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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Zitat von: kotek123 am 12 April 2024, 13:01:21
Man  versucht dich von Opfer in Täter Rolle zu versetzen.
Mal die ganzen Emotionen rausgenommen, es geht weniger um ein Darstellen als "Täter", sondern um einen vom BGH abweichenden Aspekt.

Knackpunkt ist: Nichtigkeit des Vertrags. Im Fall des BGH hat der Anbieter gegen das Verbotsgesetz verstoßen, der Spieler hatte keine (nachweisbare) Kenntnis von der Illegalität.
Die rein juristisch zu beantwortende Frage wäre, wie wirkt es sich auf die Nichtigkeit des Vertrags aus, wenn der Anbieter gegen ein Verbotsgesetz verstößt, der Spieler aufgrund einer vollen und nachweisbaren Kenntnis der Illegalität aber ebenso.
Dann wäre zu diskutieren, wie sich § 817 BGB auswirkt. Und genau dazu sagt der BGH nichts. Er sagt nur, dass es darauf im vorliegenden Sachverhalt nicht ankommt, da der Anbieter nicht genügend dazu vorgetragen hat. Mehr nicht.

Also nehme ich an, dass nun versucht wird, verstärkt auf diesen Punkt zu gehen, um möglicherweise eine irgendwie andere Sichtweise begründen zu können.

Daher: die Anbieter versuchen also nicht, jemanden als "Straftäter dastehen zu lassen", sondern sie versuchen einen neuen Argumentationspunkt zu konstruieren.  Denn klar ist: zwar sind dem BGH einige Aussagen auch zu § 817 BGB durch die Blume zu entnehmen, verbindlich nimmt er dazu aber nicht Stellung. Allerdings wurde der Punkt bei vielen LG & OLG bereits intensiv diskutiert.

Also kein Grund sich irgendwie schlecht zu fühlen, es geht nur um rein juristische Argumente und Aspekte.  ;)

Zitat von: Ex Spieler am 12 April 2024, 13:20:38
...zerstören dabei bewusst Menschen aus Profitgier...


Naja, gibt vermutlich nicht wenige, die aber genau das auch über die (notorischen) Spieler selbst sagen... Stichwort des BGH "Schutz des Spielers vor sich selbst" ;)

Aber denk dran: das ist ein Gerichtsverfahren, bei dem es im Zweifel um eine Menge Kohle geht. Da darfst Du doch keine Nettigkeiten erwarten. Das ist auch keine Besonderheit von Spielerklagen, sondern grundsätzlicher Hergang an Gerichten, wenn es um richtig viel Geld geht. Da wird halt scharf geschossen und jedes noch so absurde Argument wird hervorgeholt. Nimm es sportlich, aber auf keinen Fall persönlich, was Du da heute gehört hast.  :)

da würde ich ja schon zukünfitg reflexartig eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung der Gegenseite rügen.

@Ex Spieler
Ich würde mir das auch nicht zu Herzen nehmen. Die reden mit jedem so.

Wenn du kannst/willst würde mich noch das Bundesland interessieren in dem dein Prozess stattgefunden hat. Waren die Anwälte vor Ort oder hattet ihr Videoverhandlung?

Ich hatte heute auch Verhandlung. Ich musste gar nichts beantworten. Aussetzung des Verfahrens wurde zurückgewiesen. Mein Ra meint, dass es positiv sei wenn ich nichts beantworten muss. Mal abwarten

Zitat von: Roy1234 am 12 April 2024, 14:02:20
@Ex Spieler
Ich würde mir das auch nicht zu Herzen nehmen. Die reden mit jedem so.

Wenn du kannst/willst würde mich noch das Bundesland interessieren in dem dein Prozess stattgefunden hat. Waren die Anwälte vor Ort oder hattet ihr Videoverhandlung?

Nach der Erzählung würde mich auch interessieren in welchem Gericht denn (seitens Richter) so liebevoll und unterstützend mit dem Kläger umgegangen wird dass man sich sogar nach der Verhandlung noch Zeit nimmt und rechtliche Dinge erklärt.

