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Glücksspiel Behörde weist Beschwerde ab

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Re: Glücksspiel Behörde weist Beschwerde ab
« Antwort #15 am: 26 Februar 2024, 19:50:58 »
Tja Hans, wir reden hier von einem Milliarden Business auch für den Staat. Das ist immer mit einzubeziehen in solche Überlegungen. Was sind da schon ein paar Süchtige.
Rechtlich vermutlich aber schwierig in unserem Universum das umzusetzen. Ich persönlich bin natürlich auch der Meinung das xxx.com Mist baut und durchs eintragen von xxx.de können die Kohle scheffeln und die ersteren sind unantastbar. Wenn das Recht ist weiß ich auch nicht mehr...
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

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Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Glücksspiel Behörde weist Beschwerde ab
« Antwort #16 am: 26 Februar 2024, 20:14:31 »
In diesem Fall seid ihr meiner Meinung nach zu streng. Wenn ihr vortragt, ihr habt einen Titel und die zahlen aber nicht, muss man das selbstverständlich irgendwie nachweisen, dass nicht gezahlt wurde. Das ist ähnlich wie bei Gericht oder der Polizei. Man kann das ja nicht einfach so behaupten. Man muss dann überlegen, wie man es beweist. Das dürfte aber kein Problem sein.
LG Ilona
Juristische Beratung: Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen / Bielefeld http://www.kguk.de/
Ansprechpartnerinn: Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann  (Fachanwältinnen für Bankenrecht)  Terminanfragen: 0521-529930
Weitere Infos  hier: https://www.forum-gluecksspielsucht.de/forum/index.php?topic=3737.0

Re: Glücksspiel Behörde weist Beschwerde ab
« Antwort #17 am: 26 Februar 2024, 23:44:24 »
Echt ... Wenn man rechtskräftig verurteilt wurde, dürfte man annehmen, dass der Schuldner sich drum kümmert, die Zahlung zu veranlassen... Erfolglose Vollstreckungsversuche ... Unfassbar. Vielleicht gibt's beim Hauptsponsor irgendwas zu pfänden.........

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Offline Jodi

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Re: Glücksspiel Behörde weist Beschwerde ab
« Antwort #18 am: 29 Februar 2024, 08:41:24 »
Zitat
Sehr geehrte/r Hinweisgebende/r,

 

Sie haben Beleg über die Titulierung einer Forderung aus dem Vertrag über die Glücksspielteilnahme bei Veranstalter XXXXX vorgelegt. Bestätigen Sie zum Vorgehen gegen den Veranstalter, dass Ihre Personendaten zu Einrichtung des Spielerkontos gem. § 6a Abs . 2 GlüStV2021 und zur Identifikation von Zahlungen gem. § 11 Abs. 4 GwG zur Prüfung Ihrer Angaben gegenüber dem Veranstalter verarbeitet werden dürfen und teilen Sie die Angaben zu Einrichtung des Spielkontos mit: Vornamen, Nachnamen, Geburtsnamen, Geburtsdatum, Geburtsort und Wohnsitz sowie Spielername beim Veranstalter und anbieterbezogene Spielerkennung. Die Angaben zu Vor- und Rufname sowie Adresse teilen Sie lediglich mit, sollten die Angaben bei Einrichtung des Spielkontos von den Angaben im Urteil abweichen.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Könnte also doch noch was werden
Sie führen das Verfahren unter Auszahlungsverstoß

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Offline Hans1

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Re: Glücksspiel Behörde weist Beschwerde ab
« Antwort #19 am: 29 Februar 2024, 13:15:51 »
na da bin ich jetzt aber gespannt, was daraus am ende wird...

