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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Ja werden die parallel Fälle einfach nur ausgesetzt oder auch wirklich dem EugH vorgelegt ? Dies kann ich nicht so ganz deuten ...

Bzw gibts ne Liste welche Anbieter sich damals überhaupt beworben hatten ? Habe was von 21 im Internet finden können aber keine Namen leider

GANZE 106 Aufrufe hat dies hier bis jetzt. Dabei wäre es sooo wichtig.

« am: 21 Juli 2024, 15:10:51 »
Hallo zusammen, folgender Aufruf hat uns erreicht. Es wäre schön, wenn der ein oder die andere sich bei der Redakteurin melden würde.
Aus meiner Sicht wirkt das vorhaben durchdacht und seriös.

LG Ilona
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Sehr geehrter Leser, sehr geehrte Leserin,

ich arbeite für das Gesundheitsressort von ZEIT ONLINE und bin dort zuständig für die
Berichterstattung über psychologische Themen. Aktuell planen wir einen Beitrag über Spielsucht.
Dafür suche ich Stimmen von Betroffenen.

Es soll ein umfassender Beitrag werden. Wir planen zum einen, die gesetzlichen
Rahmenbedingungen zum Glücksspiel zu beleuchten, sowie neuere Versuche, dessen
Suchtpotential einzudämmen (beispielsweise durch das Sperrsystem OASIS). Wir wollen auch mit
Psychologen und Medizinern darüber sprechen, worin das Suchtpotential des Glücksspiels liegt –
und inwiefern Wettbüros, Spielhallen oder Online-Casinos dieses Potential bewusst nutzen.

Vor allem aber wollen wir zeigen, was eine Spielsucht für die Betroffenen bedeutet. Sie sind mit
ihrem Leid und ihren Sorgen oft allein und kaum sichtbar. Denn letztlich liegt das Glücksspiel in
einer Grauzone – gesetzlich, aber auch gesellschaftlich. Es ist in Teilen legal und gesellschaftlich
akzeptiert. Die Verantwortung wird dadurch auf den Einzelnen abgewälzt.

Ich möchte mit Betroffenen sprechen. Ihre Erfahrung, ihre Geschichte und ihr Umgang damit soll
in den Beitrag einfließen. Dafür suche ich Sie:

Mich würde interessieren, wie es Ihnen ergangen ist:

-   Womit fing alles an? Was ist Ihre erste Erinnerung an ein Glücksspiel? Welche Gefühle hat das Spielen anfangs in Ihnen ausgelöst?

-   Haben Sie bemerkt, wie es sich verselbstständigte? Gab es einen Punkt, an dem Sie dachten: Jetzt gerät es außer Kontrolle?

-   Was haben Sie durch das Glücksspiel verloren? Inwiefern hat sich Ihr Alltag durch das Glücksspiel verändert?

-   Haben Sie sich Hilfe gesucht? (Wenn ja: was für Hilfe? Wenn nein: warum nicht?)

-   An welchem Punkt befinden Sie sich aktuell? Wie geht es Ihnen?

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir – bis zum 5. August – von Ihren Erfahrungen erzählen. Am
besten, indem Sie auf einige der oben genannten Fragen eingehen und auch einzelne Situationen
schildern. Und gerne auch den Zeitraum und ihr aktuelles Alter.

Bitte schreiben Sie mir dazu eine Mail. Ich melde mich dann bei Ihnen. Schreiben Sie mir auch
gerne dazu, ob Sie sich vorstellen könnten, mit mir ins Gespräch zu kommen – telefonisch oder
perspektivisch in Person. Eine oder mehrere Geschichten sollen Teil des Textes werden.

Wenn Sie sich das vorstellen könnten, Ihre Schilderungen Sie aber in irgendeiner Art angreifbar machen,
dann gäbe es die Möglichkeit, sie anonymisiert zu veröffentlichen. Grundsätzlich wird ohne Ihre
Einwilligung nichts veröffentlicht.

Falls Sie Fragen haben, melden Sie sich gern jederzeit bei mir: anais.kaluza@zeit.de
Vielen Dank

Anaïs Kaluza
--Meist ist Geist geil--

Hört jetzt auf die Katze an die Wand zu malen! Sonst hätte sich der BGH nicht so deutlich vorher geäußert! Die Fälle sind anders! Neue Kläger kriegen Angst und PKF werden ausgebremst, weil kann Geld in dem Sinne fließen muss. Er läuft weiter! Ist halt so

Die in der Pressemitteilung genannt wurden.

