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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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@Galileo

Du schreibst ,,... Aber ist etwas kompliziert, weil die Namen auf den Auszügen nicht richtig zuzuordnen sind ..."

Willst du damit sagen, dass man auf den Kontoauszügen nicht erkennen kann, zu welchem Casino oder Wettportal die Einzahlungen gehören? Was steht denn da? Der Betreiber? Oder irgendwelche Phantasienamen? Meine Frage bezieht sich auf Firmen auf der WhiteList. Illegale schreiben eh die Namen von Fake Shops.
LG Ilona
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Haha... Oli hat es aber auch wirklich jetzt schon 162 mal gesagt 😂😂
Von dem her verdient wer auch immer das war.

klar bei 1000 Verlust, da kann man das verstehen. Hätte da gar nicht mal dran gedacht gegen vorzugehen.

Zitat von: DestructionDaddy am 11 Juli 2025, 21:38:32
Die Prozessfinanzierer werden bei Staudt vermutlich Druck machen, dass mal Geld kommt. Anders kann man so eine Empfehlung nicht erklären.

Der PKF kann mit seinem Anteil der 15-% niemals zufrieden sein. In der ganzen Theorie, dass die Anwälte zur Annahme eines schlechten Vergleichs raten fehlt die Macht des PKF.

15% für den PKF der keine Kosten trägt, da keine DSVGO Auskunft vorliegt?


Die 15% sind für potenzielle Kläger, die auf eine Klage verzichten und 15% vom Verlust der nicht bekannt ist annehmen.

Nimmst du die 15% an, nennen sie dir Hinterher deinen Verlust. Davon bekommst du dann deine 15 %

Da ist dann kein PKF involviert.


Für alle Chatgpt Liebhaber 😅 ein bsp. Chat gpt nicht alles zu glauben, auch wenn einige sich freuen würden..

🤝 Generalanwalt beim EuGH: Schlussantrag am 10. Juli 2025
Der Generalanwalt hat in seinen amtlichen Schlussanträgen erklärt:

Bill 55 ist europarechtswidrig.

Es verstößt gegen die Brüssel-Ia-Verordnung, die die gegenseitige Anerkennung von Gerichtsurteilen in der EU regelt.

Spieler aus Deutschland dürfen weiterhin klagen – und Urteile müssen EU-weit vollstreckbar bleiben.

Die Antwort auf die Eingabe zu C-440/23

Die Schlussanträge sind aber erst für den 4. September angedacht. Also glaubt Chatgpt nicht alles 😅

Zitat von: Bobby Speedy Ewing am 13 Juli 2025, 00:34:25
15% für den PKF der keine Kosten trägt, da keine DSVGO Auskunft vorliegt?


Die 15% sind für potenzielle Kläger, die auf eine Klage verzichten und 15% vom Verlust der nicht bekannt ist annehmen.

Nimmst du die 15% an, nennen sie dir Hinterher deinen Verlust. Davon bekommst du dann deine 15 %

Da ist dann kein PKF involviert.


Sorry mein Fehler, ich meinte bei bestehenden Klagen und Verfahren.

Zitat von: pmz80 am 09 Juli 2025, 21:40:12
Die Berufung wurde vom OLG verworfen und nun wurden keine Rechtsmittel (Nichtzulassungsbeschwerde) mehr eingelegt. Die Frist ist hierfür nun rum. Das sagte mein Anwalt

Nach 522 1 ZPO oder wurde sie zurückgewiesen? Werden momentan überhaupt Berufungen zurückgewiesen?


Zitat von: pmz80 am 13 Juli 2025, 17:00:11
Ja genau, die Berufungsbegründung genügte nicht den gesetzlichen Anforderungen jnd gegen die Verwerfung der Berufung wurde kein Rechtsmittel mehr eingelegt und somit ist das Urteil rechtskräftig

Welches nun?

Bei dem Anbieter mit den Jahreszahlen ist es halt so, dass man absolut keine Transaktionsdaten bekommt.
Wie sollte es hier weitergehen? Kein PFK nimmt das Risiko ohne diese Liste.

