Die gleiche Kanzlei hat aber mit dem Tipinsklo Verfahren (4-5000€)ein Verfahren vorgetragen wo es keine Limitverstöße etc. gab.
Du meinst den Fall vor dem BGH, oder?
Die Limitverstöße gab es auch hier.
Allerdings hat der Kläger weder vor dem AG noch vor dem LG darauf hingewiesen, weshalb die Gerichte im Urteil davon ausgingen, dass die Limits eingehalten wurden.
Der vorsitzende Richter am BGH sagte während der Verhandlung, dass das Verfahren eventuell an das LG zurückverwiesen werden muss, um die Limitverstöße zu überprüfen.