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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Gab es wirklich gegen diesen Anbieter kein PKF??? Würde mich sehr wundern und überraschen. Der Anbieter hat doch sogar sein Sitz beim Nachbarn

Glaube das hat eher mit der Entwicklung der letzten OLG-Entscheidungen etc. zu tun und weniger anhand des Anbieters

Na schau habe ich  wieder was dazu gelernt. Mir war nie bewusst, daß Sportwetten in ö ein Geschicklichkeitsspiel sind🤣
Aber ja jetzt verstehe ich.

https://www.sportwetten24.com/allgemein/sportwetten-in-oesterreich-anbieter-und-vergleich-2019.html

Achtung Werbung auf der Seite

Zitat von: Zocker am 16 März 2024, 10:20:59
Gab es wirklich gegen diesen Anbieter kein PKF??? Würde mich sehr wundern und überraschen. Der Anbieter hat doch sogar sein Sitz beim Nachbarn



Letztes Jahr gab es über meine Kanzlei noch keinen PKF.
Seit Ende Februar steht Profin Claims GmbH als PKF zur Verfügung.
Wobei die Google Rezession ja nicht sehr berauschend ist...


Weiß jemand wo warum die Seite Entscheidungssammlung Sportwetten von Herr Dr. Michaelsen bei Linked nicht mehr abrufbar ist ?

Er hat seine Klienten gebeten auf Band zu sprechen und versprochen zurück zu rufen.
Dies hat er dann aber auch getan, mit dem Handy, wo er den Uraltvertrag noch laufen hatte.
Also konnte er seine Telefonrechnung nicht mehr bezahlen und so wurden nicht nur sein Konto, sondern auch seine Internetpräsenz gepfändet.

Und nun im Ernst ... keiiiiiine Ahnung! :) Du bist auch nicht der Erste, der hier fragt. Vermutlich bindet die Urteilssammlung mittlerweile einfach zu viel Personal ... Rufe doch mal an und spreche auf Band ... :)
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Auf eine Berechtigte Frage kann man auch antworten. Vlt. zieht die Seite zu viele ,,Kläger" an und macht etwas ,,Pause". Damit es wieder mit neuer ,,Puste" weiter gehen kann..

Warum sollte sie dann offline sein...

#158
Zitat von: Galileo am 16 März 2024, 09:43:30
Deshalb gibt es für diesen Anbieter auch plötzlich einen PKF.

Interessant, ja. Bei mir ist es zwar nicht dieser, aber ein anderer mit ähnlichen Voraussetzungen Argumentationen. Das macht Hoffnung.


Hi :)

... ist das mit der Bild-Zeitung ne Einladung zum Abo?  :o  -Ich denke, nicht-. Deshalb eine Frage:
Geht es vielleicht, den Inhalt für alle wiederzugeben oder Text daraus zu kopieren und hier einzustellen?
ICH jedenfalls hab' mit der Springer-Presse nicht so den Vertrag und will auch keinen ...  ;D  :o  8)
Meinst Du, das ginge? Text wiedergeben und dann Bezugsquelle angeben von Rechts wegen?
Das wäre schöner!

VG, R
--Meist ist Geist geil--

Also ich konnte es problemlos lesen ohne Abo ...

Einfach drauf klicken und lesen :)

Richtig dumm diese Aussage: "Zwar hat er 1,3 Millionen gewonnen".. Das suggeriert als ob er "gierig" geworden wäre, und trotz dem Gewinn noch den Verlust einklagen will.

Ne, der hat keine 1,3 Millionen "gewonnen", der hat wie 90% der Menschen intensiv viele Beträge hin und her verschoben, anscheinend 8 Jahre lang, so entsteht diese große Summe.

Es ist sehr einfach jahrelang 100 euro ein und auszuzahlen, so entsteht sehr leicht ein sechsstelliger Betrag als "ausgezahlt".


Aber tiefer gräbt der Glücksspielfreundliche Springer nicht, wäre nicht gut für die Werbepartner. So liest es sich mehr Kläger-feindlich.

Danke, Andreas :)
Ja, drücken und Tracking aktivieren ... nö  8)
Mit 'Danke' meine ich aber Deine Kurzwiedergabe ... mit Deiner 'Wertung' --- ich hätte mich auch über eine klare Darstellung von Springer sehr gewundert. Was Du schreibst, reicht mir schon :)
Also nochmals
vielen Dank!!

Grüße!! Rubbel
--Meist ist Geist geil--

#164
Ach so, so war das gemeint.

Also in dem Artikel hat ein Kläger knapp 500 k vor dem LG erstritten, und dann noch diese Aussage von mir oben dazu.

Alles in allem leere Worte, ein "Standard" LG Urteil gab es schon 2020 ca., aber das wäre für den Springer zu früh gewesen diesen Artikel zu veröffentlichen, jetzt wo es ruhiger wird um Urteile und wahrscheinlich einige Werbepartner vom Springer schon in der Whitelist sind und/oder die Klagen bis zur EU Entscheidung verschoben haben

"Nur die Anbieter aus der EU sind nach dem neuen Urteil rückerstattungspflichtig" - Ne, das waren die auch schon vor 4 Jahren, aber ein bisschen Werbung für die Kanzlei kann man ja machen *zwinkersmiley*


Die wissen ganz genau wann und wie sie es etwas veröffentlichen ;)

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