Ich habe vor kurzem mit einem RA ein Gespräch gehabt, welcher mitteilte, dass Sie zwei Verfahren gegen den Anbieter mit den Jahreszahlen verloren haben, wo der Klient
die Ein bzw. Auszahlungen per Kontoauszug ermittelt hat. Da aber auf den Auszügen nie der Name des Anbieter zu lesen ist, sondern immer nur der Zahlungsdienstleister wie z.B. ,,Worldpay'' hat
der OC gesagt die Zahlungen seien nie angekommen. Das Gericht konnte diese Aussage nicht belegen. Man kann nicht nachvollziehen wo das Geld hingeflossen ist (Kurzfassung)

Des Weiteren wird der Anbieter mit den Jahreszahlen anscheinend von einen der renommiertesten Kanzleien der Welt vertreten, was das ganze noch schwieriger macht.

Ich denke nicht, dass der Anbieter jemals wieder Listen herausgibt. Auch die ganzen Scheinprozesse mit der IDPC helfen nichts.

Daher kann ich gut verstehen, wenn man das außergerichtliche Angebote annimmt, gerade im Hinblick auf eine bevorstehende Liquidierung.

Ich bin selber auch betroffen, habe aber von Staudt hierzu noch nichts gehört. Ich frage mich aber auch, ob ich das Angebot lieber annehmen sollte, wenn es denn kommt.
Ich sehe keine andere Möglichkeit bei diesem OC. Eine Stufenklage wie einer meiner Vorgänger bereits gesagt hat, lässt auch nicht ausschließen, dass man die Liste je bekommt.

Also muss man enorm differenzieren zwischen laufenden Klagen und derer die noch nicht eingereicht wurden...

#3685
Guten Abend, das heißt klagen die bereits eingereicht sind und darauf hin Urteile gefällt wurden, sind im Falle eine liquidation bei dem Anbieter mit den Jahreszahlen mehr oder weniger Safe?

Weniger da Liquidation- es gibt nur andere Vergleichsangebote

#3687
Kann mir halt nur schwer vorstellen, das der größte Anbieter der Welt in Deutschland mit Umstrukturierungen und Liquidation (Schein Insolvenz) damit durchkommt, Urteile nicht zu bezahlen und dann weiterhin seine Geschäfte treibt als nichts wäre.

PS. Kann diese Staudt Empfehlung daher kommen weil die Aussicht auf die Listen inzwischen aussichtslos ist und das bei einer endliche Anzahl an Urteilen die bereits gefällt sind, sich somit vielleicht auch eine höhere Zahlungsbereitschaft zeigt, wenn sozusagen für den Anbieter auch Licht am Ende des Tunnels ist?


Wenn die damit nicht durchkommen würden glaube ich kaum das Staudt dazu raten würde.
Eigentlich ne tolle Geschäftsidee von denen.
Ich nenne es eher Erpressung. Du bekommst erst das was dir zusteht wenn du blind einen Deal abschließt. Die mit bestehenden Klagen bekommen dann meinetwegen 30 Prozent bei der Liquidation. Jetzt kann sich jeder ausrechnen was die sich sparen bei diesem Milliardengeschäft. Und das alles ganz ungeniert völlig offen vorgetragen. Das geht glaube ich nur in dieser Branche.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

#3689
Klar ist das dies in dieser Branche sicherlich einfacher geht aber es liegt halt viel an unserem ,,Rechtssystem"! Normalerweise müsste es ein Gesetz geben, das alle gleichen Verfahren nicht mehr behandelt werden müsste!
Auch das Bill 55 fallen wird. Jeder weiß es aber es braucht wieder Zeit bis es de Facto zurückgenommen wird!

Warum muss jeder selbst sein Verfahren weiterführen wenn es einmal geklärt ist?

Das Problem gibt es auch in der Automobilbranche. Am 1.August wird VW vor dem EuGH verurteilt! Aber das wird wieder nur wenige Motoren betreffen, weil sich VW bei anderen Verfahren mit dem Kläger sich ,,geeinigt" hat. Auch die haben sich das ausgerechnet.

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