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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Ach und in meinen 3 Verfahren am gleichen LG wollte die Gegenseite auch wieder aussetzen unf es wurde aufgrund der Prozessförderung zum Glück auch abgelehnt.

In der Regel setzen die sich erst immer am OLG aus.

Bei mir wurde nun auch ein Versäumnisurteil gegen die Jahreszahlen beantragt. Von der Gegenseite kam irgendwann nichts mehr. Die haben letztlich jede Frist verstreichen lassen.

#3287
Nach meiner persönlichen Meinung ist es eigentlich ,,relativ egal" ob vor dem OLG verhandelt wird oder ausgesetzt wird. Die Dauer des Verfahrens geht ja trotzdem in die Länge. Denke das die dann irgendwann doch zahlen werden.
Denke das die LG-Richter hoffen, dass sie es von alleine machen. Einerseits, weil es ja dann klar wird.


Aufgrund der hohen Gerichtskosten würden sie auch eine ganze Menge insgesamt wieder vom Staat zurückbekommen..
Zahlen müssen sie eh. Die Frage ist nur wann

Bobby jetzt weißt Du warum die Zahlen nicht mehr auftauchen. Die werden das abwickeln, wie auch immer. Und die Nachfolger scheffeln weiter Kohle.
Bei dem Kahn Verein bin ich gespannt. Ob die bei den Aussagen die kommende Lawine überstehen?
Und Punkt 1 EW, schöner Erfolg. Leider hat er nicht mal etwas zum Problem Gibraltar gesagt.
Wird auf einen Vergleich, so das EuGH und recht gibt, hinauslaufen. Vollstreckung ohne Vertrag mit GB ist kaum möglich. Aber bei 2 Millionen hat der Mandant vielleicht die Kohle um das auf eigene Faust auszutesten.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Der Kahn Verein ist überhaupt der sicherste ,,Gegner". Meinst du der CEO hat sich vorher nicht schlau gemacht auf was er sich einlässt?

Die sind vor paar Tagen erst Sponsor der 3. Liga geworden. Damit bei allen Profi-Ligen!

Erweitern Ihren Einfluss in Österreich. Dieses Jahr werden Lizenzen ausgegeben.

Bei mir geht's gegen Hillside Sports LP aus Gibraltar...
Nach mehreren erfolglosen Zustell-Versuchen wurde ein Versäumnisurteil gesprochen.
Dieses kann nun ebenfalls nicht zugestellt werden.

Ich finde die oben genannte Gesellschaft online auch nicht mehr.
Eventuell wurde sie vor kurzem aufgelöst.
Ich finde mittlerweile nur noch die Hillside Sports GP bzw. Hillside international Sports LP...

Ende letzten Jahres hat eine andere Kanzlei ein Urteil gegen Hillside Sports ENC aus Malta errungen, obwohl die Verluste bei Hillside Sports LP aus Gibraltar waren ...
Das Gericht sah ENC als Nachfolger von LP an.

#3291
Die wissen schon seit 3+ Jahren was Sache ist, aber irgendwann ist halt Schluß mit dem Zeitspiel spätestens mit dem Eugh. Deswegen haben Sie schonmal vorgebaut.

Zitat von: Roy1234 am 07 Juni 2025, 22:50:03
Bobby jetzt weißt Du warum die Zahlen nicht mehr auftauchen.

Klar.  :) die Anwaltskosten hätten sie mal in die rückzahlung stecken sollen 😂

Ich find's sowieso krass, dass man als Beklagter sich so einfach aus dem Staub machen kann. Ich kann auch nicht einfach Insolvenz anmelden, mir einen neuen Namen geben lassen und fröhlich weiter Kredite aufnehmen.

Eigentlich müsste es Gesetze geben, die sagen, dass man seinen Schrott erst verkaufen kann wenn die Rechtslage geklärt ist. Aber wir wissen ja alle was Gesetze Wert sind.

Neue Lizenz in Deutschland, wenn der alte Betreiber all seine Lasten beglichen hat, oder der neue Betreiber die Schulden mit kauft und begleicht.

Dass sowas überhaupt möglich ist, so wie es abgelaufen ist ist ein Unding.

Auch wenn sie keine Rückstellungen gebildet haben müssen die ja irgendwie irgendwoher die Zahlungen getätigt haben. Die sie bis jetzt gezahlt haben.

Auch ein CEO muss ja wirtschaftlich handeln und schon die Gerichtskosten werden mehr.
Auch die Kanzleien wollen ja auch ihr Geld.

