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BGH Urteil

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Re: BGH Urteil
« Antwort #5055 am: 19 Dezember 2025, 14:28:48 »
#BREAKINGNEWS: Online -Glücksspiel - Verstoß gegen Einsatzlimit - Berufungsrücknahme

Die seinerzeitige Betreibergesellschaft der Online-Glücksspiel-Seite "Jahreszahl " hat die Berufung gegen das Urteil des  LG Tübingen wegen Verstoßes gegen das monatliche Einsatzlimit vor dem OLG Stuttgart nach dem Scheitern von Vergleichsverhandlungen zurückgenommen. Urteil des LG Tübingen nunmehr rechtskräftig.

Quelle Dr.Redell



Sind doch super Neuigkeiten oder irre ich mich?

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Offline Eddy

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Re: BGH Urteil
« Antwort #5056 am: 19 Dezember 2025, 14:43:12 »
Definitiv

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Offline Hudini

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Re: BGH Urteil
« Antwort #5057 am: 19 Dezember 2025, 14:49:18 »
Warum?

Re: BGH Urteil
« Antwort #5058 am: 19 Dezember 2025, 14:53:05 »
Das Thema hatten wir doch schon vor dem BGH. Gebracht hat es uns nichts. Ist zwar schön zu lesen, aber mehr auch im Moment bis zum EuGH nicht..

Re: BGH Urteil
« Antwort #5059 am: 19 Dezember 2025, 15:00:23 »
Von wann sind denn eure Limitklagen?
Nach 06/21? Dann ist hier der EuGH doch unwichtig da es sich um Verstöße bzgl des GSV handelt. Oder sehe ich das falsch?
Da ich kein Anwalt bin spiegeln meine Posts lediglich meine eigene Meinung wieder.

Re: BGH Urteil
« Antwort #5060 am: 19 Dezember 2025, 15:02:18 »
Ich ein  Limit Urteil gegen die Jahreszahl … rechtskräftig  da keine  Berufung nach LG

Zahlung Fehlanzeige wie bei dem saftladen bei allen Gesellschaften

ENC ist ja nun nicht mehr aktuell , durften sie ja ohne Probleme wechseln 

Re: BGH Urteil
« Antwort #5061 am: 19 Dezember 2025, 15:13:50 »
Limitklagen nach 06/21 sollten nicht vom EuGH betroffen sein und sehen derzeit auch sehr positiv aus.

Die Nachricht oben ist schon positiv aber irgendwo auch irrelevant, weil die es eh nicht zahlen werden. Hier muss leider auf Bill55 gewartet werden bis das mal revidiert wird....

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Offline Hudini

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Re: BGH Urteil
« Antwort #5062 am: 19 Dezember 2025, 15:45:28 »
Ich wiederhole hier nun nochmal passend zum Thema meinen Post von vor ein paar Tagen, weil mir nichts passenderes dazu einfällt und ich gern noch Gedanken dazu von Euch hören würde; eventuell ist der untergegangen:

