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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #3975 am: 03 September 2025, 21:56:53 »
Dann stelle ich mir aber die Frage warum Redell und Co nicht längst einen geeigneten Fall vor das EuGH gebracht haben. Ist ja auch deren größtes Geschäftsfeld. Auf Grund der Nachfragen vom EuGH beim BGH von vor ca 14 Tagen kann ich es mir jedoch nicht vorstellen dass gar nichts passiert. Zumindest in der Frage ob das Angebot illegal und EU konform war kann es nicht als Einzelfall behandelt werden.
Wenn doch knallen auf Malta und Gibraltar die Korken. Jeder Monat in den nichts passiert ist ein guter Monat für die Anbieter. Die PKF sind auch nicht endlos liquide und viele Klagen werden dadurch verspätet oder nicht eingereicht. Wie der BGH dann reagiert bleibt abzuwarten.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3976 am: 03 September 2025, 22:04:35 »
https://www.anwalt.de/rechtstipps/veranstalter-von-online-gluecksspielen-zieht-revision-zum-bgh-zurueck-238563.html

Weil die Verfahren in Deutschland klar zu unseren Gunsten gehen wurde dieses Verfahren fingiert. Es gibt überhaupt kein aktuellen Fall. Der BGH wartet selbst auf diesen Fall. Deshalb muss was passieren.

Das wäre ja was nach Jahren zu sagen der Fall ist ein Einzellfall…

Re: BGH Urteil
« Antwort #3977 am: 03 September 2025, 22:11:22 »
Bettarmore und Tipinsklon werden von der selben Kanzlei vertreten.

Für Bettarmore hat die Kanzlei damals zurückgezogen, da sie wusste dass sie verlieren. Die gleiche Kanzlei hat aber mit dem Tipinsklo Verfahren (4-5000€)ein Verfahren vorgetragen wo es keine Limitverstöße etc. gab.


Re: BGH Urteil
« Antwort #3978 am: 03 September 2025, 22:14:46 »
Der EuGH weiss zum Glück von den dubiosen Umständen. Daher wird schon alles gut gehen. Daumen drücken.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3979 am: 03 September 2025, 22:36:56 »
Die gleiche Kanzlei hat aber mit dem Tipinsklo Verfahren (4-5000€)ein Verfahren vorgetragen wo es keine Limitverstöße etc. gab.

Du meinst den Fall vor dem BGH, oder?

Die Limitverstöße gab es auch hier.
Allerdings hat der Kläger weder vor dem AG noch vor dem LG darauf hingewiesen, weshalb die Gerichte im Urteil davon ausgingen, dass die Limits eingehalten wurden.

Der vorsitzende Richter am BGH sagte während der Verhandlung, dass das Verfahren eventuell an das LG zurückverwiesen werden muss, um die Limitverstöße zu überprüfen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3980 am: 03 September 2025, 22:41:15 »
Korrekt korrigiert 👍🏻

Mit den nicht vorhandenen verstößen meinte ich das diese nicht vorgetragen wurden.

Aber danke 😊👍🏻


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Offline Duffi

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Re: BGH Urteil
« Antwort #3982 am: Gestern um 11:34:46 »
hmm. ich weiß nicht so ganz wie ich das sehen soll. ein wenig ausfühlicher gerade in einigen punkten wäre wünschenswert gewesen

Re: BGH Urteil
« Antwort #3983 am: Gestern um 11:35:47 »
 :-X

Re: BGH Urteil
« Antwort #3984 am: Gestern um 11:38:41 »
Vielleicht sollte die Pressemitteilung auf der Homepage des EuGH noch abgewartet werden. Hier wurde ja noch nichts veröffentlicht.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3985 am: Gestern um 11:43:25 »
Ok, heult weiter  :D

Re: BGH Urteil
« Antwort #3986 am: Gestern um 11:43:43 »
hmm. ich weiß nicht so ganz wie ich das sehen soll. ein wenig ausfühlicher gerade in einigen punkten wäre wünschenswert gewesen
So wie es da steht ist das kein Elfmeter sondern vorab gleich das Tor anerkannt. Hast Du eine deutsche Lizenz? Nein, OK dann Scheiss auf die übrigen Rechtssprechungen sie dürfen trotzdem ihr Geld zurückfordern. Denke ausführlicher wird's in der Urteilsbegründung.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: BGH Urteil
« Antwort #3987 am: Gestern um 11:48:09 »
Das ist doch top. Kompletter Rundumschlag ohne Diskussionen

Re: BGH Urteil
« Antwort #3988 am: Gestern um 11:51:55 »
Was soll er „noch“ sagen. Klarer geht es doch gar nicht mehr. Keine nat. Lizenz Rückforderung möglich!

Leute vor Jahren wussten wir nicht mal die juristische Entscheidung! Das ist das wichtigste !

Re: BGH Urteil
« Antwort #3989 am: Gestern um 12:11:02 »
Also ich entnehme daraus positives für den Verbraucher, oder? :)

 

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