Was ich vorher meinte. Die ,,Illegalität" wurde vorher schon ja in den Kaufpreis bewertet deshalb werden sie sich das schon ausgerechnet haben.

Zitat von: Galileo am 07 Juni 2025, 23:20:16
Bei mir geht's gegen Hillside Sports LP aus Giblatar.

Auch per Diplomatischer Zustellung? 😂 Meine Sachen konnten auch nie zugestellt werden.

Zitat von: Bobby Speedy Ewing am 07 Juni 2025, 23:26:18
Zitat von: Roy1234 am 07 Juni 2025, 22:50:03
Bobby jetzt weißt Du warum die Zahlen nicht mehr auftauchen.

Klar.  :) die Anwaltskosten hätten sie mal in die rückzahlung stecken sollen 😂

Ich find's sowieso krass, dass man als Beklagter sich so einfach aus dem Staub machen kann. Ich kann auch nicht einfach Insolvenz anmelden, mir einen neuen Namen geben lassen und fröhlich weiter Kredite aufnehmen.


Na klar geht das auch bei uns. Dann wird die neue Firma halt auf die Ehefrau angemeldet und der Mann managent trotzdem die Firma.

Bei mir ging das mit der Zustellung über 1 Jahr. Konnte nicht zugestellt werden. Dann wurde sage und schreibe 3 mal versucht zu zustellen.

Danach Versäumnis und plötzlich konnte dieses dann zugestellt werden und es ging weiter und die Verhandlung kann nun statt finden in einigen Monaten.

Vielleicht noch einmal eine Anekdote von mir .. ich hatte die Problematik mit der Durchsetzung von Forderungen gegenüber OC in Malta und vor allem Gibraltar vor Jahren schon vorhergesagt. Da gab es noch nicht einmal die Bill No. 55, die das Ganze ja nochmals manifestiert hat.

Die Glücksspielbranche verdient sich dumm und dämlich. Die Steuereinahmen für die Herkunftsländer sind unverzichtbar. Vorherige EU Vollstreckungs-Bestimmungen haben bereits den Grundstein dafür gelegt, "an sich selbst zu denken" und auswärtige Forderungen in diesen Fällen nicht zu verfolgen. Mit dem 2023 eingeführten Gesetz hat man seine Absichten eigentlich nur nochmal in Stein gemeißelt...

Greifbar sind letztendlich diejenigen mit Sitz in Deutschland, vor allem diejenigen die hier auch hinsichtlich von Marketing bei z.B. Bundesligavereinen engagiert sind

Was Dennis schreibt ist leider wahr. Vor dem EuGH waren allerdings nicht alle auf gleichem negativ Level, also der Totalverweigerung.
Manche aus Gibraltar richten sich an der EU aus obwohl das Land nicht mehr dazu gehört.
Trotzdem glaube ich dass auch nach einem möglichen positiven Urteile nur Vergleiche zustande kommen. RA Cocron sagte zB dass das Angebot des Vergleiches nach dem gewonnenen OLG Prozess nicht von dem vorherigen abweicht. Weil sie es können.
Mag wirklich nur bei den OC's anders sein die hier in D Läden haben oder großes Sponsoring betreiben. Da wären Pfändungen eher geschäftsschädigend. Den Rest kümmert das alles nicht. Das wissen auch die PKF die liebend gerne Vergleichen zustimmen.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Laut ChatGPT:

Eine reine Umfirmierung (also nur der Wechsel des Unternehmensnamens, z. B. von ,,Hillside Sports ENC" zu ,,Hillside Europe ENC") hat keinen Einfluss auf die Haftungsverhältnisse.

Rechtlicher Hintergrund (z. B. nach deutschem oder europäischem Recht)
   •   Die Firma (Name) eines Unternehmens ist nur die Bezeichnung, unter der es am Geschäftsverkehr teilnimmt (§ 17 HGB).
   •   Die Firma kann geändert werden – das ändert aber nicht die Identität der juristischen Person.
   •   Die Rechtsform, Gesellschafter, Verträge, Verbindlichkeiten, Gläubiger und Schuldner bleiben gleich.
   •   Eine Umfirmierung muss im Handelsregister eingetragen werden, damit sie wirksam ist.


Beispiel:

Die ,,Hillside (Europe) ENC" hieß früher ,,Hillside (Sports) ENC".
Falls eine offene Verbindlichkeit oder ein Haftungsfall aus der Zeit unter dem alten Namen besteht, haftet die umfirmierte Gesellschaft weiterhin – denn es ist rechtlich dieselbe juristische Person.

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