Um mal zu zeigen, wie absurd diese Zuverlässigkeits-Logik der Behörde eigentlich ist, muss man das nur mal ins normale Leben übertragen:
Stell dir vor, ein Handwerker pfuscht an deinem Haus, es entsteht ein Schaden von 50.000 Euro. Du verklagst ihn und gewinnst vor Gericht.
Der Handwerker lacht sich ins Fäustchen, überschreibt sein Vermögen an eine Briefkastenfirma auf den Cayman Islands, verschanzt sich in seiner Festung und lässt den Gerichtsvollzieher an der Zugbrücke abprallen.
Und dann kommt die Handwerkskammer als Aufsichtsbehörde und sagt trocken:
„Wir entziehen dem Mann nicht den Meistertitel. Er hat uns Kontoauszüge geschickt, er ist ja wirtschaftlich leistungsfähig. Dass Sie nicht an Ihr Geld kommen, weil er sich versteckt, ist Ihr Privatvergnügen. Für uns ist er ein ehrbarer, zuverlässiger Handwerksmeister.“
Genau das passiert hier. Der Staat verteilt Lizenzen an Leute, die sich systematisch dem Zugriff des deutschen Rechtsstaats entziehen, und verkauft uns das als regulierten Markt.
Und das Schlimmste daran ist der Umkehrschluss auf den Spielerschutz:
Glaubt die GGL ernsthaft, dass dieser Handwerker, der sich ins Ausland flüchtet und Gerichtsurteile ignoriert, sich aber ganz penibel und ehrlich an die Bauvorschriften hält?
Wer beim Geld skrupellos ist und Gesetze bricht, der nimmt es auch mit der Sicherheit nicht genau. Die Vorstellung, man könne ein zuverlässiger Rechtsbrecher sein – also bei Auszahlungen mauern, aber beim Spielerschutz der Musterknabe sein – ist völlig naiv. Wer einmal zeigt, dass ihm Profit wichtiger ist als das Gesetz, dem darf man keine Lizenz für Suchtgefahren geben. Punkt.
Das ärgert mich sehr muss ich leider sagen.

Re: BGH Urteil
« Antwort #5063 am: 19 Dezember 2025, 16:34:29 »
Was sagt denn die GGL zu deinem Text?  ::)

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Offline Hudini

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Re: BGH Urteil
« Antwort #5064 am: 19 Dezember 2025, 16:57:12 »
Vermutlich würden sie sagen: ‚Wir sind nicht zuständig für Logik‘. Aber im Ernst: Behörden bewegen sich erst, wenn es weh tut. Und ich glaube, die Schmerzgrenze ist bald erreicht.

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Offline Hudini

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Re: BGH Urteil
« Antwort #5065 am: 19 Dezember 2025, 17:17:07 »
Nachtrag, weil mich das echt nicht loslässt:

​Guckt euch doch mal an, was „Zuverlässigkeit“ für uns Normalsterbliche bedeutet.
Hinterzieh mal Steuern oder hab auch nur wacklige Finanzen – zack, ist z.B. deine Waffenbesitzkarte weg. Da diskutiert die Behörde nicht, da heißt es: Wer sich nicht an Regeln hält, dem trauen wir nicht.
​Oder der kleine Kneipenwirt um die Ecke – zahlt der seine Abgaben nicht pünktlich, macht das Gewerbeamt den Laden dicht. Gewerbeuntersagung, Feierabend. Da gibt es keine zweite Chance oder Welpenschutz.
​Aber bei den Milliarden-Konzernen, die jahrelang auf deutsche Gesetze gepfiffen und im Schwarzmarkt gewildert haben? Da wird der rote Teppich ausgerollt. Die kriegen den Persilschein, obwohl sie bewiesen haben, dass ihnen Profit über alles geht.
Deutsche Urteile? Deutsche Gesetze? Werden einfach ignoriert oder ausgesessen. Da werden Heerscharen von Top-Anwälten bezahlt, um jedes juristische Schlupfloch zu finden, während der normale Bürger sich an jede Regel halten muss.
​Und das ist das eigentlich Traurige daran:
Glaubt denn wirklich jemand, dass eine Firma, die den Staat jahrelang beim Steuer- und Glücksspielrecht ausgetrickst hat, sich plötzlich ehrlich um den Spielerschutz schert?
Wer beim Geld skrupellos ist, der nimmt es auch mit unserer Gesundheit nicht genau. Da wird der Bock zum Gärtner gemacht, und wir Spieler sind am Ende die Dummen, die darauf vertrauen sollen, dass der Fuchs jetzt gut auf den Hühnerstall aufpasst.
​Und jetzt rege mich schon wieder auf, obwohl mein Therapeut mir gesagt hat, ich soll das nicht mehr...

