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Vorladung wegen Geldwäscheverdacht

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Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
« Antwort #60 am: 22 Oktober 2025, 16:54:43 »
Ich werde alles mögliche tun um nicht mehr für so einen Mist mein Geld zu verschwenden..,  ich habe mir schon Ziele gesetzt… auf jeden Fall erst mal in den Urlaub… und dafür brauche ich Geld bzw spare jetzt dafür.
Das Spielen ist ein Teufelskreis…

*

Offline Olli

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  • 8.061
Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
« Antwort #61 am: 22 Oktober 2025, 17:00:03 »
Keiner weiss, wie die Staatsanwaltschaft handeln wird. Da Du der Polizei keine Angaben gemacht hast, was Dir auch nicht negativ ausgelegt werden kann, wird sich die Staatsanwaltschaft sicher schon denken, dass Du bei einer Vorladung durch sie mit Anwalt erscheinen wirst. Wenn Du aber derart vorbereitet bist, wird der Nachweis eines Vorsatzes ziemlich schwierig.
Wozu soll sie Dich also vorladen? Aus Langeweile? :)

Zitat
Ich werde alles mögliche tun um nicht mehr für so einen Mist mein Geld zu verschwenden.

Und da ist Urlaub der richtige Weg? Nun vielleicht ... Du solltest Dich aber auch mit der Thematik befassen, wieso Du so viel gespielt hast. Welchen Vorteil hatte das Spielen für Dich?
Das wird sicher nicht schnell zu beantworten sein, daher suche Dir eine Gruppe und gehe dann auch regelmäßig erst mal hin. Du hast ja jetzt auch mehr Zeit übrig.
Nehme Dich bitte ernst und wimmele den Gedanken an eine SHG bitte nicht ab. Sie kann Dir eine Kraftquelle sein. Auf jeden Fall weisst Du dies nicht, bevor Du nicht einige male da gewesen bist.

Scheinbar hat mein Tritt in den Hintern gewirkt? ;) Immer wieder gerne ... :)
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Vorladung wegen Geldwäscheverdacht
« Antwort #62 am: Gestern um 14:04:01 »
Egal ob Troll oder nicht - hier noch mal zusammengefasst:

Es ist eigentlich ganz einfach - die Polizei sammelt objektiv und subjektiv alle Beweise, für das Verfahren im Auftrag der StA. Du hast gem. 136 (1) S.2 das RECHT die Aussage zu verweigern. Somit würde dieser subjektive Beweis - welcher belastend oder entlastend sein kann, einfach nicht erhoben.

Sind dann alle anderen Beweise bestmöglich erhoben, geht der Vorgang mit einer Empfehlung an die StA und allein die entscheidet, wie es weiter geht.
A) die Beweise reichen und sie erhebt Anklage
B) die Beweise reichen und sie erlässt Strafbefehl
C) die Beweise reichen, sie hält es aber für irrelevant und stellt das Verfahren ein
D) die Beweise reichen, du bist aber unschuldig und sie stellt das Verfahren ein
E) die Beweise reichen nicht und es geht zurück zur Polizei mit dem gleichzeitigen Auftrag, dich zu vernehmen.

E) ist dann die hier angesprochene Vernehmung bei der StA. Diese ist PFLICHT, wird aber in aller Regel trotzdem durch die Polizei durchgeführt.

Und dann geht A bis D wieder von vorne los.

 

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