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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #4350 am: 06 Oktober 2025, 16:43:13 »
@crs2024. Und darf ich dich fragen, worauf du hoffst, was passieren muss, damit du Geld siehst? Was hat dir dein Anwalt geraten, wie es weitergeht?

Re: BGH Urteil
« Antwort #4351 am: 06 Oktober 2025, 16:45:31 »
Ganz ehrlich, wie soll der Kauf funktionieren?
Das geht ja nur mit den Klitschen die dem Interessenten für seine Klage 20 Prozent zahlen und dann einen Deal mit dem OC haben.
Mein PKF könnte jetzt gar nicht einfach mal so alles für 35 Prozent herschenken ohne mein Einverständnis. Oder verstehe ich das falsch 🤷😂
Aber das ist schon ein besonderes OC. Bin ich froh nichts mit denen am Hut zu haben.

Und ja, mit Chat gpt hat Olli Recht. Nicht nur in diesem Fall. Da kommt oft wirres Zeug raus.
« Letzte Änderung: 06 Oktober 2025, 16:47:44 von Roy1234 »
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4352 am: 06 Oktober 2025, 19:15:15 »
Was mich wundert: Warum eigentlich hat hier fast jeder aufgehört, Druck auf die GGL zu machen?
Es ist die einzige Stelle, die wirklich etwas bewegen kann. Zivilurteile bringen ohne Aufsicht nichts, EuGH und BGH schaffen nur Klarheit auf dem Papier. Wenn aber niemand mehr fordert, dass die GGL ihre Prüfpflicht wahrnimmt, bleibt das System genau so, wie es die Anbieter brauchen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4353 am: 06 Oktober 2025, 21:09:31 »
Du weißt also, was wir so außerhalb des Forums machen oder auch nicht machen? Wie schon so oft geschrieben wurde, kümmert sich die GGL nur um die lizensierten Anbieter und das können ab da ja fast nur Limitklagen sein.

Vielleicht noch einige Gründe, die dagegen sprechen: (ich spreche hier für mich)
- kein Bock mehr, da irgendwelche Listen anzufordern
- einfach mal aufhören zu spielen
- nicht ständg auf News warten, um dann zu wissen, dass die nächsten News wieder dauern werden
- ich habe das Geld trotz allem selbst versenkt. Mich hat niemand gezwungen.

Eine Rückabwicklung ist die Kirsche auf der Torte. Aber die Torte ist die Abstinenz - und nicht die Kirsche.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4354 am: 06 Oktober 2025, 21:28:33 »
Alles gut – war nicht als persönlicher Seitenhieb gemeint. Ich weiß natürlich nicht, was ihr außerhalb des Forums macht, wollte nur ausdrücken, dass es schade wäre, wenn das Thema GGL ganz einschläft.

Und klar: Deine Haltung zur Abstinenz ist völlig richtig. Das ist am Ende das Wichtigste – und auch die einzige „Torte“, die wirklich satt macht.
Die Rückabwicklung ist dann höchstens der Versuch, das System an seinen eigenen Regeln zu messen, nicht mehr und nicht weniger.

Respekt also, dass du da konsequent bist. Es ist schon ein starkes Zeichen, wenn man es schafft, den Fokus nicht mehr auf die Anbieter zu richten, sondern auf sich selbst.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4355 am: 06 Oktober 2025, 22:02:32 »
Das habe ich auch nicht so wahrgenommen, alles gut😌. War von mir auch zu forsch geschrieben. Sorry dafür.

So konsequent habe ich das leider auch nicht durchgezogen. Ich habe kontinuierlich gespielt, aber es waren pro Monat 50-100 €. Das kann ich verkraften, will es aber nicht schönreden. Ich habe mich ja jahrelang auf Sportwetten konditioniert und jetzt muss ich es wieder eindämmen. Und das braucht wahrscheinlich die Zeit … die es halt braucht.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4356 am: 06 Oktober 2025, 22:08:37 »
ich find’s stark, dass du das so offen sagst.
Nach so vielen Jahren Gewohnheit ist das echt kein Schalter, den man einfach umlegt. Wichtig ist, dass du’s erkennst und dranbleibst – das ist schon mehr, als viele schaffen.
Wenn du’s Schritt für Schritt runterfährst und dabei bewusst bleibst, bist du auf einem richtig guten Weg. Und wie du sagst,der Rest braucht einfach seine Zeit, und die darf man sich auch nehmen.

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Offline Olli

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Re: BGH Urteil
« Antwort #4357 am: 07 Oktober 2025, 06:06:05 »
Sorry, nein ... da muss ich mal zwischen ...