#1519
Es geht jetzt nicht mehr um den BGH sondern EUGH. Oder nimmt der EUGH die Sichtweise des BGH auf ? Ernst gemeinte frage . Bewertet der EUGH jetzt nicht komplett neu und unabhängig ? Was ist dann die Sichtweise vom BGH noch wert ?

Danke Balou nochmal für den Hinweis. Das macht ja doch schon Hoffnung, da bei den meisten die 1000 Grenze oder Cashout etc. nicht beachtet worden ist.

Bleibt gesund und arbeitet an dem, was wir beeinflussen können.

:))) Hört jetzt auf die Katze an die Wand zu malen! (Zocker/Zitat)
Das sehe ich auch so.
Ihr müsst im Zweifel sonst drüber-tapezieren :)))

https://www.wandmotiv24.de/cdn/shop/files/M1013-TS_1.jpg?v=1718811753
--Meist ist Geist geil--

Und das Casino und Sportwetten auf einer Seite angeboten wurden. Jetzt wird halt genau nachgeschaut. 1. Die hätten eine Lizenz bekommen müssen Wenn sie es eingehalten haben. Und wenn der Fall gut vorbereitet ist dürfte es so weiter gehen!

Unsere RA werden sich schon äußern

Attention:
Wer die 2.000ste Antwort schreibt, wird sicherlich gekürt werden. Also ---- Achtung, fertig, ---
--Meist ist Geist geil--

Ja genau deute es auch so die warten ab wie bei dem einen Fall entscheiden wird und wenden das dann auf die anderen beiden ausgesetzten an... Es steht ja nicht expliziert das die anderen beiden ,,vorgelegt" werden

Der BGH hat diese ausgesetzt und fragt ebenfalls beim EUGH an.

Sonst hätte man hier nicht auf das Limit eingehen müssen.

An alle die Panik machen!
Vorher hat ein Anbieter die Revision zurückgezogen! Weshalb wohl weil es verschiedene Fälle sind!

Das kam per Mail gerad im Newsletter, ist noch am präziser oder ?!

Entscheidung des Bundesgerichtshofs: 

Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union zur Vorabentscheidung vorgelegt. 

In seinem Vorlagebeschluss hat der Bundesgerichtshof zur zivilrechtlichen Rechtslage ausgeführt: Das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt für die Veranstaltung öffentlicher Sportwetten in § 4 Abs. 1, 4 und 5, § 4a Abs. 1, § 10a Abs. 2 und 3 GlüStV 2012 stellt ein gesetzliches Verbot im Sinn des § 134 BGB dar. Die Beklagte hat dagegen verstoßen, indem sie in Deutschland öffentlich im Internet Sportwetten angeboten hat, ohne im für den Streitfall relevanten Zeitraum über die hierfür erforderliche Erlaubnis zu verfügen. Aus dem Verstoß folgt grundsätzlich die Nichtigkeit der zwischen dem Kläger und der Beklagten geschlossenen Sportwettenverträge (§ 134 BGB) und ein Anspruch des Klägers auf Erstattung seiner Verluste (§ 812 Abs. 1 Satz 1 Fall 1 BGB). Der Zweck des gesetzlichen Verbots, die Bevölkerung vor von öffentlichen Glücksspielen ausgehenden Gefahren zu schützen, erfordert grundsätzlich die Nichtigkeit der auf Grundlage eines Internetangebots unter einseitigem Verstoß gegen die Erlaubnispflicht geschlossenen Glücksspielverträge.

Der Bundesgerichtshof hat weiter ausgeführt, dass sich im Streitfall die Frage stellt, ob aus unionsrechtlichen Gründen eine andere Beurteilung geboten ist, weil die Beklagte im maßgeblichen Zeitraum bereits eine Konzession für die Veranstaltung von Sportwetten in Deutschland beantragt hatte und das für diesen Antrag geltende Konzessionserteilungsverfahren unionsrechtswidrig durchgeführt wurde. Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in einem gleichfalls unerlaubte Sportwetten betreffenden strafrechtlichen Ausgangsverfahren entschieden, dass nach dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts kein Mitgliedstaat eine strafrechtliche Sanktion für ein Verhalten verhängen darf, mit dem der Betroffene einer verwaltungsrechtlichen Anforderung nicht genügt hat, wenn der Mitgliedstaat die Erfüllung der Anforderung unter Verstoß gegen das Unionsrecht abgelehnt oder vereitelt hat (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Februar 2016 - C336/14, ZfWG 2016, 115 [juris Rn. 63 und 94] - Ince). Es stellt sich daher die Frage, ob unter Umständen wie denen des Streitfalls im Rahmen nicht erlaubter Online-Angebote abgeschlossene Sportwettenverträge zivilrechtlich als nichtig angesehen werden dürfen. 

