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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #3945 am: Heute um 14:27:42 »
Ja und nein.
Was die Neuzeit angeht definitiv richtig, von der menschlichen Seite sowieso. Was die Vorzeit angeht halt eher nicht möglich. Wir verklagen halt nun mal nicht den Casinonamen sondern den zu dieser Zeit zuständigen Betreiber. Und bei dem sehen die Gerichte mit ihren Urteilen das Vergehen und fällen Urteile.
Auch wenn es widerlich ist und auch mich genauso nervt ist da rechtlich juristisch nichts zu machen.

Trotzdem ist die GGL auch für mich für den Eimer.
Vor allem weil ja auch nach der Regulierung viele OC's den Spielerschutz mit Füssen treten.
« Letzte Änderung: Heute um 14:32:39 von Roy1234 »
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

 

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