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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #4590 am: Heute um 12:00:06 »
Ich hab grad bei der GGL angerufen, die Dame am Telefon war „etwas genervt“. Nachdem ich den Anbeiter genannt habe!
Komisch das sie erst nicht mal ihre eigene Emailadresse wusste…

(Allgemeine) Schauen sie ins Impressum!
Lasst uns emails Anrufe tätigen. Weiter Druck ausüben!

Re: BGH Urteil
« Antwort #4591 am: Heute um 12:12:17 »
Edit: Casinoseite entfernt

Hat das eine Auswirkung auf die Klage gegen benannten Anbieter?

Ich habe nämlich gegen diesen geklagt.
LG gewonnen. Beklagter hat Berufung eingelegt. OLG setzt aus bis zur Entscheidung EuGH.

Für Infos wäre ich sehr dankbar.
« Letzte Änderung: Heute um 13:18:31 von Olli »

Re: BGH Urteil
« Antwort #4592 am: Heute um 12:17:36 »
Edit: Vollzitat entfernt

Bitte lösche deinen Link. Auf dieser Seite wird auch Werbung für Casinos/Slots/Anbieter gemacht!!!!
« Letzte Änderung: Heute um 13:19:53 von Olli »

Re: BGH Urteil
« Antwort #4593 am: Heute um 12:24:36 »
Ein paar Auszüge aus dem Jahresabschluss der beklagten roten Gesellschaft:

"Provisionierung für Fälle mit Streitwert < EUR 20.000 nach finalen zweitinstanzlichen Urteilen wurde 2024 vorgenommen, basierend auf Managementeinschätzung und jüngsten Entwicklungen (einschließlich Verweisungen an den EuGH und Anwendung einer dreijährigen Verjährungsfrist)."

"Das Management beurteilt die Eintrittswahrscheinlichkeit für weitere Abflüsse aus Spieleransprüchen – jenseits der kleinen Streitwerte – aktuell als fernliegend."

Kann das jemand übersetzen?

Re: BGH Urteil
« Antwort #4594 am: Heute um 12:30:08 »
Edit: Vollzitat im Vollzitat entfernt

Das Unternehmen:

hat 2024 Rückstellungen für kleinere Rückforderungsfälle gebildet (< 20.000 €),

beruft sich auf aktuelle Gerichtstendenzen (dreijährige Verjährung, EuGH-Verfahren),

und geht nicht davon aus, dass darüber hinaus größere Rückzahlungen drohen.
« Letzte Änderung: Heute um 13:21:03 von Olli »

Re: BGH Urteil
« Antwort #4595 am: Heute um 12:30:44 »
Sehr gut geschrieben Hudini, ich hab die Info an die FAZ weitergespielt.

Aber ich glaube wir sollten Ruhe bewahren.
Natürlich weiß man nicht was sie vorhaben aber die werden sicherlich nicht ihre Lizenz aufs Spiel setzen. Die Beklagten haben die und können die nicht so einfach weitergeben.

Da spielt auch die Zuverlässigkeit eine sehr wichtige Rolle! Und wie sollten die Beklagten Sponsoring Verträge zahlen wenn sie so wenig Kapital haben.

So ist es doch auch, oder? Mit Insolvenz erlischt die Lizenz? Insofern könnten dann doch theoretisch die Ansprüche das Genick brechen und die Mutter wäre zum Lizenzerhalt gezwungen, Kohle locker zu machen?!

Re: BGH Urteil
« Antwort #4596 am: Heute um 12:32:25 »
Wenn der Streitwert unter 20.000€ liegt, dann sind Rechtsmittel gegen zweitinstanzliche Urteile (Revision) unzulässig.

Eine dreijährige Verjährungsfrist würde bedeuten, dass bereits alle Ansprüche verjährt sind. Weil: Lizenzerteilung Oktober 2020. Verjährungsbeginn: 1.1.2021. Verjährungsende 31.12.2024.

Re: BGH Urteil
« Antwort #4597 am: Heute um 12:33:59 »
Was schon ein bisschen witzig ist wenn über  mögliche Rückzahlungen in Höhe von 20 Millionen im Raum stehen und dem Hase im Pfeffer CEO auch bewusst ist, durch das Interview am April. Ob man ungewisse Verbindlichkeiten einfach so als niedrig bewerten kann und dann auf Rückstellungen verzichten kann klingt irgendwie nicht möglich. Aber anscheinend ist denen ja eh alles erlaubt.


Lizenz könnten sie auch an denen "neuen" Betreiber übertragen, wenn die GGL es erlaubt. Und dir GGL ja..die GGL halt ne.
« Letzte Änderung: Heute um 13:22:47 von Olli »

Re: BGH Urteil
« Antwort #4598 am: Heute um 12:37:34 »
Wenn der Streitwert unter 20.000€ liegt, dann sind Rechtsmittel gegen zweitinstanzliche Urteile (Revision) unzulässig.

Eine dreijährige Verjährungsfrist würde bedeuten, dass bereits alle Ansprüche verjährt sind. Weil: Lizenzerteilung Oktober 2020. Verjährungsbeginn: 1.1.2021. Verjährungsende 31.12.2024.