Der Bundesgerichtshof hat deutlich gemacht, dass er - auch unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union - dazu neigt, diese Frage zu bejahen. Die zivilrechtliche Rechtsfolge der Nichtigkeit stellt keine Strafe dar, sondern eine Einschränkung der Privatautonomie zum Schutz des allgemeinen Rechtsverkehrs. Die im Verhältnis des Staats zum Sportwettenanbieter eintretenden Rechtsfolgen lassen sich nicht ohne Weiteres auf das Verhältnis des Sportwettenanbieters zum Spieler als privatem Dritten übertragen. Die einen Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit rechtfertigenden zwingenden Gründe des Allgemeininteresses - darunter der Schutz der Bevölkerung vor übermäßigen wirtschaftlichen Schäden durch öffentliches Glücksspiel - bestehen auch dann, wenn das Verfahren der Konzessionserteilung unionsrechtswidrig ausgestaltet war.

Im vorliegenden Revisionsverfahren kommt es vorerst nicht auf die in einem Hinweisbeschluss in einem anderen Verfahren vertretene vorläufige Ansicht des Bundesgerichtshofs an, dass es jedenfalls für solche unerlaubten Online-Sportwettenangebote, die auch in einem unionsrechtskonformen Konzessionserteilungsverfahren nicht ohne Weiteres erlaubnisfähig gewesen wären, insbesondere weil die angebotenen Sportwetten wegen Nichteinhaltung des grundsätzlich auf 1.000 € begrenzten monatlichen Höchsteinsatzes je Spieler dem materiellen Glücksspielrecht widersprachen, bei der Nichtigkeitsfolge des § 134 BGB verbleibt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. März 2024 - I ZR 88/23, NJW 2024, 1950). Da das Berufungsgericht hierzu keine Feststellungen getroffen hat, ist im vorliegenden Revisionsverfahren zugunsten der Beklagten davon auszugehen, dass sie die spielerschützenden Regelungen des materiellen Glücksspielrechts gegenüber dem Kläger eingehalten hat. 

Ergänzender Hinweis:

Der Bundesgerichtshof hat zwei Parallelverfahren über die Erstattung von Verlusten aus Sportwetten bis zu einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union im vorliegenden Verfahren ausgesetzt. Zumindest einer dieser Fälle betrifft eine Konstellation, in der sich aus den Feststellungen des Berufungsgerichts neben dem Verstoß gegen die formelle Erlaubnispflicht auch ein Verstoß gegen das materielle Glücksspielrecht und insbesondere die grundsätzliche Verpflichtung zur Begrenzung des Höchsteinsatzes ergibt.

Zitat von: CRS 2024 am 25 Juli 2024, 11:03:22
Ja genau deute es auch so die warten ab wie bei dem einen Fall entscheiden wird und wenden das dann auf die anderen beiden ausgesetzten an... Es steht ja nicht expliziert das die anderen beiden ,,vorgelegt" werden

Aber da ist doch Käse. Die können doch nicht einen Fall nehmen und auf alle übertragen?

bsp. In diesem Fall wurde z.b das 1000€ Limit eingehalten, in 500 anderen Fällen nicht. Dann kannst doch nicht das mögliche Urteil vom heutigen Fall auf 500 andere übertragen, wo massig Verstöße vorliegen.


@Rubbel.. bitte. Es gibt sicherlich Menschen die heute ein andere Nachricht erwartet haben. Meinst du nicht, dass die erstmal besseres zu tun haben als an einem Interview teil zu nehmen? Wie du sicher gelesen hast, haben Leute z.T die Klagen mit geliehenem Geld finanziert. Meinst nicht, dass die sich erstmal Gedanken darüber machen, wie sie das nun in den Griff kriegen, als irgendwo an einem Interview teil zu nehmen?  Die Enttäuschung ist bei vielen groß, was sicherlich auch mit den PKF und Anwälten zu tun hat, die das Geld schon auf Ihren Konten gesehen haben und das auf Ihre Mandanten übertragen haben. Also lass doch die Leute schreiben, so lange es vernüftig ist/bleibt.

Ich lese da selbst bei ,,ergänzenden Hinweis ,, nur ausgesetzt und bis der vorliegende Fall entschieden wurde nickt Fälle ...

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