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Offline Hudini

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Re: BGH Urteil
« Antwort #5066 am: 19 Dezember 2025, 17:30:55 »
Eins muss ich noch loswerden, weil mir das hier im Forum oft viel zu kurz kommt oder sogar ins Negative kippt:

​Wir schimpfen viel über die Dauer, die Kosten und die Hürden. Aber wir sollten verdammt froh sein, dass wir überhaupt Anwälte haben, die sich diesen Kampf antun.
Die legen sich da jeden Tag mit einer milliardenschweren Gegenseite an, die mit allen Tricks arbeitet – und sind am Ende vielleicht die Einzigen, die den Mumm haben, auch die Behörden in die Pflicht zu nehmen, wenn die ihren Job nicht machen.
​Dass die Verfahren so zäh sind, liegt doch nicht an unseren Anwälten, sondern an der miserablen Gesetzgebung und dem ständigen „Haken schlagen“ der Casinos. Unsere Anwälte müssen sich permanent auf neue Situationen einstellen und versuchen, aus diesem juristischen Flickenteppich das Beste für uns rauszuholen. Das ist David gegen Goliath.

​Deswegen einfach mal an dieser Stelle: Danke an die Kanzleien, die uns hier den Rücken stärken und nicht aufgeben, auch wenn der Wind von vorne (und von der Politik) kommt. Ohne euch wären wir komplett chancenlos.

​So, jetzt ist aber wirklich gut für heute. 🤐

Re: BGH Urteil
« Antwort #5067 am: 19 Dezember 2025, 17:54:33 »
Hudini, grundsätzlich stimme ich dir zu, in Einzelfällen (wie bei mir), liegt es durchaus auch an den eigenen Anwälten.
Dazu darf auch gerne angemerkt werden, dass die Anwälte das nicht tun weil es Ihnen Spaß macht sondern sie werden auch verdammt gut bezahlt. Am Ende des Tages werden ihre Kosten von der Gegenseite, Pkf oder von uns getragen werden, da ist kaum Risiko.


Und zu deinen Gedanken GGL: Was soll man dazu großartig sagen? Wieso sollte die Schmerzgrenze erreicht sein? Solange die lizenzierten Gesellschaften noch die Abgaben tätigen und die alten Gesellschaften halt haftbar sind aber nichts mehr haben, dann ist es halt nicht deren Problem. Vor allem da es auch alles legal abläuft. GGL braucht hier anscheinend nicht tätig werden. Wir müssen auf EuGH und Bill55 warten, die GGL ist nicht für uns verantwortlich.
« Letzte Änderung: 19 Dezember 2025, 18:04:31 von Klopp9875 »

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Offline Hudini

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Re: BGH Urteil
« Antwort #5068 am: 19 Dezember 2025, 18:06:19 »
Natürlich machen die das nicht als Hobby, sondern als Business. Ist ja auch gut so – ich will keinen Hobby-Anwalt gegen einen Milliarden-Konzern.
Aber ‚kein Risiko‘ stimmt einfach nicht. Viele Kanzleien finanzieren Personal und Gutachten vor, ohne zu wissen, ob am Ende wirklich Geld fließt (gerade bei PKF oder schwierigen Vollstreckungen). Wenn die Verfahren platzen, bleiben die auf riesigen Kosten sitzen. Dagegen bekommen die Anwälte der Casinos ihr Geld pünktlich, egal was passiert. Das ist schon ein Unterschied

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Offline Hudini

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Re: BGH Urteil
« Antwort #5069 am: 19 Dezember 2025, 23:47:09 »
Es geht hier gar nicht primär darum, ob ein Vorschuss fließt oder wer die Rechnung am Ende zahlt.
Das eigentliche Risiko ist das Zeit-Kosten-Verhältnis.
​Wenn ein Verfahren künstlich in die Länge gezogen wird (was die Casinos ja lieben), bleibt das Honorar unserer Anwälte  meist gleich, aber der Arbeitsaufwand explodiert. Der effektive Stundenlohn sinkt also mit jedem verzögerten Monat, bis es unwirtschaftlich wird. Aber klar, aufstocken muss von denen trotzdem keiner und das ist auch gut und OK so und ich neide es ihnen nicht.

 

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