Nicht mal das weißt du.

Verjährung beginnt mit Ende des Jahres also 31.12.2020!

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Offline Eddy

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Re: BGH Urteil
« Antwort #4599 am: Heute um 12:42:48 »
Also angenommen der Schaden liegt im Durchschnitt bei 15000€ sind das etwa kalkulierte 500+- Fälle bzw. Urteile pro Jahr. Oder ca. 50 Fälle/Urteile pro Monat. Das ist ne Menge Holz. Ich vermute das werden die ersten Fälle sein, wo es sich einfach nicht lohnt bzw. es nicht weiter geht.(wusste gar nicht, dass unter 20k keine Revision möglich ist.)
« Letzte Änderung: Heute um 12:52:23 von Eddy »

Re: BGH Urteil
« Antwort #4600 am: Heute um 12:52:30 »
Entschuldigung,ich bekomme es nicht mit.
Warum herrscht bei Oli Kahn Schwester so schlechte Stimmung?
Staudt sagt doch das es abgewickelt wird.

?


Re: BGH Urteil
« Antwort #4601 am: Heute um 12:55:45 »
Edit: Link entfernt, Vollzitat auch ...

1. Ist das keine Werbung für andere Casinos. Das ist ein Artikel der das Rebrand beschreibt, damit es nachvollziehbar ist.

2. Bitte benutze nur ein Satzzeichen, denn durch unnötig wiederholtes setzen eines Satzzeichen wird die Aussage nicht aussagekräftiger. Werd erwachsen!

3. Wenn du dich durch einen Bericht triggern lässt,der Casino Namen enthält aufgrund des Zusammenhangs, dann bitte tu mir den Gefallen und treib dich nicht im Internet rum.

4. Ist es jedem selbst überlassen auf den Link zu klicken, welcher nicht irreführend ist, noch Werbung für Casinos macht!

5. Im Link ist kein Anbieter o.ä. genannt.

Ich würde dir an deiner Stelle mindestens ein Jahr Internetverbot erteilen, wenn du dich dadurch triggern lässt.

Ich wollte lediglich Informationen von Personen erhalten die sich in der Sachlage ein wenig auskennen und mir erklären können ob das Auswirkungen auf mein Verfahren hat oder nicht. Nicht mehr und nicht weniger.
« Letzte Änderung: Heute um 13:25:46 von Olli »

Re: BGH Urteil
« Antwort #4602 am: Heute um 13:07:11 »
Sorry, aber was bist du für ein Clown ?

Wenn du auf auf den Link klickst, wird weiter unter Werbung für Casinos gemacht, respektive kannst du mit einem Klick auf einen Demoslot zugreifen.

Mich triggert es nicht, aber vielleicht andere?

Wenn du so einen beschränkten Horizont besitzt, wäre es wohl besser, wenn du dich in einem anderen Forum herumtreibst. 😉

Re: BGH Urteil
« Antwort #4603 am: Heute um 13:14:25 »
Sorry, aber was bist du für ein Clown ?

Wenn du auf auf den Link klickst, wird weiter unter Werbung für Casinos gemacht, respektive kannst du mit einem Klick auf einen Demoslot zugreifen.

Mich triggert es nicht, aber vielleicht andere?

Wenn du so einen beschränkten Horizont besitzt, wäre es wohl besser, wenn du dich in einem anderen Forum herumtreibst. 😉


Tut mir wirklich leid für deine eigene Dummheit. Ich kann nichts dafür das du über den Text hinaus in der Seite rum scrollst.

Der einzige der sich zum Clown macht bist wohl eher du. Zumindest hast jetzt wenigstens gelernt Satzzeichen sinnvoll zu nutzen.

Wenn ich deine Beiträge so verfolge, bieten diese keinen Mehrwert für andere. Hauptsache eine Triggerwarnung aussprechen, wo keine nötig ist, wenn man sich nur mit dem Inhalt des Beitrags beschäftigen soll und nicht damit ob irgendwo ganz weit unten irgendwelche Links zu irgendwelche Demoslots vorhanden sind.

Wünsche dir nur das Beste für deine Genesung 🙏🏼Gute Besserung!

Re: BGH Urteil
« Antwort #4604 am: Heute um 13:17:06 »
Was schon ein bisschen witzig ist wenn über  mögliche Rückzahlungen in Höhe von 20 Millionen im Raum stehen und dem Tipico CEO auch bewusst ist, durch das Interview am April. Ob man ungewisse Verbindlichkeiten einfach so als niedrig bewerten kann und dann auf Rückstellungen verzichten kann klingt irgendwie nicht möglich. Aber anscheinend ist denen ja eh alles erlaubt.


Lizenz könnten sie auch an denen "neuen" Betreiber übertragen, wenn die GGL es erlaubt. Und dir GGL ja..die GGL halt ne.

Wenn die GGL einer Lizenzübertragung oder einer Lizenzgewährung der neuen Gesellschaft unter der die Roten dann operieren genehmigt (was eine umfangreiche Prüfung hinsichtlich Verlässlichkeit, etc. vor sich ziehen muss), kann man den Glücksspielstaatsvertrag bzw. seine ausführende Behörde direkt wieder abschaffen!!!

 

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