlt?
Wäre wohl die letzte Ausfahrt für den Anbieter. Dann wäre das Verfahren "erledigt". Allerdings nur, wenn wirklich alles gezahlt wird, inkl. aller Anwaltskosten. Dann würde wohl noch nicht einmal eine Entscheidung über die Kostentragung relevant sein.
Das wäre aber schon befremdlich, nachdem tic tac toe ja ziemlich große Töne im Vorfeld gespuckt hat.
Aber sehr positiv dass der BGH das jetzt ansetzt. Das macht man eigentlich nur wenn das Vorhaben des LG Erfurt für nicht relevant gehalten wird.
Naja, noch hat Erfurt dem EuGH nichts vorgelegt, sondern nur seine Absicht erklärt. Solange da nichts verbindliches passiert ist, interessiert es den BGH auch eher weniger.
Aber dazu mal These aufgestellt: vielleicht entscheidet der BGH ja auch gerade aufgrund des Vorhabens aus LG Erfurt so fix. Dem BGH wird das Vorhaben aus Erfurt bekannt sein. Mit einer nochmaligen ausführlichen Stellungnahme könnte der BGH in Vorbereitung eines EuGH-Verfahrens nochmals alles auf den Tisch packen, was die deutsche Rechtsprechung so hergibt. Dann könnte das LG Erfurt dieses Urteil als Darlegung der deutschen Rechtsauffassung mit einbauen. Soweit Erfurt ernsthaft die Vorlage in Betracht zieht, ist das noch nicht einmal verkehrt für eine "umfassende" Klärung.
Die nächsten Wochen und Monate bleiben spannend.
Übrigens, Hinweis: es gibt ein anderes Vorlageverfahren aus Belgien zur Besteuerung von online-Glücksspielen. Dort hat vor wenigen Tagen der Generalanwalt in seinem Schlussantrag ausdrücklich betont, dass eine unterschiedliche Behandlung von online-Glücksspiel und stationären Casinos zulässig und vollkommen vertretbar ist. Begründung: stationäres Casino ist eher "Erlebnis", online ist eben einfach nur "zocken". Da genau dieser Punkt auch für das bisher laufende Vorlage-Verfahren zentral ist, kann man das als positiven Trend sehen und weiterhin gelassen auf eine Entscheidung warten.
Das als kleinen sonnigen Hinweis zum Wochenende