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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Ich sage es Mal so : Jetzt wird es schmutzig.

Der Anbieter zahlt nicht, jedoch haftet der Geschäftsführer mit seinem privaten Vermögen. Ich glaube wenn der Anbieter nicht bezahlt, dann auch nicht der Geschäftsführer. Der Geschäftsführer meldet Insolvenz dann war es das. Von der Insolvenz ausgenommen sind nur Straftaten wo noch Gelder zu zahlen sind. Also müsste jeder erstmal den Geschäftsführer anzeigen und ein Gericht müsste diesen verurteilen.

Dreckige Angelegenheit


Zitat von: BadSlot am 13 Juni 2025, 11:49:40
Ich sage es Mal so : Jetzt wird es schmutzig.

Der Anbieter zahlt nicht, jedoch haftet der Geschäftsführer mit seinem privaten Vermögen. Ich glaube wenn der Anbieter nicht bezahlt, dann auch nicht der Geschäftsführer. Der Geschäftsführer meldet Insolvenz dann war es das. Von der Insolvenz ausgenommen sind nur Straftaten wo noch Gelder zu zahlen sind. Also müsste jeder erstmal den Geschäftsführer anzeigen und ein Gericht müsste diesen verurteilen.

Dreckige Angelegenheit

Immer diese rumgeheule. Zieh doch deine Klagen gleich zurück, wenn deiner Meknung nach alles eh nix bringt.

Das sind ja eigentlich gute Nachrichten oder nicht?? Geht ja in die richtige Richtung? Unser Schlissantrag sollte auch in die Richtung gehen. Wäre ja ein Widerspruch

Zitat von: BadSlot am 13 Juni 2025, 11:49:40
Ich sage es Mal so : Jetzt wird es schmutzig.

Der Anbieter zahlt nicht, jedoch haftet der Geschäftsführer mit seinem privaten Vermögen. Ich glaube wenn der Anbieter nicht bezahlt, dann auch nicht der Geschäftsführer. Der Geschäftsführer meldet Insolvenz dann war es das. Von der Insolvenz ausgenommen sind nur Straftaten wo noch Gelder zu zahlen sind. Also müsste jeder erstmal den Geschäftsführer anzeigen und ein Gericht müsste diesen verurteilen.

Dreckige Angelegenheit

seit wann ist man verpflichtet eine Straftat anzuzeigen?
Gelder, die vom illegalen Glücksspiel zurück kommen, dürften aus einer unerlaubten Handlung (illegales Glücksspiel) stammen und daher wohl eher weniger einer Insolvenz unterliegen.

Die Überschrift lautet: Schlussantrag des Generalanwalts beim EuGH

Da steht nicht: Der EugH hat entschieden ...

Also weiter schön die Hufe still halten ...



Hat eigentlich schon mal jemand das Gesicht auf dem Mars näher betrachtet? Unheimlich, oder? Man behauptet zwar, dass es sich um eine Gesteinsformation handeln solle und der Mensch in allem und jedem Strukturen erkennt, die gar nicht da sind, doch ich bezweifle das stark!
Vermutlich haben sich die Marsianer, die einst von der Erde kamen, unter die Erde verzogen.  Das, was da öfters als Einschlagkrater gedeutet werden, sind garantiert Be- und Entlüftungssysteme.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)

Auch wenn es so sein mag. Der EuGH folgt in 87% der Fälke dem Geberalanwalt!

Deshalb erledigen sich Verfahren vor dem EuGH schon vorher :)

Sind doch gute Nachrichten. Ein weiterer Schuldner an den ich mich mit meiner Forderung wenden kann. Und wenns derselbe Generalanwalt wie beim C440/23 Verfahren ist, ist das auch vielversprechend.

Das gilt aber für Österreich, Hans

Jein, Fragen ob das Recht der Klage in dem Land wo die Spiele durchgeführt werden oder ob ein Land im Bezug auf Glücksspiel die Dienstleistungsfreiheit einschränken kann sind EU Rechtsfragen. Die Auslegung von den einzelnen Ländern könnten dann natürlich unterschiedlich sein.

Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Danke Roy. Genau das wollte ich auch gerade schreiben. EU-Fragestellungen gelten für die EU und nicht nur für das eine Land. Ausnahmen gibt es immer wieder, aber hier will man wissen, ob Glücksspiel Ländersache ist und somit gilt das für alle EU-Länder, da Malta überall anbietet und in Malta selbst darf man es nur mit maltesischer Lizenz. Was eine Ironie.

Also Leute....
Wäre euch lieber, es würde heißen:
Die Geschäftsführer haften nicht !
Also bitte nicht schwarzmalen

Ganz genau, Vorallen Dingen heißt der Tenor bei illegalem Online Glückspiel. Das heißt es kann ja nicht legal mehr sein wenn der GF haftet.

Für mich sind das ganz Klar die richtigen Signale für unser Verfahren. Der würde sich ja selbst lächerlich machen wenn er auf einmal das ,,Gegenteil" behauptet

Auch hier müsste die Rechtssprechung so sein dass der aktuelle GF nicht für Vergehen seines Vorgängers haftbar gemacht werden kann.
Zudem könnte ich mir vorstellen dass Anschaffungen und auch Barvermögen nicht über ihn direkt laufen. Die sind ja nicht blöd. Was verdient ein GF? Soll er 15.000 Euro netto haben über 5-10 Jahre Amtszeit. Die leben sicherlich auch auf hohem Niveau. Lasst ihn 1 Million haben was dann durchaus für 4-5 Klagen reichen würde. Lol. Aber als Druckmittel für neue GF ist das sicher nicht verkehrt wenn er weiß dass er mit einem Bein bei Amtsantritt im Knast steckt. Wobei auch hier denke ich dass zB eine herbei geführte Insolvenz in dessen Land vor Gericht landen würde. Da könnte ich mir das Ergebnis schon vorstellen.
Für mich alles Pillepalle. Einzig ein Zugriff auf die Muttergesellschaft der ganzen Betreiber würde richtig Druck ausüben. Das scheint aber nicht so einfach zu sein. Da sind RA Cocron und Co schon länger dran.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Ein französische r Wettanbieter zahlt Stuttgart das vereinbarte Geld für die Werbung nicht, 2,5 Millionen.

Bedeutet?? Weiß jetzt nicht worauf du hinaus willst.
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