hört sich nicht plausibel an. aber bei der Kanzlei kann man das nie wissen, ist die SUmme mehr als 20.000 Euro?
wenn nein, ist die eh unzulässig, wenn ja, muss man bedenken, dass die Erfolgsquote von solchen Nichtzulassungsbeschwerden im unteren Promillebereich liegen,
wenn ich das richtig in Kopf habe.