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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #4365 am: Heute um 10:55:48 »
Letztlich ist da auch Moral und Recht zu trennen, bei Bewusstsein zu spielen, das es illegal ist und dann rückfordern ist moralisch natürlich verwerflich und ein Strafbestand. Sprich der Gesetzgeber kann einem auch eine reindrücken. Andererseits sind Spielverträge trotzdem nichtig dann. Nur weil du es „wusstest“ ist das Angebot nicht legalisiert. Wer als Anbieter Kunden aus den Ländern die eine Lizenz erfordern für die man keine hat, akzeptiert , ist einfach saudoof. Man nimmt die Rückforderungen ja fahrlässig in Kauf.

Soll natürlich kein Freibrief sein, illegal ist illegal, für Spieler wie Anbieter, aber der Anbieter wist einfach der „Dümmere“.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4366 am: Heute um 12:20:22 »
Da sprichst du einen wichtigen Punkt an – Moral und Recht sind zwei verschiedene Ebenen.
Viele, die gespielt haben, wussten zwar theoretisch, dass es nicht erlaubt war, aber praktisch waren sie schon so tief drin, dass die Kontrolle längst weg war. Das ist keine bewusste Entscheidung mehr, sondern eine neurochemische Spirale aus Dopamin, Hoffnung und Gewohnheit. Genau das wissen die Anbieter – und sie kalkulieren es mit ein.

Wenn dann noch „Jahreszahlen“ mutmaßlich alte Verluste oder DSVGO-Auskunftersuchen mit kleinen Vergleichen, Boni oder Verzichtserklärungen abgelten wollen, ist das besonders schäbig. Sie wissen, dass der Spieler abhängig ist, und nutzen genau das aus.
Das erinnert an das Drogenmilieu: Beide Seiten handeln gegen Regeln, aber der eine aus Sucht, der andere aus Berechnung.

Beide machen Fehler – nur der Anbieter weiß genau, was er tut, und der Spieler kann oft gar nicht anders.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4367 am: Heute um 12:35:40 »
mir kommt es mitunter vor, als sei vielen auch nicht klar, dass das Geld, das aus Klagen, usw., das Geld, das an die Anwälte, usw. geht, auch nur deswegen,wenn, fließt, weil die Glücksspielanbieter so viel Werbung betreiben und immer noch mehr als genug Kunden gewinnen, die mehr als genug Geld verspielen..

Kein Glücksspielunternehmen oder Brauererei oder Tabakkonzern kann von einem Gelegenheitsspieler / Gelegenheitstrinker / Gelegenheitsraucher auch nur ansatzweise wirtschaftlich arbeiten.

bei manchen hier denke ich wirklich, ich habe hier eine Lisa Simpsons vor mir, die immer alles richtig macht und moralisch völlig einwandfrei usw aber gut.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4368 am: Heute um 13:38:21 »
Völlig richtig. Wie gesagt, möchte niemand zum Spielen und rückfordern ermutigen, aber es ist nun mal so. Die Kenntnis des Spielers legitimiert NICHT den Anbieter.
Der Drogen Vergleich trifft es gut, ich darf auch kein Koks verkaufen unter dem Deckmantel meine Kunden wissen ich darfs nicht.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4369 am: Heute um 13:46:20 »
Zitat
Begründung des Landgerichts Dresden
Die Begründung des Landgerichts beruhte auf der Tatsache, dass die Betreiberin der Online-Sportwetten, die xxx, nicht über eine in Deutschland gültige Glückspiel -und Wettlizenz verfügte.
Damit verstieß sie gegen das Verbot aus § 4 Abs. 4 des Glücksspielstaatsvertrags Sachsen.
Die abgeschlossenen Verträge seien daher nichtig, weshalb ein Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung (§ 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB) auf die Erstattung seines Verlusts bestünde.
Dies gilt auch dann, wenn die Parteien beide wussten, dass das Glücksspielangebot illegal war.
Die Kondiktionssperre nach § 817 S. 2 BGB gilt in diesem Fall nicht, da die geschädigte Partei nicht noch (zusätzlich) "bestraft" werden soll.

(LG) Dresden hat mit Urteil vom 13.09.2022 (Az. 10 O 2570/20 geurteilt, aber anscheinend hat sich diese Ansicht in der Rechtsprechung nicht durchgesetzt.
Ich finde die Ansicht, dass Spieler "wissen" was legal oder illegal ist, zweitrangig ist. Die Anbieter brechen bewusst das Gesetz und ziehen Spielsüchtige mit ihren Boni bewusst an.

 

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