Hat jemand mal einen genauen link wo man den Hinweisbeschluss findet? Ich finde ihn net 🙈



Sowieso fragwürdig, weswegen die "der guten Sache wegen"-hust-Anwälte, die den Beschluss schon hatten, nicht selbst anonymisiert veröffentlicht haben. Hatte wohl eher was mit Exklusivität und Mandanten Gewinnung zu tun.

Prinzipiell gewinnen an den ganzen Verfahren ausschließlich die Anwälte auf beiden Seiten , mehr oder weniger die Gerichte, da oft hoher Streitwert  und die Glücksspielanbieter.

Der Zocker, im besten Fall ex-Zocker, ist so oder so der Verlierer, da er im besten Fall den verlorenen Betrag zurück erhält. Deswegen hat die Zwangsvollstreckung eher geringere Priorität, da hier wenig Gebühren generiert werden und teilweise einiges an Knowhow und Kreativität notwendig ist, was zeittechnisch eher weniger für die Anwälte passt, da in der Zeit die nächste Textbaustein Klage erhoben werden kann.

Mein Wort zum Sonntag.

#415
@ Istvoelligegal

da muss ich für die Anwälte eine Lanze brechen, ich finde die machen einen guten Job in einem hochangespannten und emotionalen Bereich. Vollstreckungen sind ohnehin ohne ein Urteil nicht möglich, da sind "Textbaustein" Klagen die erste Hürde (Finde das Wort doof, wüsste ehrlich gesagt nicht was man sonst in dem Schriftsatz schreiben soll, wenn hunderte Fälle tatsächlich fast identisch sind). Es zählt ja der Erfolg, da muss man leider jede Stufe einzeln hoch klettern in der Klage-Pyramide.

Das Ziel ist es ja einen Mehrwert in der misslichen Lage eines Ex-Spielers herbeizuführen, für bereits schon verlorenes Geld. Und Kanzleien haben eine Gewinnerzielungsabsicht, wie es nun mal bei der Schöpfung von Arbeit so ist. Was wäre denn die Alternative, wenn nicht "so"?

Zitat von: Istvoelligegal am 12 April 2024, 21:45:26
Prinzipiell gewinnen an den ganzen Verfahren ausschließlich die Anwälte auf beiden Seiten , mehr oder weniger die Gerichte, da oft hoher Streitwert  und die Glücksspielanbieter.

Sehe ich nicht so. Ich bin fest davon überzeugt, dass es den meisten Ex-Spielern deutlich besser geht, als wenn es keine Klagen gegeben hätte. Je nach dem, wie wir jetzt das Wort "gewinnen" definieren. Selbst wenn man finanziell nichts holt, aber durch das Klagen aufhört zu spielen, hat man meiner Meinung nach auch gewonnen.



Ich hatte im März eine LG Verhandlung gegen einen Whitelist Anbieter, der ist nicht mal erschienen. Ja Moin!

Schon Klasse wie einfach es ist ein Verfahren in die Länge zu ziehen. Klagezustellung, dann grundsätzlich Aufschub bei der Erwiderung, Aufschub oder nicht erscheinen beim Prozess.
Da mal einige Wochen, dort Monate.... Und das alles derart offensichtlich. Was draus wird mal außen vor. Da können sich diejenigen ja glücklich fühlen die nach dem Prozess ein halbwegs gutes Angebot bekommen.



Bei mir war es genauso so. Am Verhandlungstag kam der Antrag das Verfahren auszusetzen  ;D was auf Grund des Hinweisbeschlusses natürlich abgelehnt wurde. Nach dem das abgelehnt wurde, ist der Gegnerseite natürlich noch so einiges zu dem Fall eingefallen. Ihnen ist eine IP aus dem Ausland aufgefallen, natürlich erst zum Verhandlungstag. Was natürlich nochmal geprüft werden muss. Ich war aber nie in dem besagten Land =) Ich sehe das aber entspannt, der Zinssatz ist im Moment recht angenehm =)

Achtung:

Je nach PKF gehen die Zinsen komplett zum PKF über. Schau mal in deinen Vertrag rein, solltest du einen haben.

Zitat von: Balou2024 am 13 April 2024, 11:35:37
Achtung:

Je nach PKF gehen die Zinsen komplett zum PKF über. Schau mal in deinen Vertrag rein, solltest du einen haben.

Habe ich, über Inhalte darf ich mich aber nicht äußern.

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