Wer sein Glücksspielverhalten "nur" runter fährt, der zockt schlicht weiter. Der Mensch versucht gerne so viel es eben geht, sich und auch sein Umfeld zu beherrschen. Das wird beim Thema Glücksspiel auch versucht. Doch die Erfahrung zeigt, dass das langfristig für uns nicht möglich ist. Wir "scheitern" und quälen uns bloß selbst dadurch. Wer versucht das Glücksspiel zu beherrschen, der hat bereits verloren, ohne es zu wissen. Er denkt sich: Es klappt doch ... ein Jahr schon spiele ich reduziert. Die Finanzen erholen sich und mir geht es gut dabei! Allerdings braucht es nur eine Situation, nur eine einzige, wo ich mir gestatte, dem Verlangen nachzugeben und schon ... Peng! ... Selbstvorwürfe, neue Schulden, Enttäuschung!

Bei der vollkommenen Abstinenz ist das Schwierigste schlicht das Anfangen! Dies kompromisslos! Ach, was gibt es da Horrorszenarien, was wohl alles passiert, im Oberstübchen. Und dann, der Moment der Kapitulation vor der Sucht: Schei... drauf! Ich machs´ jetzt einfach ... komme doch, was da wolle ...

Wir brauchen das Glücksspiel nicht zum Überleben! Das wird schnell klar, wenn wir abstinent sind! Bei dem, was ich da gerade geschildert habe, gibt es keine Ausnahmen!

Erst der Abstand zum Glücksspiel lässt dessen "Wichtigkeit" schrumpfen. Dann kann das normale Leben Einzug nehmen, mit seinen normalen Dosen an Glücklichmachern. Im Moment, durch die Überfütterung, wird das weniger wahrgenommen, Doch das pendelt sich schon wieder ein.

Egal, wer sich da gerade hinter seinem Usernamen verbirgt: Du schaffst das schon! Habe Vertrauen in Deine Fähigkeiten!


Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: BGH Urteil
« Antwort #4358 am: 07 Oktober 2025, 06:57:52 »
Sehe ich auch so und wollte hier kein Plädoyer für "kontrolliertes Spielen" halten. Denke aber auch das es einen Weg zu völliger Abstinenz gibt, die das absolute Ziel sein muss, und der kann mitunter für manche anders sein. Nicht im Vollrausch zu spielen und sich nicht akut selbst zu zerstören ist in meinen Augen aber schonmal ein Schritt in die richtige Richtung, man sollte sich nur nicht der Illusion hingeben, man hätte Kontrolle über sein Spielverhalten, das ist richtig.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4359 am: 07 Oktober 2025, 12:01:12 »
Besonders interessant an dem Frankfurter Fall (Anwalt.de-Artikel von Mr. Nobody oben) finde ich, dass der Spieler Recht bekommen hat, obwohl er dem Kundenservice während des betreffenden Zeitraums mit einer Klage wegen illegalen Glückspiels drohte. Da heißt es: "Das Gericht sah darin jedoch keine ausreichende Kenntnis, da der Kläger plausibel darlegte, dies sei lediglich eine emotionale Äußerung im Streit mit dem Kundenservice gewesen." Dieser Fall trifft genau auch auf mich zu und hat mich davon abgehalten, eine zweite Klage gegen einen Wettanbieter für den Zeitraum nach 2020, da dieser bis heute nicht auf der Whitelist steht, zu erheben. Leider weiß ich nicht mehr genau, was ich dem Kundenservice schrieb, und habe dort auch Wetten abgeschlossen nach dem Zeitpunkt, wo ich gemäß meiner Aussage im anderer Verfahren von der Illegalität wusste. Aber vielleicht ist es für andere hier interessant. Kenntnis der Illegalität ist ja eine der großen Variablen in den Verfahren.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4360 am: 07 Oktober 2025, 12:31:48 »
@Evertonian
Na ja verallgemeinern kannst das nicht.
Nehmen wir an du hast in deinem ersten Prozess angeführt dass du am 20.11.2021 von der Illegalität erfahren hast ist diese eigentlich jetzt verjährt. Wird schwierig, vor allem sollte der gleiche Richter den zweiten Prozess führen, jetzt zu behaupten dass Du meinetwegen am 6..1.23 davon erfahren hast. Kann gut gehen, muss aber nicht. Was dann passiert wäre interessant zu wissen.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4361 am: 07 Oktober 2025, 22:02:39 »
@Roy: Ja, so meinte ich es ja, die Aussagen sollten verfahrensübergreifend richtig und konsistent sein. Es kann aber ja sein, dass jemand seit 2023 von der Illegalität wusste und davor bei mehreren Wettanbietern registriert war. Hat man nun dem Kundenservice eines dieser Wettanbieter in dieser Zeit mit Klage gedroht oder illegale Machenschaften vermutet, so ist das nicht zwingend ein Nachweis für die frühere Kenntnis der Illegalität als 2023. Dementsprechend würde eine Verjährung erst 2026 eintreten und eine Klage hätte Aussicht auf Erfolg.

 

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