Re: Glücksspiel Behörde weist Beschwerde ab
« Antwort #20 am: 01 März 2024, 17:53:48 »
Aber die Kohle können sie einstreichen 😤

Re: Glücksspiel Behörde weist Beschwerde ab
« Antwort #21 am: 07 März 2024, 03:28:06 »
Was die Behörde schreibt ist so auch richtig. Aber man könnte versuchen die Sicherheitsleistung zu pfänden und so der Behörde auch die Unzuverlässigkeit des Anbieters anzeigen, was wiederrum die Lizenz des Anbieters in Gefahr bringt. Ich bin kein Profi sondern das sind nur meine Ideen. Wie weit das möglich ist, muss man probieren. Dein Anwalt kann da sicherlich mehr dazu sagen.

Man könnte so den Anbieter ich würde mal sagen zwar nicht erpressen aber unter Druck setzen zu zahlen.

Geht eben im Normalfall nicht, da die meisten (oder vielleicht sogar alle) Casinos einfach eine andere Gesellschaft in Deutschland verwenden. Sprich: Das Casino selbst heißt zwar genau gleich, wie dasjenige gegen das man einen Titel hat, es handelt sich aber rechtlich gesehen um zwei unterschiedliche Firmen. Das deutsche Casino wird also unter einer anderen Gesellschaft betrieben und schon hat man rein rechtlich gesehen KEINEN Titel gegen die deutsche Gesellschaft, sondern lediglich gegen die maltesische.

Dass natürlich der deutsche Staat da theoretisch Druck ausüben könnte, steht außer Zweifel, aber ganz offensichtlich wollen die das nicht. Die GGL hat ja nicht einmal eine eigene Beschwerdestelle, an die sich zumindest Spieler von deutschen Casinos wenden könnten, falls ein Casino nicht ausbezahlt, einfach Gelder einzieht oder ähnliches. Denen geht es auch nur darum großes Geld zu machen, um Spielerschutz oder Fairness geht es sicherlich niemandem.

Auch schützen sie den deutschen Markt nicht ausreichend, was auch dem Spielerschutz zugute kommen würde. Wenn man illegale Casinos konsequent verfolgen würde und hier auch strafrechtliche Maßnahmen setzen würde, dann würden bald alle illegalen Casinos vom Markt verschwinden, wodurch die Möglichkeit völlig wegfallen würde online zu spielen. Spielsüchtige könnten dann mit der OASIS-Sperre tatsächlich spielfrei werden, anstatt Tausende von illegalen Casinos mit einem Knopfdruck erreichen zu können.

Man müsste nur illegale Casinos in die Kategorie Cyberkriminalität und Geldwäsche verbuchen und diese auch konsequent verfolgen und das Problem hat sich ganz schnell erledigt. Doch da das nicht gemacht wird, werden weiterhin unzählige Spielsüchtige geschädigt, was ja nicht einmal dem deutschen Staat irgendetwas bringt, da die Gelder in dubiose Mafiastrukturen im Ausland fließen.

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Offline Hans1

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Re: Glücksspiel Behörde weist Beschwerde ab
« Antwort #22 am: 04 April 2024, 14:44:11 »
gibts hier neuigkeiten?

Re: Glücksspiel Behörde weist Beschwerde ab
« Antwort #23 am: 04 April 2024, 23:24:01 »
Ich habe den gleichen Fall: Titel und sie zahlen nicht. Ich erörtere gerade eine Klage gegen die GGL.

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Offline Hans1

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Re: Glücksspiel Behörde weist Beschwerde ab
« Antwort #24 am: 05 April 2024, 13:57:53 »
Ich habe den gleichen Fall: Titel und sie zahlen nicht. Ich erörtere gerade eine Klage gegen die GGL.

sehr interessant, das könnte neue wege eröffnen. halte uns auf dem laufenden.

Re: Glücksspiel Behörde weist Beschwerde ab
« Antwort #25 am: 05 April 2024, 15:42:34 »
Es wäre schon mal wichtig zu wissen welche rechtlichen Möglichkeiten die GGL hier überhaupt hätte. Ich befürchte nur dass die Drohung einem Betreiber die Lizenz zu entziehen wenn der vorherige nicht zahlt nicht dazu gehört.

Sag mal bescheid wenn Du hier News hast.
Ich bin kein Anwalt sondern gebe nur meine eigene Meinung wieder

 

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