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BGH Urteil

Begonnen von Aloisius, 29 Februar 2024, 15:59:39

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Mh, ist schwer zu sagen, kommt ja auch auf deine Situation an. Ob mit pkf oder ohne. Ob es einen LG Termin gibt oder nicht. Also bis 80% gehen die Anbieter maximal,  mehr macht kein Sinn. Zwischen 60 und 80 würde ich es daher als gutes Angebot nennen.

,Limitklagen sehen aber sehr gut aus derzeit.

#4996
Sind da die eigenen Anwaltskosten included? Gerade wenn man selbst klagt würde ich mir zumindest die Anwaltskosten erstatten lassen, oder wie seht ihr das?

Zitat von: Tiana am 15 Dezember 2025, 22:53:46
Ich bin ziemlich verunsichert, ob ich es annehmen soll.
Wie schätzt ihr die Situation ein und bei wie viel Prozent würdet ihr bei einer Limitklage einen Vergleich eingehen?

Ich habe 60% angenommen, was bei mir aber sechsstellig war. Die 60% habe ich und kann mir keiner mehr nehmen. Die anderen Klagen bei können jetzt ihren Weg weitergehen. Was du hast, hast du 😏

Bei Vergleichen heißt es in der Regel immer x% + Anwaltskosten etc.,  also die sind nicht im der Summe inkludiert. Aber am besten beim Anwalt nachfragen.

Ein Faktor, der die Vergleichsbereitschaft bei vielen Klägern einschränken wird: durch die ganze Verzögerungstaktik der Anbieter haben sich eine Menge Zinsen angehäuft, die in der Regel nicht Teil eines Vergleichs sind.

Ich denke, es ist bei den vergleichen, auch davon abhängig ob man bereits ein positives Urteil oder nur eine Klage eingereicht hat, zumindest meine persönliche Einschätzung

Die These mit den Vergleichen ist definitiv richtig. Meine Denke diesbezüglich war auch nicht immer gleich. Einige Zeit vor dem LG Termin gab's da mal Überlegungen die allerdings die Gegenseite im Sande verlaufen ließ. Da hätte ich zugestimmt. Wenn mir jemand zB 7 Wochen vor einem OLG Termin käme würde ich maximal drüber lächeln. Da würde ich maximal 10 Prozent plus die Zinsen nachlassen.
Aber das ist alles individuell zu betrachten.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Hat hier gerade noch jemand von seinem PKF die Info bekommen, dass ein sofortiger Kanzleiwechsel erforderlich ist, um das Verfahren weiterhin zu finanzieren? Namen lassen wir mal außen vor.

Zitat von: Gregor33hatsGeschafft am 16 Dezember 2025, 15:04:37
Hat hier gerade noch jemand von seinem PKF die Info bekommen, dass ein sofortiger Kanzleiwechsel erforderlich ist, um das Verfahren weiterhin zu finanzieren? Namen lassen wir mal außen vor.
Bitte die Kanzlei nennen

@Gregor Nein, nichts dergleichen bei cllb.

Ja, ich habe diese Mail heute auch erhalten. In der Mail wird Druck ausgeübt, dass man innerhalb der nächsten zwei Tage Wechseln muss. Ich habe meinen Anwalt versucht zu kontaktieren, ich erreiche weder telefonisch jemanden, noch bekomme ich eine Antwort via Mail. Ich muss sagen, ich war geschockt.

Ich habe ebenso eine E Mail erhalten...

Wie wäre es denn, wenn Ihr uns an eurem Wissen teilhaben lasst?

....und das alles ohne Angabe von Gründen?
Ich würde den PKF anrufen und auch mal im Vertrag nachlesen.
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Hier ein Auszug:

Nach derzeitiger Einschätzung ist eine ordnungsgemäße Fortführung Ihres Verfahrens durch die Kanzlei...nicht mehr gewährleistet. Um Ihr Kostenrisiko zu minimieren, haben wir daher sämtliche Zahlungen an diese Kanzlei mit sofortiger Wirkung eingestellt.

Das bedeutet für Sie: Ihr Verfahren ist aktuell ohne aktive Finanzierung. Um den Verlust Ihrer Ansprüche zu verhindern und nicht selbst in die Kostenhaftung zu geraten, ist ein sofortiger Kanzleiwechsel notwendig.

Das ganze kommt von einem Prozesskostenfinanzierer, der keine gültige Telefonnummer hat und unterirdische Bewertungen bei Google. Ich habe erst für Scam gehalten, aber es scheint wohl etwas dran zu sein. Ich möchte erst mit meiner Kanzlei sprechen, aber wie gesagt, niemand meldet sich oder geht ans Telefon.

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